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Antrag der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Beitritt in das Bündnis der "Städte Sicherer Häfen"

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Erster Landesbeamter Dezernat IV

Az.: ELB; IV.1-012.31-5541990

Ergänzungsvorlage zur Sitzungsvorlage KT/30/2020

Antrag der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Beitritt in das Bündnis der "Städte Sicherer Häfen"

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

8 Kreistag 14.05.2020 öffentlich

1 Anlage Antrag zum Beitritt in das Bündnis der „Städte Sicherer Häfen“

vom 27.04.2020

Beschlussvorschlag

Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, sich für eine Verbesserung der Situation der Flüchtlinge auf den ägäischen Inseln einzusetzen. Einen Beitritt zum Bündnis der

„Städte Sicherer Häfen“ wird jedoch abgelehnt.

I.Sachverhalt

Im Juni 2019 gründeten mehrere Kommunen im Rahmen der Initiative „Seebrücke“ das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“.

Gemeinsame Grundlage des Bündnisses ist die sog. Potsdamer Erklärung vom 03.06.2019. Danach bekunden die Kommunen u.a. ihre „Bereitschaft, aus Seenot ge- rettete Schutzsuchende zusätzlich aufzunehmen“. Die Verteilung der aus Seenot Ge- retteten solle neben dem Königsteiner Schlüssel durch einen zu vereinbarenden zu- sätzlichen Schlüssel geregelt werden. Hinzu kommen Solidaritätserklärungen und wei- tere Forderungen insbesondere an den Bund nach konkreten Rechtsänderungen, durch die z.B. den Kommunen eine eigenständige Flüchtlingsaufnahme ohne Zustim- mung des Bundes ermöglicht werden soll.

Aus Baden-Württemberg haben sich bisher 19 Kommunen der Initiative angeschlossen, darunter die Landkreise Biberach und Konstanz sowie die Stadt Karlsruhe.

Geltende Rechtslage

In der Praxis erfolgt die Aufnahme und Verteilung auch der sog. Bootsflüchtlinge nach geltenden gesetzlichen Regeln. Zunächst erklärt der Bund seine Bereitschaft zur Über- nahme der Flüchtlinge aus dem Erstaufnahmestaat nach Art. 17 Abs. 2 der Verordnung

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Seite 2 (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III). Dadurch wird die Bundesrepublik Deutschland für die Aufgenommenen zuständig und führt die notwendigen Asylverfahren durch.

Sodann verteilt der Bund die Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bun- desländer. Die Verteilung folgt damit den auch sonst für die Verteilung von Flüchtlingen geltenden Regeln.

Auch Aufnahme und Verteilung in Baden-Württemberg folgen dem üblichen System.

Der erste Weg der Flüchtlinge führt zum Ankunftszentrum mit Registrierung und Ge- sundheitsuntersuchung. Von dort geht es in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung.

Auch die Verteilung auf die Kreise erfolgt nach den Vorgaben des Flüchtlingsaufnah- megesetzes und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnung. Insbesondere wer- den Bootsflüchtlinge den Kreisen nach den jeweiligen Quoten zugewiesen.

Das Land hat grundsätzlich Kenntnis davon, dass es sich um Bootsflüchtlinge handelt und welche Kommunen ihre Aufnahmebereitschaft im Rahmen des Bündnisses „Städte Sicherer Häfen“ erklärt haben. Das für die Verteilung zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe versucht daher die Zuweisung von Bootsflüchtlingen entsprechend zu steu- ern. Soweit jedoch Tatsachen vorliegen, die vorrangig zu berücksichtigen sind, z.B.

eine Familienzusammenführung, erfolgt die Verteilung stets entsprechend dieser Vor- gaben. Eine Zuweisung über die Quote hinaus findet jedoch nicht statt. Bei einem Bei- tritt zum Bündnis würden daher zwar mehr sogenannte Bootsflüchtlinge im Landkreis aufgenommen. Demgegenüber werden aber weniger Flüchtlinge, die auf anderem Weg nach Deutschland gekommen sind, zugewiesen.

Bei der Verteilung innerhalb des Landkreises würde Entsprechendes gelten. Die ge- setzlich vorgegebenen und ergänzend vom Landratsamt mit den Gemeinden vereinbar- ten Verteilregeln (Einwohnerquote, Ausgleich von Aufnahmerückständen, freie Raum- kapazitäten usw.) sind rechtlich verpflichtend und daher vorrangig gegenüber einer Zu- teilung von Bootsflüchtlingen an eine Gemeinde, die sich zum „sicheren Hafen“ erklärt hat.

Im Unterschied zu sog. Kontingentflüchtlingen, die vom Flüchtlingsrat der Vereinten Nationen (UNHCR) vorausgewählt werden, unterscheiden sich Bootsflüchtlinge auch hinsichtlich ihrer Bleibeperspektive nicht von anderen Geflüchteten. Menschen aus si- cheren Herkunftsländern finden sich darunter ebenso wie Menschen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive.

Einschätzung der Landkreisverwaltung

Die menschenunwürdige Situation in den Flüchtlingslagern insbesondere auf den Ägäi- schen Inseln ist unbestritten. Diese zu mindern oder gar zu beseitigen ist jedoch nicht Aufgabe der kommunalen Ebene. Hier ist zuvörderst die Bundesregierung in der Pflicht.

Ein Beitritt des Landkreises würde an dieser Lage nichts ändern. Der Beitritt hätte allen- falls Appelcharakter. Ein Beitritt hätte – entgegen der Antragsbegründung – nicht zur Folge, dass mehr Flüchtlinge im Landkreis aufgenommen werden müssen und würde

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Seite 3 auch den derzeit geltenden Aufnahmeregelungen für Flüchtlinge widersprechen. Die Landkreisverwaltung schlägt daher einen abgeänderten Beschlussvorschlag vor.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Bleibt es bei der derzeitigen Verteilung und Zuweisung von Bootsflüchtlingen, so erge- ben sich aus einem Beitritt in das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ keine besonderen finanziellen Belastungen für den Landkreis oder seine Gemeinden. Die Zahl der zuge- wiesenen Geflüchteten bliebe unverändert.

Das Bündnis fordert allerdings die Möglichkeit, Flüchtlinge über Quote aufzunehmen.

Sollte der Bund dem nachkommen, ohne zugleich einen finanziellen Ausgleich zu ge- währen, würden sich hieraus zusätzliche Kosten ergeben.

III. Zuständigkeit

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird der Kreistag mit der Angelegenheit be- fasst.

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