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EIGENVERBRAUCH UND VERÄUßERUNG

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Academic year: 2022

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Netzwerk Photovoltaik

EIGENVERBRAUCH UND VERÄUßERUNG

Carl-Georg Buquoy, Leiter Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

Oliver Geissler, Senior Consult Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

(2)

Folie 2

Folie 2 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

Agenda

Markus Dehlzeit, Fotolia

(3)

Folie 3

Warming Stripes NRW – Barcode des Klimawandels

1. Einstieg

(4)

Folie 4 21. Juli 2021 Photovoltaik & Elektromobilität Autor: Oliver Geissler, Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

60 %

80 % Eigenverbrauch

Ertrag 6.000 kWh

30 % 2.000 kWh

Strombedarf 5.000 kWh

2.000 kWh

40 % Autarkie

2.000 kWh

2.000 kWh

Strombezug 1.000 kWh

Photovoltaik – Eigenverbrauch & Autarkie

2. Begriffsdefinition

(5)

Folie 5

=

Photovoltaik – Volleinspeisung

2. Begriffsdefinition

(6)

Folie 6

Folie 6 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

=

Photovoltaik – Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

2. Begriffsdefinition

(7)

Folie 7

Hallenbesitzer

Betrieb

=

PV-Anlagen- Besitzer /

Betreiber

Personenidentität

2. Begriffsdefinition

(8)

Folie 8

Folie 8 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

 Die Genannten sind ein und die selbe juristische Person,

 dann besteht die Möglichkeit der Eigenstromnutzung,

 reduzierte EEG-Umlage von 40 % der jeweils gültigen EEG-Umlage

 bis 30 kWp besteht eine Befreiung der EEG-Umlage auf selbst genutzten Strom

 Liegt das nicht vor,

 handelt es sich um Belieferung an Dritte

 EEG-Umlage von derzeit 6,5 ct/kWh auf selbstgenutzten Strom muss an Übertragungsnetzbetreiber abgeführt werden

 der Stromlieferant muss sich als Energieversorger listen lassen Personenidentität

2. Begriffsdefinition

(9)

Folie 9

 Feste Einspeisevergütung gemäß Tabelle,

Varianten der Einspeisevergütung / wirtschaftliches Risiko

2. Begriffsdefinition

(10)

Folie 10

Folie 10 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

Anzulegende Werte für Solaranlagen in Cent/kWh bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2018:

Anzulegende Werte in Cent/kWh - Marktprämienmodell (seit 01.01.2016 ab 100 kWp verpflichtend):

Inbetriebnahme Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG Sonstige Anlagen bis 750 kWp

bis 10 kWp bis 40 kWp bis 750 kWp

ab 01.04.2021 8,21 7,99 6,35 5,76

Degression

2

1,4 %

ab 01.05.2021 8,09 7,87 6,26 5,68

Degression

2

1,4 %

ab 01.06.2021 7,98 7,76 6,17 5,60

Degression

2

1,4 %

ab 01.07.2021 7,78 7,65 6,08 5,52

2) Festlegung der anzulegenden Werte nach § 48 EEG 2021 3) Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2021

siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2018 oder online unter:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s2549.pdf

Vergütungssätze in Cent/kWh - Feste Einspeisevergütung:

Inbetriebnahme Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG

Sonstige Anlagen bis 100 kWp

ab 01.04.2021

4

7,81 7,59 5,95 5,36

ab 01.05.2021

4

7,69 7,47 5,86 5,28

ab 01.06.2021

4

7,58 7,36 5,77 5,20

ab 01.07.2021

4

7,38 7,25 5,68 5,12

4) Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2017 (anzulegender Wert abzüglich 0,4 Cent/kWh nach § 53 EEG 2021)

Quelle BNetzA

2. Begriffsdefinition

(11)

Folie 11

 Feste Einspeisevergütung gemäß Tabelle,

 Einspeisevergütung gemäß Ausschreibung

 Erste Dachausschreibung lag bei 6,88 ct/kWh und 1,33 MWp

 Wirtschaftliche Risiko

 Zur Nutzung des Eigenverbrauch muss das wirtschaftliche Risiko beim Anlagenbetreiber liegen

