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Leitfaden zur Rezertifizierung von Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung

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Academic year: 2022

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Leitfaden zur Rezertifizierung von Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Rezertifizie- rung zu beauftragen?

Alle drei Jahre ist eine Wiederholungszertifizierung erforderlich. Die Gültigkeit des Zertifikats darf bei der Auftragserteilung zur Rezertifizierung nicht mehr als 3 Monate überschritten sein.

Entsprechendes gilt für die folgende(n) Rezertifizierung(en).

Die Beratungsperson muss in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate in der Beratung im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung tätig gewesen sein. Ausnahmen sind möglich, z. B. bei längeren Erziehungszeiten. Über die Zulassung von Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand von Weiterbildung Hessen e.V.

Außerdem muss die Beratungsperson die kontinuierliche Professionalisierung nachweisen:

• Teilnahme an regelmäßigen Reflexionen der eigenen Beratungspraxis (mindestens 2-mal jährlich kollegiale Beratung, Supervision etc.) während der Tätigkeit in der Bildungs- beratung. Als Nachweise für regelmäßige Supervision können eingereicht werden:

Teilnahmebescheinigungen, Terminpläne oder Anwesenheitslisten von Gruppensuper- visionen, Bescheinigungen der Supervisorin oder des Supervisors, Bescheinigungen des Arbeitgebers; mindestens plausible Versicherungen von Gesprächspartnern/-innen, Vorge- setzten bzw. Kollegen/-innen o. ä.

• Teilnahme an mindestens 2 einschlägigen Weiterbildungen für Beratungstätigkeit in den letzten 3 Jahren.

Mit der Anmeldung und der Auftragserteilung zur Rezertifizierung muss die Beratungsperson ein Portfolio mit einem aktuellen Lebenslauf und den genannten Nachweisen bei Weiterbildung Hessen e.V. in Papierform und digital einreichen. Anhand des Portfolios prüft Weiterbildung Hessen e.V., ob die Voraussetzungen zur Rezertifizierung erfüllt sind.

Wie sieht das Rezertifizierungsverfahren aus?

Zertifizierende Stelle ist der Verein Weiterbildung Hessen e.V.

Die Beratungsperson erteilt Weiterbildung Hessen e.V. zunächst einen formalen Auftrag zur Rezertifizierung. Durch die schriftliche Beauftragung zur Rezertifizierung verpflichten sich die Beratungspersonen zur Einhaltung der Qualitätsstandards für Beratungspersonen im Feld Bil- dung, Beruf und Beschäftigung von Weiterbildung Hessen e.V. und auf das zugrunde liegende Beratungsverständnis.

Das Verfahren ist in drei Phasen unterteilt und umfasst einen Zeitraum von insgesamt 10 Wo- chen. Die erste Phase besteht aus einem 2-tägigen Einführungsseminar. In der zweiten Phase stellen die Teilnehmenden alle erforderlichen Inhalte und Unterlagen in einer schriftlichen Aus- arbeitung zusammen, welche in der dritten Phase, einer mündlichen Präsentation, vorgestellt und im Rahmen eines kollegialen Fachgesprächs überprüft werden.

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Während des gesamten Zertifizierungsprozesses werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Weiterbildung Hessen e.V. beratend begleitet.

Erste Phase: Einführungsseminar (2 Seminartage)

In einem 2-tägigen Einführungsseminar findet in Begleitung durch eine Trainerin ein Erfah- rungsaustausch über die Inhalte des Kriterienkatalogs „Qualitätsstandards für Beratungsperso- nen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung“ sowie dessen Bedeutung und Funktion für die Beratungspraxis statt. Die inhaltlichen und formalen Anforderungen, die das Rezertifizie- rungsverfahren an die Teilnehmenden stellt, werden vorgestellt. Der inhaltliche Schwerpunkt des Rezertifizierungsverfahrens liegt auf der Reflexion der eigenen Beratungsarbeit, wobei sich die erste Rezertifizierung (im Folgenden ReZert I) auf den Qualitätsbereich III (Beratungspro- zess) und die zweite Rezertifizierung (ReZert II) auf den Qualitätsbereich IV (Professionalisie- rung) konzentriert.

