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AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE UMWELT

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5.5 WALDERHALTUNG

5.5.1 IST-ZUSTAND

GÜLTIGE ELEMENTE FÜR DEN GESAMTPERIMETER Die Waldfläche ist gemäss Waldgesetz definiert und die Flächen werden gemäss den Grundlagen von [80]

berechnet. Dickichte und verzweigte Strukturen/

Gebüsche können in die Waldfläche miteinbezogen werden 39. Diese Elemente können sich auch auf aus- reichend grossen Flächen entwickeln, und wichtige, besondere Funktionen erfüllen und eine Bestockung darstellen (alle Holz produzierenden Pflanzeneinhei- ten). Die nachstehenden Werte sind als geschätzte Werte zu betrachten, die zu präzisieren und in den Detailstudien zu validieren sind.

Die Werte welche in der Tabelle 15 dargestellt sind, basieren auf einem Waldflächeninventar, welches mit Luftbildern (1998 und 2006) sowie historischen Luftbildern (1980) erstellt wurde. Die Waldgrenze hat sich auf allen Projektprofilen zwischen Brig und dem Genfersee verschoben:

• Die bei den grossen Unterhaltsarbeiten an den Uferböschungen seit 1980 abgeholzten Flächen bleiben weiterhin dem Waldgesetz untergeordnet und wurden in den dargestellten Bilanzen erfasst.

• Die Abschnitte Goms und Pfynwald wurden separat behandelt und sind deshalb nicht in den Bilanzen enthalten.

OBERWALLIS 85

MITTELWALLIS 165

UNTERWALLIS 170

WAADTLÄNDISCHER CHABLAIS 220

TOTAL 640

Tab. 15: Aktueller Stand der Waldflächen im Projektperi- meter (in Hektaren).

Das Referenzjahr ist 1980, also vor den grossen Unter- haltsarbeiten, welcher zu einem starken Rückgang des Hochwaldes geführt haben und das Aufkom- men von Sträuchern (Weidengebüsche) begünstigt.

Die Luftbilder haben dazu gedient, die Geometrie der Räume (Ufer, innere Dammböschung, äussere Dammböschung, Ebene), sowie die Waldflächen zu definieren. Wenn die Bestockung fehlte (oder im Zweifelsfall) wurde die Waldfläche mit Hilfe von his- torischen Luftbildern (1980) definiert und überprüft.

Diese stellten häufig Grenzfälle dar.

Diese Erhaltungsmethode gewährleistet zwischen bestehendem und künftigem Zustand eine Homoge- nität der Werte, entsprechend der Berücksichtigung der natürlichen Lebensräume der Dickichte und ver- zweigten Strukturen/Gebüsche (Weidengebüsche und Erlenwald).

Die Waldbestände, die vom Rhoneprojekt betroffen werden können, sind:

• die Auenwälder, die im Sinne des Natur- und Heimat- schutzgesetzes geschützt werden (NHG Art. 21),

• Die Bestockung der Dammböschungen, vor allem Nicht-Auenwälder

• die Wälder ausserhalb des Flussbereiches, die wäh- rend der Projektausführung entfernt werden müssen.

Die aktuelle Waldfläche beläuft sich auf 640 ha. Davon sind 390 ha im Hochwasserbereich und auf den Däm- men verteilt und 250 ha auf der Ebene.

Die Auenwälder entlang den Rhoneufern haben gegenwärtig eine grosse Bedeutung, da sie oft – mit den Föhrenwäldern auf Schwemmkegeln und den grossen Baumbeständen des Chablais – die letzten Bestockungen des Rhonetals darstellen. Es handelt sich um Restbestände der verbreiteten Auenwälder, die schon vor der 1. Rhonekorrektion existierten (siehe auch Kapitel 5.4.1).

Die Weichhölzer – Weiden, Erlen, Schwarz- und Weis- spappel – herrschen in den Auenwäldern der Rhone vor. Die Esche und der Bergahorn können in den von der Rhone durch Dämme getrennten Beständen reich- lich vorhanden sein.

Teilweise sind die schmalen bestockten Flächen auf den Dämmen und/oder Uferböschungen sehr alt und beinhalten riesige Bäume. Sie stellen auch ein sehr wichtiges Landschaftselement dar.

