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Kirchengesetz über die Einführung der Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“

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Kirchengesetz über die Einführung der

Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“

Vom 15. November 2012 (KABl. 2012 S. 316)

Die Landessynode hat auf Grund von Artikel 168 der Kirchenordnung1 folgendes Kir- chengesetz beschlossen:

§ 1

Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland am 8. November 2011 beschlossene Agende 6 „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ wird in der Evangelischen Kirche von Westfalen nach Maßgabe der fol- genden Bestimmungen eingeführt.

§ 2

1Die in der Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ enthaltenen Ordnungen werden gemäß Artikel 168 Absatz 1 der Kirchenordnung1 für den Gebrauch in den Ge- meinden genehmigt.

2Die Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ tritt in der Evangelischen Kirche von Westfalen an die Stelle der Ordnungen „Ordination und Einsegnung“ sowie „Einfüh- rungshandlungen“ (Teil 2 der bisherigen Agende II) von 1989.

§ 3

Die in der Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ enthaltenen Texte, Gebete, Lieder und weiteren liturgischen Formulare werden zum Gebrauch empfohlen.

§ 4

Die Kirchenleitung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz zu er- lassen.

§ 52 Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

1Nr. 1.

2Redaktioneller Hinweis: Die Veröffentlichung im KABl. erfolgte am 29. Dezember 2012.

Agendeeinführungsgesetz Berufung-Einführung-Verabschiedung

KGBEVAg 214

07.02.2022 EKvW 1

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214 KGBEVAg

Agendeeinführungsgesetz Berufung-Einführung-Verabschiedung

2 07.02.2022 EKvW

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