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Handlungsleitfaden Schulabsentismus

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Academic year: 2022

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Früherkennung von Schulabsentismus

Mögliche Frühzeichen für den Beginn eines manifesten Schulvermeidungsverhaltens können sein:

 Fehlende Teilnahme am Unterricht bei

physischer Anwesenheit

 Zu-Spät-Kommen (auch sporadisch)

 Fehlen in der ersten Stunde

 Fehlen in einzelnen Fächern

 Fehlen mit verspäteten Entschuldigungen

 Fehlen, entschuldigt durch Atteste wechselnder

Ärzte

 Wiederholtes Fehlen an einem bestimmten Tag

oder bei einer bestimmten Lehrkraft

Risikofaktoren, die Schulabsentismus begünstigen, finden sich in der Regel in der Biographie, im häus- lichen Umfeld des Kindes, im Freundeskreis sowie in bestimmten schulischen Konstellationen. Bei Kindern und Jugendlichen, die unter entsprechen- den Risiken leben, müssen Lehrkräfte besonders sorgfältig erste Anzeichen von Schulversäumnissen beobachten und frühzeitig darauf reagieren.

„Schulvermeidung spürbar senken – Schulmisserfolg reduzieren"

Bereits seit 2001 hat sich die Bremer Bildungspolitik dem Phänomen des Schulabsentismus intensiv und systematisch gewidmet.

Im Rahmen der Dunkelfeldstudie „Gewalt und Delin- quenz junger Menschen in Bremen 2008 – 2010“

wurde in einem ersten Zwischenbericht erneut deutlich, dass das Phänomen Schulabsentismus immer noch eine hohe Relevanz im Schulalltag hat.

Ziel des im September 2013 veröffentlichen Hand- buches „Schulabsentismus – Hintergründe und Handlungshilfen für den Schulalltag“ ist es, Hinter- grundinformationen zum Phänomen des Schulabsen- tismus bereitzustellen, präventive und interventive Maßnahmen zu veranschaulichen sowie für Bremen einheitlich geltende Handlungsabläufe detailliert darzulegen.

Der vorliegende Handlungsleitfaden dient als Kurz- information dem strukturierten Vorgehen und ist sowohl für die Hand der Lehrerinnen und Lehrer als auch der Schulleiterinnen und Schulleiter gedacht.

Prof. Dr. Eva Quante-Brandt

Senatorin für Bildung und Wissenschaft

Handlungsleitfaden Schulabsentismus

für

Klassenlehrerinnen

und Klassenlehrer

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Handlungsleitfaden

Verantwortlich für die einzelnen Verfahrensschritte ist stets die Klassenleitung!

 kontinuierliche Dokumentation der Fehlzeiten und Rückkopplung mit der Schülerin oder dem Schüler sowie den Eltern/Sorgeberechtigten

Wirkungskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen mit Verpflichtung zur Rückmeldung an die beteiligten Stellen

 kontinuierliche Dokumentation durch schriftliche Vermerke

Phase 1- Offenlegung der Auffälligkeit

Eine Schülerin oder ein Schüler fehlt unentschuldigt im Unterricht.

1. Tag des unentschuldigten Fehlens:

Am selben Tag sind die Eltern mindestens fernmündlich zu kontaktieren.

2. Tag des unentschuldigten Fehlens:

Kommt die Schülerin bzw. der Schüler am Folgetag ebenfalls nicht zur Schule und sind die Hintergründe weiter unklar, muss umgehend versucht werden, den Kontakt zu den Eltern erneut herzustellen. Parallel sind Lehrerkolleginnen und -kollegen sowie Mitschülerinnen und Mitschüler einzubeziehen, um erste Hintergründe des Fehlens zu recherchieren.

3. Tag des unentschuldigten Fehlens:

Ist am 3. Tag der Verbleib der Schülerin bzw. des Schülers weiterhin unklar, so ist, ggf. durch Unter- stützung einer Kollegin oder eines Kollegen, ein Hausbesuch vorzunehmen.

Bis zu einer Klärung der Situation in einem persön- lichen Gespräch muss die Klassenleitung stetig ver- suchen, den Kontakt zu den Eltern herzustellen!

Das persönliche Gespräch sowohl mit den Eltern als auch mit der Schülerin bzw. dem Schüler ist in dieser frühen Phase unumgänglich! (vgl.

Gesprächsprotokolle im Handbuch)

Ziel

Kontakt zur Schülerin bzw. zum Schüler sowie deren bzw. dessen Eltern herstellen und gemeinsam Erklärungen für das Fernbleiben herausarbeiten.

Gemeinsame Entwicklung eines Zeit-Maßnahmen- Plans inkl. Wirkungskontrolle

Phase 2 - Reaktionssteigerung

Ab dem 4. unentschuldigten Fehltag muss eine Reaktionssteigerung erfolgen:

1. Information an die ZuP Leitung (Informationspflicht)

2. Abstimmung mit der ZuP Leitung welche Fachdienste hinzuzuziehen sind. (z. B. Amt für soziale Dienste, Kontaktpolizist)

3. Einladung der Eltern zu einem persönlichen Gespräch, ggf. unter Beteiligung der Schülerin bzw. des Schülers

Fehlt die Schülerin bzw. der Schüler erneut unentschuldigt:

4. Einleitung einer Fallkonferenz zur Erarbeitung eines Zeit-Maßnahmen-Plans unter Einbeziehung von ZuP-Fachkräften und ggf. weiteren

Fachdiensten

ggf. Verhaltensvereinbarung

ggf. Ergreifen von erzieherischen Maßnahmen/

Sanktionen (z. B. soziale Aufgaben) ggf. Empfehlung an die Eltern externe Unterstützungsangebote zu nutzen 5. Prüfung, ob eine Klassenkonferenz

(Ordnungsmaßnahmenkatalog) einzuberufen ist.

Ziel

Überprüfung der bisherigen Maßnahmen, Unterstützung durch Fachdienste, um eine Stabilisierung zu bewirken.

Prüfung, ob schulische Sanktionen notwendig sind.

Phase 3 - Einschaltung der Fachdienste

Nach 6 Wochen ohne Stabilisierung

muss das zuständige Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum (ReBUZ) per „Beratungs- anforderung bei Schulversäumnissen“ eingeschaltet werden!

Mit dem zuständigen ReBUZ ist das weitere Vorgehen abzustimmen!

Ggf. ist im Rahmen einer Fallkonferenz unter Beteiligung notwendiger Fachdienste eine aktuelle Problembeschreibung vorzunehmen.

Zu entwickelnde Lösungsstrategien und Handlungsalternativen sind gemeinsam mit den Beteiligten Fachdiensten zu erarbeiten.

Ziel

Handlungsalternativen entwickeln (z. B. flexible Reintegration in die Schule, Schulwechsel, schuler- setzende Maßnahmen (z. B. Schulvermeiderprojekte), Maßnahmen der Familien- und Jugendhilfe u.a.)

Maximale Dauer bis Ende Phase 2 = 6 Wochen

Referenzen

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