Allgemein beinhalten die Talbestände eine natur- und landschaftsschützerische und auch eine Erholungs- funktion. Dazu haben die Bestände, die vom Chablais bis zu Saillon senkrecht zur Rhonetalachse stehen, eine Windschutzfunktion. Einige Auenwälder wurden auch für die Produktion von Pappeln umgewandelt.

Die Waldfläche des Rhonetals hat sich seit dem 19.

Jahrhundert verringert. Neben einer starken Abnah- me der Fläche (geschätzt auf 50 % unterhalb Brig) wurde sie auch stark unterbrochen (PAULMIER, 2004). In der Tat wurde die Durchschnittsfläche der Bestände zwischen 1850 und 2003 und auf dem Abschnitt Brig-Genfersee durch 12-fach verkleinert, und die Anzahl der Waldflächen ist von 60 auf 348

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39 Der Unterhalt hat im Hochwasserbereich das Verschwinden eines grossen Teils des Hochwaldbestands verursacht und damit diversen verzweigten Struk- turen Platz gemacht (v.a. Weiden). Jene gehören zu den Lebensräumen, die dem Waldgesetz untergeordnet sind: Diese Lebensräume sind in einem gewissen Mass mit dem künftig zu erwartenden Zustand vergleichbar.

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gestiegen, was einer starken Aufsplitterung der Wald- bestockung entspricht.

Was die Auenwälder der Rhone insbesondere betrifft, kann eine Verschlechterung der Lage seit mehr als 20 Jahren festgestellt werden, was häufig auf einen man- gelnden Unterhalt im Hochwasserbereich zurückzu- führen ist. Der Böschungsunterhalt (Holzschalg, Auf- denstocksetzung, Wurzelstockentfernung) hat stark zugenommen – zuerst im Mittelwallis (bis zu Martigny) infolge des Hochwassers 1987, dann im Unterwallis mit den Rodungen vom Winter 2003-2004. Diese Eingriffe wurden 2005-2006 weiter geführt. Grosse Unter- haltsarbeiten wurden auch auf dem waadtländischen Ufer durchgeführt. Alle diese Eingriffe führten zu einer je nach Sektoren unterschiedlichen Verkleinerung der Auenwälder und zu einer klaren Verschlechterung ihrer ökologischen Funktion, vor allem für die für Auenwälder typischen Vögel und Insekten [64]. Die abgeholzten Flächen bleiben weiterhin dem Waldge- setz und dem Naturschutzgesetz untergeordnet.

BESONDERHEITEN OBERWALLIS

Wenn man die Oberwalliser Auenwälder zwischen 1997 und 2003 vergleicht, stellt man eine Abnahme der Flä- che von 1.2 ha (Bestockungsverlust) fest. Das betrifft nicht die Auslesedurchforstung, die die Flächen nicht ändert, sondern die Qualität (Beseitigung von Altholz und Unterwuchs).

Die Vernetzung der Ufer mit der Hanglage durch ande- re Talwälder ist begrenzt. Ausserhalb der Dämme (zum Beispiel Niedergesteln) sind nur einige kleine Besto- ckungen von beeinträchtigten Auenwäldern (infolge Beweidung, Begehung, Müllablagen, Bauten, usw.) vorhanden. Das Gleiche ist auch flussabwärts festzu- stellen. Die Wälder der Talebene sind selten und oft in abgegrenzten Inseln vorhanden, und die Vernetzung durch schmale bestockte Flächen existiert nur, wenn ein Nebenfluss der Rhone selbst einen durchgehenden, gut entwickelten Auenwald aufweist.

Oberhalb Brig allerdings wird das Tal teilweise enger (in Mörel-Filet, in Fiesch-Niederwald und oberhalb Unterwasser in Oberwald), und die Bestockungen erstrecken sich lokal von der Hanglage bis zur Rhone, im Allgemeinen als Bergnadelwälder.

BESONDERHEITEN MITTELWALLIS

In diesem Abschnitt haben die Auenwälder zwischen 1997 und 2003 um 6.65 ha abgenommen. Sie neh- men nur noch 30 % des aktuellen Rhonebereichs ein (inklusiv der äusseren Dammböschungen).

