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WASSER- UND LUFTBELASTUNG DURCH ÜBERDÜNGUNG STOPPEN

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

München 07.10.2014 PM 098-14/LFG Landwirtschaft

WASSER- UND LUFTBELASTUNG DURCH ÜBERDÜNGUNG STOPPEN

BUND NATURSCHUTZ FORDERT BESSEREN SCHUTZ FÜR BAYERNS GEWÄSSER UND TRINKWASSER VOR NITRATBELASTUNG

Bayerns landwirtschaftliche Flächen reichen nicht aus, um die großen Dün- germengen zu verkraften, die aus landwirtschaftlichen Betrieben mit und ohne Viehhaltung und aus Biogasanlagen anfallen. In einzelnen Regionen schlagen die Trinkwasserversorger Alarm, da die Nitratbelastung über den empfohlenen Vorsorgegrenzwerten liegt.

Die europäische Union hat im Juli 2014 die zweite Stufe eines Vertragsverlet- zungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet, weil die Nitratrichtlinie der EU unzureichend umgesetzt wird. Um den angedrohten Strafzahlungen zu entgehen, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt eine Novelle der Düngeverordnung vorgelegt. Der BUND Naturschutz hält den vorgelegten Entwurf jedoch für unzureichend und fordert vom CSU Bundeslandwirt- schaftsminister Christian Schmid und Agrarminister Helmut Brunner, sich für massive Verbesserungen im Sinne des Natur- und Verbraucherschutzes ein- zusetzen.

„Wir fordern eine Düngegesetzgebung, die die Gewässerbelastung mit Nitrat und Phosphat aus landwirtschaftlicher Tierhaltung und Düngung wirksam begrenzt, und auch die Ammoniak- und Lachgasemissionen in die Atmosphä- re reduziert“, so Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender.

„Wesentlich ist, dass endlich die Tierbestände an die Fläche angepasst wer- den, so dass die anfallende Gülle sinnvoll für den Pflanzenwuchs zur Verfü- gung steht und nicht die Umwelt belastet, fordert der Sprecher des BN- Arbeitskreises Landwirtschaft, Stephan Kreppold.“

Der vorgelegte Entwurf ist unzureichend, denn die Nährstoffströme sollen weiterhin nur äußerst lückenhaft dokumentiert werden müssen, hohe Ver- lustanrechnungen möglich sein, die dann als Stickstoffeintrag in der Umwelt landen, und Ausnahmeregelungen für hohe Düngermengen weiterhin erlaubt werden.

Hauptforderungen des BUND Naturschutz sind deshalb

die verpflichtende Bilanzierung aller Nährstoffströme für landwirt- schaftliche Betriebe und für Biogasanalgenbetreiber (Brutto- Hoftorbilanz), die webbasiert an eine autorisierte Stelle gemeldet werden muss

Schaffung eines EDV gestützten Systems, das auch die Mineraldün- gerhandelsströme erfasst

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München 07.10.2014 PM 098-14/LFG Landwirtschaft

Einrichtung einer Dünge-Transportdatenbank in Verbindung mit einer Dünger-Verbringungsverordnung

Senkung der erlaubten Stickstoffbilanzüberschüsse auf 30 kg N pro Hektar bis 2016

Obergrenze für die organische Stickstoffausbringung bei 170 kg pro Hektar und Jahr, in Belastungsgebieten maximal 130 kg N/ha/a

Ahndung von Verstößen, z.B. bei Überdüngung

Abschaffung von Ausnahmeregelungen für höhere Düngung im Grün- land und Ackergras

Keine neuen Ausnahmeregelungen für Biogasgülle

GRUNDWASSERBELASTUNG MIT NITRAT

Ziel der EU Nitratrichtlinie ist es, die aus landwirtschaftlichen Quellen verur- sachte Gewässerverunreinigung mit Nitrat zu reduzieren.

Der Evaluierungsbericht der EU zur Nitratrichtlinie von Oktober 2013 zeigt, dass Deutschland seine Hausaufgaben nicht gemacht hat: Der vorgeschriebene Grenzwert von 50 mg Nitrat/Liter Wasser wurde an der Hälfte der von der Bundesregierung ausgewählten 180 Belastungsmessstellen überschritten.

