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Vorarlberger Gemeindedokumentation

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G EMEINDEAMT V ANDANS

Verhandlungsschrift

aufgenommen am 12. Juli 2012 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anlässlich der 24.

öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 04. Juli 2012 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wächter als Vorsitzender, Vbgm. Michael Zimmermann, Luzia Klinger, Mag. Christian Egele, Josef Maier, DI Alois Kegele, Wilfried Dönz, Günter Fritz, Ulrike Bitschnau, Peter Scheider, Stefan Jochum, Markus Pfefferkorn, Rupert Platzer, Rita Zint, Leo Brugger sowie die Ersatzleute Renate Neve, Manfred Blenke (ab 20.30 Uhr - 2. Tagesordnungspunkt „Empfehlungen des Raumplanungsausschusses ab 5. Punkt), Inge Dobler, Johann Bleiner, Daniel Ladner, Hans Waidacher und Paul Schoder.

Entschuldigt: MMag. Eva-Maria Hochhauser, Florian Küng, Mag. Klaus Neyer, Manfred Schapler, Thomas Amann, Ernst Stejskal, Thomas Maier, Werner Vergut und Martin Tschabrun Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß

Der Vorsitzende eröffnet um 20.05 Uhr die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die anwesenden Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende

Tagesordnung:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindever- tretung am 16. Mai 2012

2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanungsausschusses vom 30. Mai 2012 3. Ergänzende Entscheidung zur Berufung der Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft

Fahren-Ziersch vom 10. November 2010

4. Stellungnahme zum internen Bericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni 2012 5. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2011 gemäß § 78 des Gemeinde-

gesetzes

6. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung:

1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Mai 2012

Die Verhandlungsschrift über die 23. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Mai 2012, welche allen Gemeindevertretern/innen zeitgerecht zugegangen ist, wird von den Anwesenden einstimmig genehmigt.

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Die Gemeindevertreter/innen Wilfried Dönz, Ulrike Bitschnau und Markus Pfefferkorn sowie die Ersatzleute Inge Dobler und Hans Waidacher nehmen an der Abstimmung nicht teil, nachdem diese bei der Sitzung am 16. Mai 2012 nicht anwesend waren.

2. Entscheidung zu den Empfehlungen des Raumplanunqsausschusses vom 30. Mai 2012

Anhand der vorliegenden Anträge und der diesen angeschlossenen Planunterlagen er- läutert der Bürgermeister die in der Sitzung am 30. Mai 2012 erarbeiteten Empfehlungen.

Im Detail stellen sich diese wie folgt dar:

a) Alois Fitsch, 6773 Vandans. Scheibenkopfstraße 18

Antrag vom 10. November 2011: Umwidmung einer zirka 760 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1945/1 von „Freifläche Freihaltegebiet" in „Baufläche Wohngebiet".

Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1945/1 befindet sich im alleinigen Eigentum des Antragstellers und ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan teils als „Baufläche Wohngebiet", teils als „Freifläche Freihaltegebiet" gewidmet. Die vom Antragsteller zur Umwidmung beantragte Teilfläche ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche Freihaltegebiet" gewidmet. Sie grenzt, wie vom Antragsteller bereits ausgeführt worden ist, an der Südseite, an der Westseite und zum Teil an der Nordseite an bereits bestehendes „Bauland".

Mit dem gegenständlichen Antrag auf Umwidmung einer zirka 760 m2 großen Teilfläche in

„Baufläche Wohngebiet" hat der Antragsteller auch ein Erschließungs- und Parzel- lierungskonzept (Datum: 28.10.2011) vorgelegt. Das Grundstück Nr. 1945/1 soll diesem zufolge in insgesamt 7 Grundstücke parzelliert werden. Die verkehrsmäßige Erschlies- sung der zur Umwidmung beantragten Teilfläche soll dem vorliegenden Konzept zufolge von der Scheibenkopfstraße aus über das Grundstück Nr. 1945/1 erfolgen. Anschluss- möglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind gegeben.

Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 02. März 2012 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Von keinem der Nachbarn ist eine Stellungnahme eingelangt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass von diesen kein Einwand gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Sinne des vorliegenden Antrages erhoben wird.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Der vorliegende Antrag stellt von der beantragten Umwidmung her kein wirkliches Problem dar. Die beantragte Umwidmung dieser zirka 760 m2 großen Teilfläche in „Baufläche Wohngebiet" kann guten Gewissens als „klassische Anschlusswidmung" gesehen werden, deren Genehmigung vertretbar ist.

Bei einer exakten Überprüfung des mit dem Antrag auf Umwidmung vorgelegten Er- schließungs- und Parzellierungskonzeptes wurde allerdings festgestellt, dass diesem kein Willen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden zugrunde liegt und die geplanten Erschließungen sachlich nicht nachvollziehbar sind. So ist im Bereich des Grundstückes Nr. 1945/2 nicht ersichtlich, wo genau die neue Abstell- und Rangierfläche geschaffen werden soll bzw. wo in Zukunft der Erschließungsweg zu den Grundstücken Nr. 1945/14 bzw. den Grundstücken mit den Ordnungszahlen „5" und „6"

verlaufen soll. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, warum das Grundstück mit der Ordnungszahl „6" von der Talseite her nochmals erschlossen werden soll, wo doch an der Westseite ein Erschließungsweg direkt am genannten Grundstück vorbei führt.

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Nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes dürfen Grundstücke nicht ohne triftigen Grund zerstückelt werden bzw. ist ein Antrag auf Genehmigung zur Teilung eines Grundstückes zu versagen, wenn diesem die zweckmäßige Gestaltung von Baugrundstücken nach Form und Größe entgegen steht.

Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses plädieren angesichts des mit dem Antrag vorgelegten Erschließungs- und Parzellierungskonzeptes für eine Zurückstellung des vorliegenden Antrages und das Führen klärender Gespräche mit dem Antragsteller.

b) Eheleute Hilde und Rudolf Domig, 6773 Vandans. Valkastielstraße 35b

Antrag vom 18. Mai 2012: Umwidmung einer zirka 850 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1898 von FF in BW, einer zirka 115 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1898 von FF in „Verkehrsfläche", einer zirka 530 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1898 von FF in (BW), einer zirka 575 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1898 von FF in BW, einer zirka 665 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1896/1 von FF in BW und einer zirka 275 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1896/1 von BW in FF.

Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1898 ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „Freifläche Freihaltegebiet" ausgewiesen. Auf dieser Liegenschaft steht sowohl das Wohnhaus „Valkastielstraße 35a und 35b", ein Stallgebäude sowie eine Doppelgarage. Das Grundstück Nr. 1896/1 ist derzeit noch unbebaut und bis auf einen Grundstreifen an der Nordseite, der eine Breite von lediglich 6 bis 10 m aufweist, im Flächenwidmungsplan als „Freifläche Freihaltegebiet" gewidmet. Warum seinerzeit dieser besagte Grundstreifen in „Baufläche Wohngebiet" gewidmet worden ist, ist heute nicht mehr zu eruieren.

Die von den Antragstellern beantragten Umwidmungen stellen allesamt „Lücken- bzw.

Anschlusswidmungen" dar. Alle zur Umwidmung beantragten Teilflächen sind entweder über eine öffentliche Gemeindestraße oder einen privaten Zufahrtsweg erschlossen.

Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. die Wasserversor- gungsanlage der Gemeinde Vandans sind für alle zur Umwidmung beantragten Teilflächen vorhanden.

Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 25. Mai 2012 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage ist von keinem der Nachbarn eine solche eingelangt.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung in der Stellungnahme vom 14. Mai 2012 zum Ausdruck gebracht worden ist, sind die von den Antragstellern beantragten Änderungen des Flächenwidmungsplanes alle „genehmigungsfähig", da alle als vertretbare Anschluss- und Lückenwidmungen gesehen werden können. Die mit der Ordnungszahl „6" versehene Teilfläche des Grundstückes Nr. 1896/1 sollte in diesem Zusammenhang unbedingt in

„Freifläche Freihaltegebiet" rückgewidmet werden, da diese in der jetzigen Größe und Form absolut keinen Sinn ergibt.

Da über das Grundstück Nr. 1900 der Agrargemeinschaft Vandans nunmehr eine Zu- fahrtsstraße zum Wohnhaus „Alois-Schoder-Weg 6" verläuft, sollte diese im Flächen- widmungsplan als „Verkehrsfläche" ersichtlich gemacht werden. In diesem Zusammenhang wird weiters empfohlen, die bestehenden Widmungen im Bereich der Grundstücke

Nr. 1265/5 und Nr. 1265/6 bis an die neue „Verkehrsfläche" auszuweiten und auch die im Bereich des Grundstückes Nr. 1900 bereits bestehende BM-Widmung bis auf Höhe des im Bereich des Grundstückes Nr. 1898 neu zur Ausweisung kommende Baugrundstück mit der Ordnungszahl „1" auszuweiten.

Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen sprechen sich alle Mitglieder des Raum- planungsausschusses für eine Genehmigung des vorliegenden Antrages aus.

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Ergänzung: Mit Schreiben vom 05. Juni 2012 hat der Anrainer DI Reinhold Gerstner mitgeteilt, dass er gegen die von den Antragstellern beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes keinen Einwand erhebe. Der Anrainer Gerhard Valentin hat mit Schreiben vom 21. Juni 2012 mitgeteilt, dass er der Umwidmung (einer Teilfläche seines Grundstückes) nur zustimme, wenn ihm daraus keine Kosten erwachsen. Mit Schreiben vom 22. Juni 2012 hat die Agrargemeinschaft Vandans unter anderem mitgeteilt, dass man sich gegen die Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1900 von FF in BM ausspreche. Es gebe mehrere Gründe, die gegen die geplante Umwidmung sprechen. Angesichts der Breite des Grundstückes Nr. 1900 sei eine Bebauung desselben nicht möglich.

c) Stellungnahme zum Antrag von Franz Wächter, 6773 Vandans, Obere Venser- straße 51

Antrag vom 11. Mai 2012: Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 180 m2 aus dem Grundstück Nr. 1926/2 von „Freifläche Freihaltegebiet" in „Baufläche Wohngebiet".

Sachverhalt: Im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan für die Gemeinde Vandans ist im Bereich des Grundstückes Nr. 1926 derzeit ein zirka 12 m breiter Streifen (nach Norden hin) als „Rote Wildbachgefahrenzone" ausgewiesen. Wie vom Antragsteller richtig erwähnt worden ist, wurde im vergangenen Jahr der so genannte „Gluandigraben" vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung verbaut. Mit Schreiben vom 12. April 2012 hat die Wildbach- und Lawinenverbauung dem Antragsteller gegenüber bestätigt, dass auf Grund der durchgeführten Verbauungen beim „Gluandigraben" im Jahre 2011 die „Rote Wildbachgefahrenzone" im Bereich des Grundstückes Nr. 1926 auf einen 6 m breiten Streifen reduziert werden kann, die „gelbe Gefahrenzone" jedoch bestehen bleibe.

Das Grundstück Nr. 1926 wurde im Jahre 2010 geteilt und zwar in die Grundstücke Nr. 1926/1 und Nr. 1926/2. Das Grundstück Nr. 1926/2 weist der Vermessungsurkunde von damals zufolge eine Fläche von 930 m2 auf. Von dieser Gesamtfläche ist eine zirka 720 m2 große Teilfläche derzeit als „Baufläche Wohngebiet" gewidmet. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung einer weiteren Teilfläche mit zirka 180 m2 von „Freifläche Freihaltegebiet" in „Baufläche Wohngebiet", als dass dann bis auf eine Restfläche von zirka 30 m2 das gesamte Grundstück Nr. 1926/2 in „Baufläche Wohngebiet" gewidmet wäre.

In seiner Stellungnahme vom 14. Mai 2012 hat der Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung, nämlich DI Ulrich Grasmugg, zum Ausdruck gebracht, dass aus raumplanerischen Überlegungen nichts dagegen spricht, dem vorliegenden Antrag stattzugeben. In die gegenständliche Umwidmung sollte dann allerdings auch das talwärts angrenzende Grundstück Nr. 1919 miteinbezogen werden. Die „Rote Zone" werde sich vermutlich auch dort verändern. Dem sollte Rechnung getragen werden. Ganz generell werde jedoch empfohlen, die beantragte Umwidmung erst zu beschließen, wenn die diesbezügliche Änderung des Gefahrenzonenplanes erfolgt sei. Immer wieder müsse nämlich festgestellt werden, dass die Wildbach- und Lawinenverbauung zwar einer Änderung des Flächenwidmungsplanes zustimme, aber keine Änderung des Gefahrenzonenplanes vorgenommen werde. Die „neuen" Bauflächen würden sich dann auf Flächen, die im Gefahrenzonenplan als „Rote Zonen" ausgewiesen sind, erstrecken.

Diese Situation führe immer wieder zu Problemen,

Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 25. Mai 2012 wurde der Nachbar eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tag ist eine solche nicht eingegangen.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie vom Amtssachverständigen geäußert worden ist, spricht aus raumplanerischen Überlegungen nichts gegen eine Genehmigung des vorliegenden Antrages und die Umwidmung einer zirka 180 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1926/2 von „Freifläche Freihaltegebiet" in „Baufläche Wohngebiet".

Die Umwidmung selber sollte allerdings erst dann beschlossen werden, wenn die diesbezügliche Änderung des Gefahrenzonenplanes erfolgt ist. In die gegenständliche

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Änderung des Flächenwidmungsplanes sollte dann konsequenterweise auch das Grundstück Nr. 1919 miteinbezogen werden.

d) Stellungnahme zum Antrag von Walter Wächter, 6773 Vandans. Obere Venser- straße 49

Antrag vom 21. Mai 2012: Umwidmung einer Teilfläche mit zirka 55 m2 aus dem Grundstück Nr. 1928/2 von „Freifläche Freihaltegebiet" in „Freifläche Sondergebiet (überdachtes Holzlager)".

Sachverhalt: Der Eigentümer des Grundstückes Nr. 1928/2, Herr Walter Wächter, beabsichtigt die Neuerstellung eines überdachten Holzlagers, wobei die Situierung des neuen Holzlagers näher beim bestehenden Stallgebäude erfolgen soll. Das jetzt bestehende Holzlager, das sich weiter westlich befindet, soll dann aufgelassen werden. Das neue Holzlager soll ein Ausmaß von 11,50 m x 6,50 m erhalten. Höhenmäßig soll dieses so ausgeführt werden, dass es auch mit landwirtschaftlichen Maschinen (z.B. Traktoren) befahren werden kann.

