• Keine Ergebnisse gefunden

Mehr Gymnasiallehrkräfte in den Schuldienst übernehmen, an den Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mehr Gymnasiallehrkräfte in den Schuldienst übernehmen, an den Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

16. Wahlperiode 25. 08. 2017

Geänderte Fassung

Antrag

der Fraktion der SPD und

Stellungnahme

des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Mehr Gymnasiallehrkräfte in den Schuldienst übernehmen, um Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und berufliche Schu- len zu stärken und Unterrichtsausfall zu vermeiden

A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

1. wie hoch die Bewerberzahl zu Beginn der Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 auf Lehrkräftestellen an allgemein bildenden Gymnasien, auf Gymnasiallehr- kräftestellen an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen war und ist (ins- gesamt und aufgeschlüsselt nach Fächern);

2. wie viele zu besetzende Gymnasiallehrkräftestellen diesen Bewerberzahlen an den oben genannten Schularten zu Beginn der Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 gegenüberstanden und gegenüberstehen (insgesamt und aufge- schlüsselt nach Schulart und Fächern);

3. wie sie mit Blick auf das pädagogische Konzept der Schulart den Bedarf an

(2)

7. nach welchen Einstellungskriterien die Stellen der Krankheitsreserve besetzt werden;

8. in welchem Umfang und an welchen Schularten Gymnasiallehrkräfte im Rah- men der Krankheitsreserve eingesetzt werden (Anzahl der Deputate insgesamt und aufgeschlüsselt nach Kontingent für die unterschiedlichen Schularten und Fächer);

9. in welcher Höhe und wann die mit Gymnasiallehrkräften besetzten Deputate der Krankheitsreserve über das Schuljahr 2016/2017 verteilt abgerufen wurden (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schularten und Monaten);

10. inwiefern sie den Umfang dieser mit Gymnasiallehrkräften besetzten Deputate der Krankheitsreserve für auskömmlich hält (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schularten und Fächern);

11. inwiefern sie es vor dem Hintergrund der hohen Bewerberzahlen für sinnvoll erachtet, die Krankheitsreserve mit Gymnasiallehrkräften deutlich aufzusto- cken, um dadurch andere Maßnahmen zur Deckung des Stundenausfalls an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen zu reduzieren (insbesondere Mehrarbeit und befristete Arbeitsverträge);

12. inwiefern und in welchem Umfang sie plant, die Krankheitsreserve für die Gemeinschaftsschule bis 2020 mit Gymnasiallehrkräften aufzustocken (insge- samt und aufgeschlüsselt nach Fächern).

25. 08. 2017 Stoch, Dr. Fulst-Blei und Fraktion

B e g r ü n d u n g

In der Regierungsbefragung vom 19. Juli 2017 hat die Kultusministerin zum wie- derholten Male angemerkt, dass bei den Gymnasien ein Missverhältnis zwischen einem hohen Angebot an Lehrkräften bestimmter Fächer (z. B. Deutsch und Ge- schichte) und einem geringen Lehrkräftebedarf in diesen Fächern vorliegt. Wäh- rend der Pressekonferenz zur Lehrergewinnung am 13. Juli 2017 sprach die Kul- tusministerin pauschal von aktuell 3.500 Bewerbern auf 1.000 offene Stellen. Die SPD-Landtagsfraktion sieht aktuell das große Potenzial mit diesem Überhang die Krankheitsreserven aufzustocken.

(3)

S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 19. September 2017 Nr. 21-6740.0/769/1 nimmt das Minis- terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

1. wie hoch die Bewerberzahl zu Beginn der Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 auf Lehrkräftestellen an allgemein bildenden Gymnasien, auf Gymnasiallehr- kräftestellen an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen war und ist (ins- gesamt und aufgeschlüsselt nach Fächern);

Im Einstellungsverfahren 2016 zum Schuljahr 2016/2017 bewarben sich 3.267 Per- sonen um eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst für das Lehramt am Gymnasium. 2017 waren es 3.138 Personen. Eine fachspezifische Auswertung der Bewerberzahlen wird für diese Gesamtbewerberzahl grundsätzlich nicht vorge- nommen, da die Bewerberinnen und Bewerber die Lehrbefähigung in mindestens zwei Fächern haben.

Die Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramt Gymnasium können bei ihrer Be- werbung angeben, ob sie auch an einem Angebot an einer Gemeinschaftsschule interessiert sind. Rund 30 Prozent der gymnasialen Bewerberinnen und Bewerber haben in der diesjährigen Einstellungsrunde ihre Einsatzbereitschaft für Gemein- schaftsschulen angezeigt.