Nach Berechnungen der Uni Hohenheim beträgt der 170 kg/ha überschreiten- de Nährstoffüberschuss an Stickstoff(N) aus organischem Dünger für Bayerns landwirtschaftliche Fläche (LF) 4,6 Millionen kg N, so dass zu deren sachgerech- ten Ausbringung bereits jetzt mindestens 25 000 ha zusätzliche Fläche erfor- derlich sind. (Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt Nr. 34 vom 22.8.2014)

WIE REPRÄSENTATIV SIND DIE BELASTUNGSMESSSTELLEN ?

In der öffentlichen Diskussion wird von Seiten der Landnutzer kritisiert, dass für den Nitratbericht die Werte eines Belastungsnetzwerks ausgewählt wurden und nicht alle verfügbaren Messstellen.

Dies beruht auf den Vorgaben der Nitratrichtlinie. Es wurden bundesweit ca.

180 Messstellen nach den folgenden Kriterien in ein Belastungsmessnetz ein- bezogen

 die sich im oberflächennahen Grundwasserleitungsschichten befinden

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München 07.10.2014 PM 098-14/LFG Landwirtschaft Damit wurden bewusst die Standorte erfasst, die von der landwirtschaftlichen

Nutzung besonders betroffen sind. Würden alle 800 Messstellen bundesweit einbezogen, würde sich der Einfluss der Landwirtschaft auf die Gewässerbelas- tung nicht aufzeigen lassen.

Im Vergleich zum Zeitraum 2004-2007 ist die Nitratbelastung an 40 Prozent dieser Messstellen angestiegen. Damit werden wichtige Umweltschutzziele wie die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung nicht erreicht. Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Nährstoffüberschüssen pro Flächen- einheit. Nach wie vor liegt der errechnete Stickstoffüberschuss bei 97 kg N/

ha*J für die Jahre 2009-2011 und verfehlt damit den Zielwert 80kg/ha bis 2010 erheblich.

SCHÄDEN DURCH STICKSTOFFÜBERSCHÜSSE – NITRAT, AMMONIAK UND LACHGAS

Stickstoff, der nicht für das Pflanzenwachstum benötigt wird oder im Boden zum Humusaufbau festgelegt wird, landet als Nitrat im Oberflächenwasser und versickert ins Grundwasser. Das Trinkwasser soll möglichst gering mit Nitrat belastet sein, um gesundheitliche Folgeschäden durch Nitratrückstände zu vermeiden. Hohe Nitratmengen im menschlichen Körper sind schädlich, da sie zu Nitrit umgewandelt werden können, und dieses den Sauerstofftransport im Blut hemmen kann. Bei Kleinkindern kann dies zur Blausucht führen.

Ein Teil des Stickstoffs gelangt als Ammoniakgas in die Atmosphäre und trägt zur Versauerung und Stickstoffanreicherung der Niederschläge bei. Die Land- wirtschaft ist in Deutschland für 95% aller Ammoniakemissionen verantwort- lich, im Wesentlichen verursacht durch Viehhaltung mit ihren Ausscheidungen, wie z.B. Gülle. Die Stärke der Geruchsbelastung nach Gülleausbringung ist ein Indikator für die Menge des entweichenden Ammoniaks.

Weitere Schäden entstehen durch Umwandlung der Stickstoffüberschüsse in Lachgas, N2O, einem gefährlichen Treibhausgas, das 300 Mal klimaschädlicher wirkt als Kohlendioxid. Die Lachgasemissionen tragen zu 58% zu den Treib- hausgasemissionen der Landwirtschaft bei (Sachverständigenrat, S.11). Insge- samt werden 11% der deutschen Treibhausgase der Landwirtschaft zugeord- net. (ebenda)

Für Rückfragen: Marion Ruppaner, BN-Agrarreferentin, 0911-81878 20 http://www.bund-naturschutz.de/themen/landwirtschaft.html