Das baugegenständliche Grundstück ist im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans zur Gänze als „Freifläche Freihaltegebiet" gewidmet, obwohl sich auf diesem bereits ein Stallgebäude, ein Lagerschuppen, eine Tankstelle und ein Holzlager befindet.

Im gültigen Gefahrenzonenplan ist die besagte Liegenschaft „weiß" ausgewiesen. Sie kann also ohne besondere Auflagen der Wildbach- und Lawinenverbauung bebaut

werden.

Die Erschließung des erwähnten Grundstückes ist über die Grundstücke Nr. 2230 und Nr.

1924/4, die sich beide im Eigentum des Antragstellers befinden, gegeben.

Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 25. Mai 2012 wurde der Nachbar eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage ist von diesem keine Stellungnahme eingegangen.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Wie im Sachverhalt bereits erwähnt worden ist, ist das Grundstück Nr. 1928/2 mit einem Stallgebäude, einem Lagerschuppen, einer Tankstelle und einem Holzlager bebaut. Auch wenn der Antragsteller nach wie vor als Nebenerwerbslandwirt tätig ist, stellt sich die Frage, warum jene Teilfläche des Grundstückes Nr. 1928/2, die bereits mit den genannten Objekten bebaut ist, seinerzeit nicht als „Baufläche"

ausgewiesen worden ist. Bei einer detaillierten Überprüfung des gegenständlichen Antrages wurde außerdem festgestellt, dass auch das bestehende Wohnhaus „Obere Venserstraße 49"

nicht zur Gänze auf einer „Baufläche" steht und auch die zum Anwesen „Obere Venserstraße 51" gehörenden Wirtschafts- und Nebengebäude (Stallgebäude, Garagen, Abstellräume) sich auf keiner als „Baufläche" ausgewiesenen Fläche befinden.

Ganz generell wird daher von allen Anwesenden dafür plädiert, die ostseitig bereits vor- handene „Baufläche" nach Westen hin soweit auszuweiten, dass alle im Bereich der Grundstücke Nr. 1925, Nr. 1928/1, Nr. 1928/2, Nr. 1929 und Nr. 1924/1 bereits bestehenden Gebäude künftig auf einer „Baufläche" stehen. Als Widmung könnte „Baufläche Mischgebiet, in dem auch landwirtschaftliche Objekte errichtet werden dürfen" in Frage kommen. In eine solche Widmung könnten dann auch die Grundstücke Nr. 1924/2 und Nr. 1924/4 einbezogen werden. Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wären vorhanden.

Was den konkreten Antrag auf Ausweisung einer zirka 55 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1928/2 als „Freifläche Sondergebiet (überdachtes Holzlager)" betrifft, spricht sich der Raumplanungsausschuss klar und unmissverständlich gegen eine Genehmigung aus.

Wie vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung in der Stellungnahme am 19. Jänner 2012 bereits gefordert worden ist, sollte das „überdachte Holzlager" irgendwo im

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Nahbereich des bestehenden Stallgebäudes bzw. direkt im Anschluss an dieses situiert werden.

e) Stellungnahme zum Antrag der Eheleute Edith und Wilfried Schoder. 6773 Vandans.

Obere Venserstraße 73

Antrag vom 24. Mai 2012: Umwidmung einer zirka 500 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1723 von FF in (BW), einer zirka 500 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von FF in BW, einer zirka 250 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von FF in „Verkehrsfläche" und einer zirka 125 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1725/1 von FF in (BW).

Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1723 und Nr. 1725/1 befinden sich beide in einer leichten Hanglage. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind beide als

„Freifläche Freihaltegebiet" ausgewiesen. An der Westseite grenzen diese direkt an bereits bestehendes „Bauland". Vom öffentlichen „Agathweg" führt bereits eine bestehende Zufahrtsstraße zum Anwesen der Antragsteller. Über diese bereits bestehende Zufahrtsstraße können die zur Umwidmung beantragten Teilflächen der Grundstücke Nr. 1723 und Nr. 1725/1 gut bzw. ausreichend erschlossen werden. Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw. die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind bereits vorhanden.

Im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die antragsgegen- ständlichen Teilflächen allesamt als „Gelbe Zone" ausgewiesen.

Mit dem vorliegenden Antrag soll die Basis für 2 Baugrundstücke geschaffen werden. Eines davon, nämlich jenes mit der Ordnungszahl (2), soll sofort bebaut werden und zwar durch die Tochter Bianca Schoder. Das zweite soll vermutlich als Reserve für den Sohn Philipp Schoder geschaffen werden. Der vorliegende Antrag kann durchaus als „Lücken- bzw.

Anschlusswidmung" beurteilt werden.

Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 24. Mai 2012 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes

eine Stellungnahme abzugeben. Von keinem der Nachbarn ist bis zum heutigen Tage eine Stellungnahme eingegangen.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem Grunde nach wird der vor- liegende Antrag für durchaus genehmigungsfähig beurteilt - dies insbesondere dann, wenn dieser im Kontext mit dem vom Anrainer, nämlich Herr Bruno Egele, eingebrachten Antrag gesehen wird.

Bei einer genauen Prüfung des vorliegenden Antrages ergeben sich allerdings einige Forderungen (siehe konkreten Vorschlag vom 30. Mai 2012), die in eine Genehmigung des vorliegenden Antrages einbezogen werden sollten - nämlich:

> Die ostseitige Widmungsgrenze des neuen Grundstückes mit der Ordnungszahl (1) sollte in gerader Fortsetzung mit jener beim Grundstück mit der Ordnungszahl (2) festgelegt werden.

> Die ostseitige Widmungsgrenze beim Grundstück Nr. 1715 sollte mit der tatsächlichen Grundstücksgrenze identisch sein. Dies würde allerdings auch die Umwidmung zweier kleiner Teilflächen im Bereich des Grundstückes Nr. 1653/1 erforderlich machen.

> Die mit der Ordnungszahl (3) versehene Teilfläche sollte im Gesamten als „Verkehrsfläche"

ausgewiesen werden - also bis an den Beginn des Grundstückes Nr. 1723.

> Die bestehenden Widmungen im Bereich der Grundstücke Nr. 1765/6, Nr. 1724 und Nr.

1725/1 sollten bis an die neue „Verkehrsfläche" ausgedehnt werden.

Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen, sprechen sich alle Mitglieder des Raum- planungsausschusses für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages aus.

f) Stellungnahme zum Antrag des Bruno Egele, 6773 Vandans, Agathweg 6b

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Antrag vom 24. Mai 2012: Umwidmung einer zirka 250 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1714 von BW in (BW) sowie der Grundstücke Nr. 1764/2 und Nr. 1765/3 von FF in (BW)

Sachverhalt: Wie vom Antragsteller richtig festgestellt worden ist, sind die beiden Grundstücke Nr. 1764/2 und Nr. 1765/3 im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans als „Freifläche Freihaltegebiet" gewidmet. Das Grundstück Nr. 1714 ist hingegen zum Teil als

„Baufläche Wohngebiet", zum Teil als „Baufläche Mischgebiet, in dem auch landwirtschaftliche Objekte errichtet werden dürfen", ausgewiesen.

