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Bewertungsgutachten EZ 364, Grundbuch Hieflau

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Academic year: 2022

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Bezirksgericht Liezen Datum: 19.7.2021 Ausseerstraße 34 Zeichen: Ex Bauer/WH Hieflau

8940 Liezen

Bewertungsgutachten

EZ 364, Grundbuch 60102 Hieflau

Mehrfamilienwohnhaus Kirchbichl Nr. 70 in 8920 Hieflau

Geschäftszahl: 14 E 1/21m

Betreibende Partei: Landes-Hypothekenbank Steiermark AG

Radetzkystraße 15 – 17 8011 Graz

vertreten durch: Dr. Norbert Bergmüller Rechtsanwalt Ritter-von-Gersdorff-Straße 619 8970 Schladming

Verpflichteter: Ernst Bauer

Zwanzenbichl 2/Top 2 8920 Landl

wegen: Zwangsversteigerung

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Allgemeine Daten

Auftraggeber Bezirksgericht Liezen Ausseer Straße 34 8940 Liezen

Liegenschaft Mehrfamilienwohnhaus Kirchbichl 70, 8920 Hieflau

EZ 364, Grundbuch Hieflau (60102) Bezirksgericht Liezen

Stichtag 20.4.2021

Sachverständiger Bmst. Ing. Konrad Kielhauser Eigentümer mit

Eigentumsanteile n

Ernst Bauer 1/1 Anteil

Alle Preise sind angegeben in Euro und exklusive Umsatzsteuer

Befund

Anlagen:

Grundbuchsauszug der EZ 364 vom 30.5.2021 Orthofoto mit Katasterplanüberblendung

Einreichpläne vom Um- und Zubau Baubewilligung vom Bestand und Zubau

Dauergutschrift des Mobilfunkbetreibers für Kalenderjahr 2020

Fachliteratur, insbesondere Unterlagen der Liegenschaftsbewertungsakademie Graz Fotoblätter

Auftrag:

Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Liezen Zahl 14 E 1/21m vom 25.2.2021 wurde ich beauftragt, die 1/1 Anteile an der Liegenschaft EZ 364, GB 60102 Hieflau zu bewerten und ein Gutachten darüber zu erstatten.

Ortsaugenschein:

Die Befundaufnahme erfolgte am 20.4.2021

Anwesende:

Ernst Bauer, Verpflichteter

BM. Ing. Konrad Kielhauser, Sachverständiger aus 8911 Admont

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Bewertungsgegenstand:

Gegenstand der Bewertung sind die 1/1 Anteile an der Liegenschaft EZ 364 mit dem Grundstück Nr. 411/6 im Ausmaß von 1.754 m² und der Liegenschaftsadresse

Kirchbichl 70, 8920 Hieflau.

Bewertungsstichtag:

Maßgebend sind die Bestands- u. Wertverhältnisse vom 20.4.2021

Lage und Erschließung:

Die Bewertungsliegenschaft befindet sich am Kirchbichl, einem Wohngebiet in erhöhter sonniger Lage nördlich des Ortszentrums von Hieflau. Die nähere Umgebung ist geprägt von Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern sowie teilweise von noch unbebauten Wiesenflächen.

Eine Versorgung mit den Erfordernissen des täglichen Bedarfes ist im Ortsteil Hieflau der Gemeinde Landl in eingeschränktem Ausmaß gegeben, zum Ortszentrum von Hieflau sind es ca. 200 m. Eine öffentliche Bushaltestelle befindet sich in fußläufiger Entfernung im Bereich der Hieflauer Hauptstraße.

Grundstücksbeschaffenheit u. Grundstücksnutzung:

Die Bewertungsliegenschaft hat gegenüber den im Süden und Westen angrenzenden Bodenflächen eine erhöhte kuppenartige Geländegestaltung, die zur vorbeiführenden Kirchbichlstraße und in Richtung Südwesten deutlich abfällt. Im oberen (nördlichen) Bereich befindet sich das zweigeschossige Wohnhaus mit einem total desolaten einfach ausgebauten Dachgeschoß und einem im Rohbau steckengebliebenen Zubau, umgeben von einer einfach gestalteten teilweise verstrauchten Wiesenfläche. Die im nördlichen Grundstücksspitz befindliche Liegenschaftszufahrt dient ebenfalls zwei benachbarten Grundstücken als Zufahrt. Die als Punktparzelle Nr. .175 im südlichen Grundstücksbereich befindliche unbebaute Trafostationsbodenfläche der Energienetze Steiermark GmbH. wird ebenfalls über diese Zufahrt und danach über das Bewertungsgrundstück erschlossen.