Bis auf die Föhrenwälder auf den Schwemmkegeln existieren nur noch kleine Inseln von beeinträchtig- ten Auenwäldern in der Talebene, die ausserhalb der Rhonedämme stehen (hauptsächlich in Granges- Poutafontana, bei Iles de Sitten oder in Epeneys in Riddes). Einzelne, artenarme Auenbestockungen ver- vollständigen das Waldnetz, das seine Hochbäume, seine Hecken und seine Gehölze verloren hat.

Die ganz grossen Bäume, die in den Wäldern ausser- halb des Dammes vorhanden sind (Wälder der Gegend Pramont, Poutafontana, Bois de la Borgne, La Peutau), sind innerhalb der Dämme nur zerstreut vorhanden. Es gibt nur noch seltene, schmale bestockte Flächen entlang des Hauptgewässers, wo grosse Bäu- me reichlich vorhanden sind (linkes Ufer unterhalb Chippis, linkes Ufer unterhalb der Brücke von Noës, rechtes Ufer unterhalb Vieux Ronquoz in Sitten). Unter- halb Riddes, bei Grands Glariers, sind einige schmale, bestockte Flächen vorhanden (Windschutzstreifen).

In der Gegend des Coude de Martigny gibt es einen Windschutzstreifen entlang der Dranse, den Auenwald Verney und den wunderschönen Auenwald zwischen dem canal du syndicat und der Rhone.

Alle diese Bestockungen haben primär eine Wind- schutz- und eine Natur- und Landschaftsschutzfunk- tion. Nennenswert ist noch die Studie von Pr. Michel Roten über die Einrichtung von Windschutzstreifen in der Talebene, die im Rahmen der Ausgestaltung der A9 in Martigny erarbeitet wurde.

BESONDERHEITEN UNTERWALLIS UND CHABLAIS VD Im Chablais erstrecken sich die Bestockungen haupt- sächlich entlang der Gewässer (Gryonne, Grande Eau) und ausserhalb des Rhonedammes. Es handelt sich prinzipiell um künstlich angebaute Eschenwälder, die im Einflussbereich des Grundwassers stehen. Punktuell sind noch Buchenwälder auf den kleinen Hügeln von Chessel und diverse, nicht angeschwemmte Besto- ckungen auf den Schwemmkegeln (Föhrenwälder ent- lang Gryonne, Bois-Noir, usw.) vorhanden.

Die Talwälder vom Chablais haben eine wichtige Wind- schutzfunktion, besonders die bestockten Streifen senkrecht zur Talachse. Anderen grossen Bestockun- gen (insbesondere die Pappelwälder der 50iger Jahre) wurden für die Schälholzproduktion und die Bodensa- nierung angepflanzt, wo sie verschiedene flankierende Investitionen begünstigten und es zu verschiedenen waldbaulichen Massnahmen kam (v.a. les Grandes Iles d’Amont). Heutzutage wurden diese Anpflanzungen grösstenteils umgewandelt und/oder aufgegeben.

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AUF DIE UMWELT

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Schlussendlich hat sich ein Teil der Auenwälder der Ebene natürlicherweise zu einem Hartholzwald umge- wandelt.

5.5.2 PROJEKTINTEGRIERTE MASSNAHMEN UND AUSWIRKUNGEN DES PROJEKTS WALDFLÄCHEN

Das Projekt der dritten Rhonekorrektion wird während der Bauphase grossflächige Rodungen bedingen, welche aktuell im Hochwasserbereich des Flusses, auf den Dämmen und im zusätzlichen vom Projekt benö- tigten Raum (für Erdaufschüttungen) liegen. Dies gilt sicherlich für die bestehenden Dämme, da diese erhal- ten bleiben und saniert und/oder verstärkt werden.

Ein Teil dieser Rodungen wird temporär sein, insofern die Bestockung auf gleich grosser Fläche wiederher- gestellt werden kann. Der Hauptteil dieser Rodungen wird jedoch definitiv sein und es muss auf verschiede- nen Flächen ein Rodungsersatz stattfinden. Die aktu- ellste Version des Waldgesetzes wird auf jeden Fall unter gewissen Bedingungen erlauben, für gewisse Hochwasserschutzprojekte und / oder Gewässerrevi- talisierungen auf ein Realersatz zu verzichten: Diese Ausnahme darf jedoch nur eine eingeschränkte Anzahl an Fällen betreffen, was in einer Vollzugshilfe 40 im Verlauf des Jahres 2014 präzisieren wird.

