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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

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Deutscher Bundestag Drucksache 15/5718

15. Wahlperiode

15. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs, Dagmar Wöhrl,

Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 15/5019 –

Kein weiterer Arbeitsplatzabbau – Antidiskriminierungsgesetz zurückziehen

A. Problem

Mit dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines Antidiskrimi- nierungsgesetzes werden Arbeitsplätze gefährdet und den Unternehmen Büro- kratie aufgebürdet. Über die Vorgaben der EU-Richtlinien wird hinausgegan- gen.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf wird zurückgezogen und die Bundesregierung aufgefordert, die EU-Richtlinien lediglich „eins zu eins“ umzusetzen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und FDP

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

(2)

Drucksache 15/ 5718 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag – Drucksache 15/5019 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Rainer Wend Dr. Reinhard Göhner

Vorsitzender Berichterstatter

(3)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/ 5718 Bericht des Abgeordneten Dr. Reinhard Göhner

I. Überweisungen und Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 15/5019 ist in der 163. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. März 2005 an den Ausschuss für Wirtschaft und Ar- beit zur federführenden Beratung und an den Innenaus- schuss, den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

DerInnenausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den An- trag abzulehnen.

DerRechtsausschusshat den Antrag in seiner Sitzung am 13. April 2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frakti- on der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen.

DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag in seiner Sitzung am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP emp- fohlen, den Antrag abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag auf Drucksache 15/5019 fordert die Frak- tion der CDU/CSU, dass der von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 14. Dezember 2004 vor- gelegte Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes zurück- gezogen wird. Im Einzelnen wird die Bundesregierung auf- gefordert, vor der Umsetzung von EU-Richtlinien zu prüfen, inwieweit die deutsche Gesetzgebung bereits ausreichenden Schutz gegen Diskriminierung bietet. EU-Vorgaben seien le- diglich „eins zu eins“ umzusetzen, um Beeinträchtigungen für die deutsche Wirtschaft und für den Erhalt von Arbeits- plätzen so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus solle sie sich auf EU-Ebene für eine Revision der gesamten europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung stark ma- chen und jede zusätzliche Belastung vermeiden, die sich wettbewerbsschädigend auf deutsche Unternehmen aus- wirkt. Das jetzt vorliegende Gesetz sei überflüssig, kompli- ziert und bürokratisch und gehe weit über die Vorgaben der

EU-Richtlinien hinaus. So könne ein potenzieller Arbeitneh- mer, sobald er bei einer Einstellung übergangen wird, durch einfache Glaubhaftmachung darlegen, dies sei aus diskrimi- nierenden Gründen geschehen. Der Arbeitgeber müsse vor Gericht das Gegenteil beweisen. Mit diesem Gesetz würden vor allem auf kleinere und mittlere Betriebe, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten könnten, enorme Kosten zu- kommen. In anderen EU-Staaten sei die Richtlinie umgesetzt worden, ohne derart über die EU-Vorgaben hinauszugehen.

Das neue Gesetz verbiete es, interessengeleitet zu unter- scheiden. Doch Aussuchen, Auswählen und Unterscheiden seien Garanten für Pluralismus und Marktwirtschaft.

Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck- sache verwiesen.

III. Beratung und Abstimmungsergebnis im feder- führenden Ausschuss

DerAusschuss für Wirtschaft und Arbeithat die Beratung der Vorlage in seiner 95. Sitzung am 15. Juni 2005 aufge- nommen und abgeschlossen.

Die Fraktion der SPD betonte, das Antidiskriminierungs- gesetz gehe zwar auf EU-Recht zurück, sei aber unabhängig davon ein wichtiges Anliegen. Es werde die Rechtsrealität in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflussen;

dies beziehe sich sowohl auf arbeitsrechtliche als auch auf zivilrechtliche Aspekte.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass eine 1:1-Umset- zung der EU-Richtlinie ein völlig anderes Gesetz erfordert hätte. Mit dem vorgelegten Antidiskriminierungsgesetz wer- de stattdessen eine Vervielfachung des Anwendungsberei- ches mit hochproblematischen Folgen geschaffen und die Warnungen aller juristischen Sachverständigen schlichtweg ignoriert.

Die Fraktion der FDP machte deutlich, dass auch sie das Gesetz für nicht akzeptabel halte, da es weit über die Um- setzung von EU-Recht hinausgehe. Es sei zu hoffen, dass die Vorstellungen der Koalition nicht als Gesetz in Kraft träten.

Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ableh- nung des Antrags auf Drucksache 15/5019 zu empfehlen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Dr. Reinhard Göhner

Berichterstatter

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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333

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