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Klasse 4: 10-jährige und ältere Stuten Zehnjährige und ältere Stuten müssen mindestens drei beim Pferdezuchtverband Baden-

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Altwürttembergerschau mit staatlicher Prämierung

im Rahmen der Franz-Strahl-Schäfer-Schau am 04.07.2021

Meldeschluss: 28. Mai 2021 Nennungen an:

Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V.

Am Dolderbach 11, 72532 Gomadingen-Marbach 1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Zu den Einzelwettbewerben werden 3-jährige und ältere Stuten zugelassen, die einen Abstammungsnachweis der Rasse Altwürttemberger haben und im Zuchtbuch (S 1) eingetragen sind

Die Beschicker müssen Mitglied im Pferdezuchtverband Baden-Württemberg sein.

Folgende Dokumente müssen bei der Anlieferung vorgelegt werden:

1. Equidenpass (Zuchtbescheinigung)

2. Tierärztliches Gesundheitszertifikat, nicht älter als fünf Tage, aus dem hervorgeht, dass das betroffene Pferd einen gültigen Influenza-Impfschutz aufweist sowie sein Herkunftsbestand frei von Zeichen einer auf Pferde übertragbaren ansteckenden Krankheit ist.

2. Wettbewerbsklassen Einzelwettbewerb Klasse 1: 3- und 4-jährige Stuten

Dreijährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Schaujahres das dritte Lebensjahr vollendet haben. Vierjährige Stuten müssen spätestens mit Ablauf des Schaujahres das vierte Lebensjahr vollendet haben.

Klasse 2: 5- bis 7-jährige Stuten

Fünf- bis siebenjährige Stuten müssen mindestens ein beim Pferdezuchtverband Baden- Württemberg registriertes lebendes Fohlen der Rasse Altwürttemberger aufweisen und eine Leistungsprüfung abgelegt haben, dann kann ein Staatspreis vergeben werden.

Eine Teilnahme ohne entsprechende Fohlen bzw. ohne Leistungsprüfung ist möglich, die Teilnehmer erhalten einen Verbandspreis.

Klasse 3: 8- und 9-jährige Stuten

Acht- und neunjährige Stuten müssen mindestens zwei beim Pferdezuchtverband Baden- Württemberg registrierte lebende Fohlen der Rasse Altwürttemberger aufweisen und eine Leistungsprüfung abgelegt haben, dann kann ein Staatspreis vergeben werden.

Eine Teilnahme ohne entsprechende Fohlen bzw. ohne Leistungsprüfung ist möglich, die Teilnehmer erhalten einen Verbandspreis.

Klasse 4: 10-jährige und ältere Stuten

Zehnjährige und ältere Stuten müssen mindestens drei beim Pferdezuchtverband Baden- Württemberg registrierte lebende Fohlen der Rasse Altwürttemberger aufweisen und eine Leistungsprüfung abgelegt haben, dann kann ein Staatspreis vergeben werden.

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Eine Teilnahme ohne entsprechende Fohlen bzw. ohne Leistungsprüfung ist möglich, die Teilnehmer erhalten einen Verbandspreis.

3. Wettbewerbsklassen Stutenfamilien Allgemeines

1. Sind Stuten Mütter von gekörten Hengsten, so zählen diese Hengste zur Stutenfamilie, auch wenn sie nicht vorgestellt werden.

2. Für Stutenfamilien werden Verbandspreise vergeben.

3. Stutenfamilien werden in der gleichen Zusammensetzung nur einmal prämiert.

4. Mindestens ein Familienmitglied ist Teilnehmer der Einzelbewertungen und alle Mitglieder haben einen Abstammungsnachweis der Rasse Altwürttemberger.

5. Die Pferde können auf einer Schau nur in einer Stutenfamilien-Klasse vorgestellt werden.

Klasse 5: Mutter, Tochter, Enkel

Mindestens eines der vorgestellten Tiere muss anlässlich derselben Schau einen Preis erhalten haben

Klasse 6: Mutter mit mindestens zwei Nachkommen

Mindestens eines der vorgestellten Tiere muss anlässlich derselben Schau einen Preis erhalten haben

4. Bewertung

Die Pferde müssen hinsichtlich Exterieur und Gebrauchseignung nach dem Notensystem der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) bewertet werden.

Hierzu sind:

1. die Widerristhöhe zu messen,

2. die Pferde zur Beurteilung der Merkmale Typ, Körperbau, Korrektheit des Fundaments und der Bewegung, Schritt, Trab und Gesamteindruck an der Hand vorzustellen. Grundsätzlich können nur Stuten mit Nachweis ihrer Gebrauchseignung einen Staatspreis erhalten. Davon ausgenommen werden Stuten unter 5 Jahren.

Die Gebrauchseignung weisen nach:

 Stuten mit abgelegter Leistungsprüfung gemäß dem Zuchtprogramm Altwürttemberger.

5. Staatspreise

1. Für dasselbe Tier darf ein weiterer Staatspreis frühestens im folgenden Kalenderjahr vergeben werden.

2. Erste Staatspreise dürfen nur vergeben werden, wenn bei drei- und vierjährigen Stuten ohne LP mindestens die Durchschnittsnote 7,5 erreicht ist; bei leistungsgeprüften und älteren Stuten genügt die Durchschnittsnote 7,0. Zur Bildung der Durchschnittsnote werden die Bewertung an der Hand und die Gebrauchseignung im Verhältnis 2:1 gewichtet.

