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Merkblatt

Brennstoff +/- Neutralisation +/- Neutralisation

Heizöl DIN 51603-1 schwefelarm

Heizöl DIN 51603-1

+

Neutralisation erforderlich, ggf. weitere

Auflagen (Rückhaltung von Schwermetallen)

+

Neutralisation erforderlich, ggf. weitere

Auflagen (Rückhaltung von Schwermetallen)

Ansprechpartner: Hr. Haslinger, Tel. 0821 / 324 - 7893 / Fr. Bayr, 0821 / 324 - 7853

Stadt Augsburg

Genehmigung nach §10 EWS bei

Stadt Augsburg Stadtentwässerung

Abt. Kanalnetz K6 Annastr. 16 86150 Augsburg

beantragen

Anforderungen an die Einleitung von Kondensaten aus Brennwertfeuerungsstätten in die Kanalisation der Stadt Augsburg

Stand: 05.10.2009

Neutralisation erforderlich, ggf. weitere

Auflagen (Rückhaltung von Schwermetallen)

- +

keine Neutralisation erforderlich unter den

unten genannten Voraussetzungen

Genehmigungspflicht

Genehmigung nach §10 EWS bei

Stadt Augsburg Stadtentwässerung

Abt. Kanalnetz K6 Annastr. 16 86150 Augsburg

beantragen

Unter folgenden Voraussetzungen kann bei den Brennstoffen Gas und Heizöl DIN 51603-1 schwefelarm bei einer Nennwärmeleistung von 200 kW eine Neutralisation entfallen:

1. Materialanforderungen:

Für alle Grundstücksentwässerungsleitungen im gesamten Bereich der Ableitung sauerer Kondensate sind beständige Werkstoffe und Dichtungsmaterialien gemäß Tabelle 4 des ATV-DVWK-Arbeitsblattes A 251 vom August 2003 erforderlich.

2. ausreichende Vermischung mit häuslichem Abwasser

Richtwert: Im jährlichen Mittel mindestens das 20-fache der zu erwartenden Kondensatmenge

Beispiel: Brennwertkessel (Gas oder Heizöl schwefelarm) mit 200 kW Nennwärmeleistung: mindestens 8 angeschlossenen Wohnungen oder bei einem Bürogebäude mindestens 80 Beschäftigte (siehe ATV-DVWK-Arbeitsblatt A 251 vom August 2003, Anhang, Buchstabe D)

Bagatellgrenze: Bei einer Nennwärmeleistung von < 25 kW ist der Nachweis einer ausreichenden Vermischung mit häuslichem Abwasser nicht erforderlich.

Gas

Nennwärmeleistung 200kW

(in Anlehnung an das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 251 - August 2003)

Nennwärmeleistung >200kW

Anzeige- / Genehmigungspflicht

anzeigepflichtig bei Stadt Augsburg Stadtentwässerung Abt. Abwasserreinigung R4

Klärwerkstr. 10 86154 Augsburg Fax: 0821 / 324 - 7850

Genehmigung nach §10 EWS bei

Stadt Augsburg Stadtentwässerung

Abt. Kanalnetz K6 Annastr. 16 86150 Augsburg

beantragen

Sadtentwässerung Augsburg; Bearbeiter: Neupert/Bayr Z:\___SG IÜW\Merkblätter usw\Merkblatt Brennwertkessel\Anforderungen Brennwert_Kondensate_Oktober 2009

Referenzen

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