Eigenen Angaben des Antragstellers zufolge, soll die im Lageplan, der dem Antrag angeschlossen worden ist, als Teilfläche (5) bezeichnete Fläche gegen die als Teilfläche (4) bezeichnete Fläche getauscht werden. Aus den Grundstücken Nr. 1764/2, Nr. 1765/3, der Teilfläche mit der Ordnungszahl (4) und der Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1714 soll ein eigenes Baugrundstück geschaffen werden, das im Augenblick aber nicht als solches benötigt wird. Aus diesem Grunde ersucht der Antragsteller um Ausweisung dieses neu zu schaffenden Grundstückes als „Baufläche Wohngebiet Erwartungsland".

Dieses neu zu schaffende Grundstück ist im rechtskräftigen Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans als „Gelbe Zone" ausgewiesen. Die Erschließung desselben ist über den öffentlichen

„Agathweg" gewährleistet. Anschlussmöglichkeiten an die Abwasserbeseitigungsanlage bzw.

die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans sind gegeben.

Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 25. Mai 2012 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Bis dato ist von keinem der Nachbarn eine Stellungnahme eingelangt.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im Zusammenhang mit dem von den Eheleuten Edith und Wilfried Schoder eingebrachten Antrag vom 24. Mai 2012 ist der

gegenständliche Antrag in jeder Hinsicht genehmigungsfähig.

Das neu zu schaffende Grundstück befindet sich in einer leichten Hanglage; es weist alle Voraussetzungen für eine Bebauung bzw. eine spätere Umwidmung in „Baufläche Wohngebiet" auf.

Bei objektiver Betrachtung stellt der vorliegende Antrag eine sinnvolle und unter- stützenswerte „Lückenwidmung" dar, die den Attributen von zweckmäßig gestalteten Baugrundstücken und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden voll Rechnung trägt.

Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich angesichts der Fakten für eine positive Erledigung des vorliegenden Antrages aus.

Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur durch den Bürgermeister, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, sämtliche Empfehlungen des Raumplanungsausschusses aus der Sitzung vom 30. Mai 2012 zum Beschluss zu erheben.

3 Ergänzende Entscheidung zur Berufung der Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren-Ziersch vom 10. November 2010

Kurz und bündig erinnert der Vorsitzende an die Sitzung der Gemeindevertretung am 24.

November 2011. In der gegenständlichen Sitzung habe die Gemeindevertretung unter anderem zur Berufung der Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren - Ziersch vom 10. November 2010 einstimmig folgende Entscheidungen getroffen:

(8)

1. Gemäß § 66 Abs 4 AVG iVm § 50 Abs 1 lit. a Z 13 GG, LGBI. Nr. 40/1985 i.d.g.F.

wird der Berufung der Agrargemeinschaft Alpinteressenschaft Fahren-Ziersch, ver- treten durch deren Obmann Reinhard Büchel, Oberweilerstraße 18, 9491 Ruggel, Liechtenstein, diese vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG, Bahn- hofstraße 8, 6700 Bludenz, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 11.10.2010, Zahl 1-131-9/2010, teilweise stattgegeben.

2. Der Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans vom 11. Oktober 2010, Zahl: 1-131-9/2010 wird in Anwendung des § 66 Abs 4 AVG abgeändert, dass er nunmehr zu lauten hat, wie folgt:

a) Gemäß § 40 Abs. 3 BauG, LGBI Nr. 52/2001 idgF, wird der Agrargemeinschaft Alpgenossenschaft Fahren-Ziersch, vertreten durch deren Obmann Reinhard Büchel, hinsichtlich der Neueindeckung der Hirtenhütte auf dem Grundstück Nr.

997/1 und des Stallgebäudes auf dem Grundstück Nr. .690/5, beide GB Vandans, die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes, das heißt die Demontage der mit Aludachschindeln erfolgten Dacheindeckung, bis längstens 31.05.2012 aufgetragen.

b) Die Noteindeckung der alten Hirtenhütte auf den Grundstücken Nr. .690/3 und Nr.

.690/4, beide GB Vandans, mittels Aludachschindeln stellt ein freies Bauvorhaben gemäß § 20 BauG, LGBI Nr. 52/2001 idgF dar.

Gegen den diesbezüglichen Bescheid der Gemeindevertretung vom 06. Dezember 2011 habe die Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren - Ziersch das Rechtsmittel der Vorstellung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz eingebracht. Mit Bescheid vom 11.

Mai 2012 habe die Bezirkshauptmannschaft Bludenz nun den Bescheid der Gemeinde- vertretung vom 06. Dezember 2011, ZI. I - 131-9/2010, insoweit aufgehoben, als er die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes hinsichtlich des Stallgebäudes auf dem Grund- stück Nr. .690/5, GB Vandans, vorsieht und die Angelegenheit zur neuerlichen Ent- scheidung an die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans zurückverwiesen. In der Begründung für diese Entscheidung sei unter anderem zu lesen:

„Anders verhält es sich hinsichtlich der Dacheindeckung des Stallgebäudes auf Grundstück Nr.

.690/5, GB Vandans. Diesbezüglich wurde im Bescheid vom 11.10.2010, ZI. I- 131-9/2010, zwar ausgeführt, dass die Vorstellungswerberin am 4.9.2008 zur Einbringung eines Bauantrages aufgefordert wurde. Im Bescheid vom 4.9.2008 wurde das Stallgebäude auf Grundstück Nr. .690/5, GB Vandans, und dessen Dacheindeckung aber nicht erwähnt.

Tatsächlich ist aufgrund des Sachverhaltes des Bescheides vom 11.10.2010, ZI. 1-131-9/2010, davon auszugehen, dass die Baubehörde erst aufgrund einer am 24.9.2010 erfolgten Überprüfung festgestellt hat, dass das Dach des Stallgebäudes mit anthrazitfarbenem Blech eingedeckt wurde.

Eine entsprechende Aufforderung der Vorstellungswerberin zur Einbringung eines Bau- antrages nach dieser Feststellung ist aber offensichtlich nicht erfolgt. Damit war aber auch die gemäß § 40 Abs. 3 BauG geforderte Voraussetzung für die Verfügung der Herstellung des rechtmäßigen Zustands nicht gegeben. Insoweit wurde die Vorstellungswerberin durch den angefochtenen Bescheid in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt."

In der Folge übergibt Bürgermeister Burkhard Wächter den Vorsitz an seinen Stellvertreter, nämlich Vbgm. Michael Zimmermann, und verlässt auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal.

Vbgm. Michael Zimmermann bringt sodann den Anwesenden den Inhalt des Bescheides vom 04. September 2008, ZI. I - 131-9/2008, zur Kenntnis. Tatsächlich sei in diesem Bescheid verabsäumt worden, auch das Stallgebäude auf Grundstück Nr. .690/5, GB Vandans, und dessen Dacheindeckung zu erwähnen. Diesen Verfahrensmangel gelte es nun zu beheben. Er plädiere deshalb dafür, die Berufungsentscheidung der Gemeindevertretung vom 06.

Dezember 2011 dahingehend abzuändern, dass die Agrargemein- schaft Alpinteressentschaft

(9)

Fahren - Ziersch aufgefordert werde, binnen 4 Wochen einen Bauantrag hinsichtlich der beabsichtigten Neueindeckung des Stallgebäudes auf Grundstück Nr. .690/5, GB Vandans, einzubringen.