Flächenwidmung:

Allgemeines Wohngebiet mit zulässiger Dichte von 0,2 - 0,6. Der nordwestliche Randbereich entlang der Kirchbichlstraße befindet sich im Freiland und ist von der Gelben Gefahrenzone des Randelseggbaches betroffen.

Baubehörde:

Baubewilligung für ein Vier-Familienwohnhaus: 1954 Benützungsbewilligung: 1962

Wohnhauszubau derzeit Rohbau:

Baubewilligung: 1999

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Grundbuch:

Im A2-Blatt des Grundbuches der EZ 364 sind die Abtretungen der Hauptmietzinse eingetragen. Diese Eintragung ist gegenstandlos, da derzeit keine Vermietung im Objekt gegeben ist und diese auch aufgrund des desolaten Bauzustandes derzeit nicht möglich ist.

Im C-Blatt des Grundbuches sind die Zufahrtsrechte für die beiden umliegenden Liegenschaften Kirchbichl Nr. 68 und 60 sowie zu einem im Südosten befindlichen Transformatorplatz der Energie Steiermark eingetragen. Diese Eintragungen haben einen bewertungsrelevanten Einfluss.

Bodenkontaminierung:

Das Grundstück Nr. 411/6 in Hieflau (60102) ist derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet

Gebäudebeschreibung

Der rechteckige in Ziegelbauweise errichtete Baublock hat ein Erdgeschoß und ein Obergeschoß, ein in Rohbauausführung steckengebliebenes Dachgeschoß sowie eine Vollunterkellerung. An der Südwestseite wurde vor ca. 22 Jahren ein Zubau zur Raumerweiterung geschaffen, der sich auch nur im Rohbauzustand befindet. Die Erschließung der vier Wohnungen im Erdgeschoß und Obergeschoß sowie des Dachraumes erfolgt über ein mittig angelegtes Stiegenhaus, welches auch das Kellergeschoß erschließt.

Das Gebäude ist an die öffentliche Kanal- und Wasserversorgung sowie an das Leitungsnetz der Energie Steiermark angeschlossen.

Nettogrundfläche: grob lt. Planunterlagen ermittelt.

Kellergeschoß Altbau: 121,23 m² Zubau Basisgeschoß Rohbau: 35,90 m² Erdgeschoß Altbau: 115,84 m² Zubau Erdgeschoß Rohbau: 38,47 m² Obergeschoß Altbau: 121,56 m² Zubau Obergeschoß Rohbau: 38,47 m²

Raumaufteilung am Befundtag:

Kellergeschoß:

Vorraum mit Stiegenaufgang, Abstellräume für die Wohnungen, Heizraum, Tankraum, allgemeiner Abstellraum, Kleinwohnung im Anbaubereich im Rohzustand

Erdgeschoß:

Wohnung Nord

Vorraum, 2 Zimmer, Küche, Bad, WC Wohnung Süd:

Vorraum, 2 Zimmer, Küche, Bad, WC, Zimmer im Anbaubereich im Rohbau Obergeschoß:

Wohnung Nord

Vorraum, 2 Zimmer, Küche, Bad, WC

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Wohnung Süd:

Vorraum, 2 Zimmer, Küche, Bad, WC, Zimmer in Anbaubereich im Rohbau, Dachgeschoß:

Rohdachboden mit vereinzelten Gaupenausbauten in einem desolaten Zustand

Bauausführung:

Tragende Außen- und Innenwände: Ziegelmauerwerk in den Wohngeschoßen, Stampfbeton im Keller

Fassade: Putzfassade, teilweise mit Vollwärmeschutz zusätzlich versehen, Decken: Massivdecken über Kellergeschoß und den Wohngeschoßen DG Ausbau: Rohdachboden

Stiegen: Massivtreppen holzbelegt mit Holzgeländerung Dachkonstruktion: aufgeständertes Sattel-Walmdach mit Gaupen