Auch mit der Beseitigung eines grossen Anteils der Uferbestockung der Rhonedämme (aus Sicherheits- gründen), ändert sich nichts an deren Status als Waldfläche. Im Gesamten beträgt die vom Projekt benötigte Waldfläche 640 ha, was der gesamten aktuell bestockten Fläche entspricht.

Bedeutende Walddefizite werden über einen Zeit- raum von 10 bis 20 Jahren die Talebene prägen. Da wo möglich, wird eine Wiederbestockung mehrere Jahrzehnte dauern, auch wenn die typischen Bau- marten der Auenwälder über eine überdurchschnitt- liche Wachstumsgeschwindigkeit verfügen. Dazu sind die für eine Wiederaufforstung zur Holzproduktion geeigneten Flächen beschränkt, da die Zonen im Einflussbereich der Rhonedynamik gelegentlich von Hochwassern betroffen werden. Die Überschwem- mungszonen werden auf der einen Seite den Standort und die empfindlichen Baumarten, welche sich dort entwickeln, verändern und auf der anderen Seite wer- den die Erosionszonen dazu führen, dass der Baum- bestand zerstört wird.

Die ungefähr 20 Jahre lange Beobachtung der natür- lichen Entwicklung der Brachflächen, die nicht im

Einflussbereich des Grundwassers oder der Hoch- wasser der Rhone stehen, zeigt, dass es möglich ist, dass sich Weidengebüsche und die Weisspappel auch ohne Pflege stark entwickeln können. Die vorhe- rige Bepflanzung von Brachflächen mit einheimischen Sträuchern kann die Entwicklung von diesen monos- pezifischen Bestockungen einschränken. Ein Hauptau- genmerk gilt der Neophytenthematik (Kapitel 5.4.1.2).

DÄMME UND UFER

Den Dämmen gilt ein besonderes Augenmerk, da deren Stabilität absolut garantiert werden muss. Die allgemeinen technischen Sachzwänge erlauben auf dem geotechnischen Profil des Dammes nur eine krautige Vegetation, durch welche keine einzige Wurzel hindurchdringen darf.

In dem Fall, wo die Dämme durch einen dichten Kern verstärkt wurden, also den neuen Standarddäm- men (mit einer Überdeckung, die das Aufkommen von Baumvegetation zulässt) und wo flache Uferbö- schungen angelegt werden, können die Ufer bestockt werden und oberhalb der Q5 Linie (Hochwasser mit einer fünfjährigen Wiederkehrperiode) als Waldflä- che betrachtet werden: Diese Fläche beläuft sich auf 90 ha. Was die äusseren Böschungen betrifft, können nur jene Dämme bestockt werden, welche mit einer Dichtwand verstärkt wurden. Dies betreffen 30 ha.

Total können 120 ha Wald entlang der Dämme (ausser bei den punktuellen Aufweitungen) wiederhergestellt werden. Die Länge wird eine gleichzeitige Besto- ckung auf dem Ufer und den äusseren Böschungen darstellen, wovon 50 Kilometer der Dämme mit einer Dichtwand verstärkt wurden. Um die grossen Bäume zurückzubinden ist ein Unterhalt (sei es im Inneren oder Äusseren der Dämme) vorgesehen: Die durch diesen Unterhalt betroffenen Flächen sind in der quantitativen Bilanz einbezogen.

Aufgrund des Abbaus des Waldstreifen entlang der Ufer und den Dammböschungen wird diese erhebliche Flächenabnahme eine negative Wirkung haben. Das Fehlen eines Waldstreifens oder eines verzweigten Mosaiks auf den Böschungen bewirkt tatsächlich eine Verarmung der Biodiversität.