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München 07.10.2014 PM 098-14/LFG Landwirtschaft Anhang zur PM 098 -14:

EVALUIERUNG DER DÜNGEGESETZGEBUNG

Bereits Ende 2012 kam eine Bund Länder Arbeitsgruppe, die die bishe- rige Düngeverordnung im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeri- ums evaluiert hat, zum Schluss, dass die Beschränkung der Viehbesatz- dichte und eine verbesserte Düngegesetzgebung die zentralen Steue- rungselemente sind, um Stickstoffeinträge aus der Landwirtschaft wirk- sam zu begrenzen. Zentrale Kritik war auch dort, dass:

eine bedarfsgerechte Düngung nicht überprüfbar ist, weil es kei- ne Aufzeichnungspflichten für die Düngebedarfsermittlung gibt

Verstöße wegen unklarer Vorgaben nicht geahndet werden konnten

länderübergreifende Düngetransporte nicht erfasst und schwer kontrollierbar sind

pflanzliche organische Dünger bisher nicht erfasst sind

Nährstoffüberschüsse nach wie vor zu hoch sind

DARAUS HAT DIE BUND LÄNDER ARBEITSGRUPPE FORDERUNGEN ABGELEITET:

Dokumentation der Düngeplanung

eine plausibilisierte Flächenbilanz für Futterbaubetriebe

Beratungspflicht sowie die Umsetzung behördlicher Anordnun- gen bei wiederholter Überschreitung maximaler Nährstoffsalden

Verbot von Gülleausbringung auf dem Ackerland ab Mitte Sep- tember

Verlängerung der Mindestlagerdauer für Wirtschaftsdünger

Vorgaben für die unverzügliche Einarbeitung auf unbestellten Flächen und für die Ausbringungstechnik

Erhöhung der Mindestanrechnungen der Stickstoff- Ausscheidungen bei Weidehaltung

Einbeziehung aller organischer Düngemittel (auch Gärreste) in

die Ausbringungsobergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro

Hektar und Jahr (kg N/ha*a)

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DIE WICHTIGSTEN FORDERUNGEN DES SACHVERSTÄNDIGENRATS ZUR

DÜNGEVERORDNUNG VON AUGUST 2013

Auch der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik und Düngungsfragen beim Bundeslandwirtschaftsministerium hat im August 2013 massive Nachbesse- rung der Düngegesetzgebung eingefordert, um Nährstoffüberschüsse wirk- sam zu begrenzen:

 Änderung der Ziele des Düngegesetzes, um verbindlich als Ziel die Vor- beugung vor oder Abwendung von Gefahren für den Naturhausalt auf- zunehmen und die Aufzeichnungspflicht auf die Erstellung einer Hof- torbilanz zu erweitern. Hierin sind auch Biogasanlagenbetreiber und flächenlose Viehhaltungsbetriebe einzubeziehen

 Einführung einer verpflichtenden Hoftorbilanzierung und Schaffung ei- nes EDV gestützten Systems

 Meldeverpflichtung für die Hoftierbilanzen an eine autorisierte Stelle – webbasiert- , die auch die behördliche Kontrolle des Mineraldügerver- kaufs durch den Landhandel einbezieht

 Um bessere Kontrollierbarkeit und Sanktions- bzw. Beratungsmöglich- keiten der Düngegesetzgebung zu erreichen – aber auch um die Dün- gung zu optimieren - muss die webbasierte Meldung an die autorisierte Stelle neben dem betrieblichen Nährstoffvergleich auch das InVerkehr- bringen und die Beförderung von Wirtschaftsdüngern umfassen

 Präzisierung der Abstandsregelungen der Düngeausbringungen zu Ge- wässern auf 1 bzw. 3 Meter

 Allgemeine Verpflichtung zur Vermeidung von Abschwemmungen

Quelle: Stellungnahme des Sachverständigenrats zur Düngeverordnung von August 2013

http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen /2012_2016/2013_08_AS_Novellierung_Duengeverordnung.html;jsession id=A74C2E0F78045264833BAE14508DE461.1_cid335

Referenzen

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