• Keine Ergebnisse gefunden

Version 8

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Version 8"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

+ Angenommen / ++ stillschweigend angenommen / - abgelehnt / -- zurückgezogen

JGK 95 2016.JGK.1949

Antrag Gesetzgebung

Version 8

09.12.2019 / AO

Notariatsgesetz (NG) (Änderung)

Urheber/-in Antrag +

++

- --

Rückweisungsanträge

Köpfli (glp) Rückweisung mit folgenden Auflagen:

1. Die Vorlage wird an den Regierungsrat zurückgewiesen, mit der Auflage, eine deutlich weitergehende Liberalisierung vorzunehmen. Wo immer möglich sollen Notariatsleistungen gemäss Vertragssystem dem Markt übergeben werden. Falls bei Tätigkeiten im staatlich definierten Monopolbereich der Notare aus rechtlichen Gründen an einer Minimalgebühr oder einem minimalen Stundenansatz festgehalten werden muss, müssen diese markant tiefer ausfallen als heute der Fall resp. im aktuellen Vortrag vorgesehen.

2. Alternativ ist die Einführung eines Amtsnotariats für diejenigen Notariatsleistungen im staatlich definierten Monopolbereich vorzusehen, welche aus politischen Gründen nicht kostendeckend angeboten werden sollen (Mischform zwischen freiberuflichem Notariat und Amtsnotariat, wie in verschiedenen Kantonen der Fall). Alle übrigen Notariatsleistungen sind gemäss Vertragssystem dem freien Markt zu übergeben.

-

--

Grüne (Bauen) Rückweisung der Änderung des Notariatsgesetzes mit folgenden Auflagen:

Es ist eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die die notariellen Tätigkeiten im staatlichen Aufgabenbereich, wie im Kanton Zürich, Amtsnotariaten zuweist.

-

(2)

+ Angenommen / ++ stillschweigend angenommen / - abgelehnt / -- zurückgezogen

glp (Alberucci) Antrag auf 2. Lesung +

Art. Abs. Bst.

Stocker (glp) 44 Rückweisung mit folgenden Auflagen:

Die Vorlage wird an die Kommission zurückgewiesen, mit der Auflage, dass die Buchführung den Erfolg aus hauptberuflicher Tätigkeit separat ausweist.

-

Brönnimann (glp) 52 2 Der Regierungsrat regelt durch Verordnung die Gebühren für die hauptberufliche Tätigkeit der Notarin und des Notars. Einzelheiten der Gebühren für notarielle Tätigkeiten und für Arbeiten von Hilfspersonal.

--

Brönnimann (glp) 52 2 a Die Bandbreite des Stundenansatzes für die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand und

Der notarielle Standardtarif pro Stunde umfasste fünf Tarifstufen und deckt einfache Geschäfte und Geschäfte mittlerer Komplexität ab.

1. Tarifstufe 1 120.- Sozialtarif 2. Tarifstufe 2 150.- Minimaltarif 3. Tarifstufe 3 180.-

4. Tarifstufe 4 210.- 5. Tarifstufe 5 240.-

--

Ammann (AL) 52 2 a Die Bandbreite des Stundenansatzes für die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand und

Der notarielle Stundenansatz umfasste fünf Tarifstufen und deckt einfache Geschäfte und Geschäfte mittlerer Komplexität ab. Tarifstufe 1 entspricht einem Sozialtarif für wenig Verdienende, Tarifstufe 2 dem Minimaltarif.

-

Brönnimann (glp) 52 2 b Die Voraussetzungen, unter denen der minimale Stundenansatz unterschritten werden darf.

Der Spezialtarif pro Stunde umfasst fünf Tarifstufen und deckt komplexe Geschäfte ab, die ein notarielles oder anwaltliches Spezialwissen auf Stufe Fachanwalt erfordern.