Da die Einstellung über das Listenverfahren in der Regel nachrangig erfolgt, kann nicht von einer Bewerbung um Einstellung an einer Gemeinschaftsschule oder be- ruflichen Schule gesprochen werden. Selbstverständlich aber können sich Gymna- sialbewerberinnen und -bewerber auch auf entsprechende schulbezogene Stellen- ausschreibungen an Gemeinschaftsschulen oder an beruflichen Schulen bewerben.

2. wie viele zu besetzende Gymnasiallehrkräftestellen diesen Bewerberzahlen an den oben genannten Schularten zu Beginn der Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 gegenüberstanden und gegenüberstehen (insgesamt und aufge- schlüsselt nach Schulart und Fächern);

Im Einstellungsverfahren 2016 standen insgesamt etwa 1.120 Gymnasiallehrer- stellen zur Besetzung zur Verfügung, im Jahr 2017 in der Summe rund 880. Diese dienten zur Deckung der Bedarfe an den allgemein bildenden Gymnasien und der Bedarfe der Gemeinschaftsschulen an Gymnasiallehrkräften. Die Regierungsprä- sidien entschieden über die Verteilung auf die beiden Schularten und die benötig- ten fachspezifischen Lehrbefähigungen nach Bedarfskriterien.

(4)

3. wie sie mit Blick auf das pädagogische Konzept der Schulart den Bedarf an Gymnasiallehrkräften an den Gemeinschaftsschulen aktuell und im Vergleich zu den Jahren seit Einführung der Schulart beziffert (insgesamt und aufgeschlüs- selt nach Fächern);

Die Umsetzung des pädagogischen Konzepts bzw. die Unterrichtung der Schü- lerinnen und Schüler auf dem gymnasialen Niveau lässt sich nicht an der bloßen Zahl der an den Gemeinschaftsschulen unterrichtenden Gymnasiallehrkräfte fest- machen. An der Gemeinschaftsschule unterrichten Lehrkräfte mit Lehrbefähi- gungen für die Haupt- und Werkrealschule, für die Realschule und das allgemein bildende Gymnasium. Diese Lehrkräfte sind gleichermaßen für alle Schülerinnen und Schüler und für alle Niveaustufen an der Gemeinschaftsschule verantwortlich.

Teamarbeit, Kooperationen, gegenseitige Hospitationen, der Besuch gymnasialer Fortbildungen und die Multiplikationen in das Kollegium hinein sind essenzielle Basis für die Arbeit aller Lehrkräfte für einen qualitätsvollen Unterricht auf dem gymnasialen Niveau.

Da die Gemeinschaftsschulen sich nach wie vor im Aufbau befinden, liegt eine mit den Gymnasien oder den Realschulen vergleichbare abschließende Ersatzbedarfs- berechnung nicht vor. Der allgemeine Bedarf wird zunächst durch die Gemein- schaftsschulen aufgestellt und danach in einer qualifizierten Kommunikation mit der zuständigen Schulverwaltung erörtert. Die so geprüften Bedarfe werden dann in der Hauptsache über die schulbezogene Stellenausschreibung abgedeckt. Mit dem Aufwachsen der Klassenstufen ist allerdings auch die Gesamtzahl an Gymna- siallehrkräften gestiegen. Lag die Zahl der Gymnasiallehrkräfte bei Einführung der Gemeinschaftsschulen bei etwa 100, so stieg sie im Schuljahr 2015/2016 schon auf 288 und betrug im Schuljahr 2016/2017 etwa 560.

Die Zahl der Ausschreibungen von Stellen für Gymnasiallehrkräfte zum Schuljahr 2017/2018 betrug im Verfahren ländlicher Raum 43, im Hauptausschreibungsver- fahren 52 und im Sonderausschreibungsverfahren 98.

Insgesamt konnten in den verschiedenen Einstellungsverfahren bis 1. Septem- ber 2017 etwa 180 Deputate mit Gymnasiallehrkräften an Gemeinschaftsschulen besetzt werden. Nicht berücksichtigt sind in dieser Zahl die Gymnasiallehrkräfte, die im Rahmen einer Abordnung erstmals an einer Gemeinschaftsschule tätig wer- den.