Varianten der Einspeisevergütung / wirtschaftliches Risiko

2. Begriffsdefinition

(12)

Folie 12 21. Juli 2021 Photovoltaik & Elektromobilität Autor: Oliver Geissler, Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

I. Photovoltaik in Eigenregie bauen mit Volleinspeisung

 Bis 300 kWp wird feste Einspeisevergütung gemäß Tabelle gezahlt

 Ab 300 bis 750 kWp Wahlmöglichkeit über 2. Segment (Dachaus- schreibung) Einspeisevergütung zu ersteigern

 Ab 750 kWp wird die Einspeisevergütung ausschließlich über nationale Ausschreibung ermittelt

 (Aufgrund des Verbots einer Überförderung darf es keine Kombination von Ausschreibung und Vergütung geben.)

3. Geschäfts- und Betreibermodelle

(13)

II. Eigenes Dach verpachten mit Pachtvertrag

 Mit Verpachtung des Daches kann eine gewisse Pacht und damit zusätzliche Erträge generiert werden

 Keine weiteren Maßnahmen oder Verpflichtungen vorhanden

 DGS oder BSW bieten hier Vorlagen an, die auf jeden Fall mit einem Fachanwalt auf den konkreten Fall anzupassen sind. (39,27 € Brutto) https://www.bsw-solar-shop.de/produkt/sku/6041002

3. Geschäfts- und Betreibermodelle

(14)

Folie 14 21. Juli 2021 Photovoltaik & Elektromobilität Autor: Oliver Geissler, Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

III. Eigenes Dach, eigene PV-Anlage, Eigenstrom mit Überschusseinspeisung

 In diesem Fall liegt Personenidentität vor, Eigenstrom kann geltend gemacht werden

 Erst ab 30 kWp muss 40 % EEG-Umlage gezahlt werden, bis 30 kWp nicht

 ab 300 kWp Vergütung von max. 50 % der Jahresstromproduktion

 d. h. wenn z. B. 40 % selbst verbraucht werden, gibt es für die verbleibenden 10 % keine Vergütung

 d. h. entweder verschenkt oder Dienstleiter für Vermarktung notwendig

 Bis 750 kWp Eigenstromnutzung möglich

 Ab 750 kWp nur noch Ausschreibung mit Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

3. Geschäfts- und Betreibermodelle

(15)

IV. Eigenes Dach, fremde PV-Anlage, Anlagen-Rückpacht, Eigenstrom mit Überschusseinspeisung

 In diesem Fall liegt Personenidentität vor, Eigenstrom kann geltend gemacht werden

 Erst ab 30 kWp muss 40 % EEG-Umlage gezahlt werden, bis 30 kWp nicht

 ab 300 kWp Vergütung von max. 50 % der Jahresstromproduktion

 d. h. wenn z. B. 40 % selbst verbraucht werden, gibt es für die verbleibenden 10 % keine Vergütung

 d. h. entweder verschenkt oder Dienstleiter für Vermarktung notwendig

 Bis 750 kWp Eigenstromnutzung möglich

 Ab 750 kWp nur noch Ausschreibung mit Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch

3. Geschäfts- und Betreibermodelle

(16)

Folie 16

Folie 16 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

Variante 1:

 Beliefert der Gebäude- und Anlagenbesitzer seinen Mieter mit PV-Strom, liegt keine Personenidentität vor,

 Es handelt sich um Belieferung an Dritte Variante 2:

 Anlagenbesitzer verpachtet dem Mieter die PV-Anlage

 Damit wird der Mieter des Gebäudes zum PV-Anlagenbetreiber

 Wenn PV-Anlagenbetreiber das wirtschaftliche Risiko trägt, kann Eigenstromnutzung mit 40 % EEG-Umlage genutzt werden

V. Gebäude und Anlagenbesitzer sind nicht identisch, Betrieb ist zur Miete im Gebäude

3. Geschäfts- und Betreibermodelle

(17)

Folie 17

Variante 1:

 Beliefert der Gebäude- und Anlagenbesitzer seinen Mieter mit PV-Strom, liegt keine Personenidentität vor,