Dachdeckung: Faserzementplatten, teilweise nur mit Dachpappe eingedeckt Fenster: Holzfenster mit Isolierverglasung und Fensterläden

Innentüren: Holztüren in Metallzargen

Hauseingang: Holztüre mit Glasausschnitt Wände: verputzt und bemalen

Fußböden: Holz- und Laminatböden, Fliesenbläge in den Nassräumen und meistens auch im Keller

Zubau:

Tragende Außen- und Innenwände: Hohlblockmauerwerk in allen drei Geschoßen Fassade: unverputzt

Decken: Massivdecken Installationen: keine vorhanden Heizung / Warmwasser:

Ölzentralheizung mit zentralem Warmwasserspeicher, Raumheizung mit Radiatoren.

Nassgruppenausstattung:

unterschiedliche Ausstattungen mit Badewannen, Duschen, Hänge-WC-Anlagen und Einhebelmischern, verflieste Wand- und Bodenbeläge

Sonstiges:

Mobilfunkantennenanlage im Spitzboden.

Hinweis:

Trotz mehrmaliger Urgenz bei dem Betreibendenvertreter und beim Verpflichteten konnte nur eine

Mobilfunkrechnung (s. Anhang) erhoben werden, obwohl offensichtlich mehrere Sendeelemente am Masten vorhanden sind.

Der Sv kann daher nur diese Rechnung zu Bewertung heranziehen und schätzt mangels vorliegendem Vertrag dazu die noch offene Vertragsdauer mit 20 Jahren ein.

(Näheres siehe Pkt. Zubehör)

Außenanlagen:

geschotterte Hauszufahrt, einfaches Gestaltungsgrün um das Wohnhaus

(6)

Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine augenscheinliche Besichtigung des Objekts erfolgte.

Ob augenscheinlich nicht erkennbare Ausführungsmängel oder Bauschäden vorhanden sind, kann nicht ausgeschlossen werden. Auf die durchfeuchteten und schimmelbefallenen Böden, Wände und Decken. wird besonders hingewiesen. Über die Funktion der Haustechnik und den Zustand der Holzbauteile kann keine Aussage gemacht werden. Ob z.B. Schimmel und oder Pilzbefall in diesen Bereichen schon vorhanden sind bzw. die Gebäudestatik in ausreichendem Maß gegeben ist, bedarf einer gesonderten Untersuchung. Da das Objekt längere Zeit unbewohnt war, kann nicht ausgeschlossen werden, dass wasserführende Installationen Schaden erlitten haben.

Der Sachverständige gibt diesbezüglich einen Haftungsausschluss bekannt. Das gegenständliche Gutachten ist kein Bauzustandsgutachten.

Der Gutachter setzt voraus, dass alle ihm übergebenen Unterlagen und die eingeholten Informationen, welche die Grundlage für die Erstellung des Gutachtens bilden, korrekt sind und erklärt, dass er für diese Information keine Haftung übernimmt.

Baulicher Zustand u. Brauchbarkeit:

Altbau:

Beim gegenständlichen Gebäude handelt es sich um einen Altbau, bei dem vor ca. 20 Jahren begonnen wurde zu sanieren und zu modernisieren, jedoch die Bereiche der Dachkonstruktion und Eindeckung unvollendet blieben. Besonders die Wohnungen links des mittigen Stiegenaufganges sind durch den darüber befindlichen undichten und desolaten Dachgeschoßaufbau in einzelnen Räumen von großflächigen Feuchteschäden betroffen. Tragende Wände und Decken in diesen Bereichen sind bis auf den tragenden Baukern freizulegen, wobei auch berücksichtigt werden muss, dass durch die jahrelange Feuchtigkeitseinwirkung diese Elemente hinsichtlich ihrer Standfestigkeit unter Umständen Schaden genommen haben und allenfalls ausgetauscht werden müssen.

Der Dachgeschoßausbau ist durch die altbestehende Konstruktionsart als liegender Stuhl für einen zeitgemäßen Wohnraumausbau durch die vielen raumseitigen Streben kaum geeignet. Die auch hier vorhandenen Feuchteschäden am Tragwerk und den Verkleidungen lassen eine wirtschaftliche Sanierung ohne umfassenden Konstruktionsumbau des Stuhles nicht zu. In diesem Gutachten werden daher Abbruchkosten aufgrund dieses mängelbehaften Zustands des gesamten Dachaufbaues angesetzt.

