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FMP-Journal F O E D E R A T I O M E D I C O R U M P R A C T I C O R U M

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IN G R I D L . WY L E R- BR E M

Die Zürcher Ärzteschaft soll den Krankenversicherern 40 Millionen Franken zurückzahlen. Mit einer Senkung des Taxpunktwerts ist dies nicht mehr zu machen. Es gilt des- halb, neue Wege zu beschreiten: Die Zürcher Ärztinnen und Ärzte werden nur noch den kostengünstigsten Labors zuweisen. Es werden nur noch die kostengünstigsten Medikamente verschrieben. Wir verwenden nur Hilfsmit- tel und Gegenstände mit Rabatten auf den Listenpreisen.

Die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich muss Ausschrei- bungen einleiten und überhöhte Preise medizinischer Dienstleister herunterhandeln.

Die Zürcher Ärzteschaft hat ihre Patientinnen und Patienten trotz Kostenneutralität so behandelt, wie es ihr ihre ärztliche Sorg- faltspflicht nahe legt. Dies hat zu einer gemäss Kostenneutralität nicht akzeptierten Kostenerhöhung geführt. Basierend auf den Kosten für das Jahr 2001 (!) sollen nun 40 Millionen Franken durch die Ärzteschaft zurückbezahlt werden. Der Ärzteschaft wird so von den Politikern einfach die Rolle des Kostenverursa- chers zugewiesen, als würden die Ärztinnen und Ärzte die Krank- heiten ihrer Patientinnen und Patienten verursachen! Angesichts der Tatsache, dass die Zürcher Ärzteschaft das Kompensations- volumen von 40 Millionen Franken in den nächsten sechs Mona- ten nicht abbauen kann, hat santésuisse den gültigen Zürcher Anschlussvertrag zum Rahmenvertrag Tarmed per 30. Juni 2005 mit Wirkung auf den 31. Dezember 2005 vorsorglich gekündigt.

Die Zürcher Ärzteschaft muss sich mit santésuisse in den kom-

menden Monaten im Rahmen einer Leistungs- und Kostenver- einbarung über eine Lösung für den Abbau des Kompensations- volumens einigen. Falls wir es nicht schaffen, bis Ende Jahr eine neue Regelung zu vereinbaren beziehungsweise die bisherige vertragliche Regelung zu erneuern, wird die Zürcher Regierung per 1. Januar 2006 gestützt auf Art. 47 KVG ein Festsetzungs- verfahren durchführen.

Das Nächstliegende wird wohl aus der Sicht von santésuisse eine erneute Senkung des Taxpunktwerts sein. Wäre dies für uns Zür- cher Ärztinnen und Ärzte eine akzeptable Vorgehensweise? Wohl kaum: Der Kanton Zürich hat einen finalen Taxpunktwert von 91 Rappen, der ab dem 1. Januar 2006 ohne Kündigung durch santésuisse gegolten hätte. Unbestritten sind die Lebenshaltungs- kosten, der Miet- und Lohnkostenindex in Zürich am höchsten.

Unbestritten ist, dass wir HausärztInnen auch in Zürich zu den Op- fern dieses Tarmed-Knebelvertrags geworden sind. Deshalb ist für uns der finale Taxpunktwert von 91 Rappen inakzeptabel.

Lösungsansatz

Wir müssen neue Wege beschreiten. Unsere hausärztliche Leis- tung kann nicht mehr billiger angeboten werden. Kosten entste- hen bei der Behandlung des Patienten nicht nur durch unsere Arbeit, sondern vor allem auch durch die Leistungen, die wir ver- schreiben müssen: Labor, Physiotherapie, Hilfsmittel und Gegen- stände, MRI und CT, Medikamente et cetera.

Bis anhin haben wir diese Leistungen verschrieben, ohne uns immer über die Preise dieser Dienstleistungen Gedanken zu machen. Einige Ärztinnen und Ärzte haben vielleicht gewisse Vergünstigungen berücksichtigt, um sich das Einkommen zu verbessern. Gerade wegen dieser Kollegen wissen wir, dass die staatlich verordneten Preise dieser Dienstleistungserbringer – beispielsweise der Labors – zu hoch sind.

Wir Ärztinnen und Ärzte bestimmen, mit wem wir für unsere Patientinnen und Patienten zusammenarbeiten. Wir werden deshalb in Zukunft nicht nur die Qualität der Dienstleistungen, sondern auch deren Preis mitberücksichtigen.

40 Millionen zurückzahlen für

ungerechtfertigte Gewinne anderer?

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Mehr zu den Zielen der FMP unter: www.fmpnet.ch

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Günstig einkaufen!

