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Schulsanitätsdienst: Soziales Lernen in der Schule

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Academic year: 2022

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Schulsanitätsdienst:

Soziales Lernen in der Schule

Pädagogische Begründung und Forderung

Daniel Wirth

Diplomica Verlag

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Daniel Wirth

Schulsanitätsdienst: Soziales Lernen in der Schule Pädagogische Begründung und Forderung

ISBN: 978-3-8428-3367-8

Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2012

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© Diplomica Verlag GmbH

http://www.diplomica-verlag.de, Hamburg 2012

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Für Julia und Sebastian

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort ... 13

1 Soziales Lernen in der Schule ... 15

1.1 Begriffsdefinition ... 15

1.2 Formen sozialen Lernens in der Schule ... 16

1.2.1 Erziehender Unterricht ... 17

1.2.2 Schulleben ... 18

1.2.3 Gemeinwesenorientierte Schule ... 21

1.2.4 Sozialpädagogische Schule ... 22

1.2.5 Trainingsprogramme ... 22

1.2.6 Lernziele des sozialen Lernens ... 23

1.3 Lernprozesse des sozialen Denkens und Handelns – Psychologische Aspekte und pädagogische Schlüsse ... 24

2 Soziale Dienste an Schulen ... 27

2.1 Begriffsexplikation und -abgrenzung ... 27

2.2 Unterrichtskonzepte und Projekte zum sozialen Lernen ... 29

2.3 Gründe für die Einführung sozialer Dienste an Schulen ... 32

3 Der Schulsanitätsdienst und seine Aufgaben ... 35

4 Die Teilnehmerstruktur des Schulsanitätsdienstes ... 37

5 Aus- und Fortbildung des Schulsanitätsdienstes ... 41

5.1 Ausbildung in Erster Hilfe... 41

5.2 Schulsanitätsdienstspezifische Ausbildung ... 43

5.3 Fallbeispiele als spezielle Methode der Schulsanitätsdienstausbildung und –übung ... 46

5.4 Fortbildung ... 50

5.4.1 Wöchentliche interne Übungsstunden... 50

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5.4.2 Externe Fortbildung ... 51

5.5 Weiterbildung ... 51

5.6 Wettbewerbe ... 52

6 Struktur und Organisation des Schulsanitätsdienstes ... 53

7 Ausstattung des Schulsanitätsdienstes ... 55

7.1 Minimalausstattung ... 55

7.2 Ergänzende Ausstattung ... 55

8 Einsatz des Schulsanitätsdienstes ... 57

8.1 Alarmierung ... 57

8.2 Vorgehen am Notfallort ... 57

8.3 Einsatzdokumentation ... 58

8.4 Besondere Unglücksfälle und der Schulsanitätsdienst ... 58

8.4.1 Der Schulsanitätsdienst bei Massenanfällen von Verletzten ... 58

8.4.2 Amoklauf und Schoolshooting ... 60

9 Schulsanitätsdienst aus der Sicht des Rettungsdienstes und der Hilfsorganisationen ... 63

10 Schulsanitätsdienst und Krankheitsprävention ... 65

11 Der rechtliche Rahmen – Verpflichtung der Schule zur Ersten Hilfe ... 69

12 Pädagogische Beweisführung: Was leistet der Schulsanitätsdienst? ... 71

12.1 Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen und der Schulsanitätsdienst (BV, GG und BayEUG) ... 71

12.1.1 Die Forderungen der Bayerischen Verfassung ... 71

12.1.2 Die Forderungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ... 73

12.1.3 Die Forderungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes ... 74

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12.2 Empfehlungen und Forderungen des Kultusministeriums und der

