Netzwerk Photovoltaik
EIGENVERBRAUCH UND VERÄUßERUNG
Carl-Georg Buquoy, Leiter Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
Oliver Geissler, Senior Consult Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
Folie 2
Folie 2 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
Agenda
Markus Dehlzeit, Fotolia
Folie 3
Warming Stripes NRW – Barcode des Klimawandels
1. Einstieg
Folie 4 21. Juli 2021 Photovoltaik & Elektromobilität Autor: Oliver Geissler, Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
60 %
80 % Eigenverbrauch
Ertrag 6.000 kWh
30 % 2.000 kWh
Strombedarf 5.000 kWh
2.000 kWh
40 % Autarkie
2.000 kWh
2.000 kWh
Strombezug 1.000 kWh
Photovoltaik – Eigenverbrauch & Autarkie
2. Begriffsdefinition
Folie 5
=
Photovoltaik – Volleinspeisung
2. Begriffsdefinition
Folie 6
Folie 6 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
=
Photovoltaik – Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung
2. Begriffsdefinition
Folie 7
Hallenbesitzer
Betrieb
=
PV-Anlagen- Besitzer /
Betreiber
Personenidentität
2. Begriffsdefinition
Folie 8
Folie 8 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
Die Genannten sind ein und die selbe juristische Person,
dann besteht die Möglichkeit der Eigenstromnutzung,
reduzierte EEG-Umlage von 40 % der jeweils gültigen EEG-Umlage
bis 30 kWp besteht eine Befreiung der EEG-Umlage auf selbst genutzten Strom
Liegt das nicht vor,
handelt es sich um Belieferung an Dritte
EEG-Umlage von derzeit 6,5 ct/kWh auf selbstgenutzten Strom muss an Übertragungsnetzbetreiber abgeführt werden
der Stromlieferant muss sich als Energieversorger listen lassen Personenidentität
2. Begriffsdefinition
Folie 9
Feste Einspeisevergütung gemäß Tabelle,
Varianten der Einspeisevergütung / wirtschaftliches Risiko
2. Begriffsdefinition
Folie 10
Folie 10 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
Anzulegende Werte für Solaranlagen in Cent/kWh bei Inbetriebnahme nach dem 31.12.2018:
Anzulegende Werte in Cent/kWh - Marktprämienmodell (seit 01.01.2016 ab 100 kWp verpflichtend):
Inbetriebnahme Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG Sonstige Anlagen bis 750 kWp
bis 10 kWp bis 40 kWp bis 750 kWp
ab 01.04.2021 8,21 7,99 6,35 5,76
Degression
21,4 %
ab 01.05.2021 8,09 7,87 6,26 5,68
Degression
21,4 %
ab 01.06.2021 7,98 7,76 6,17 5,60
Degression
21,4 %
ab 01.07.2021 7,78 7,65 6,08 5,52
2) Festlegung der anzulegenden Werte nach § 48 EEG 2021 3) Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2021
siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2018 oder online unter:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s2549.pdf
Vergütungssätze in Cent/kWh - Feste Einspeisevergütung:
Inbetriebnahme Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG
Sonstige Anlagen bis 100 kWp
ab 01.04.2021
47,81 7,59 5,95 5,36
ab 01.05.2021
47,69 7,47 5,86 5,28
ab 01.06.2021
47,58 7,36 5,77 5,20
ab 01.07.2021
47,38 7,25 5,68 5,12
4) Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2017 (anzulegender Wert abzüglich 0,4 Cent/kWh nach § 53 EEG 2021)
Quelle BNetzA
2. Begriffsdefinition
Folie 11
Feste Einspeisevergütung gemäß Tabelle,
Einspeisevergütung gemäß Ausschreibung
Erste Dachausschreibung lag bei 6,88 ct/kWh und 1,33 MWp
Wirtschaftliche Risiko
Zur Nutzung des Eigenverbrauch muss das wirtschaftliche Risiko beim Anlagenbetreiber liegen
Varianten der Einspeisevergütung / wirtschaftliches Risiko
2. Begriffsdefinition
Folie 12 21. Juli 2021 Photovoltaik & Elektromobilität Autor: Oliver Geissler, Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
I. Photovoltaik in Eigenregie bauen mit Volleinspeisung
Bis 300 kWp wird feste Einspeisevergütung gemäß Tabelle gezahlt
Ab 300 bis 750 kWp Wahlmöglichkeit über 2. Segment (Dachaus- schreibung) Einspeisevergütung zu ersteigern
Ab 750 kWp wird die Einspeisevergütung ausschließlich über nationale Ausschreibung ermittelt
(Aufgrund des Verbots einer Überförderung darf es keine Kombination von Ausschreibung und Vergütung geben.)