Im Einführungsseminar werden den Teilnehmenden der Abgabetermin der schriftlichen Ausar- beitung und die geplanten Termine für den ‚mündlichen Teil‘ (unter Vorbehalt) mitgeteilt. Im Anschluss an das Einführungsseminar erhalten die Teilnehmenden eine entsprechende schrift- liche Einladung.

Die Zahl der Teilnehmenden pro Seminar ist auf 10 Personen begrenzt, um eine angemessene Erarbeitung der nötigen Kenntnisse und Unterlagen sowie eine individuelle Hilfestellung sicher- zustellen.

Zweite Phase: Schriftliche Ausarbeitung (7 Wochen)

Im Anschluss an die erste Phase haben die Beratungspersonen sieben Wochen Zeit, um die individuellen schriftlichen Ausarbeitungen zu verfassen.

Die schriftliche Ausarbeitung nimmt Bezug auf die „Qualitätsstandards für Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung“ von Weiterbildung Hessen e.V. und beinhaltet fol- gende Teile, die von der Beratungsperson individuell und eigenständig zu verfassen sind:

1. Schriftliche Darstellung eines Beratungsfalls im Umfang von max. 2 Seiten. Der Bera- tungsfall sollte unter dem Gesichtspunkt ausgewählt werden, dass er eine gute Grundlage für die Reflexion der eigenen Beratungsarbeit (s. u. Anforderung 2.) bildet. Die Darstellung muss Aussagen zu den folgenden Kriterien beinhalten:

• Anliegen der oder des Ratsuchenden

• Umfang der Beratung: Stunden, Sitzungen

• Setting

• Ablauf und Themen der Beratung(en): persönliche, berufliche

• Zielvereinbarung mit der oder dem Ratsuchenden: smarte Ziele, Erfolgsfaktoren, Indi- katoren, (empfohlene) Aktivitäten

• Angewandte Beratungsmethoden: wie wurden Ressourcen des oder der Ratsuchen- den erhoben, wie wurden Ziele ausgehandelt, welche Netzwerke wurden genutzt, wo- hin vermittelt etc.

• Beschreibung

• Begründung

• Auswertung und Ergebnis mit dem oder der Ratsuchenden: bspw. Zielabgleich, Erfolg Dabei ist stets auf eine hinreichende Anonymisierung zu achten, d. h. dass der Perso- nenbezug derart aufgehoben wird, dass eine Re-Identifizierung praktisch nicht durchführ- bar ist, weil der Personenbezug nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft wiederhergestellt werden kann.

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2. ReZert I: Reflexion der eigenen Beratungsarbeit im Umfang von 5 Seiten anhand von 2–4 ausgewählten Prozessabbildungen des Qualitätsbereichs III ‚Beratungsprozess‘ des Krite- rienkatalogs und unter Bezugnahme auf den ausgewählten Beratungsfall.

ReZert II: Reflexion der eigenen Beratungsarbeit im Umfang von 5 Seiten anhand von 2–

3 ausgewählten Prozessabbildungen des Qualitätsbereichs IV ‚Professionalisierung‘ des Kriterienkatalogs und, wo möglich, unter Bezugnahme auf den ausgewählten Beratungs- fall.

3. Vorlage eines aktuellen Schemas, nach dem die Feedbackbögen oder mündlichen Rück- meldungen der Ratsuchenden ausgewertet/evaluiert werden.

4. Reflexion über die Ergebnisse der Evaluation aus der eigenen Beratungspraxis im Umfang von maximal 2 Seiten.

Die Beratungsperson muss darstellen, wie die Auswertung/Evaluierung der Feedback- bögen (oder/und der mündlichen Feedbacks) vorgenommen wird, über die Ergebnisse der Auswertung reflektieren sowie eigene Überlegungen zum daraus resultierenden Hand- lungsbedarf darlegen. Dabei sind die Qualitätsindikatoren und Messinstrumente des Qua- litätsbereichs V ‚Evaluation‘ des Kriterienkatalogs zu berücksichtigen.

Außerdem sind der schriftlichen Ausarbeitung beizulegen:

5. ein aktuelles Beratungskonzept,

6. aktuelles Informationsmaterial zum Beratungsangebot,

7. das ausgefüllte Formular Selbstauskunft für Beratungspersonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung (Download unter https://wb-

hessen.de/fileadmin/Downloads/verein/zert_beratungspersonen/Selbstauskunft.pdf) mit Angaben zu persönlichen und für die Beratungstätigkeit relevanten Daten, den zur Verfü- gung stehenden Informationsquellen und Ressourcen etc.

