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Politikplan des Gemeinderats 2017 bis 2020 Politikbereich 7 „Siedlung und Landschaft“

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Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL)

Reg. Nr. 1.3.2.3 Nr. 14-18.109.06

Politikplan des Gemeinderats 2017 bis 2020

Politikbereich 7 „Siedlung und Landschaft“

Bericht an den Einwohnerrat

1. Vorbemerkungen

Die Sachkommission Siedlung und Landschaft hat den Politikplan 2017 bis 2020 betreffend den Politikbereich 7 (Siedlung und Landschaft) an ihrer Sitzung vom 28. November 2016 behandelt. An dieser Sitzung haben Gemeinderat Daniel Albietz sowie Ivo Berweger, Abtei- lungsleiter Bau, Mobilität und Umwelt, teilgenommen und die Fragen der Kommissionsmit- glieder beantwortet.

2. Wesentliche Punkte der Detailberatung

2.1. Schwerpunkte der Gemeindepolitik

Weshalb wurde der ehemalige Standort der „Landi“ nicht als Variante für ein 2- bis 3- stöckiges Parkhaus anstelle der Tiefgarage geprüft?

Das betreffende Grundstück ist der Zone 2a zugewiesen und soll mit der Zonenplanrevision in die Zone 3 (Wohn- und Arbeitsmischgebiet) überführt werden. Die Nutzung mit einem Parkhaus wäre unwirtschaftlich und auch für das Ortsbild problematisch. Sobald der Entscheid betreffend Parking vorliegt, soll über die Zukunft des Areals entschieden werden.

2.2. Siedlungsentwicklung

Aktueller Stand der Zonenplanrevision?

Die Genehmigung durch den Regierungsrat soll demnächst erfolgen. Anschliessend wird die weitere Planung betreffend Stettenfeld in Angriff genommen werden.

Stand Öffnung der Familiengartenareale?

Für die Konkretisierung der Strategie zur Entwicklung der Freizeitgartenareale im Sinne des kantonalen Freizeitgartengesetzes und im Sinne einer abgestimmten integralen Freiraum- entwicklung sollen für vier Areale Umsetzungskonzepte entwickelt werden. Als eines der Areale wurde das Gebiet Hörnli in Riehen ausgewählt. Inzwischen hat der Regierungsrat für dieses Projekt (inkl. Digitalisierung der Plangrundlagen) einen Betrag von CHF 220‘000 be- willigt.

2.3. Umwelt- und Naturschutz

Wie weit sind die Abklärungen mit dem Kanton betreffend die Zuständigkeit der zu tragenden Kosten für den Hochwasserschutz?

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Seite 2 Der Kostenteiler Kanton/Gemeinde wird abschliessend im neuen kantonalen Wassergesetz geregelt werden, welches zurzeit erarbeitet wird. Wann das Gesetz erlassen wird, ist schwierig vorauszusagen. Das Gesetz sieht einen Kostenteiler von 50:50 vor nach Abzug der Bundesgelder (in der Regel 35 %). In der Praxis wird dieser Teiler bereits heute für kleinere Massnahmen angewendet (Bsp. Rechensanierung).

Im laufenden Budget sind im 2017 insgesamt CHF 90‘000 für diverse Planungen vorge- sehen (Masterplan Hochwasserschutz für Aubach, Immenbach, Bettingerbach, Rückhalte- becken Steingrubenweg, Entwässerung Moostal).

Budgetierte Investitionen:

Rückhaltebecken Steingrubenweg (2017) CHF 120‘000 Aubach Kapazitätserweiterung Eindolung (2019) CHF 320‘000 Gesamtentwässerung Moostal (2018/2019) CHF 1,2 Mio.

Die Kosten für die übrigen Hochwasserschutzmassnahmen können erst nach Vorliegen des Masterplans abgeschätzt werden.

2.4. Allgemeines

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Nachkredit beantragt werden?

Ein Nachkredit ist nur nötig, wenn der Kredit gesamthaft nicht ausreicht. Dann muss man darlegen, wo es markante Mehraufwände (und allenfalls auch Minderaufwände) gegeben hat, welche in der Summe zum Nachkredit führen (z.B. Freiraumentwicklung Hinter Gärten;

Mehraufwand für den Unterhalt der neuen Anlage).

Wie ist die Situation bezüglich des Dominikushauses?

Wie den Medien zu entnehmen war, wird das Projekt aufgrund des grossen Widerstands am bestehenden Ort nicht weiterverfolgt. Der Widerstand blieb bestehen, trotz Reduktion und Entgegenkommen. Nun wird ein anderer Standort geprüft, dieser kann aber noch nicht bekannt gegeben werden. Das bestehende Gebäude kann im Rahmen der Zonenkonfor- mität genutzt und unter Berufung auf den Bestandesschutz umgebaut werden.

3. Antrag der Kommission

Die Sachkommission Siedlung und Landschaft beantragt dem Einwohnerrat einstimmig, den Politikplan 2017 bis 2020 über die Produktgruppe 7 Siedlung und Landschaft zur Kenntnis zu nehmen und das dazugehörige Produktsummenbudget zu genehmigen.

Riehen, 5. Dezember 2016

Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL)

Christian Heim Präsident

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