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Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH: - Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie Verwendung des Ergebnisses - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung

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Az.: 20.220002-921.51-3520681

Sitzungsvorlage KT/30/2017

Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH:

- Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie Verwendung des Ergebnisses

- Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

6 Kreistag 20.07.2017 öffentlich

1 Anlage Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang zur Bilanz und Lagebericht

Beschlussvorschlag

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Jugendein- richtung Schloss Stutensee gGmbH

1. den Jahresabschluss 2016 der „Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH“, der einen Jahresüberschuss in Höhe von 64.036,70 € ausweist, festzustellen.

2. den Jahresüberschuss der „Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH“ in Höhe von 64.036,70 € auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Gewinnvorträgen der Vorjahre in Höhe von 62.012,83 € im Bilanzposten „Bilanzgewinn“ mit 126.049,53 € auszuweisen.

3. den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Jahr 2016 zu entlasten.

I.Sachverhalt

Die Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH ist eine Beteiligung des Landkreises Karlsruhe.

Diese hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, beste- hend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang, sowie den Lagebericht aufzustellen.

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Az.: 20.220002 - 921.51 - 3520681

Seite 2 Jahresabschluss und Lagebericht sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Hat kei- ne Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden.

Die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Jahresergebnisses obliegt gemäß § 48 LKrO i. V. m. § 103 a Nr. 4 GemO und § 15 Abs. 1 Ziffer a) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft B&C Revision Treuhand GmbH führte zu keinen Einwendungen. Zum Jahresabschluss und Lagebericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Ein Exemplar des Prüfberichtes liegt während der Sitzung zur Einsicht aus. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang zur Bilanz sowie der Lagebericht sind als Anlage 1 beigefügt.

Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie der Lagebericht werden nach Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung gleich- zeitig mit der ortsüblichen Bekanntgabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch die Jugendeinrichtung an sieben Tagen während der Öffnungszeiten des Land- ratsamtes Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe in Raum H 15 22 bzw. H 15 16 öffentlich ausgelegt. In der ortsüblichen Bekanntgabe durch die Jugendeinrich- tung wird auf den genauen Auslegungstermin hingewiesen.

Zum Jahresabschluss 2016

Die Belegsituation war in 2016 über alle Sparten mit 92,3 % Auslastung insgesamt ge- sehen als gut zu bezeichnen. Etwas geringer war die Auslastung im Heinrich-Wetzler- Haus (HWH) mit 84,9 % und in den Wohngruppen mit 85,5 %.

Insgesamt stiegen die Umsatzerlöse auf 17.405 T€ und damit um rd. 2,6 Mio. € bzw. rd.

17,9 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Steigerung der Umsatzerlöse beruht hauptsäch- lich auf den neu eingerichteten UMA-Gruppen und den daraus resultierenden Erlösen.

Trotz der damit einhergehenden höheren Aufwendungen für die zusätzlichen UMA- Gruppen, konnte das EBIT-Betriebsergebnis („earnings before interest und taxes“ bzw.

„Gewinn vor Zinsen und Steuern“ zuzüglich der betriebsbedingten "sonstigen Steuern"

wie KFZ-Steuer und Grundsteuer) im Vergleich zum Vorjahr um 183 T€ auf 148 T€

verbessert werden.

Wie in den Jahren zuvor stellt der Personalaufwand mit 13.079 T€ die größte Auf- wandsposition dar. Es wurde eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 1.965 T€ verzeichnet.

Die Investitionen betrugen rd. 428 T€ und lagen um 107 T€ über dem Planansatz. Nicht geplant waren ein Restbetrag aus der Reitplatz-Überdachung, ein Hoftor für die Inob- hutnahmegruppe, zusätzliche EDV und Software, ein Laubsammler und eine Industrie- waschmaschine sowie alle zusätzlich erforderlichen Anschaffungen im Zusammenhang mit den UMA-Gruppen.

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Seite 3 Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.004 T€

erhöht. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die um 165 T€ höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, dem Plus an sonstigen Vermögensgegenständen um 159 T€ und der um 600 T€ höheren aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zurückzu- führen. Die Erhöhung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten steht in Zusammen- hang mit dem Aufwand für die energetische Sanierung von insgesamt fünf Gebäuden auf dem Gelände in Stutensee.

Der Anstieg des Gesamtkapitals um 1.004 T€ resultiert im Wesentlichen aus der Erhö- hung der Bankverbindlichkeiten um 513 T€ und dem Anstieg der sonstigen Verbindlich- keiten um 607 T€ bei gleichzeitigem Rückgang der Rückstellungen um 239 T€.

Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 64.036,70 €.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 31.03.2017 einstimmig die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung abgegeben,

1. den Jahresabschluss 2016 festzustellen,

2. zu beschließen, den Jahresüberschuss in Höhe von 64.036,70 € auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Gewinnvorträgen der Vorjahre in Höhe von 62.012,83 € im Bilanzposten „Bilanzgewinn“ mit 126.049,53 € auszuweisen.

Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, vorbehalt- lich der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über den Jahresab- schluss, der Geschäftsführung für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.06.2017 die Angelegenheit vorberaten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Gemäß § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrag der Jugendeinrichtung Schloss Stutensee gGmbH (GV) entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung. Des Weite- ren entscheidet sie gemäß § 15 Abs. 1 Buchstabe b) GV über die Entlastung des Auf- sichtsrats und gemäß § 15 Abs. 1 GV i. V. m. § 46 Nr. 5 GmbHG über die Entlastung der Geschäftsführung.

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Der Landrat benötigt für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung sei- nerseits einen Weisungsbeschluss durch den Kreistag.

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 1 Ziffer 16 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe i. V. m. § 15 Abs. 1 GV.

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