Zubau:

Ebenfalls vor ca. 20 Jahren wurden die ortseitigen Wohnungen um einen ca. 4,60 m breiten Zubau im EG und OG erweitert. Im Basisgeschoß, welches aufgrund der Hangneigung als Vollgeschoß hervortritt, war die Errichtung einer Kleinwohnung vorgesehen. Auf Niveau des Dachgeschoßes hat man eine Pfettenkonstruktion als Verlängerung des Bestandes errichtet, die nur in Rohausführung vorhanden ist und deutliche Durchbiegungen bei den Pfetten und Zangenlagen zeigt.

Dieser Anbau ist mitsamt der Dachkonstruktion nur im Rohbau ohne Installationen vorhanden. In diesem Gutachten werden daher Abbruchkosten des gesamten Dachaufbaues aufgrund dieses mängelbehafteten Zustands angesetzt.

(7)

Gutachten

Bewertungsziel:

Ziel des Gutachtens ist die Ermittlung des Verkehrswertes der Liegenschaft EZ 364, GB 60102 Hieflau mit der topografischen Bezeichnung 8920 Hieflau, Kirchbichl Nr. 70.

Bewertungsmaßstab:

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Lage und Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Bei der Ermittlung sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen, außergewöhnliche und persönliche Verhältnisse haben außer Bedacht zu bleiben.

Pfandrechte sind reine Geldlasten und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Es erfolgt daher eine „geldlastenfreie “ Bewertung.

Allfällige offene, nicht im Grundbuch ersichtliche Zahlungsverpflichtungen der Eigentümer gegenüber anderen Personen, Behörden usw., die sich aus dem Besitz oder der Bewirtschaftung der Liegenschaft begründen, werden in diesem Gutachten nicht berücksichtigt.

Bewertungsmethode:

Für die Berechnung des Verkehrswertes derartig sanierungsbedürftiger Objekte wird im gegenständlichen Fall das Sachwertwertverfahren anerkannt.

Sachwert

Zu ermitteln ist der Bodenwert und der Wert der baulichen Anlage. Der Bodenwert ergibt sich aus dem Vergleich mit tatsächlich erzielbaren Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke, wobei die die Vergleichbarkeit beeinflussenden Umstände durch Zu- und Abschläge zu berücksichtigen sind. Die angesetzten Werte gehen von einer Eluatklasse bis 2b aus, und sind keinerlei Bodenkontaminationen bekannt.

(siehe auch gesonderten Hinweis im Punkt. „Bodenkontaminierung“). Der Wert der baulichen Anlage wird aus dem Herstellungswert zum Bewertungsstichtag (Neubauwert) unter Bedachtnahme der Wertminderung wegen Alters sowie der Wertminderung infolge von Mängel und Schäden und auch der Wertminderung infolge verlorenen Bauaufwandes ermittelt.

Die wirtschaftliche Wertminderung wird durch veraltete Baugestaltung, unwirtschaftliche Grundrissgestaltung sowie eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten verursacht. Der Wert der Außenanlagen wird, sofern er bei den Ansätzen nicht berücksichtigt ist, getrennt nach Erfahrungssätzen geschätzt. Außergewöhnliche Wertminderungen werden nach den Kosten ihrer Beseitigung ermittelt.

Bodenwert

Als Bodenwert wird der Betrag angesetzt, der unter Bedachtnahme des Erschließungszustandes, der Grundstücksgröße, der Lage sowie der baulichen Verwertbarkeit zum Bewertungsstichtag bezahlt werden würde.

(8)

Zur Ermittlung eines angemessenen Bodenwertes wurden vergleichbare Grundstückskäufe für Bauland aus dem Ortsteil Hieflau der Gemeinde Landl, welche in grober zeitlicher Nähe stattgefunden haben, erhoben.

TZ: Fläche: KP €/m² 120/2020 3568 30,83 3962/2020 927 27,64 2336/2018 188 15,00

Als Baulandpreis kann ein Wert von € 35/m² angenommen werden.

Das gegenständliche bebaute Grundstück Nr. 411/6 weist eine Gesamtfläche von

1.754 m² und ist gemäß den Flächenwidmungsplan in zwei Kategorien aufgeteilt.

