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Brandschutzvorkehrungen an historischen Gebäuden in Bremen

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Academic year: 2022

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1 In der Senatssitzung am 21. Mai 2019 beschlossene Fassung

Antwort des Senats

auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 16. April 2019

„Brandschutzvorkehrungen an historischen Gebäuden in Bremen“

Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

„Der Großbrand der Notre-Dame in Paris hat gezeigt, wie wichtig eine schnell einsatzfähi- ge und effiziente Feuerwehr ist. Die Auswirkungen und Schäden des Brandes sind im- mens und im vollen Umfang noch nicht vorhersehbar. Ein Vorfall wie in Paris muss soweit möglich von vornhinein vermieden werden. Brandschutzkonzepte, eine effiziente Einsatz- planung und die Ausstattung der Feuerwehr sind wichtige Elemente, um historische Ge- bäude vor ihrer Zerstörung zu schützen.

Wir fragen den Senat:

1. Inwieweit gibt es eine systematische Analyse der objektbezogenen Gefahren hinsicht- lich Brandgefahren an und in historischen (unter Denkmal- und Kulturschutz stehen- den) Gebäuden im Bremen?

2. Wie sind die Brandschutzkonzepte an und in historischen Gebäuden bezüglich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der technischen Installationen aufgestellt und welche Schutzziele beinhalteten die Konzepte?

3. Wie ist die Feuerwehr im Bremen bezüglich Großbränden an historischen Gebäuden wie zum Beispiel dem Bremer Dom oder dem Bremer Rathaus aufgestellt und wie schnell sind Einsatzfahrzeug der Feuerwehr am Einsatzort zu erwarten?“

Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Inwieweit gibt es eine systematische Analyse der objektbezogenen Gefahren hinsichtlich Brandgefahren an und in historischen (unter Denkmal- und Kultur- schutz stehenden) Gebäuden im Bremen?

Eine systematische Bewertung von denkmalgeschützten Gebäuden durch die Feuer- wehr Bremen ist nur in solchen Fällen erfolgt, in denen in dem Gebäude eine zur Feu- erwehr- und Rettungsleitstelle aufgeschaltete Brandmeldeanlage vorhanden ist. Für solche Gebäude liegt grundsätzlich ein Feuerwehr-Einsatzplan vor, in welchem eine Lageübersicht, Detailzeichnungen der Geschosse, Aufstellflächen für die Feuerwehr, besondere Gefahren und Einrichtungen des Brandschutzes (Brandwände, Feuerlö- scher, Wandhydranten, Steigleitungen u.ä.) enthalten sind. Diese Pläne werden vom Einsatzleiter mitgeführt. Sofern in historischen Gebäuden Baumaßnahmen oder Nut- zungsänderungen durchgeführt werden, die genehmigungspflichtig sind, wird die Feu- erwehr vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens beteiligt.

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2 2. Wie sind die Brandschutzkonzepte an und in historischen Gebäuden bezüglich

des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der technischen In- stallationen aufgestellt und welche Schutzziele beinhalteten die Konzepte?

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für das Bauordnungsrecht und den vorbeugen- den Brandschutz bei den Bundesländern. Die Brandschutzvorschriften der Länder sind weitestgehend miteinander vergleichbar und setzen die Mustervorschriften der Baumi- nisterkonferenz (ARGEBAU) um. Der abwehrende Brandschutz (Feuerwehr) ist Auf- gabe der Gemeinden.

Die Einstufung, ob es sich um ein historisch schützenswertes Gebäude handelt, trifft die Denkmalschutzbehörde auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes. Das Bauord- nungsrecht differenziert hinsichtlich der vorbeugenden Brandschutzanforderungen je- doch nicht danach, ob es sich um ein historisch schützenswertes Gebäude handelt, sondern die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) klassifiziert hinsichtlich der Brandschutzanforderungen nach Art der Nutzung, Höhe, Größe und der Anzahl der Personen im Gebäude.

Sofern es sich hierbei um „bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung“ handelt, die als sog. Sonderbauten eingestuft werden, ist die Prüfung des Brandschutznachweises im bauaufsichtlichen Verfahren obligatorisch und es können besondere Brandschutz- anforderungen an das Objekt gestellt werden. Diese können je nach Erforderlichkeit auch eine mögliche Denkmalschutzeigenschaft berücksichtigen (siehe zu 1.). Das Landesamt für Denkmalpflege arbeitet bei der Sicherstellung des Brandschutzes - vor allem aber nicht nur bei herausragenden historischen denkmalgeschützten Bauten - stets fachlich mit der Feuerwehr eng zusammen und engagiert sich für einen bestmög- lichen Brandschutz unter weitgehender Bewahrung der historischen Bausubstanz.

Die im Rahmen des Brandschutznachweises zu berücksichtigenden Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes sind in § 14 BremLBO formuliert und lauten:

- Der Entstehung eines Brandes ist vorzubeugen.

- Der Ausbreitung von Feuer und Rauch ist vorzubeugen.

- Beim Brand muss die Rettung von Menschen und Tieren möglich sein.

- Beim Brand müssen wirksame Löscharbeiten möglich sein.

Im Spannungsfeld von Denkmalschutz und Brandschutz müssen diese Ziele durch geeignete

- bauliche (Brandwände, Rauchschutztüren, nichtbrennbare Baustoffe),

- technische (Sprinkler, Brandmeldetechnik, Wandhydranten, Steigleitungen) und - organisatorische (Brandschutzbeauftragte, Rauchverbote, freigehaltene Rettungs-

wege) Maßnahmen erreicht werden.

Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Gebäude obliegt jedoch dem Eigentümer. Eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung historischer Gebäude durch die Bauaufsichtsbehörde mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Brandschutzanforderungen ist nicht vorgesehen. Bei Bekanntwerden von bauord- nungsrechtlichen Missständen kann die zuständige Behörde im Rahmen der Gefah- renabwehr die erforderlichen Maßnahmen treffen.

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3 3. Wie ist die Feuerwehr im Bremen bezüglich Großbränden an historischen Ge-

bäuden wie zum Beispiel dem Bremer Dom oder dem Bremer Rathaus aufge- stellt und wie schnell sind Einsatzfahrzeug der Feuerwehr am Einsatzort zu er- warten?

Bereits eine automatische Brandmeldung wird mit einem kompletten Löschzug (14 Einsatzkräfte) und dem Einsatzführungsdienst beschickt, bei einer bestätigten Mel- dung würde die Alarmstufe sofort erhöht werden.

Derart herausragende Gebäude werden auch von den Einsatzkräften immer wieder begangen, um die Orts- und Objektkunde zu festigen; auf die o.g. Feuerwehr- Einsatzpläne wird hingewiesen.

Zum Rathaus und zum Dom beträgt die regelmäßige Fahrzeit der ersten Einheit rund 5 Minuten und liegt damit deutlich unter der Vorgabe von 10 Minuten.

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