Unfallkasse ... 76

12.3 Die Forderungen des Lehrplans für die Bayerischen Realschulen und ihre Erfüllung im Schulsanitätsdienst ... 77

12.3.1 Allgemeine Ziele der Realschule ... 77

12.3.2 Fachlehrpläne ... 80

12.3.3 Fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben ... 86

12.3.4 Fächerverbindende Unterrichtsvorhaben ... 89

12.4 Die Kompetenzen des Schülers und der Schulsanitätsdienst ... 96

12.5 Die Humanfunktion von Schule und wie der Schulsanitätsdienst sie erfüllt ... 101

12.6 Hentigs Bewährung und der Schulsanitätsdienst ... 105

13 Fazit und Plädoyer: Schulsanitätsdienst in jede Schule ... 109

Abkürzungsverzeichnis ... 112

Literaturverzeichnis... 113

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Hinweise zur Benutzung

Berufsbezeichnungen (z.B. Schüler, Lehrer) werden in dieser Arbeit aus- schließlich in männlicher Form verwendet. Der Autor ist sich bewusst, dass dies gegen die Gleichberechtigung von Frau und Mann verstößt, er hält es aber aus Gründen der Lesbarkeit für unumgänglich, nur ein Genus zu verwenden. Die Entscheidung fiel aus Gründen der Lese- und Schreibökonomie auf die maskuline Form. Selbstverständlich sind aber immer auch die weiblichen Vertreterinnen einbegriffen.

Wann immer im Text von einer Person die Rede ist, die wegen einer Verletzung oder Erkrankung von Schulsanitätern versorgt wird, ist sie mit „Betroffener“

benannt. Die Bezeichnung „Patient“ ist medizinischem Fachpersonal vorbehalten.

Zu diesem Personenkreis gehören Schulsanitäter nicht. Im Grunde sind beide Begriffe aber als Synonym zu betrachten.

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„Über alles Geistige und Intellektuelle, über Philosophie und Theologie erhaben ist die Hilfsbereitschaft von Mensch zu Mensch, die Aufgabe,

Bruder zu sein.“

Albert Schweizer

„Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir!“

Sprichwort1

1Im Volksmund frei nach Seneca. Ursprünglich „Non vitae, sed scholae discimus.“ (lat. „Nicht für das Leben, sondern für die Schule lernen wir.“)

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Vorwort

Bereits lange vor dem Verfassen dieses Buches habe ich als Schüler selbst in einem Schulsanitätsdienst mitgewirkt. Diese mir damals wie heute sinnvoll erscheinende Tätigkeit, bei der Schüler anderen Schülern in Notfällen, nämlich bei Krankheiten und Verletzungen, helfen, faszinierte mich. Später, während meines Zivildienstes im Rettungsdienst, engagierte ich mich bei der Gründung von Schulsanitätsdiensten in der Umgebung von Würzburg. Gemeinsam mit Kollegen bildete ich neue Schulsanitäter aus. Auch die Betreuung und Vernetzung von Schulsanitätsdiensten sowie die Fortbildung der Schüler waren meine Aufgabengebiete in dieser ehrenamtlichen Tätigkeit.

Während dieser Zeit machte ich die Erfahrung, dass das Ange- bot, einen Schulsanitätsdienst an einer Schule einzurichten, bei der Schulleitung häufig auf wenig Begeisterung stieß. Dies verwunderte mich, denn ich sah und sehe im Schulsanitätsdienst einen sozialen Dienst an Schulen, bei dem alle Beteiligten – ob Schüler, Lehrer oder Schulleitung – nur profitieren können.

Außerdem wird die Einrichtung von Schulsanitätsdiensten vom Bayerischen Ministerium für Unterricht und Kultus empfohlen, da er neben dem Gewinn an Vorsorge und Sicherheit auch viele inhaltliche und erzieherische Ziele der Schule in sich vereint. Ich führte das Desinteresse hauptsächlich auf mangelnde Informa- tion zurück. So konnte ich nach umfassender Aufklärung doch an den meisten Schulen einen Dienst installieren. Immer traf ich auf großes Interesse bei den Schülern und meist auch auf engagierte Lehrkräfte, die das Vorhaben betreuen wollten.

Im Rahmen dieser Untersuchung soll der Schulsanitätsdienst, der bisher unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten kaum beschrieben wurde, aus schulpädagogi- scher Perspektive betrachten. Die Leitfragen sollen1 lauten: Wie sind Schulsani- tätsdienste rechtlich legitimiert? Sind sie aus schulpädagogischer Sicht sinnvoll?