Der flächenmäßig überwiegende Grundstücksbereich mit dem darauf befindlichen Wohnhaus befindet sich im „Allgemeinen Wohngebiet“, der Böschungsstreifen entlang der Kirchbichlstraße ist als „Freiland“ ausgewiesen und liegt ebenfalls in der Gelben Gefahrenzone des Radelseggbaches.

Diese deutlichen Abweichungen von den örtlichen Normalstrukturen der verglichenen Bauflächen sind bei der Bewertung zu berücksichtigen.

Als Hilfsmittel zur Wertfindung derart konfigurierter Grundstücke wird eine Zonenbewertung vorgenommen. Dieser liegt die Überlegung zugrunde, dass der Wert je Quadratmeter Bodenfläche mit Einschränkungen bei der Verwertung sinkt bzw. bei einer möglichen Bessernutzung steigt.

Zonenbewertung:

Gesamtfläche des Grundstückes lt. GB Auszug: 1754 m² davon:

 unbebaubarer Böschungsstreifen entlang der Kirchbichlstraße:

ca. 400 m² (lt. GIS Ermittlung)

 Bauplatz:

1754 – 400 = 1354 m²

Teil v. Grundstück Nr. 411/6

Aufgeschlossene Baulandfläche in erhöhter Ortslage, Wertansatz aufgrund der erhobenen Vergleichswerte und der örtlichen Gegebenheiten € 35 /m². Wertabschlag für die Duldung der Überfahrtsrechte der benachbarten Liegenschaften Kirchbichl Nr. 38 und Nr. 69 sowie zum Trafogrundstück der Energienetze Steiermark GmbH Baufl. 175.

1.354,00 m² Grundfläche à 35,00 47.390,00

5,91 % Abwertung (1) -2.800,00

Grundstückswert 44.590,00

(1) Abwertung

140,00 m² (40 x 3,5) Straßenfläche. Abminderung durch nachbarliche Überfahrtsrechte

Wertminderung: ca. 50% von € 35/m² ger. € 15/m²

-2.800,00

(9)

Teil v. Grundstück Nr. 411,

Freiland

Unbebaubare meist verstrauchte Straßenböschungsfläche in der Gelben Gefahrenzone.

Wertansatz: € 5,0/m²

400,00 m² Grundfläche à 5,00

Grundstückswert 2.000,00

Bodenwerte 46.590,00

Gebäudewert

Die Bewertung erfolgt nach m² Nettogrundfläche. Ausgangsbasis sind die Neubaukosten, wobei die der Bewertung zugrundegelegten Sätze sich an den dem Sv bekannten Marktverhältnissen orientieren. Sie liegen in der Bandbreite der Empfehlungen des Hauptverbandes der Allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten Sachverständigen (s.

Heft „ der Sachverständige“ sowie der Richtpreisangaben lt. Kranewitter).

Wohnhaus Kirchbichl Nr. 70

Ca. 67 jähriges Bestandsobjekt mit einem um 2000 begonnenen, jedoch im Rohbau steckengebliebenen Zubau samt zeitgleicher damaliger Wohnungsmodernisierung.

Wirtschaftliche Restlebensdauer aufgrund des Bauzustandes mit 25 Jahren angenommen.

Bauzustandsnote 3,0 (Sanierungen stehen umgehend an). Wertkorrekturen für nicht disponible Baumängel mit geschätzten Behebungskosten.

Gewöhnliche Herstellungskosten Keller Altbestand

121,23 m² à 650,00 78.799,50

Kleinwohnung Basisgeschoß nur Rohbauanteil

35,90 m² à 500,00 17.950,00

Erdgeschoß Altbau

115,84 m² à 1.580,00 183.027,20

Erdgeschoß Zubau nur Rohbauanteil

38,47 m² à 500,00 19.235,00

Obergeschoß Altbau

121,56 m² à 1.580,00 192.064,80

Obergeschoß Zubau Rohbau

38,47 m² à 500,00 19.235,00

Neubauwert 510.311,50

Bauwert

Neubauwert 510.311,50

12,44 % Abwertung Neubauwert (2) -63.500,00

Zwischensumme 446.811,50

(10)

71,00 % Wertminderung infolge Alter linear mit

Zustandsnote, (Zustandsnote: 3,0) -317.236,00 Bauwert zum Stichtag 20.04.2021 129.575,50