Wir müssen Möglichkeiten schaffen, günstig Leistungen für unsere Patientinnen und Patienten einzukaufen zu können:

Aus den Preisofferten der früheren, schon damals verbotenen Gemeinschaftspraxislabors wissen wir, dass die Analyselabors die Labordienstleistungen bis zu 50 Prozent unter dem Preis der Analysenliste anbieten können, sogar ohne die Bearbeitungs- gebühr von 12 Franken in Rechnung zu stellen (siehe diverse Zeitungsartikel und Sendung von Kassensturz).

Santésuisse hat mit eigenen Zahlen nachgewiesen, dass die direkte Medikamentenabgabe beim Arzt kostengünstiger ist als die Abgabe der Medikamente über die Apotheke. Santésuisse befürwortet deshalb die Selbstdispensation und möchte mit Ärztinnen und Ärzten entsprechende Verträge eingehen (Posi- tionspapier santésuisse vom 26. Mai 2004).

Bei diesen Verträgen mit santésuisse wäre zu berücksichtigen, dass die Ärzteschaft nicht nur das abgegebene Medikament be- stimmt, sondern auch den Preis für die Medikamentenabgabe beeinflussen kann. Weshalb sollen wir diese Gelder den Grossis- ten und Apothekern belassen, wenn wir sie doch den Patien- tinnen und Patienten direkt weitergeben könnten?

Wir Ärztinnen und Ärzte können weit gehend beeinflussen, in welche Spitäler sich unsere Patientinnen und Patienten begeben.

Weshalb sollen wir einen Patienten in ein bei gleicher Qualität teureres Spital einweisen, wenn wir doch im Kanton Zürich eine Vielzahl von Alternativen haben?

Auch bei den Hilfsmitteln und Gegenständen besteht ein riesiger Handlungsbedarf, weil die behördlich festgelegten Preise zu hoch sind. So hatte santésuisse im Herbst 2001 mit einem Her- steller von Inkontinenzhilfe-Produkten einen Vertrag geschlos- sen. Der Vertrag bezweckte, dass möglichst alle Patienten zukünftig die Inkontinenzhilfe-Produkte direkt bei diesem Her- steller beziehen. Durch die Umgehung der Apotheken wurden massiv Kosten eingespart.

Die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich steht in der Pflicht

Die einzelnen Ärztinnen und Ärzte haben nicht die Zeit und kaum die fachliche Kompetenz, um für ihre Praxis Preise und Qualität der Leistungen und Produkte zu vergleichen und Einzelverhand- lungen darüber zu führen. Hier steht die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) in der Pflicht.

Dies sei am Beispiel der Labordienstleistungen kurz erläutert:

Ärztinnen und Ärzte müssen jährlich für Dutzende von Millionen

Franken Labordienstleistungen verschreiben. Die Analysenleistun- gen werden entsprechend der eidgenössischen Analysenliste durch die Labors den Patientinnen und Patienten in Rechnung gestellt. Es liegt nun an der AGZ, die Labordienstleister für den Kanton Zürich anzufragen, wie viel Rabatt sie auf den Preisen der Analysenlisten gewähren. Die AGZ kann in Zusammenarbeit mit Qualab die Qualität der Analysen garantieren. Wir Ärztinnen und Ärzte wählen anhand dieser Preislisten frei aus, mit welchem Labor wir zusammenarbeiten wollen. Die Differenz zwischen den Rabattpreisen und der Analysenliste ist die Rückzahlung an santésuisse. Dies kann über den Datenpool von santésuisse über- wacht werden. In dieser Art und Weise können die Ärztinnen und Ärzte in fast allen Bereichen der Medizin die Kosten senken, ohne selbst weniger zu verdienen.

Die AGZ kann uns Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit santésuisse beim Einkauf und beim Verschreiben der kosten- günstigsten Produkte und Dienstleistungen unterstützen. Wenn die AGZ unsere Dienstleistungen, beispielsweise Laborleistun- gen, ausschreibt, erhalten wir endlich die Möglichkeit, unsere Auswahl gemäss objektiven, durch die AGZ zu erstellenden Ver- gleichskriterien der Qualität und des Preises zu treffen. So wer- den wir die 40 Millionen Franken schlussendlich zurück- zahlen und gesamthaft Kosten sparen. Diese Vorgehensweise ist in jeder Hinsicht rechtens, weil die freie Wahl stets uneinge- schränkt vorhanden ist. Selbstverständlich müssen wir sicher- stellen, dass alle Vergünstigungen an den Patienten und die Patientin weitergegeben werden und nicht in den Taschen von anderen sich im Markt tummelnden Dienstleistern verschwinden.

Mit Taxpunktwertabsenkungen, die vor allem uns HausärztInnen treffen, geht es nicht mehr! Es ist allerhöchste Zeit, endlich auch die Preise aller anderen Dienstleister zu senken!

Für den Vorstand Dr. med. Ingrid L. Wyler-Brem Fachärztin für Allgemeine Medizin FMH Präsidentin FMP

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40 Millionen zurückzahlen für ungerechtfertigte Gewinne anderer?

La version française suivra dans le prochain numéro.

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