Stefan Jochum gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass, wie von Vbgm. Michael Zimmermann richtig erkannt worden sei, diesem Entscheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein formaler Fehler der Baubehörde zugrunde liege. In der Sache selber habe die Gemeindevertretung in der Sitzung am 24. November 2011 eine klare Entscheidung getroffen.

Für ihn selber stehe daher außer Zweifel, heute in der Sache eine andere Entscheidung zu treffen. Dass dieser von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz aufgezeigte Verfahrensmangel zu beseitigen sei, sei aber ebenso klar. Im Übrigen müsse er noch in Erinnerung rufen, dass es für das Reilstal zwischenzeitlich einen beschlossenen und aufsichtsbehördlich genehmigten Bebauungsplan gebe, an den sich jeder zu halten habe. Dies müsse auch für die Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren - Ziersch gelten.

Josef Maier und auch Peter Scheider schließen sich den Ausführungen ihres Vorredners an. In der Sache selber habe die Gemeindevertretung in der Sitzung am 24. November des Vorjahres eine klare Entscheidung getroffen. Auch könne es also nur darum gehen, diesen Verfahrensfehler zu beseitigen.

Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung gemäß dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 11. Mai 2012, ZI. BHBL-l-4102.29-2011/0003, dafür aus, die Agrargemeinschaft Alpinteressentschaft Fahren - Ziersch aufzufordern, binnen 4 Wochen einen Bauantrag hinsichtlich der beabsichtigten Neueindeckung des Stallgebäudes auf Grund- stück Nr. .690/5, GB Vandans, einzubringen.

4. Stellungnahme zum internen Bericht des Prüfungsausschusses vom 17. Juni 2012 Eingangs seiner Ausführungen gibt Bürgermeister Burkhard Wächter zu verstehen, dass am 14. Juni 2012 eine angemeldete Prüfung stattgefunden habe. An der besagten Prü- fung habe der Obmann des Prüfungsausschusses, nämlich DI Alois Kegele, sowie die Mitglieder Wolfgang Fussenegger, Leo Brugger, Wolfgang Violand sowie Rupert Platzer teilgenommen. Vom Ergebnis dieser Prüfung sei er am 02. Juli 2012 in Kenntnis gesetzt worden.

Bürgermeister Burkhard Wächter bringt in der Folge den „internen Bericht" des Prü- fungsausschusses zur Verlesung und informiert sodann, dass der Bargeldbestand der Hauptkassa sowie die Kontoauszüge aller Bankinstitute mit den Salden laut den Konto- blätter überprüft und keine Abweichungen festgestellt wurden. Auch sei der vorliegende Rechnungsabschluss gesichtet worden, wobei die starken Abweichungen, insbesondere der Budgetüberschreitungen, vom Gemeindekassier Wolfgang Brunold begründet und im Anschluss auch ausführlich diskutiert worden seien. Weiters wurde von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses festgestellt, dass viele Positionen mit „Sonstigen Ausgaben"

hoch budgetiert und trotzdem überschritten wurden. Auch würden der Gemeinde Vandans Gemeinschaftsaufgaben „aufgedrückt", wie zum Beispiel die Anschaffung einer Drehleiter im Innermontafon oder die Busspur beim Bahnhof/Outlet. Zum Schluss wurde auch noch auf die Holzaufbereitung beim so genannten „Konzett-Wald" eingegangen.

Der Vorsitzende bedankt sich sodann bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für deren Einsatz und gibt zu verstehen, dass es zum gegenständlichen Prüfbericht eine schriftliche Stellungnahme seinerseits gebe. Nach einem 3-wöchigen Kuraufenthalt habe er es erst heute geschafft eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Prüfbericht abzu- geben. Bürgermeister Wächter erläutert im Detail die vom Prüfungsausschuss erwähnten Bemerkungen.

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Der vom Prüfungsausschuss verfasste Prüfbericht sowie die vom Bürgermeister er- arbeitete Stellungnahme werden sodann einstimmig und ohne Einwände zur Kenntnis genommen.

5. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2011 gemäß § 78 des Gemeindegesetzes

Der Bürgermeister bedankt sich vorab bei den Mitarbeitern der Gemeindekasse für die fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2011, der sowohl Ein- nahmen als auch Ausgaben in Höhe von 7.297.216,49 Euro ausweist.

Der gegenständliche Rechnungsabschluss, so der Vorsitzende dann weiters, sei am 14.

Juni 2012 vom Prüfungsausschuss einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Die diesbezüglichen Prüfberichte (den offiziellen wie auch den internen) habe er - wie bereits erwähnt - am 02. Juli 2012 erhalten. Gemäß den Bestimmungen des Gemeindegesetzes habe er zu den einzelnen Bemerkungen im „internen Prüfbericht" schriftlich Stellung ge- nommen.

Über Ersuchen des Bürgermeisters erläutert sodann Gemeindekassier Wolfgang Brunold die wesentlichsten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag. Zu den daraus resultierenden Fragen der Anwesenden nehmen in der Folge er und der Vorsitzende ausführlich Stellung.

Bgm. Burkhard Wächter gibt in seiner Grundsatzerklärung neuerlich zu verstehen, dass sich die Finanzlage der Gemeinde Vandans alles andere als verbessert habe. Schließlich weise der Rechnungsabschluss 2011 einen Abgang (Entnahmen aus Kassabeständen) von rund 720.000,00 Euro aus. Bei der im Herbst geplanten Finanzklausur sei deshalb wichtig, dass die einzelnen Positionen sowohl ausgaben- wie auch einnahmenseitig genauestens durchleuchtet und hinterfragt werden.

Auch Josef Maier zeigt sich über die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans äußerst besorgt.

Obwohl es de facto keine Neuinvestitionen gebe und sich das Budget mehr oder weniger auf laufende „Pflichtaufgaben" beschränke, weise dieses jährlich einen Abgang auf. Es sei daher höchst an der Zeit und äußerst notwendig, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Anregung des Bürgermeisters, nämlich bei der anstehenden Finanzklausur die Summe jeder einzelnen Haushaltsstelle zu hinterfragen, könne er nur unterstützen. Dem Umstand, dass auch anderen Kommunen „das Wasser bis zum Hals stehe", könne er wenig Positives abgewinnen.

Hans Waidacher warnt in seiner Wortmeldung vor übertriebenen Spargedanken. In fast allen Kommunen des Landes gebe es derzeit Finanzierungsengpässe. Weil der Aufgabenbereich der Gemeinden immer größer werde, müsse man auf einen neuen Finanzausgleich zugunsten der Gemeinden drängen. Persönlich erwarte er sich, dass auch das Land die prekäre Situation der Gemeinden erkenne und diesen bei der Bewältigung ihrer zunehmenden Aufgaben noch mehr unter die Arme greife.

