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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen
An die
Schulen des Sekundarbereichs II der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
nachrichtlich
Magistrat Bremerhaven
Auskunft erteilt Frau Reese Zimmer 316 T (04 21) 361- 6587 F (04 21) 496 - 6587 E-Mail
Franziska.Reese
@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens
Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 21-15
Bremen, 29. Mai 2017
Informationsschreiben Nr.72/2017
Überarbeitung von Zeugnissen der Sekundarstufe II
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Vorbereitung auf die Zeugniserteilung am Schuljahresende möchten wir Sie auf einige Än- derungen in den Zeugnisformularen der GyO / des BGy hinweisen.
1. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife Fächerbezeichnungen
Die im Abiturzeugnis aufgeführten Fächer müssen im Wortlaut den in Anlage 1 der Verord- nung über die Gymnasiale Oberstufe (GyO-VO) genannten Fächern entsprechen. Ausnah- men hiervon sind nur mit Genehmigung der Senatorin für Kinder und Bildung zulässig.
Bilingual unterrichtete Fächer werden nach folgendem Muster benannt: „Geschichte bilingual“.
Unter der Rubrik Bemerkungen erfolgt der Hinweis, in welcher Sprache das Fach unterrichtet wurde: „Das Fach Geschichte wurde in englischer Sprache unterrichtet.“
Notenschutz gemäß LSR-Erlass
Schüler/innen, denen auf der Grundlage des LSR-Erlasses vom 01.02.2010 Notenschutz ge- währt wurde, erhalten hierüber eine Bemerkung im Abiturzeugnis. Diese Bemerkungen sind im Schülerverzeichnis / myFuNe bereits angelegt. Sie finden sie unter den Benennungen LSRa – LSRd. Sie können sie entweder in myFuNe (Zeugnisbemerkungen) oder direkt im
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Schülerverzeichnis (Schüler/in -> Zeugnis/Laufbahn -> Zeugnisbemerkungen) auswählen.
Wenn Sie im Schülerverzeichnis unter Zeugnis / Laufbahn den Haken bei Notenschutz bzw.
Nachteilsausgleich setzen, wird Ihnen dieses bei dem / der entsprechenden Schüler/in in myFuNe angezeigt.
Rechtsgrundlagen
In Anlehnung an die KMK-Musterentwürfe wird das Abiturzeugnis weiterhin ohne Rahmen dargestellt. Auf dem Deckblatt und in den Fußnoten wurden die dem Zeugnis zugrundeliegen- den Rechtsgrundlagen den geltenden Bestimmungen angepasst.
2. Abgangszeugnis
Ein Abgangszeugnis ist in der GyO auszustellen, wenn Schüler/innen den Bildungsgang zum Abitur verlassen und die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule erfüllt haben.
Wie auch bei den Abiturzeugnissen können Sie die Leistungsdaten für die Abgangszeugnisse in myFuNe oder im Schülerverzeichnis eingeben und dann das entsprechende Zeugnis im Schülerverzeichnis drucken.
Wiederholung in der Q-Phase
Bei der Wiederholung von Halbjahren in Q1 oder Q2 ist darauf zu achten, dass ausschließlich die Kursergebnisse der Wiederholungshalbjahre in das Zeugnis aufgenommen werden. Die zuvor erzielten Ergebnisse dürfen nicht im Zeugnis erscheinen. Setzen Sie bei einem Wieder- holer bitte den entsprechenden Haken im Schülerverzeichnis (unter Zeugnis / Laufbahn). Dann werden automatisch die richtigen Ergebnisse verwendet.
Notenschutz gemäß LSR-Erlass
Schüler/innen, denen auf der Grundlage des LSR-Erlasses vom 01.02.2010 Notenschutz ge- währt wurde, erhalten hierüber eine Bemerkung im Abgangszeugnis. Diese Bemerkungen sind im Schülerverzeichnis / myFuNe bereits angelegt. Sie finden sie unter den Benennungen LSRa – LSRd. Sie können sie entweder in myFuNe (Zeugnisbemerkungen) oder direkt im Schülerverzeichnis (Schüler/in -> Zeugnis/Laufbahn -> Zeugnisbemerkungen) auswählen.
Wenn Sie im Schülerverzeichnis unter Zeugnis / Laufbahn den Haken bei Notenschutz bzw.
Nachteilsausgleich setzen, wird Ihnen dieses bei dem / der entsprechenden Schüler/in in myFuNe angezeigt.
Bescheinigung über das Latinum / Graecum
Haben Schüler/innen gemäß den „Richtlinien über den schulischen Erwerb besonderer Ab- schlüsse in Latein und Griechisch vom 01.08.2005 in der Fassung vom 01.08.2007“ das Kleine Latinum, das Latinum, das Große Latinum oder das Graecum erworben, ist eine sepa- rate Bescheinigung von der Schule auszustellen. Die sog. besonderen Abschlüsse werden nicht auf dem Abgangszeugnis vermerkt. Vorlagen für die unterschiedlichen Bescheinigungen
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finden Sie auf der Schuldatenplattform (SDP) unter folgendem Pfad: Verwaltung Zeugnis- formulare Bescheinigungen.
3. Prüfungszeugnis
Ein Prüfungszeugnis wird in der GyO erteilt, wenn Schüler/innen gemäß § 19 GyO-VO bzw.
§ 1 Ziffer 4 PrüfV Sek. I den Mittleren Schulabschluss durch Prüfung erworben haben. Auf der Grundlage des § 10a Zeugnisverordnung wurden die Prüfungszeugnisse neu formuliert. Sie enthalten die Ergebnisse der schriftlichen sowie mündlichen Prüfung(en) und erkennen den erworbenen Schulabschluss zu. Wie auch bei den anderen Zeugnissen können Sie die Leis- tungsdaten in myFuNe oder im Schülerverzeichnis eingeben und dann das entsprechende Zeugnis im Schülerverzeichnis drucken.
Notenschutz gemäß LSR-Erlass
Schüler/innen, die auf der Grundlage des LSR-Erlasses vom 01.02.2010 Notenschutz bean- tragt haben, erhalten hierüber eine Bemerkung im Prüfungszeugnis. Diese Bemerkungen sind im Schülerverzeichnis / myFuNe bereits angelegt. Sie finden sie unter den Benennungen LSRa – LSRd. Sie können sie entweder in myFuNe (Zeugnisbemerkungen) oder direkt im Schülerverzeichnis (Schüler/in -> Zeugnis / Laufbahn -> Zeugnisbemerkungen) auswählen.
Wenn Sie im Schülerverzeichnis unter Zeugnis / Laufbahn den Haken bei Notenschutz bzw.
Nachteilsausgleich setzen, wird Ihnen dieses bei dem / der entsprechenden Schüler/in in myFuNe angezeigt.
Zeugnisbemerkungen
Es ist zu berücksichtigen, dass sich etwaige Bemerkungen auf die jeweils abgelegte Prüfung beziehen müssen. Weitere Bemerkungen sind auf dem Prüfungszeugnis unzulässig.
Bei allen technischen Fragen kontaktieren Sie bitte die Kolleginnen und Kollegen des Referats 10. Für Rückfragen inhaltlicher Art stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
gez.
Dr. Barbara Leidinger