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Über 35.000 Fortbildungspunkte gesammelt

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Bayerisches Ärzteblatt 6/2009 281

BLÄK informiert

Knapp 14.000-mal haben Ärztinnen und Ärzte durch die Beantwortung der Fort- bildungsfragen in den zurückliegenden acht Ausgaben des „Bayerischen Ärzte- blattes“ Fortbildungspunkte gesammelt.

Im Durchschnitt beteiligten sich über 1.700 Ärztinnen und Ärzte an jedem Fort- bildungs-Fragenkatalog. Die komfortable Online-Variante führt dabei mit großem Abstand. Zirka 1.400 Teilnehmer entschie- den sich bei der Beantwortung der Fortbil- dungsfragen für die bequeme und schnelle Nutzung des Internets. 2008 schickten im Durchschnitt noch über 400 Teilnehmer die Antworten per Fax oder Brief. Seit Ja- nuar 2009 können die Fragen ausschließ- lich online oder per Brief beantwortet werden. Im Schnitt wählten zirka 160 Teil- nehmer in den ersten Monaten dieses Jah- res noch die postalische Variante.

Der aktuelle Punkte-Kontostand und die ent- sprechenden Punkte-Buchungen können von allen Ärztinnen und Ärzten jederzeit online ab- gefragt werden.

Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bayeri- schen Landesärztekammer (BLÄK), empfiehlt den Ärztinnen und Ärzten gerade jetzt den Punkte-Kontostand zu kontrollieren. Denn Vertragsärztinnen und -ärzte in Bayern, die am 30. Juni 2004 zugelassen waren, müssen laut Sozialgesetzbuch V (SGB V) bis spätestens 30. Juni 2009 250 Fortbildungspunkte erwor- ben und gegenüber der Kassenärztlichen Ver- einigung Bayerns (KVB) nachgewiesen haben.

Für Vertragsärztinnen und -ärzte, die ab dem 1. Juli 2004 zugelassen wurden, beginnt der Fünfjahreszeitraum für den Erwerb der 250 Fortbildungspunkte mit dem Zeitpunkt des Be- ginns der vertragsärztlichen Tätigkeit. Im Ge- sundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist die Pflicht zur fachlichen Fortbildung von Ärzten verankert (§ 95d SGB V). Betroffen davon sind alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten, alle „ermächtigten“ Ärztinnen und Ärzte und auch alle bei niedergelassenen Ärzten oder in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an- gestellten Ärztinnen und Ärzte. Die Mindestan- forderung von 250 Punkten gilt auch für Teil- zeitbeschäftigte.

Per Ende April 2009 haben bereits über 13.000 Ärztinnen und Ärzte die 250-Punkte-Hürde überschritten. Allerdings fehlt bei 400 noch ein wichtiger Baustein: Die Beantragung des Fortbildungs-Zertifikates oder noch einfacher die Einverständniserklärung für die elektro- nische Übermittlung an die KVB. Hierbei bestä- tigt die BLÄK für jede Vertragsärztin und für jeden Vertragsarzt gegenüber der KVB, dass mindestens 250 Fortbildungspunkte auf dem Punktekonto verbucht sind. Dazu ist es aber aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend notwendig, dass der BLÄK eine Einverständnis- erklärung für die elektronische Übermittlung an die KVB vorliegt. Ohne diese Einverständ- niserklärung der Vertragsärztin bzw. des Ver- tragsarztes kann die BLÄK aus Datenschutz- gründen diese Erklärung an die KVB nicht abgeben. In einem solchen Fall wären zwar die 250 Fortbildungspunkte erreicht, die KVB kann aber darüber nicht informiert werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kommt es zu den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen.

Das Einverständnis kann auf der Portalseite

„Meine BLÄK“ im Internet durch Anklicken des entsprechenden Punktes erteilt werden unter

www.blaek.de unter der Rubrik Meine BLÄK/

Portal für Ärzte.

Bei Nichterreichen der 250 Fortbildungspunkte schreibt der Gesetzgeber im § 95d SGB V vor, dass das Honorar so lange gekürzt werde, bis die erforderliche Punktezahl erreicht sei. Für die ersten vier Quartale um zehn Prozent, ab dem fünften Quartal um 25 Prozent. Sind dann immer noch nicht ausreichend Fortbildungs- punkte gesammelt, drohen Sanktionen bis hin zum Entzug der Zulassung.

Noch fehlende Punkte können zeitnah bei dem großen Angebot von Fortbildungsveranstal- tungen und auch online erworben werden. Zum Beispiel mit den monatlichen Fortbildungsfra- gen im Bayerischen Ärzteblatt.

Weitere Informationen im Internet unter www.

blaek.de unter der Rubrik Fortbildung/Fortbil- dungspunkte und im Bayerischen Ärzteblatt in den Ausgaben Oktober 2008 sowie März, April und Mai 2009 (auch im Internet abrufbar un- ter www.blaek.de unter der Rubrik Ärzteblatt/

Archiv).

Jodok Müller (BLÄK)

Über 35.000 Fortbildungspunkte gesammelt

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Eine Übermittlung der Daten erfolgt nur, wenn für das jeweilige Seminar der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Fortbildungspunkte von der BLÄK vergeben wurden.

Die jeweiligen Zusatzpunkte (Moderatorenpunkte) können Sie nachfolgend durch Auflistung der Sitzungstermine beantragen (bitte die grauen Felder nicht ausfüllen).