1. Spezialtarif 1 300.- 2. Spezialtarif 2 350.- 3. Spezialtarif 3 400.- 4. Spezialtarif 4 450.- 5. Spezialtarif 5 500.-

--

(3)

+ Angenommen / ++ stillschweigend angenommen / - abgelehnt / -- zurückgezogen

Ammann (AL) 52 2 b Die Voraussetzungen, unter denen der minimale Stundenansatz unterschritten werden darf.

Der Spezialtarif pro Stunde umfasst fünf Tarifstufen und deckt komplexe Geschäfte ab, die ein notarielles oder anwaltliches Spezialwissen auf Stufe Fachanwalt erfordern. Tarifstufe 1 entspricht einem Sozialtarif für wenig Verdienende, Tarifstufe 2 dem Minimaltarif.

-

Brönnimann (glp) 52 2 c (neu) Die Verordnung regelt die Voraussetzungen, unter denen der minimale Stundenansatz unterschritten werden darf.

--

Brönnimann (glp) 52 3 Der Minimaltarif oder der Minimalstundenansatz darf in begründeten Fällen zugunsten des Kunden unterschritten werden. Die Gebühren sind so

auszugestalten, dass die Notarinnen und Notare in der Lage sind, die allgemeinen Unkosten zu finanzieren, eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen und ein Einkommen zu erzielen, das ihrer Ausbildung und Verantwortung entspricht.

-

Bachmann (SP-JUSO-PSA) Vanoni (Grüne)

52 4 a Aufheben -

JuKo (Freudiger) 52 4 c Die Voraussetzungen, unter denen eine Notarin oder ein Notar bei einer bedürftigen oder gemeinnützigen Klientschaft die Bandbreite des Stundenansatzes bei einer Gebühr nach Zeitaufwand oder die Minimalgebühr bei Rahmentarifen unterschreiten darf.

+

SP-JUSO-PSA (Kocher) Übergangsbestimmungen:

Die Justizkommission wird für die zweite Lesung beauftragt einen Artikel für die Übergangsbestimmungen auszuarbeiten, der eine Evaluation des Überarbeiteten Gesetzes in fünf Jahren nach in Kraft treten mit mindestens folgenden Punkten vorsieht:

- Auswirkungen des neun Gebühren- und Entschädigungssystems auf das Einkommen der Notariate.

- Überprüfung der Staffeltarife im Bereich des Immobiliensachenrechtes unter spezieller

Berücksichtigung der In- respektive Deflation im Immobilienbereich. Davon ausgenommen sind Immobilien, die nach BGBB bewertet sind.

- Auswirkungen des revidierten Notariatsgesetzes auf die Versorgung der Bevölkerung namentlich im ländlichen Bereich mit Notariaten.

+

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1 Satz 1 TVÜ-VKA unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit erfolgt und aufgrund der Überleitung in die Entgeltordnung

Die Ergänzung in Nummer 1 soll, wie im Aktenstück Nr. 52 A vorgeschlagen, klarstellen, dass auch in Militärkirchengemeinden die Zahl der Gemeindeglieder nach dem

«Zum Schutz des Kindes und zur Stärkung der Pflegefamilie findet mindestens 2 Mal pro Jahr ein protokollierter Aufsichtsbesuch durch die Pflegekinderaufsicht oder durch

Auf eine Revision des BKW-Gesetzes (in Kraft seit dem 1.10.2018), mit dem Zweck die Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung zu ermöglichen, wird verzichtet. Im Falle einer

SAK-Minderheit (Wüthrich) 2. zu Leitsatz 4 Der Kanton unterstützt die regionale Zusammenarbeit weiterhin im bisherigen Umfang. Der Regierungsrat unterstützt mit

[r]

20 Mit dem Be- deutungsanstieg des SchVG insgesamt bedarf aber gerade auch die notarielle Tätigkeit einer besonderen Beachtung, da diese wesentlichen Einfluss auf den Ablauf

3.3.8 Zustand nach Substanzschädigungen des Gehirns durch Hirnverletzungen oder Hirnoperationen; angeborene oder frühkindliche Hirnschäden. Altersfolgen und