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3. Darüber hinaus darf

a) die bei einer Zuchtstutenprüfung ermittelte Note für die Gebrauchseignung nicht unter 6,0 liegen.

4. Für Tiere, welche die Anforderungen für einen Ersten Staatspreis nicht erfüllen, können in Abhängigkeit von ihrer Bewertung Zweite oder Dritte Staatspreise vergeben werden. Für Pferde mit einer Durchschnittsnote unter 5,0 dürfen keine Staatspreise vergeben werden.

5. Stuten, die

a. die abstammungsgemäßen Anforderungen an eine Hengstmutter erfüllen und b. einen ersten Staatspreis erhalten haben und

c. sich durch einen besonderen züchterischen Wert auszeichnen können das Prädikat „Staatsprämienstute“ erhalten.

Hinweis: Stuten, die in einer Wettbewerbsklasse ohne Leistungsnachweis vorgestellt werden, können das Prädikat „Staatsprämienstute“ nur mit der Auflage erhalten, innerhalb einer Frist einen Leistungsnachweis zu erbringen, der mindestens mit der Note 7,0 zu bewerten ist (Staatsprämienanwartschaft).

6. Verbandspreise

An Stutenfamilien und Stuten, die die Voraussetzungen für die Vergabe von Staatspreisen nicht erfüllen, werden Verbandspreise vergeben.

7. Geldpreise

1. Bei Stutenfamilien wird der Gesamtgeldpreis an denjenigen Züchter vergeben, der die Familie vorstellt.

2. Besitzer von mit Preisen ausgezeichneten Pferden erhalten Preisplaketten bzw.

Preisschleifen.

3. Die Preisgelder für Staatspreise werden wie folgt gewährt:

I. Staatspreis II. Staatspreis III. Staatspreis Stuten 3-jährig und

älter 60 € 50 € 35 €

1. Die Preisgelder für Verbandspreise werden wie folgt gewährt:

I. Verbandspreis II. Verbandspreis

Stuten 50 € 35 €

Stutenfamilien (je vorgestelltes

Pferd) 11 8 €

Staatsprämienstuten

Staatsprämienstuten erhalten nachträglich eine einmalige Prämie in Höhe von 200 €.

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8. Anmeldung und Beschickung

1. Bei der Anmeldung müssen Name, Lebensnummer und Besitzer des Pferdes angegeben werden.

2. Bei 5-jährigen und älteren Stuten muss der Nachweis der verlangten Zuchtleistung vorgelegt werden.

3. Für Stuten bzw. deren Nachkommen der Wettbewerbsklassen mit Leistungsnachweis müssen Zuchtstutenprüfungsergebnisse vom Zuchtverband bestätigt sein. Bei Zuchtstutenprüfungsergebnissen ist anzugeben, wann und wo sie erzielt worden sind.

4. Der Veranstalter behält sich vor, bei geringem Nennungsergebnis Wettbewerbe zusammenzulegen oder ausfallen zu lassen. Zudem behält er sich Änderungen in der Ausschreibung vor.

5. Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Manipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig sind.

Pferde mit diesen Manipulationen sind nicht startberechtigt.

6. Die Vorgaben der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) sind einzuhalten.

7. Mit Abgabe der Nennung werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung als bindend anerkannt, den Anweisungen des Veranstalters und den jeweiligen Beauftragten ist Folge zu leisten.

8. Nach Meldeschluss (28.05.2021) einlaufende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.

Nachmeldungen sind nicht möglich.

9. Verlangt sind mindestens 30 Meldungen.

10. Die Pferde müssen zum angegebenen Zeitpunkt am Schauort aufgestellt werden und dort bis zur Beendigung der Schau verbleiben. Nicht rechtzeitig aufgestellte Pferde werden von der Schau ausgeschlossen, vorzeitig entfernte gehen ihres Preises verlustig.

11. Die Nenngebühr beträgt 15,- € je Stute im Einzelwettbewerb. Sie ist mit der Anmeldung fällig und wird am 18. Juni 2021 abgebucht. Die Gebühr ist ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen, ansonsten kann die Anmeldung nicht angenommen werden.

12. Haftung / Gesundheit:

Die Pferde müssen Influenzageimpft und gesund sein und aus einem ansteckungsfreien Bestand kommen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter/Ausrichter übernimmt keinerlei Haftung. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer Tierhalter im Sinne des § 834 BGB. Die Pferde müssen ausreichend Haftpflicht versichert sein. Der Besitzer haftet uneingeschränkt nach § 833 BGB.

13. Datenschutz:

Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg verarbeitet, nutzt und gibt personenbezogene Daten gemäß Satzung weiter. Mit der Unterschrift dieser Anmeldung stimme ich der Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) für Kataloge, züchterische Auswertungen, Ergebnislisten, Berichterstattungen im Internet und Zeitung, sowie Fotos und Videos im Zusammenhang mit der genannten Veranstaltung verbindlich zu. Des Weiteren erkläre ich mich mit der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an unser Steuerbüro LGG, an das

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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und an den Fotografen einverstanden. Der Archivierung der Daten auf dem Server des Pferdzuchtverbandes Baden-Württemberg und in der VIT- und HIT-Datenbank stimme ich zu.

Referenzen

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