Auch Stefan Jochum beurteilt die Entwicklung der Finanzsituation in den einzelnen Gemeinden äußerst kritisch. Wenn es trotz „Sparbudgets" kaum mehr gelinge, die Mittel für eine Finanzierung der Pflichtausgaben aufzubringen, sei dies bedenklich. Er könne sich seinem Vorredner im Wesentlichen voll und ganz anschließen. Immer mehr Aufgaben wälze man auf die Kommunen ab, ohne diese mit den dafür notwendigen Finanzmitteln auszustatten. Wenn es permanente Neuverteilungen der Aufgaben bzw. Zuständigkeiten gebe, müsse auch der Neuverteilung der finanziellen Mittel mehr Augenmerk zu Gunsten der Gemeinden geschenkt werden.

Leo Brugger erinnert in seiner Wortmeldung an einige dringend notwendige Investitionen wie zum Beispiel die Sanierung der Volksschule samt Rätikonhalle und die Neuerrichtung eines Rettungsheimes für Feuerwehr und Bergrettung. Wenn in finanzieller Hinsicht nicht schnell ein kleines Wunder geschehe, sehe er wenig bis gar keine Chancen, diese Projekte in absehbarer

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Zeit in Angriff zu nehmen. Wenn es kaum noch finanzielle Mittel zur Finanzierung der allernotwendigsten Pflichtausgaben gebe, bleibe für alles andere nichts mehr übrig.

Renate Neve sieht in vermehrten „Gemeinde-Kooperationen" eine Chance für Kleingemeinden, neue finanzielle Spielräume zu bekommen. Wenn jede kleine Gemeinde die selbe Infrastruktur schaffen müsse, wie dies Großgemeinden und Städte als ihre Pflicht ansehen, werde es in finanzieller Hinsicht noch lange keine spürbare Besserung geben. Mit Zusammenlegung von Einrichtungen und weiteren Kooperationen lasse sich Geld sparen, ohne dass es zu substanziellen Einschneidungen komme.

Bgm. Burkhard Wächter bestätigt in seiner Antwort die Richtigkeit weiterer Kooperationen, und zwar wo immer dies möglich und sinnvoll sei. Er warnt allerdings vor all zu viel Optimismus in diesem Zusammenhang. Nicht jede Kooperation bringe sofort eine finanzielle Ersparnis, die von Bedeutung sei. Oft stelle sich eine solche Erscheinung erst mittel- und langfristig ein. Bei der Anfang Herbst geplanten Finanzklausur müsse jedenfalls nach weiteren Einsparungsmöglichkeiten, gleichzeitig aber auch nach neuen Einnahmequellen gesucht werden. Wie von Leo Brugger richtig erkannt worden sei, werde es auch die nächsten Jahre vermutlich keine realistische Chance geben, größere Projekte, wie zum Beispiel die Sanierung der Volksschule bzw. der Rätikonhalle oder der Neubau eines Rettungsheimes, in Angriff zu nehmen. Anhand konkreter Beispiele

müsse außerdem der Bevölkerung die finanzielle Situation der Gemeinde dargelegt werden. Dies betreffe den Ausbau der Wasserversorgungsanlage ebenso wie den Ausbau der Abwasserbeseitigungsanlage, die Entwicklung der Krankenhausabgänge ebenso wie jene der Sozialkosten, die laufenden Ausgaben für die Abfallbeseitigung wie die Entwicklung der Ausgaben im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung, die Kostenentwicklung in der Schule wie jene beim Kindergarten bzw. der Kleinkinderbe- treuung und vielem mehr. Persönlich erwarte er sich Verständnis in der Bevölkerung, wenn es zu unumgänglichen Steuererhöhungen komme. Dies vor allem in Betriebsbe- reichen, wo es schon jetzt keine Kostendeckung gebe.

Auch Stefan Jochum warnt vor überzogenen Erwartungen bei allen noch anstehenden Zusammenlegungen bzw. Umstrukturierungen. Nicht jede Kooperation sei automatisch auch mit Kostenersparnis bzw. spürbaren Einsparungen verbunden. Wie von Hans Waidacher bereits ausgeführt worden sei, müsse es zu einem finanziellen Aufschrei aller Gemeinden des Landes, zu gemeinsamen Forderungen nach Neuverteilung der finan- ziellen Mittel und zur besseren Ausstattung der Gemeinden mit finanziellen Mitteln kommen. Es müsse eine klare Botschaft sowohl an die Landes- wie auch die Bundes- regierung geben, dass die jetzige Praxis die Kommunen über kurz oder lang in den Ruin treibe.

DI Alois Kegele warnt in seiner Wortmeldung, für die finanzielle Misere in den Gemeinden einzig und alleine das Land verantwortlich zu machen. Seiner Meinung nach sei das Entgegenkommen des Landes den Vorarlberger Gemeinden gegenüber um ein Vielfaches besser wie in anderen Bundesländern. Das Land Vorarlberg habe die Notwendigkeit, finanzschwache Gemeinden zusätzlich unterstützen zu müssen, nicht nur erkannt, sondern auch entsprechend reagiert. Ein solches Reagieren erwarte er sich auch von der Bundesregierung. Forderungen auf Neuverteilung der Finanzmittel bzw. mehr Zuwendungen für die Kommunen müsse man deshalb an den Bund, nicht an das Land, richten.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, ersucht Bgm. Burkhard Wächter um eine Genehmigung des vorliegenden Rechnungsabschlusses. Dem Antrag wird darauf hin einstimmig entsprochen. Dem darauf folgenden Antrag von DI Alois Kegele, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, auf Entlastung des Gemeindekassiers bzw. der gesamten Verwaltung wird sodann ebenfalls einstimmig zugestimmt. Eine Zusammenstellung des Rechnungsabschlusses wird dieser Verhandlungsschrift angeschlossen.

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6. Berichte und Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet, dass

> ihn die Leiterin der Volksschule Vandans, nämlich Evelyn Stoiser, aus Anlass des Ferienbeginnes ersucht habe, der Gemeindevertretung Lob und Dank für die Unter- stützung das ganze Schuljahr über und die Überlassung der für einen tadellosen Schulbetrieb erforderlichen Geldmittel zu überbringen.

> es am Dienstag, dem 17. Juli 2012, ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft (VOGE- WOSI), Herrn Dr. Hans-Peter Lorenz, gebe. In erster Linie sei dieses Gespräch dem Verkauf des Grundstückes Nr. 199/2 bzw. dem Projekt, das darauf zur Errichtung kommen soll, gewidmet.

> am Sonntag, dem 02. September 2012, der neue Pfarrer unserer Pfarrgemeinde, nämlich Mag. Hans Tinkhauser, seinen „Einzug" habe und in diesem Zusammenhang auch der bisherige Pfarrer unserer Gemeinde, nämlich Alfons Lercher, in den

Ruhestand verabschiedet werde.

> sich Gemeinderat Mag. Christian Egele am 08. Juni 2012 mit Daniela Kegele verehelicht habe und er aus diesem Anlass dem Brautpaar persönlich und namens der Gemeindevertretung alles erdenklich Gute für die Zukunft wünsche und ihnen ein kleines Präsent, sozusagen als „Hochzeitsgeschenk" übergeben wolle.

Unter Punkt „Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen:

Leo Brugger: In spätestens 2-3 Jahren wird es das „Alten- und Pflegeheim Schmidt" nicht mehr geben. Meiner Meinung sollte deshalb die Errichtung eines neuen Altenheimes, das ganz dem betreuten Wohnen widmet ist, geprüft werden. Persönlich könnte ich mir die Realisierung eines solches Projektes auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 35/3, unterhalb des SPAR - Marktes, vorstellen.

