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Gleichstellung an Hochschulen auch in Zeiten von Corona sicherstellen - Tischvorlage

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In der Senatssitzung am 12. Mai 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen 07.05.2020

Nummer der Anfrage: L 21

Vorlage für die Sitzung des Senats am 12. Mai 2020

„Gleichstellung an Hochschulen auch in Zeiten von Corona sicherstellen“

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)

A. Problem

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Wie bewertet der Senat die Situation für Studierende mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen in Zeiten von Corona, insbesondere auch im Hinblick auf spezifische Unterstüt- zungsbedarfe, z.B. bezüglich Kinderbetreuung sowie der Finanzierung des Lebensunterhalts und Studiums?

2. Wie bewertet der Senat die Situation für Lehrende und weitere Hochschulangehörige mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen in Zeiten von Corona, insbesondere auch be- züglich einer einheitlichen Regelung im Hinblick auf Möglichkeiten wie Freistellung oder Son- derurlaub?

3. Wie stellt der Senat sicher, dass Gender- und Diversity-Aspekte bei den Entscheidun- gen im Kontext der aktuellen Pandemie-Situation an den Hochschulen berücksichtigt werden, zum Beispiel in Krisenstäben oder auch bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Die Corona-Epidemie stellt Studierende mit Kindern oder mit Pflegeverpflichtungen vor beson- dere Herausforderungen. Das Wissenschaftsressort hat sich daher mit den Leitungen der Hochschulen sehr frühzeitigt darauf verständigt, alle Kräfte zu bündeln, um statt eines verlore- nen Nicht-Semesters ein möglichst weitgehendes Digital-Semester zu ermöglichen. Dieses bietet möglichst viel Flexibilität für die Semestergestaltung bei gleichzeitiger Nachteilsvermei- dung für die Studierenden. Zudem erlauben die von den Hochschulen getroffenen Entschei- dungen im Bereich des Prüfungsrechts ebenfalls schnelle und flexible Lösungen. In Vorberei- tung sind zudem geeignete Anpassungen im Bremischen Hochschulgesetz, die dies langfris- tig rechtlich absichern sollen.

Hinsichtlich finanzieller Engpässe hat der Senat den seit 2008 bestehenden Darlehensfonds beim Studierendenwerk Bremen um 440.000 Euro auf 500.000 Euro aufgestockt. Die Auszah- lung erfolgt in monatlichen Raten; das bisherige Erfordernis einer selbst-schuldnerischen

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Bürgschaft oder einer Bürgschaft entfällt. Studierende, die in eine wirtschaftliche Notlage ge- raten sind, haben so die Möglichkeit, unbürokratisch für drei Monate ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 550 Euro monatlich zu erhalten.

Die Aufstockung des Darlehensfonds ist signalgebend, da Bremen als eines der ersten Län- der auf die Notsituation der Studierenden durch die Corona-Pandemie reagiert hat. Aus Sicht des Senats wäre es darüber hinaus wichtig gewesen, den BAföG-Anspruch schnell und um- fassend auszudehnen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dage- gen Darlehensprogramme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgeweitet sowie einen Zu- schuss-Notfallfonds bei den Studierendenwerken aufgelegt und damit zusätzliche Instrumente geschaffen, um in Not geratenen Studierenden zu helfen.

Zu Frage 2:

Diesbezüglich hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen in seinen Sitzungen vom 10. März 2020, 16. März 2020, 24. März 2020, 3. April 2020 und 7. April 2020 arbeits- bzw.

dienstrechtliche Entscheidungen getroffen. Im Einklang mit den entsprechenden Regelungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die Fürsorgepflicht gegenüber den Be- schäftigten ein besonderes Anliegen.

Insofern bestehen klare Regularien zur Freistellung oder auch zum Sonderurlaub, z. B. für Be- schäftigte, die aufgrund behördlich angeordneter Schließung von Schulen oder Kindertages- stätten die Betreuung ihrer minderjährigen Kinder nicht anderweitig gewährleisten können. Die Umsetzung der Richtlinien obliegt der jeweiligen Hochschulleitung, für die Abwicklung der An- tragsverfahren ist die Personalstelle der jeweiligen Hochschule zuständig.

Zu Frage 3:

Gender- und Diversity-Aspekte sind von den Hochschulen entsprechend der bestehenden ge- setzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Berufungs- und Stellenbe- setzungsverfahren, bei denen die Beteiligung der Frauenbeauftragten gesetzlich festgeschrie- ben ist (vgl. §6, Abs.6 BremHG). Es liegt in der Verantwortung der Hochschulen, diese Vorga- ben auch unter den gegenwärtigen Bedingungen umzusetzen.

C. Alternativen Keine Alternativen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkun- gen. Genderspezifische Auswirkungen ergeben sich nicht.

E. Beteiligung und Abstimmung Nicht erforderlich.

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F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Die Vorlage ist geeignet, nach Beschlussfassung über das zentrale Informationsregister veröf- fentlicht zu werden. Datenschutzrechtliche Belange stehen dem nicht entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Wissenschaft und Häfen vom 08.05.2020 der mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) zu.

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