(2) Abwertung Neubauwert

70,00 m² à 800,00; Sanierungskosten Feuchteschäden -56.000,00

300,00 m³ u.R. à 25,00; Abbruch Dachgeschoß -7.500,00

Summe (Basis Prozentwerte: 510.311,50) -63.500,00

Bauwert 129.575,50

Sachwert der Liegenschaft

Bodenwert 46.590,00

Bauwert 129.575,50

Sachwert der Liegenschaft 176.165,50

Verkehrswert

Derartige Objekte in einer wirtschaftlichen Randregion mit nur eingeschränkter Wohnungsnachfrage, die zudem noch mit der Unsicherheit von noch zu sanierenden baulichen Mängel und deutlichen Unfertigkeiten behaftet sind, haben trotz teilsanierter Bereiche eine sehr schwierige Verkäuflichkeit und werden daher am Markt nur mit entsprechenden preislichen Zugeständnissen gehandelt. Diese Umstände begründen eine Anpassung zwischen -40%- -50%, die im gegenständliche Fall mit - 47% angesetzt wird.

Sachwert 176.165,50

47,00 % negativ wertbeeinflussende Umstände

(3) -82.797,79

Verkehrswert zum 20.04.2021 (gerundet) 93.000,00

(3) negativ wertbeeinflussende Umstände

47,00 % Marktanpassung -82.797,79

Der Sachverständige weist darauf hin, dass der ermittelte Verkehrswert nicht notwendigerweise bedeutet, einen entsprechenden Preis bei gleich bleibenden äußeren Umständen im Einzelfall jederzeit auch kurzfristig am Markt zu erzielen (s.a. ÖNORM B 1802 Pkt. 3.3 „Genauigkeitsanforderungen“; Hinweispflicht).

(11)

Zubehör

Mobilfunkübertragungsstelle(n)

Kapitalwert der Nutzungsverträge für die vorhandene Funkübertragungsstelle(n) Am Dachfirst sind mehrere Funkantennen am Masten errichtet. Für diese Antenne

sind oder waren verschiedene Mobilfunkbetreiber zuständig, wobei im gegenständlichen Fall trotz Urgenz beim Betreibendenvertreter und beim Verpflichteten nur eine Dauergutschrift für einen Betreiber vom Sv erhoben werden konnte.

Für die Gewährung der Nutzung des Standortes erhält der Liegenschaftsbesitzer ein entsprechendes Nutzungsentelt.

Um den Wert dieser Nutzung zu ermitteln, werden die periodischen Zahlungen der Mobilfunkbetreiber an den Besitzer auf die Restlaufzeit des Vertrages kapitalisiert. Als Kapitalisierungszinssatz wird einheitlich 7 % angenommen, eine bei solchen Verträgen übliche Verzinsung.

Betreiber: Hutchison Drei Austria GmbH, Brünnerstraße 52, 1210 Wien.

Vertragslaufzeit: mangels vorliegenden Vertrag mit 20 Jahren angenommen Jahresnutzungsentgelt lt. Rechnung: € 296,26 x 12 = € 3.555,12

Vervielfältiger: 10,59

Jahrennutzungsentgeld 3.555,12 à 10,59

Kapitalwert 37.648,72

Zubehör als Kapitalwert ger. 38.000,00

Wichtiger Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Wertangabe mangels vorliegender Verträge nur auf Annahmen beruhen. Sollten durch allenfalls später vorgelegte Verträge diese Annahmen abweichen, ist die Wertaussage dieser Zubehörbewertung nicht mehr zutreffend.

Admont, 19. 7. 2021 Bmst. Ing. Konrad Kielhauser

der allgem. beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige

(12)

Beilagen

Lageplan mit Orthofotoüberblendung

Auszug aus dem Flächenwidmungsplan

(13)
(14)

Grundbuchsauszug EZ 364

(15)

Erdgeschoß

Obergeschoß

Kellergeschoß

(16)

Dachboden Altbestand

Dachboden Zubau

Wohnung im OG Feuchteschaden

Wohnung Nordtrakt

(17)

Badezimmer

Badezimmer Südtrakt

Wohnung Nordtrakt

(18)

Heizraum

Waschküche

Nordwestansicht

Südostansicht mit Hauseingang

Südwestansicht mit Zubau im Rohbauzustand

Referenzen

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