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Gesetzliches Haltverbot in engen Straßen in Rheingönheim – Insgesamt elf Straßen komplett oder teilweise im Stadtteil betroffen

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19.02.2019

Gesetzliches Haltverbot in engen Straßen in Rheingönheim –

Insgesamt elf Straßen komplett oder teilweise im Stadtteil betroffen

Der Bereich Straßenverkehr informierte am vergangenen Mittwoch, 13. Februar 2019, den Ortsbeirat Rheingönheim über die Thematik enger Straßen und die daraus folgenden, verkehrlichen Konsequenzen. Anlass waren vermehrte Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern insbesondere aus dem Stadtteil Rheingönheim sowie von Ortsbeiräten in Bezug auf die Sicherstellung der Rettungswege im Stadtgebiet.

Eine Straßenstelle gilt nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung als eng, wenn dort durch haltende Fahrzeuge die Durchfahrt eines Fahrzeugs mit größtmöglicher Breite von 2,55 Meter zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von mindestens 0,5 Meter (je 25 Zentimetern auf beiden Fahrzeugseiten) nicht mehr möglich ist. Das heißt, wenn die Durchfahrtsbreite der Straße weniger als 3,05 Meter beträgt, besteht ein gesetzliches Haltverbot.

Insgesamt begutachteten im Zuge einer Verkehrsschau die Bereiche Straßenverkehr und Feuerwehr in Rheingönheim elf Straßen, die nach oben genannter Definition als

kontrollbedürftig galten. Die Befahrung erfolgte mit einem Löschfahrzeug beziehungsweise mit einem Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr.

Dabei wurden unter Berücksichtigung und Prüfung vorgegebener feuerwehrtechnischer Standards alle Möglichkeiten ausgelotet, die einen Rettungseinsatz trotz geparkter Fahrzeuge noch möglich machen.

Die Entscheidung ob Parken in einer engen Straße tolerabel ist oder nicht, fiel mit Blick auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und berücksichtigte entsprechend alle Optionen, die der Feuerwehr ermöglichen, die Straße zu befahren. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel unterschiedliche Kurvenradien oder bauliche Gegebenheiten lassen sich Straßen mit gleicher Fahrbahnbreite nicht ohne weiteres miteinander vergleichen. Ob das Parken in den zu bewerteten Straßen tolerabel ist oder nicht, wurde anschließend für jede Straße separat entschieden.

Wegen des hohen Parkdrucks an einigen Stellen in Rheingönheim tolerierte die

Verkehrsüberwachung des Bereichs Straßenverkehr in der Vergangenheit grundsätzlich das Halten und Parken dort, soweit es nicht zu konkreten Behinderungen führte.

Im nächsten Schritt werden über den Ortsbeirat hinaus, auch die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner beziehungsweise Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit einem Merkblatt über die Thematik der engen Straßen informiert.

Von dem gesetzlichen Haltverbot in Rheingönheim sind die Altfriedhofstraße mit dem Wegfall von 16, die Benngewannstraße mit dem Wegfall von 54, die Luisenstraße mit 30 Parkplätzen, die Reinwaltstraße mit 61 Parkplätzen und die Sandgasse mit 36 Parkplätzen komplett betroffen.

Ergänzende Maßnahmen, um teilweise noch das Parken zulassen zu können, müssen in der nachfolgenden Straße getroffen werden:

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Schmiedgasse auf Höhe der Hausnummer 21 wird ein  Haltverbot eingerichtet, wodurch zwei Parkplätze wegfallen.

Nachdem in den Ortsbeiratssitzungen die Stadtverwaltung über die Ergebnisse der stadtweiten Verkehrsschau und der daraus resultierenden verkehrlichen Maßnahmen informiert hat, wird im Anschluss nach einer Übergangsfrist das gesetzliche Haltverbot in engen Straßen im gesamten Stadtgebiet kontrolliert und entsprechend geahndet.

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