Antwort des Bürgermeisters: Im Augenblick wüsste ich nicht, wie ein solches Projekt finanziert werden könnte. Auch fehlen mir momentan Informationen, ob es interessierte Errichter bzw. Betreiber für ein solches Projekt gibt. Der erwähnte Platz würde sich ohne Zweifel für ein derartiges Projekt eignen. Wenn dies der ausdrückliche Wunsch der Gemeindevertretung ist, werde ich in dieser Frage gerne aktiv.

Stefan Jochum: Die St. Anna - Stiftung ist ja bekanntlich Betreiberin der Heime in Vandans, in Schruns, in Bartholomäberg und in St. Gallenkirch. Im Sozialzentrum in Schruns gibt es schon jetzt einige Wohnungen, die dem „betreuten Wohnen" gewidmet sind. Vermutlich wird es auch in den neu zu errichtenden Heimen in Bartholomäberg und St. Gallenkirch einige solcher Wohnungen geben. Ich bin daher nicht überzeugt von der Notwendigkeit, weitere solche Wohnungen zu schaffen.

Antwort des Bürgermeisters: Auch ich bin der Überzeugung, dass solchen Überlegungen nur näher getreten werden soll, wenn sich ein konkreter Bedarf abzeichnet.

Manfred Blenke: Wie die meisten der hier Anwesenden vermutlich wissen, bin ich schon seit Jahren als Wegwart im Österreichischen Alpenverein tätig. In erster Linie betreut der Alpenverein Weganlagen im Hochgebirge - in Vandans sind dies Weganlagen, die sich oberhalb der Rellskapelle befinden. Der viele Schnee des letzten Winters hat vieler Orts seine Spuren hinterlassen - auch an hochgelegenen Wanderwegen. An vielen Wan-derwegen gibt es massive Schäden, die jetzt so schnell wie möglich beseitigt werden sollten. Alleine bin ich nicht in der Lage, diese Schäden alle innert einer sinnvollen Zeit zu beheben. Ich wäre daher sehr froh, würde mir die Gemeinde 2-3 Mitarbeiter des Gemeindebauhofes für einige Tage zur Verfügung stellen, um mit diesen die vor- dringlichsten Arbeiten in Angriff zu nehmen. Antwort

(13)

des Bürgermeisters: Ich kann mir das gut vorstellen. Allerdings kenne ich die Einsatzpläne der einzelnen Mitarbeiter nicht im Detail. Ich bitte daher um eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vorarbeiter des Gemeindebauhofes, nämlich Wolfgang Bott, und eine terminliche Koordination mit diesem. Ich werde ihn unverzüglich über meine Zusage informieren.

Manfred Blenke: Im Bereich des Wanderweges Mazutt engt ein umgestürzter Baum die Benützbarkeit der Weganlage stark ein. Vielleicht können Mitarbeiter des Gemeindebauhofes diesen Baum so zersägen, dass der Weg wieder uneingeschränkt begehbar wird.

Antwort des Bürgermeisters: Den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes ist dieser Umstand bereits bekannt. Ich kann heute aber nicht sagen, ob der Schaden schon behoben worden ist oder nicht.

Rita Zint: Vor dem Wohnhaus „Dorfstraße 44" steht ein Fahrzeug, das nach meinem Empfinden voll mit Müll bzw. Abfällen oder ähnlichem ist. Der Anblick dieses Fahrzeuges ist eine Schande für das Ortsbild. Kann die Gemeinde für eine Entfernung dieses Fahrzeuges bzw. des darin gesammelten Mülls sorgen?

Antwort des Bürgermeisters: Wenn es sich tatsächlich beim Inhalt um Müll im klassischen Sinn handelt, haben wir natürlich Möglichkeiten. Wenn das Fahrzeug selber kein „Wrack"

darstellt, ist eine Beseitigung von Amts wegen nur sehr schwer möglich. Ich werde mich gerne informieren, was alles an gesetzlichen Möglichkeiten zur Verfügung steht, solche Missstände zu beseitigen.

Rupert Platzer: Im vergangenen Jahr schaffte die Gemeinde Vandans Platz 2 im Landes- Blumenschmuck-Wettbewerb. Die Veranstalter dieses Landes-Blumenschmuck- Wettbewerbes gratulierten vor wenigen Tagen allen Siegern bzw. Platzierten des vergangenen Jahres und appellierten an diese, sich auch im heurigen Jahr wieder am Wettbewerb zu beteiligen.

Antwort des Bürgermeisters: In Sachen „Blumenschmuck" hat die Gemeinde Vandans alles erreicht, was es zu erreichen gab. Ich selber bin daher kein Befürworter mehr, sich an solchen oder ähnlichen Wettbewerben zu beteiligen. Außerdem sollte bei solchen Überlegungen nicht vergessen werden, dass viel Geld in die Hand genommen werden muss, um bei der Ortsbildpflege und dem Blumenschmuck im öffentlichen Bereich wieder Sieganwärter zu sein.

Rupert Platzer: Bis vor wenigen Tagen war ich der Überzeugung, dass noch im heurigen Jahr mit der Errichtung des ARA-Schutzdammes begonnen wird. Nun habe ich aber vernommen, dass vermutlich erst im kommenden Winter mit den Bauarbeiten begonnen werden soll. Da das Vensertobel mit Material zum Bersten voll ist, sollte meiner Meinung nach mehr Druck auf die Wildbach- und Lawinenverbauung ausgeübt werden und zwar mit dem Ziel eines sofortigen Baubeginnes.

Antwort des Bürgermeisters: Vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung sind die nächsten Jahre eine Vielzahl an Projekten umzusetzen. Die

Dringlichkeit der Projekte wird von den Verantwortlichen der Wildbach- und Lawinenverbauung selber festgelegt. In der Regel werden Projekte, eben wie jenes im Venser Tobel, als Winterbaustelle in Angriff genommen. Während der Sommermonate werden Projekte oberhalb der Waldgrenze realisiert.

Hans Waidacher: Es ist zwischenzeitlich ein offenes Geheimnis, dass die Gemeinde Gaschurn im Zusammenhang mit den Projekt „Obervermutwerk II" eine Fülle von Forderungen an die Vorarlberger Iiiwerke AG erhoben hat, die das Projekt als Ganzes in Gefahr bringen.

Gibt es innerhalb des Standes Montafon eigentlich keine Möglichkeiten, auf die Gemeinde Gaschurn entsprechend einzuwirken?

Antwort des Bürgermeisters: Natürlich kann an die Gemeinde Gaschurn appelliert werden, keine überzogenen Forderungen an die Betreiberin des Projektes zu stellen.

Die Gemeindeautonomie zeigt uns hier aber recht schnell unsere Grenzen auf. Vom Vorstand der Vorarlberger Iiiwerke AG weiß ich, dass man mit den Verantwortlichen der Gemeinde Gaschurn in Verhandlungen steht. Hoffen wir, dass diese zu einem positiven Abschluss gebracht werden können.

(14)

Inge Dobler: Von Vbgm. Michael Zimmermann sind alle Inhaberinnen des „Vandanser Verdienstzeichens" zum Eröffnungskonzert des „Montafoner Sommers" eingeladen worden.