PUNKTUELLE AUFWEITUNGEN

Ein wichtiger Teil der künftigen Bestockung wird sich in den punktuellen Aufweitungen entwickeln, dies auf einer geschätzten Fläche von 450 ha: Es handelt sich hierbei um das Resultat der C3 Modellierungen, welche sämtliche Flächen gemäss Anfangszustand innerhalb

40 Der Bund sieht die Einführung eines Pilotprojekts vor.

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des Projektperimeters miteinbezieht. Auf dieser Pro- jektstufe existiert keine detailliertere Studie.

In den Gebieten welche bereits bestockt wurden und die vom Grundwasser oder durch die Dynamik der Rhone beeinflusst werden, ist hingegen eine grosse qualitative Änderung der Bestände zu erwarten, mit einer Erhöhung des Weichholzanteils und der Anzahl junger Bäume. Die- se Entwicklung wird aus biologischer Sicht sehr nützlich sein: Die Holzproduktion wird entsprechend des Unter- haltkonzepts vermindert oder gar aufgehoben werden.

Die nicht bestockten, brachliegenden Flächen, welche nicht dem Wasserregime untergeordnet sind, werden den Pionierarten (Birken, Weiden und Pappeln) gewäh- ren, Wälder auszubilden oder mindestens mehr als 60 Jahre alt zu werden, bevor die Halbschatten- und Schattenbaumarten als Klimaxvegetation den Boden besiedeln werden.

Es wird lange dauern, bis die Dynamik der Rhone die Nicht-Auenwaldbestände umgwandelt haben wird. Die landschaftliche Wahrnehmung des Auenwaldes wird an eine Menge dynamischer Lebensräume der Rhone gebun- den; es entsteht ein Landschaftsmosaik mit Bäumen oder Gebüschen auf bestockten, offenen und nassen Lebens- räumen. Durch die Abwechslung von bepflanzten Flä- chen und von Flächen mit natürlicher Entwicklung könn- te sich mittelfristig eine Diversität entwickeln, die sich auf natürlich entwickelnden Brachflächen nicht ergeben würde, mindestens nicht in diesem Ausmass. Es handelt sich hier um ein wichtiges Projektelement.

Die Modellierung der Vegetationsdynamik sieht vor- aus, dass im Schnitt 40 bis 50 % der natürlichen Flächen (ausserhalb der Regimebreite) wieder mit Hochwald bedeckt sein werden (in mehr als 50 Jahren): einzig die festgelegten Unterhaltsmassnahmen 41 werden die Vielfalt der Ziele der angestrebten Lebensräume beeinflussen. Diese Massnahmen sind im Rahmen des Auflageprojekts sorgfältig zu studieren und zu planen:

dies ist die einzige Möglichkeit mittelfristig die Vielfalt der Waldlebensräume zu erhalten und zu verbessern, sowie sicherzustellen, dass die Qualität der Auffor- stungen höher als bei der aktuellen Situation sein wird.

5.5.3 BILANZ

Die nachfolgenden Bilanzen sind betreffend die Ent- wicklung der bestockten Fläche nicht repräsentativ, sondern einzig betreffend der Entwicklung der Flächen, die dem Waldregime untergeordnet sind. Gemäss Waldgesetz müssen die Waldfunktionen für eine qualitative Auswertung separat untersucht werden.

Auch wenn durch den Unterhalt die Zugehörig- keit der betroffenen Fläche zum Waldbegriff nicht ändert, können sich die Funktionen dieser bestock- ten Flächen durchaus ändern oder diese können sogar ganz oder teilweise verschwinden.

Diese Flächen berücksichtigen alle Waldflächen, die innerhalb des Projektperimeters liegen, sei es die temporären oder definitiven Rodungen und die neuen Waldflächen (Kompensation an Ort und Stelle).

Da es nicht möglich ist, sämtliche Dämme, Sekundär- dämme und die bestehenden Dämme (notwendige Rodunge für ihre Sanierung) neu zu bestocken (mit Ausnahme der mit Dichtwände verstärkten Dämme), konnte die quantitative Kompensation der Waldflä- chen, die durch das Rhoneprojekt tangiert werden, nicht auf dieser Projektstufe sicherggestellt werden.