Nach dem fristgerechten Eingang der schriftlichen Ausarbeitung prüft Weiterbildung Hessen e.V. die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Die anschließende Begutachtung der schriftlichen Ausarbeitungen wird durch zwei ehrenamtlich tätige Gutachter/innen vorgenom- men.

Dritte Phase: ‚mündlicher Teil‘ (ca. 1 Stunde)

Die dritte Phase dauert insgesamt ca. 1 Stunde und besteht aus folgenden Teilen:

Selbstvorstellung (5 Minuten):

Jede Beratungsperson stellt sich in einem kurzen Vortrag vor und bezieht sich dabei in- haltlich auf die Selbstauskunft sowie die eingereichten Nachweise. Darüber hinaus ver- deutlicht sie ihre Beratungshaltung.

Präsentation eines ausgewählten Themas (10 Minuten):

ReZert I: Jede Beratungsperson kann eines der beiden folgenden Themen auswählen:

• Reflexion über Erfolg oder Misserfolg der eigenen Beratung (Definition, Kriterien und Faktoren erfolgreicher Beratung, fördernde und hemmende Bedingungen),

• Reflexion über die Ergebnisse der Evaluation aus der eigenen Beratungspraxis.

ReZert II: Jede Beratungsperson kann eines der folgenden Themen auswählen:

• Reflexion über Abgrenzung und professionelle Distanz in der eigenen Beratung,

• Reflexion über den Umgang mit Konfliktsituationen in der eigenen Beratung,

• Reflexion über Rollenklarheit in der eigenen Beratung.

Dabei soll die Beratungsperson anhand ausgewählter Aspekte der schriftlichen Ausarbei- tung insbesondere ihr beraterisches Handeln kritisch reflektieren.

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Eine angemessene Visualisierung während der mündlichen Präsentation kann hilfreich sein zur Strukturierung des Vortrags sowie zur Verdeutlichung der Schwerpunkte und wird deshalb empfohlen. Werden hierzu bestimmte Medien resp. Hilfsmittel (Flipchart, Metaplanwand, Laptop/Beamer) benötigt, soll dies frühzeitig mitgeteilt werden.

Fachgespräch (20–25 Minuten):

Im anschließenden Fachgespräch können die beiden Gutachter/innen, die vorab die schrift- liche Ausarbeitung der Beratungsperson überprüft und bewertet haben, vertiefende Fragen zu Inhalten sowohl der Präsentation als auch der Ausarbeitung stellen.

Die Gesamtbeurteilung erfolgt durch zwei ehrenamtlich tätige Gutachter/innen. Weiterbildung Hessen e.V. ist während des gesamten ‚mündlichen Teils‘ durch eine/n Mitarbeiter/in als Beisitzer/in vertreten.

Das Gesamtergebnis wird der Beratungsperson abschließend persönlich mitgeteilt. Die Verga- be des Zertifikats findet bis spätestens vier Wochen nach der dritten Phase des Verfahrens statt.

Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt 3 Jahre.

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Anforderungen

Rezertifizierungsverfahren Nachweisform/

Umfang/Dauer Vorprüfung: Nachweis der Voraussetzungen

(gleichzeitig mit der Beauftragung zur Rezertifizierung)

Portfolio

(Lebenslauf, Qualifi- kations- und Kompe- tenznachweise, Ar- beitszeugnisse usw.)

1. Phase: Einführungsseminar Teilnahme an 2

Seminartagen 2. Phase: Schriftliche Ausarbeitung (7 Wochen)

Darstellung eines Beratungsfalls max. 2 Seiten

ReZert I: Reflexion der eigenen Beratungsarbeit anhand der Anforderun-

gen des Qualitätsbereichs III ‚Beratungsprozess‘ 5 Seiten ReZert II: Reflexion der eigenen Beratungsarbeit anhand der Anforderun-

gen des Qualitätsbereichs IV ‚Professionalisierung‘ 5 Seiten

Reflexion über die Ergebnisse der Evaluation aus der eigenen Beratungs- praxis

Auswertungs- bogen, max. 2 Seiten Re-

flexion 3. Phase: Mündlicher Teil (ca. 1 Stunde, in der 10. Woche)

Selbstvorstellung 5 min.