Sehr viele sind dieser Einladung gefolgt und haben in seiner Begleitung einen sehr schönen Konzertabend erlebt. Im Namen aller Beteiligten möchte ich Vizebürgermeister Michael Zimmermann für die Einladung selber und den schönen Konzertabend herzlich danken.

Antwort des Bürgermeisters: Diesem Dank kann ich mich voll und ganz anschließen. Der Vollständigkeit halber soll nicht unerwähnt bleiben, dass diese Idee von Michael Zimmermann gekommen ist. Im Übrigen hat es von vielen Seiten Lob für diese Initiative gegeben.

Leo Brugger: Der Taekwondo Club hat vor kurzer Zeit zu einem kleinen Grillfest beim

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Spielplatz „Gemsle" eingeladen. Recht bald ist der Landwirt Reimund Wächter gekommen und hat die Veranstalter ob ihrer Anwesenheit beschimpft. Ist meine Annahme, dass die Gemeinde Pächterin des Spielplatzes und dieser Wiese ist, falsch? Antwort des Bürgermeisters: Es wird wohl notwendig sein, den Inhalt des betreffenden Pachtvertrages mit den Vertretern der Agrargemeinschaft Vandans neu festzulegen. Der Unmut über die „Zusatznutzung" des dortigen Spielplatzes wird nämlich immer größer, zumal vielfach die Auffassung vertreten wird, dass diese „Zusatznutzung" eine reine Schikane darstellt.

Manfred Blenke: Dem Vernehmen nach sollen an der B 188, und zwar im Bereich der jetzigen Tankstelle, einige konkrete Bauvorhaben realisiert werden. Hat die Gemeinde Vandans nähere Informationen, um was für Bauvorhaben es sich dabei handelt? Antwort des Bürgermeisters: Am morgigen Tag gibt es ein gemeinsames Gespräch, an dem auch Franz Wilhelmer und der Bürgermeister der Gemeinde Bartholomäberg teilnehmen.

Inhalt dieses Gespräches werden die konkret geplanten Baumaßnahmen in diesem Bereich sein. In der nächsten Sitzung werde ich berichten, welche konkreten Baumaßnahmen dies sind.

Vbgm. Michael Zimmermann: Sowohl heute Abend als auch morgen Abend gibt es im

„Vandanser Stebruch" Veranstaltungen im Rahmen des „Montafoner Sommers". Da die Gemeinde Vandans sich immer wieder für Veranstaltungen hier im Ort stark gemacht hat, sollten wir die Chance nützen, und die morgige Veranstaltung besuchen. Antwort des Bürgermeisters: Ich kann mich dem Appell von Michael Zimmermann nur anschließen.

Es wäre schön, würden viele der hier Anwesenden diese Gelegenheit zum Besuch einer Veranstaltung im Rahmen des „Montafoner Sommers" nützen.

Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für ihr Kommen sowie die sachliche und konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.20 Uhr die Sitzung.

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:^

Eveline Breuß

(16)

Gemeinde Vandans

Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2011

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Einnahmen Ausgaben Namentliche Voranschlag Erfolgsgebarung Vermögensgebarung Namentliche Voranschlag Erfolgsgebarung Vermögensgebarung

Bezeichnung 2011 2011 2011 Bezeichnung 2011 2011 2011

Einnahmen nach Gruppen Ausgaben nach Gruppen

0 Vertretungskörper und 0 Vertretungskörper und 4.078,63

allgemeine Verwaltung 87.400 71.107,82 2.300,00 allgemeine Verwaltung 968.000 917.244,45

1 öffentliche Ordnung und Sicherheit 14.900 6.755,92 1.815,50 1 öffentliche Ordnung und Sicherheit 97.400 131.443,63 11.129,13

2 Unterricht, Erziehung, 2 Unterricht, Erziehung,

Sport und Wissenschaft 311.600 322.939,80 1.500,00 Sport und Wissenschaft 869.000 758.845,79 89.978,69

3 Kunst, Kultur und Kultus 8.000 6.481,83 3 Kunst, Kultur und Kultus 220.800 128.527,37

4 Soziale Wohlfahrt und 4 Soziale Wohlfahrt und

Wohnbauförderung 2.500 1.205,00 Wohnbauförderung 580.300 539.890,17 22.414,00

5 Gesundheit 800 590,85 5 Gesundheit 403.800 396.662,73

6 Strassen- und Wasserbau, Verkehr 348.700 383.056,79 26.908,2 1

6 Strassen- und Wasserbau, Verkehr 813.700 676.702,48 11.411,82

7 Wirtschaftsförderung 54.600 58.665,01 7 Wirtschaftsförderung 340.200 313.141,43

8 Dienstleistungen 2.303.200 720.537,31 319.118,80 8 Dienstleistungen 1.457.500 1.022.910,4

8

391.166,74

9 Finanzwirtschaft 4.571.000 4.654.870.3

1

9 Finanzwirtschaft 652.000 285.539,66 296.365,55

7.702.700 6.226.210,6 4

351.642,51 6.402.700 5.170.908,1

9

826.544,56

Vermögensgebarung nach Einnahmearten Vermögensgebarung nach Ausgabearten

1 Erlös von 1 Erwerb von

Grundvermögen 1.200.000 -- 540,00 Grundvermögen 100 --- 7.669,84

2 Erlös von 2 Erwerb von

Verwaltungsrealitäten 5.100 26.908,2

1

Verwaltungsrealitäten 63.600 16.488,43

3 Erlös von 3 Erwerb von

Betriebsrealitäten 401.100 318.578,80 Betriebsrealitäten 110.000 --- 81.634,70

4 Erlös von 4 Erwerb von

Verwaltungsmobilien 6.300 ... 1.815,50 Verwaltungsmobilien 35.500 ... 11.416,79

5 Erlös von 5 Erwerb von

Betriebsmobilien 100 Betriebsmobilien 1.200 ---

6 Erlös v. Wertpapieren 6 Erwerb v. Wertpapieren

und Beteiligungen 100 und Beteiligungen 100.300 ---

7 Rückzahlung 7 Gewährung von

gegebener Darlehen 3.800 -- 3.800,00 Darlehen 22.500 --- 22.414,00

9 Darlehensaufnahmen -- 9 Schuldentilgungen 698.800 --- 686.920,80

1.616.500 ... 351.642,51 1.032.000 --- 826.544,56

Zusammenstellung Zusammenstellung

Einn. d. Erfolgsgebarung 6.086.200 6.226.210,6

4 --- Ausg. d. Erfolgsgebarung 5.370.700 5.170.908,1

9 --

Einn. d. Vermögensgebarung 1.616.500 351.642,51 --- Ausg. d. Vermögensgebarung 1.032.000 826.544.56 --

Einn. d. Haushaltsgebarung 7.702.700 6.577.853,1

5 --- Ausg. d. Haushaltsgebarung 6.402.700 5.997.452,7

5 ...

Vortrag Gebarungsüberschuss 0 0,0

0 --- Vortraa Gebarunasabaana 1.300.000 1.299.763.7

4 --

Einn. d. Haushaltsgebarung 7.702.700 6.577.853,1

5 --- Ausg. d. Haushaltsgebarung 7.702.700 7.297.216,4

9 ...

Entnahme aus Kassa Vermehrung der Kassa

beständen (Abgang) 719.363.34 --- beständen (Überschuss) --

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