Die Bilanz der Waldflächen im Maasstab 1:10'000 sieht eine gesamte Abnahme von 70 ha Wald vor. D.h.

die Waldfläche ändert von 640 ha auf 570 ha und ent- spricht einer Abnahme von mehr als 10 %:

• Die Wälder (Ufer und Dammböschung) ändern von 390 ha auf 120 ha, d.h. eine Abnahme um 2/3,

• Die Wälder der Ebene werden sich in Richtung Auenwälder verändern und von 250 ha auf 450 ha zunehmen.

In den 450 ha sind die Lebensräume AI 2.2 und AI 2.3, welche durch die SCZA abgeändert wurden, miteinbe- zogen: Dynamischer Erlenwald, natürlicher Erlenwald und Hartholzauenwald. Die anderen Lebensräume, welche sich in den C3 entwickeln werden (Pionier- zonen und Weidengebüsche) sind nicht in die Bilanz miteinbezogen worden. Es handelt sich dabei um eine sehr konservative Bilanz, welche dem berechne- ten Defizit eine Sicherheitsmarge gibt: Die gesamte Anpassung dieser Berechnungsart, welche durch die künftige Vollzugshilfe (BAFU) präzisiert wird, erlaubt die Defizitbilanz nach unten zu korrigieren.

Tab. 16: Bilanz der Waldflächen (in Hektar).

* In dieser Bilanz miteinbezogen sind die Böschungen der Dämme und die Ufer, welche aufgeforstet werden können.

REGION AKTUELLER

ZUSTAND KÜNFTIGER

ZUSTAND PROJEKT* PUNKTUELLE AUFW.

OBER-

WALLIS 85 70 82 % 40 30

MITTEL-

WALLIS 165 190 115 % 25 165

UNTER-

WALLIS 170 170 100 % 50 120

CHABLAIS

VD 220 140 64 % 5 135

TOTAL 640 570 89 % 120 450

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Hingegen ist mit der Erhöhung des Weichholzanteils und der Anzahl junger Bäume eine bedeutende, qua- litative Änderung der Bestände zu erwarten, welche sich entlang der Ufer und in der Nähe der Regime- breite (oder Seitenärme) der punktuellen Aufweitun- gen ansiedeln können. Ältere Wälder werden lokal inC3 Aufweitungen nach und nach Platz finden, die der Auendynamik weniger unterworfen sind.

Diese Änderung gilt biologisch als positiv, da die Ziellebensräume im Allgemeinen Pionierstadien sind und sich in den punktuellen Aufweitungen einige alte Bestände, die für Pilze, Insekten und Vögel nützlich sind, entwickeln können. Sie entspricht somit den für diesen Lebensraum festgelegten Prioritäten. Den- noch gilt es anzunehmen, dass dies diverse Einflüsse auf die Produktivität haben wird.

Die Bilanz der prioritären Funktionen des Waldes kann folgendermassen geschätzt werden (unter Berücksich- tigung aktueller Unsicherheiten und zu erwartenden Präzisierungen während des Auflageprojekts):

• Nutzfunktion: Die Entfernung von seltenen Holz- produktionswäldern des waadtländischen Chab- lais (vor allem les Grandes Iles d’Amont) werden keine zentralen ökonomischen Auswirkungen für das Projekt verursachen. Das Schicksal dieser Baumbestände mit ökonomischer Bedeutung, für die entsprechende Investitionen getätigt wurden, muss hingegen noch präzisiert werden. Die ökono- mische Minderung kann sehr bedeutend sein,

• Natur- und Landschaftschutzfunktion: Die zukünf- tigen Bestockungen werden eher eine ökologische und landschaftliche Bedeutung haben, insbesondere die Bestockungen innerhalb der Dämme (Ufer, die bestockt werden können) und den punktuellen Aufweitungen. Der Verlust alter Bäume mit hohem ökologischem Wert könnte durch künftige Waldbe- stände kompensiert werden, welche viel näher an den Auenwälder liegen und eine bessere Dynamik aufweisen. Falls die ökologische Qualität dieser Bestockungen bei der aktuellen Situation höher sein könnte, wird hingegen die bestockte Uferfläche reduziert sein.