Präsentation ReZert I (Themenauswahl):

• Reflexion über Erfolg oder Misserfolg der eigenen Beratung (Definition, Kriterien und Faktoren erfolgreicher Beratung, fördernde und hem- mende Bedingungen)

• Reflexion über die Ergebnisse der Evaluation aus der eigenen Bera- tungspraxis

10 min.

Präsentation ReZert II (Themenauswahl):

• Reflexion über Abgrenzung und professionelle Distanz in der eigenen Beratung

• Reflexion über den Umgang mit Konfliktsituationen in der eigenen Beratung

• Reflexion über Rollenklarheit in der eigenen Beratung

Fachgespräch 20–25 min.

Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung

1. Deckblatt

Bitte versehen Sie das Deckblatt Ihrer schriftlichen Ausarbeitung mit folgenden Angaben:

Titel: „Schriftliche Ausarbeitung zur Rezertifizierung von Beratungsper- sonen im Feld Bildung, Beruf und Beschäftigung“

Persönliche Daten: Name, Vorname, Anschrift, E-Mail

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Beschäftigt bei:

Im Projekt (z. B. QuABB, ProAbschluss usw.):

In der Funktion als (z. B. Bildungscoach usw.):

In dieser Funktion beschäftigt seit:

2. Inhaltsverzeichnis

Wir bitten Sie, Ihre schriftliche Ausarbeitung wie in der folgenden tabellarischen Aufstellung der erforderlichen Nachweise sowie in der dort vorgegebenen Reihenfolge (1–7) mit entsprechen- der fortlaufender Nummerierung zusammenzustellen. Wenn möglich, paginieren Sie bitte die von Ihnen verfassten Teile der Ausarbeitung fortlaufend (nicht erforderlich bei Kopien, Scans u. ä.).

Nachweis Verweis Formale Anforde-

rungen

1 Darstellung eines Beratungsfalls max. 2 Seiten

2 Reflexion der eigenen Beratungsarbeit QB III (ReZert I) QB IV (ReZert II)

alle PA 5 Seiten

3 Aktueller Auswertungsbogen QB V PA 1 Vorlage

4 Reflexion über die Ergebnisse der Evaluation aus der eigenen Beratungspraxis,

Überlegungen zum daraus resultierenden Hand- lungsbedarf

QB V PA 1 max. 2 Seiten

5 Aktuelles Beratungskonzept Vorlage

6 Aktuelles Informationsmaterial zum Beratungsan- gebot

QB II PA 1,2 Materialien, Flyer, Aus- druck Internetseite 7 Selbstauskunft für Beratungspersonen im Feld Bil-

dung, Beruf und Beschäftigung

ausgefülltes Formular

3. Format

Bitte belassen Sie rechts einen Rand von 3 cm und verwenden Sie die Schriftart Arial, Schrift- größe 12 Punkt mit 1,5-fachem Zeilenabstand. Zitate müssen gekennzeichnet und mit Quel- len belegt werden.

4. Einreichen der schriftlichen Ausarbeitung

Senden Sie Ihre Ausarbeitungen und Unterlagen bitte in dreifacher Ausfertigung und fristge- recht (Datum des Poststempels) auf postalischem Wege an Weiterbildung Hessen e.V., Hungener Straße, 60389 Frankfurt am Main, sowie elektronisch an info@proabschluss.de.

Datenschutz und Aufbewahrungsfrist

Alle personenbezogenen Daten sind gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO allein zum Zwecke der per- sonenbezogenen Zertifizierung notwendig und erforderlich und werden auf dieser gesetzlichen Grundlage verarbeitet. Alle Personen, die im Zusammenhang mit der Zertifizierung Kenntnis von persönlichen Daten der Beratungsperson erhalten können (ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter, zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WIBank, des Hessischen Mi- nisteriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie von Weiterbildung Hessen e.V.) sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterleiten oder zu einem anderen Zweck als dem der Zertifizierung verarbeiten.

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Die Aufbewahrungsfrist der Unterlagen und Daten beträgt 10 Jahre. Nach Ablauf von 10 Jahren nach der letzten Zertifizierung werden alle personenbezogenen Daten der Beratungsperson gelöscht. Ebenso werden alle Unterlagen, die zwecks Zertifizierung eingereicht oder angelegt wurden, vernichtet und gelöscht.

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