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Gesetzgebung in der Kosmetik

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92 DIE PTA IN DER APOTHEKE | November 2018 | www.diepta.de

PRAXIS

V

iele verbinden mit dem Begriff Kos- metik noch immer die rein dekorative Schönheitspflege. Insbesondere Männer denken bei kosmeti- schen Produkten ganz unwei- gerlich an Lippenstift, Make-up und Lidschatten. Dabei gehören noch weit mehr Produkte zur Kosmetik. Welche das sind und was sie enthalten und bewirken dürfen, ist gesetzlich festgelegt.

Anforderungen an Kosme- tik sind hoch Ob es sich nun um Zahnpasta, Shampoo und Gesichtscreme oder um Deos, Haargel und Sonnenschutzmit- tel handelt – viele kosmetische Produkte werden täglich ver- wendet und kommen mit dem menschlichen Körper in Kon- takt. Die Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklich- keit sind daher sehr hoch. Sie betreffen nicht nur das fertige

Produkt und die Art, wie es an- gewendet wird, sondern auch die darin enthaltenen Inhaltsstoffe.

Strenger gesetzlicher Rah- men Damit sich die Verbrau- cher darauf verlassen können, dass Kosmetik sicher ist, gibt es in Deutschland und in der ge- samten EU umfangreiche gesetz- liche Regelungen. Die europäi- sche Kosmetik-Verordnung – die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel – regelt unter anderem durch genaue Vorgaben, was Kosmetik ist, wel- che Kennzeichnungspflichten bestehen und welche Inhalts- stoffe in den Produkten enthal- ten sein dürfen oder ausge- schlossen sind. Bei einigen Inhaltsstoffen werden darüber hinaus genaue Höchstmengen oder Beschränkungen des Ein- satzbereichs vorgeschrieben.

Wer bewertet die Inhalts- stoffe? Die gesetzlichen Rege- lungen zu Inhaltsstoffen in der europäischen Kosmetik-Verord- nung beruhen auf den Bewer- tungen des Wissenschaftlichen Ausschusses Verbrauchersicher- heit (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) der EU.

Die unabhängigen Mitglieder dieses Ausschusses erstellen auf

Basis ihrer wissenschaftlichen Expertise Stellungnahmen zu einzelnen Inhaltsstoffen. Diese dienen dem Gesetzgeber als Grundlage für die entsprechen- den Zulassungen beziehungs- weise Beschränkungen, die in der Kosmetik-Verordnung ver- ankert sind. In Deutschland be- fasst sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit der Sicherheit der Inhaltsstoffe kos- metischer Mittel.

Wer kontrolliert? Die Herstel- ler sind laut Gesetzgebung dazu verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für jedes einzelne Produkt umfassend zu dokumentieren und eine gesund- heitliche Sicherheitsbewertung vor dem Verkaufsstart durchzu- führen. Nach der Markteinfüh- rung überwachen die Hersteller die kosmetischen Produkte kon- tinuierlich weiter. Ähnlich wie Lebensmittel unterliegen Kosme- tika zudem der amtlichen Kon- trolle durch Behörden. So ist zu jedem Zeitpunkt sichergestellt, dass alle am Markt erhältlichen Produkte gesundheitlich unbe- denklich sind.  n

Birgit Huber, IKW (Industrieverband Kosmetik

und Waschmittel e.V.)

KOSMETIK

Wer morgens zum Duschgel greift, beim Zähneputzen auf die Tube drückt und sich danach die Lippen schminkt, benutzt ganz selbstverständlich Kosmetik.

Doch welche Regelung sorgt dafür, dass wir das unbesorgt machen können?

Gesetzgebung

in der Kosmetik

© Nik_Merkulov / iStock / Getty Images

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