3. Geschäfts- und Betreibermodelle
II. Eigenes Dach verpachten mit Pachtvertrag
Mit Verpachtung des Daches kann eine gewisse Pacht und damit zusätzliche Erträge generiert werden
Keine weiteren Maßnahmen oder Verpflichtungen vorhanden
DGS oder BSW bieten hier Vorlagen an, die auf jeden Fall mit einem Fachanwalt auf den konkreten Fall anzupassen sind. (39,27 € Brutto) https://www.bsw-solar-shop.de/produkt/sku/6041002
3. Geschäfts- und Betreibermodelle
Folie 14 21. Juli 2021 Photovoltaik & Elektromobilität Autor: Oliver Geissler, Themengebiet Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
III. Eigenes Dach, eigene PV-Anlage, Eigenstrom mit Überschusseinspeisung
In diesem Fall liegt Personenidentität vor, Eigenstrom kann geltend gemacht werden
Erst ab 30 kWp muss 40 % EEG-Umlage gezahlt werden, bis 30 kWp nicht
ab 300 kWp Vergütung von max. 50 % der Jahresstromproduktion
d. h. wenn z. B. 40 % selbst verbraucht werden, gibt es für die verbleibenden 10 % keine Vergütung
d. h. entweder verschenkt oder Dienstleiter für Vermarktung notwendig
Bis 750 kWp Eigenstromnutzung möglich
Ab 750 kWp nur noch Ausschreibung mit Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch
3. Geschäfts- und Betreibermodelle
IV. Eigenes Dach, fremde PV-Anlage, Anlagen-Rückpacht, Eigenstrom mit Überschusseinspeisung
In diesem Fall liegt Personenidentität vor, Eigenstrom kann geltend gemacht werden
Erst ab 30 kWp muss 40 % EEG-Umlage gezahlt werden, bis 30 kWp nicht
ab 300 kWp Vergütung von max. 50 % der Jahresstromproduktion
d. h. wenn z. B. 40 % selbst verbraucht werden, gibt es für die verbleibenden 10 % keine Vergütung
d. h. entweder verschenkt oder Dienstleiter für Vermarktung notwendig
Bis 750 kWp Eigenstromnutzung möglich
Ab 750 kWp nur noch Ausschreibung mit Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch
3. Geschäfts- und Betreibermodelle
Folie 16
Folie 16 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
Variante 1:
Beliefert der Gebäude- und Anlagenbesitzer seinen Mieter mit PV-Strom, liegt keine Personenidentität vor,
Es handelt sich um Belieferung an Dritte Variante 2:
Anlagenbesitzer verpachtet dem Mieter die PV-Anlage
Damit wird der Mieter des Gebäudes zum PV-Anlagenbetreiber
Wenn PV-Anlagenbetreiber das wirtschaftliche Risiko trägt, kann Eigenstromnutzung mit 40 % EEG-Umlage genutzt werden
V. Gebäude und Anlagenbesitzer sind nicht identisch, Betrieb ist zur Miete im Gebäude
3. Geschäfts- und Betreibermodelle
Folie 17
Variante 1:
Beliefert der Gebäude- und Anlagenbesitzer seinen Mieter mit PV-Strom, liegt keine Personenidentität vor,
Es handelt sich um Belieferung an Dritte Variante 2:
Anlagenbesitzer teilt die PV-Anlage in voneinander getrennte Anlagen und verpachtet jedem Mieter eine getrennte PV-Anlage
Damit werden Mieter des Gebäudes zu PV-Anlagenbetreibern
Wenn der PV-Anlagenbetreiber das wirtschaftliche Risiko trägt, kann Eigenstromnutzung mit 40 % EEG-Umlage genutzt werden
VI. Gebäude und Anlagenbesitzer sind nicht identisch,
es befinden sich aber mehrere Betrieb zur Miete im Geb.
3. Geschäfts- und Betreibermodelle
Folie 18
Folie 18 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
4. Wichtige Pflichten
Netzanschlussbegehren
Inbetriebnahme Idee
Netzanschlussbegehren
Wann:
am Anfang der Planung / vor der Installation
Was:
Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber, ob die geplante Anlagenleistung in das lokale
Stromnetz integrierbar ist
Wo:
zuständiger Verteilnetzbetreiber (VNB)
Folie 19
4. Wichtige Pflichten
Netzanschlussbegehren
Registrierung im
Marktstammdatenregister Idee
Registrierung im Marktstammdatenregister
Wann:
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
Was:
Registrierung der Erzeugungsanlage
Wo:
Marktstammdatenregister
Inbetriebnahme
Folie 20
Folie 20 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW
4. Wichtige Pflichten
Netzanschlussbegehren
Registrierung im
Marktstammdatenregister
Rücksprache mit dem Hauptzollamt Idee
Rücksprache mit dem Hauptzollamt
Wann:
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
Was:
Erlaubnis zur Stromsteuerbefreiung Erlaubnis zur Versorgung von Dritten
Wo:
Zoll
Inbetriebnahme
Folie 21
4. Wichtige Pflichten
Netzanschlussbegehren
Registrierung im
Marktstammdatenregister
Datenübermittlung an den VNB (Förderung)
Rücksprache mit dem Hauptzollamt Idee
Datenübermittlung an den VNB (Förderung)
Wann:
jährlich bis 28.02. des Folgejahres
Was:
Übermittlung aller für die Endabrechnung der Förderung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten
Wo:
zuständiger Verteilnetzbetreiber (VNB)
Inbetriebnahme
Folie 22
Folie 22 10. Mai 2021 PV im Gewerbe, Kampagnenstart Autor: Carl-Georg Buquoy, Themengebietsleiter Photovoltaik, EnergieAgentur.NRW