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Landkreis-Ratgeber-Reihe | www.landkreis-erding.de

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Eltern und Vereine,

dieser Flyer informiert Sie über die Saftbar des Landratsamtes. Durch dieses Angebot haben Sie die Möglichkeit, Ihre Feste mit köstlichen, alkoholfreien Getränken zu feiern. Falls Sie weitere Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da.

Ihr Landrat Martin Bayerstorfer

LRA-Themen reihe:

Abfallwirtschaft Ausländer Auto & Verkehr Bauen & Wohnen Behinderte Bildung & Kultur

Gesundheit von Mensch & Tier Gewerbe & Handwerk Jugendliche Kinder & Familie Kommunales & Finanzen Natur & Umwelt Öffentliche Sicherheit Senioren

Soziale Notlagen

Impressum

Herausgeber:

Landratsamt Erding Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding Presserechtlich verantwortlich:

Landrat Martin Bayerstorfer Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding Redaktion:

Josefine Colletta Andrea Reindl Layout & Druck: Landratsamt Erding Bildmaterial:

Landratsamt Erding, Fotolia,123RF Stand: September 2019

Ansprechpartner: Josefine Colletta

Telefon: 08122 / 58 - 11 71, E-Mail: koja@lra-ed.de Landkreis Erding: Fachbereich Jugend und Familie Kommunale Jugendarbeit

Kommunale J ugendarbeit Al ko ho lfr eie S aft ba r

JUGEND & FAMILIE

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SAFTBAR – ALKOHOLFREI

Cocktail-Spaß auch ohne Alkohol

Der Landkreis Erding setzt schon lange auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol! In einem landkreisweiten Bündnis wird auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geachtet und das Angebot von alkoholfreien Alternativen gefördert.

Informationen und Verleih

Landratsamt Erding Jugend und Familie

Alois-Schießl-Platz 8 / I. Stock, 85435 Erding Kontakt:

Andrea Reindl (Montag - Donnerstag) Josefine Colletta (Montag - Freitag) Telefon: 08122 / 58 - 13 93 oder 58 - 11 71 Fax: 08122 / 58 - 13 99

E-Mail: koja@lra-ed.de www.landkreis-erding.de

–––––––––––––––––––––––––-–

Mehr Informationen,

Cocktail-Rezepte, Rätsel, Quiz etc.:

www.null-alkohol-voll-power.de

Jugendschutz

In Deutschland regelt außerdem das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ab wel- chem Alter bestimmte alkoholische Getränke an Jugendliche abgegeben wer- den dürfen bzw. der Verzehr  in der Öffentlichkeit gestattet werden darf.

Bei Alkohol, der durch Gärung entsteht, wie Bier, Wein oder Sekt, ist die Abgabe an Personen ab 16 Jahren erlaubt. Abgabe von Branntweinen und branntweinhaltigen Getränken sind dagegen erst ab 18 Jahren erlaubt.

Alkohol hat in vielen Kulturen einen festen Platz. Lange Zeit galt er sogar als gesund. Auch heute noch wird oft auf die Gesundheit angestoßen, obwohl wir die Risiken längst kennen.

Bewusster Verzicht

Wo gefeiert wird, gehört Alkohol manchmal wie selbstverständlich dazu – obwohl immer mehr Menschen bewusst auf Alkohol verzichten. In man- chen Bereichen sollte Alkohol aber grundsätzlich nichts verloren haben: in der Schwangerschaft, während der Arbeit, im Straßenverkehr.

Wir bieten

die Komplettausstattung für den alkoholfreien Cocktail-Spaß: Eine Saft- bar für Veranstaltungen in Kindergärten, Schulen, sowie bei organisierten Jugendpartys, Vereinsfesten, Spielfesten, etc.

Saftbar

• Edelstahl-/Alutheke, leicht und schnell aufzubauen Zubehör (Gläser, Shaker, Mixer, Krüge, Eiscrusher, Spülbürste uvm.)

• Alkoholfreie Cocktailrezepte

• Kostenloser Verleih, lediglich Hinterlegung von 50 Euro Kaution

Transport der Saftbar

• zum Transport ist ein Kombi, Anhänger oder ein Bus notwendig.

• zum Einladen der Saftbar werden mindestens zwei Personen benötigt

Thekenmaße

• 3 Teile à 120 cm breit, 120 cm hoch, 6 cm tief

• 3 Teile à 120 cm breit, 125 cm hoch, 6 cm tief

Aufgebaut

ca. 3 x 3 m

Referenzen

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