• Freizeit- und Erholungsraum: Die soziale Bedeu- tung der Waldstreifen entlang der Ufer und äusseren Böschungen wird durch die Bauarbeiten vermindert (durch die Entfernung der bestocketen Streifen und durch ihr Ausmass). Bevor sich ein attraktives Hab- itat entwickeln kann, wird nach den Arbeiten in jenen Sektoren wo die Bäume toleriert werden, eine Wie- derherstellungsphase der Bestockungen erwartet.

• Schutzfunktion: Es handelt sich hier prinzipiell um Windschutzstreifen von einigen Gehölzstreifen oder Windschutzstreifen. Die völlige oder teilweise Entfernung dieser Streifen kann negative Auswir- kungen auf die landwirtschaftliche Bewirtschaf- tung haben.

Die Diversität kann mittelfristig nur durch spezifische Aufforstungen gesichert werden, die spezielle Bau- marten fördern, sowie durch waldbauliche Massnah- men. Dieses Verfahren ist auch nötig, um Einzelbäu- me wiederherzustellen, die biologisch und/oder landschaftlich wichtige Funktionen erfüllen.

Aus quantitativer und qualitativer Sicht müssen sich die Rodungsersatz in der folgenden Reihenfolge im Auflageprojekt befinden:

• Zusatzmöglichkeiten zur Schaffung von Besto- ckungen im Inneren des Ausführungsprojektperi- meters (Kompensationen), indem die bestehende Bandbreite in den Projekten im Massstab 1:10'000 ausgenützt wird,

• Mögliche Neuschaffung von Flächen mit hohem bio- logischem Wert, wie etwa Kompensationsmassnah- men im Inneren dieser Perimeter. Dies wird gemäss den Modalitäten bewertet, welche in der künftigen Bundesvollzugshilfe definiert sein werden.

• Diese Rodungsersätze können nicht für andere Nutzungen belastet werden.

Die Bilanz der Waldflächen für das Oberwallis befindet sich in der Mitte des GP-R3. Die Verteilung der dorti- gen punktuellen Aufweitungen ist im Vergleich zu den anderen Regionen viel geringer.

Paradoxerweise steigen im Mittelwallis aufgrund der geplanten punktuellen Aufweitungen die Waldflä- chen leicht an.

Die Situation im Unterwallis stellt eine ausgeglichene Bilanz der Waldflächen dar und eine ähnliche Vertei- lung der punktuellen Aufweitungen wie im Durch- schnitt des GP-R3.

Mit den oben genannten Reserven, und der mögli- chen Optimierung der Waldflächen im Auflageprojekt, sowie der Unsicherheit betreffend den verbuchten Modalitäten der Kompensation von Waldflächen in den Wasserbauprojekten (Art. 7 WaG), wird die Abnahme der Waldflächen im waadtländischen Chablais sehr konsequent sein. Die punktuellen Aufweitungen, welche dort geplant sind, sind meist auf den bereits bestockten Flächen (vor allem: Grandes Iles d’Amont, Iles des Clous und Delta). Als Konsequenz kann in den

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41 Man spricht hier von Wälder der Ebenen und älteren Wälder (> 50 Jahren), die einen zentralen Teil der Bestockung ausmachen werden (keine Ufer und andere junge Aufforstungen resultieren aus der Abtragung). Es gilt den notwendigen Unterhalt anzugeben, damit die Sicherheitsfunktion der Dämme gegeben ist.

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punktuellen Aufweitungen das Walddefizit, welches durch die Rodungen entlang der Dämme (Damm- und Uferböschung) entstand, nicht kompensiert werden.

Zudem werden die nicht bewachsenen abgetragenen Flächen oder die Aufweitungen, welche in der Regi- mebreite liegen, diese Waldbestände der Ebene weiter reduzieren.

Die Nutzfunktion der Wälder von Iles d’Amont-Bas werden zugunsten der Natur- und Landschaftsfunktion über diesen zweiten Plan hinausgehen. Im Rahmen einer multifunktionellen Waldbauplanung schliesst dabei das Eine das Andere nicht aus. Ein Grossteil der anderen Bestände beinhaltet Auenwälder welche im Auenschutzinventar von nationaler Bedeutung liegen.

Falls ein Teil dieser Bestände dem Hochwasser ausge- liefert ist, bleiben diese Flächen weiterhin dem Wald- gesetz untergeordnet.

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