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Vollständigkeitserklärung (VE) für das Jahr ………..

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Academic year: 2022

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Vollständigkeitserklärung Art. 74 IVG_VP 2020 – 23 / Version 1.0

Anhang 10:

Vollständigkeitserklärung (VE) für das Jahr ………..

(Die VE ist von allen Organisationen (VN und UVN) zu unterzeichnen. Die VE der VN ist dem BSV mit den jährlichen Reportingdaten einzureichen, die VE der UVN sind bei der VN abgelegt und bei Bedarf dem BSV vorzulegen)

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung bestätigen die Unterzeich- nenden nach bestem Wissen und Gewissen, im Zusammenhang mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Abschlussunterlagen, die unten aufgeführten Punkte:

1. In der Ihnen vorgelegten Jahresrechnung und Kostenrechnung sind alle Geschäftsfälle erfasst, die für das genannte Rechnungsjahr buchungspflichtig sind. Die Jahresrechnung entspricht dem schweizerischen Gesetz sowie den Statuten und ist frei von wesentlichen Fehlaussagen.

2. Die Anforderungen aus dem KSBOB für die Vertragsperiode 2020 – 2023 und aus dem Vertrag ……, namentlich die anzuwendenden Rechnungslegungs- standards und Standards zur Kostenrechnung sind erfüllt.

3. In der von uns unterzeichneten Jahresrechnung sind alle bilanzierungs- pflichtigen Vermögenswerte und Verpflichtungen (inkl. Investitionsgeschäfte, Fondsmittel und dergleichen) der Organisation und der angegliederten Betriebe berücksichtigt. Es bestehen keine weiteren Nebenkassen und Nebenrech- nungen, die mit der Organisation in irgendeinem Zusammenhang stehen.

Eventualverpflichtungen (Garantien, Bürgschaften etc.) sind offengelegt.

4. Betriebsfremde Aufwendungen wurden vollständig Dritten oder nicht subventionsberechtigten Nebenrechnungen belastet; betriebliche Erträge ausnahmlos der Betriebsrechnung der Organisation gutgeschrieben.

5. Andere Verträge, Rechtsstreitigkeiten oder andere Auseinandersetzungen, die für die Beurteilung der Jahresrechnung der Organisation von wesentlicher Be- deutung sind, bestehen nicht.

6. Alle Lieferungen, Leistungen und Ansprüche (Beiträge Dritter) sind vollständig und fristgerecht in Rechnung gestellt und geltend gemacht worden.

7. Ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen-Prinzip, Unterschriftenregelung, Kompetenzregelung) ist umgesetzt.

8. Die obigen Punkte sind auf die Unterverträge angewendet und dokumentiert.

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Vollständigkeitserklärung Art. 74 IVG_VP 2020 – 23 / Version 1.0

Ort, Datum:________________ Geschäftsführung: _____________________

Die Trägerschaft der Organisation hat während des abgelaufenen Geschäftsjahres ihre Aufsichtsfunktion wahrgenommen.

Ort, Datum:________________ Vorstand: ____________________________

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