Warum und wie sollen sie an den Schulen installiert werden? Sind sie nur ein zusätzliches Angebot, welches die Attraktivität einer Schule steigert oder sind

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Schulsanitätsdienste sogar pädagogisch geboten? Das Buch soll nichts weniger als die pädagogische Legitimation des Schulsozialdienstes belegen, so dass er möglichst weit verbreitet eingerichtet wird.

Zunächst geht die Arbeit auf die theoretischen Voraussetzungen des sozialen Lernens ein. Im Anschluss folgt ein Überblick über in Schulen eingerichtete soziale Dienste, bevor auf den Schulsanitätsdienst als exemplarischen sozialen Dienst ausführlich eingegangen wird. Nach der Beschreibung der Aufgaben und der Teilnehmerstruktur werden die institutionellen und organisationalen Bedin- gungen für den Schulsanitätsdienst dargestellt. Es folgt eine Betrachtung unter dem Gesichtspunkt der Krankheitsprävention. Schließlich wird der Schulsanitäts- dienst auf die Erfüllung der Forderungen der Schulpädagogik und der Lehrpläne hin untersucht. Im Schlussteil findet sich ein Fazit mit Ausblick in eine mögliche Zukunft des Schulsanitätsdienstes.

Wann immer schulartenspezifische Gesetze oder Verordnungen zur Beweisfüh- rung herangezogen sind, wurde dies exemplarisch auf entsprechende Quellen für die Bayerische Realschule beschränkt. Trotzdem gelten die Ausführungen grundsätzlich für jede andere Schulart auch.

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1 Soziales Lernen in der Schule

1.1 Begriffsdefinition

Die Definitionen zum „sozialen Lernen“, die man in der Literatur findet, enthalten mitunter sehr unterschiedliche Ansätze. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich verschiedene wissenschaftliche Disziplinen mit dem Gegenstand beschäftigen (Pädagogik, Psychologie, Soziologie). Innerhalb der Disziplinen ist die Definition von der jeweiligen Perspektive abhängig, unter der der jeweilige Autor „soziales Lernen“ betrachtet (z.B. Schulpädagogik vs. Erlebnispädagogik). Aus den verschiedenen Definitionsansätzen ergibt sich, dass „soziales Lernen“ folgen- de Aspekte umfasst:

x Begriff für die allgemeine Sozialisierung

x nicht-kognitiver und nicht-psychomotorischer Lernvorgang

x Lernvorgang durch Konditionierung und Nachahmung (Modelllernen) x „heimliches“, d.h. unbeabsichtigtes und unbewusstes Lernen

x Erlernen gruppenrelevanter Verhaltensweisen x Erreichen gesellschaftspolitischer Lernziele (vgl. Böhm 2006, S. 7)

Soziales Lernen ist automatisch durch das Hineinwachsen in die Gesellschaft impliziert. Es bedarf keines Lernens durch Verstehen, sondern vielmehr einer Konditionierung oder Nachahmung eines Vorbildes. Weiter funktioniert es häufig unbeabsichtigt, als „Nebenprodukt“ anderer Lerninhalte und Lernziele. Durch soziales Lernen werden Verhaltensweisen erlernt, die das konfliktfreie und produktive Zusammenleben und Arbeiten in einer Gruppe ermöglichen. Ebenso werden politische Ziele, wie das friedvolle Zusammenleben, erreicht.

Da Menschen von Geburt an mit anderen Menschen zusammenleben und vonei- nander abhängig sind, ist gegenseitige Achtung, Toleranz und Hilfsbereitschaft notwendig. Nach den gängigen Lerntheorien kann das soziale Lernen entweder konditioniert werden, also durch Lohn und Strafe hervorgerufen werden (vgl.

Montada 2008, S. 581-582) oder Ergebnis eines Prozesses sein, bei dem ein Modell nachgeahmt wird (vgl. Montada 2008, S. 582-584). Wichtigster Vertreter dieser Modell-Theorie ist Bandura. Modelle in diesem Sinn finden sich in der

Referenzen

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