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Der neue Schwerbehindertenausweis ab 01.September 2014

Seit dem 1.9.2014 gibt es auch in NRW den neuen Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat geben. Wie der Personalausweis und der Führerschein wird auch der Schwerbehindertenausweis nunmehr als Plastikkarte ausgestellt. Das macht ihn handlicher und benutzerfreundlicher.

Blinde Menschen können den neuen Schwerbehindertenausweis von anderen Karten unterscheiden, da ein Hinweis in Braille-Schrift auf der Karte aufgedruckt wird.

Das Beiblatt für den öffentlichen Nahverkehr wurde bereits zum 01.01.2014 auf Scheckkartengröße umgestellt, so dass alle maßgeblichen Dokumente zukünftig ein einheitliches Format haben.

Neu ist auch, dass die Karte einen Hinweis auf die Schwerbehinderung in englischer Sprache enthält.

Ein direkter Anspruch auf besondere Leistungen im Ausland ist damit zwar wie auch bisher nicht verbunden. Der Ausweis trägt aber zur einfacheren Identifikation im Ausland und somit zu einer Verbesserung der Barrierefreiheit schwerbehinderter Menschen bei.

Bei allen neuen Schwerbehindertenfeststellungen seit dem 01.09.2014 kann nur noch der neue Ausweis ausgestellt werden. Die alten Schwerbehindertenausweise bleiben für den jeweiligen Ausstellungszeitraum ohne jede Einschränkung gültig. Eine Umtauschpflicht besteht somit nicht! Alle Nachteilsausgleiche können auch mit dem alten Ausweis weiterhin in Anspruch genommen werden.

Die Gültigkeitsdauer der alten Schwerbehindertenausweise kann, wenn noch Verlängerungsfelder frei sind, verlängert werden.

Auf Wunsch können jedoch alte, noch gültigen Ausweise in Ausweise im neuen Bankkartenformat umgetauscht werden. Benutzen Sie bitte hierfür den speziellen Antragsvordruck. Dabei müssen Sie - wie auch schon bisher - ein Passfoto beifügen (Bitte vollständigen Namen und Aktenzeichen auf der Rückseite vermerken). Künftig ist bei jeder Änderung (Änderung des GdB, weitere Merkzeichen, Ablauf der Gültigkeit etc.) ein neuer Ausweis auszustellen. Zur dauerhaften elektronischen Speicherung des Lichtbildes ist es notwendig, dass Sie eine Einverständniserklärung abgeben. Die Verarbeitung digitaler Bild-Dateien ist nicht möglich.

In der Umstellungsphase auf das neue Format kann es zu Verzögerungen bei der Erstellung der Ausweise kommen. Haben Sie bitte Verständnis, wenn die Ausstellung neuer Ausweise Vorrang hat vor einem Umtausch noch gültiger Ausweise in das neue Format.

Die Ausweise werden durch einen Dienstleister erstellt und mit der Post zugesandt. Eine Ausstellung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Steinfurt ist nicht mehr möglich.

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