 Es handelt sich um Belieferung an Dritte Variante 2:

 Anlagenbesitzer teilt die PV-Anlage in voneinander getrennte Anlagen und verpachtet jedem Mieter eine getrennte PV-Anlage

 Damit werden Mieter des Gebäudes zu PV-Anlagenbetreibern

 Wenn der PV-Anlagenbetreiber das wirtschaftliche Risiko trägt, kann Eigenstromnutzung mit 40 % EEG-Umlage genutzt werden

VI. Gebäude und Anlagenbesitzer sind nicht identisch,

es befinden sich aber mehrere Betrieb zur Miete im Geb.

3. Geschäfts- und Betreibermodelle

(18)

Folie 18

Folie 18 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

4. Wichtige Pflichten

Netzanschlussbegehren

Inbetriebnahme Idee

Netzanschlussbegehren

 Wann:

am Anfang der Planung / vor der Installation

 Was:

Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber, ob die geplante Anlagenleistung in das lokale

Stromnetz integrierbar ist

 Wo:

zuständiger Verteilnetzbetreiber (VNB)

(19)

Folie 19

4. Wichtige Pflichten

Netzanschlussbegehren

Registrierung im

Marktstammdatenregister Idee

Registrierung im Marktstammdatenregister

 Wann:

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme

 Was:

Registrierung der Erzeugungsanlage

 Wo:

Marktstammdatenregister

Inbetriebnahme

(20)

Folie 20

Folie 20 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

4. Wichtige Pflichten

Netzanschlussbegehren

Registrierung im

Marktstammdatenregister

Rücksprache mit dem Hauptzollamt Idee

Rücksprache mit dem Hauptzollamt

 Wann:

Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme

 Was:

Erlaubnis zur Stromsteuerbefreiung Erlaubnis zur Versorgung von Dritten

 Wo:

Zoll

Inbetriebnahme

(21)

Folie 21

4. Wichtige Pflichten

Netzanschlussbegehren

Registrierung im

Marktstammdatenregister

Datenübermittlung an den VNB (Förderung)

Rücksprache mit dem Hauptzollamt Idee

Datenübermittlung an den VNB (Förderung)

 Wann:

jährlich bis 28.02. des Folgejahres

 Was:

Übermittlung aller für die Endabrechnung der Förderung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten

 Wo:

zuständiger Verteilnetzbetreiber (VNB)

Inbetriebnahme

(22)

Folie 22

Folie 22 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

4. Wichtige Pflichten

Netzanschlussbegehren

Registrierung im

Marktstammdatenregister

Datenübermittlung an den VNB (Förderung)

Datenübermittlung an VNB / ÜNB (EEG-Umlage)

Rücksprache mit dem Hauptzollamt Idee

Datenübermittlung an den VNB (EEG-Umlage)

 Wann:

jährlich bis 28.02. des Folgejahres (Eigenversorgung) Jährlich bis 31.05 des Folgejahres (Stromlieferung)

 Was:

bei umlagepflichtiger Eigenversorgung oder

Stromlieferung. Mitteilung der Daten für Abrechnung der EEG-Umlage

 Wo:

Verteilnetzbetreiber (VNB): Eigenversorgung Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Stromlieferung

Inbetriebnahme

(23)

Folie 23

4. Wichtige Pflichten

Netzanschlussbegehren

Registrierung im

Marktstammdatenregister

Datenübermittlung an den VNB (Förderung)

Datenübermittlung an VNB / ÜNB (EEG-Umlage)

Rücksprache mit dem Hauptzollamt

Rechnungsstellung bei Drittbelieferung Idee

Rechnungsstellung bei Stromlieferung

 Wann:

jährlich

 Was:

Regelmäßige Rechnungsstellung an dritte Stromverbraucher, die über die

Photovoltaikanlage mitversorgt werden, nach den Vorgaben des EnWG und StromStG

Inbetriebnahme

(24)

Titel

Netzwerk Photovoltaik

EIGENVERBRAUCH UND VERÄUßERUNG

Carl-Georg Buquoy, Leiter Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

Oliver Geissler, Senior Consult Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW

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