4. wie ihre Prognose bezüglich der Bedarfsentwicklung von Lehrkräftestellen für Gymnasiallehrkräfte an den Gymnasien, den Gemeinschaftsschulen und berufli- chen Schulen bis 2020 aussieht (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Fächern);

Auf der Basis der aktuellen Lehrkräftestellen berechnet das Kultusministerium den durch Pensionierung, Eintritt in und Rückkehr aus Beurlaubungen, Verände- rungen des Beschäftigungsumfangs usw. erwarteten Ersatzbedarf an Lehrkräften nach Schulkapiteln des Staatshaushaltsplans. An den allgemein bildenden Gymna- sien wird sich der Lehrkräfteersatzbedarf nach der Vorausrechnung vom Novem- ber 2016 in den kommenden Jahren wie folgt entwickeln:

Jahr Allg. bild. Gymnasien

Lehrkräfteersatzbedarf (gerundet)

2018 800

2019 670

2020 560

Hinzu kommt ein Ersatzbedarf an Gymnasiallehrkräften an Gemeinschaftsschu- len und an beruflichen Schulen, der in der Vorausrechnung aber nicht quantifi-

(5)

Unsicherheiten unterliegt, insbesondere hinsichtlich des nicht verlässlich abschätz- baren Rückkehrverhaltens von beurlaubten Lehrkräften insbesondere aus Eltern- zeit.

5. inwieweit aktuell eine Auflistung zu den einzelnen Ausfallarten von Gymnasial- lehrkräften an den Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen vorliegt und wie hoch der daraus resultierende Bedarf an Lehrkräften in den einzelnen Fächern ist;

Art bzw. Grund des Ausfalls von Lehrkräften werden im Rahmen der Schulstatistik nicht erhoben. Das Kultusministerium hat seit dem Jahr 2000 aber in der Regel ein- mal jährlich eine Stichprobenerhebung zur Unterrichtssituation an rund 15 Prozent aller öffentlichen Schulen durchgeführt. Im Rahmen dieser Stichprobenerhebung werden getrennt nach den Schularten Grundschulen, Haupt- bzw. Werkrealschu- len, Realschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Gymna- sien, Gemeinschaftsschulen und berufliche Schulen folgende Daten erhoben:

• Die Pflichtstunden nach Stundenplan;

• die von den hierfür im Stundenplan vorgesehenen Lehrkräften nicht erteilten Un- terrichtsstunden nach Gründen (Abwesenheitszeiten);

• die Stunden des Vertretungsunterrichts nach Maßnahmen (Vertretungsstunden).

Die letztendlich ausgefallenen Unterrichtsstunden sind der Saldo aus Abwesen- heitszeiten von Lehrkräften und den Vertretungsstunden. Eine Differenzierung nach Lehrämtern oder Fächern erfolgt nicht.

6. wie sichergestellt wird, dass der Umfang der Krankheitsreserve bedarfsgerecht ist;

Die 1.666 für die fest installierte Krankheitsreserve im Landeshaushalt zur Verfü- gung stehenden Stellen sind durch die Vorgaben in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation (Organisationserlass) auf die einzelnen Schularten verteilt.

Letztmalig wurde diese Verteilung zum Schuljahr 2016/2017 an die Entwicklung der verschiedenen Schularten durch Veränderung der Kontingente angepasst. Die Schülerzahlen legen derzeit eine Verschiebung von Stellen aus den Bereichen allgemein bildende Gymnasien und berufliche Schulen in Richtung der anderen Schularten nicht nahe. Mit dem Organisationserlass für 2017/2018 wurde den Staatlichen Schulämter die Möglichkeit eröffnet, in begründeten Fällen für ihren Bereich im Rahmen der ihnen zugewiesenen Deputate Umschichtungen zwischen den Schularten vornehmen. Darüber hinaus können die Vertretungsreserven in den einzelnen Schularten im Bedarfsfall auch schulartübergreifend eingesetzt werden.

7. nach welchen Einstellungskriterien die Stellen der Krankheitsreserve besetzt werden;

(6)

9. in welcher Höhe und wann die mit Gymnasiallehrkräften besetzten Deputate der Krankheitsreserve über das Schuljahr 2016/2017 verteilt abgerufen wurden (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schularten und Monaten);

Der Einsatz der Krankheitsreserve erfolgt vor Ort nach Bedarf. Daten über den Einsatzzeitpunkt und die Dauer des Einsatzes und die Einsatzfächer werden nicht systematisch erhoben. Das Kultusministerium geht davon aus, dass die Krank- heitsreserve in vollem Umfang benötigt wird.

10. inwiefern sie den Umfang dieser mit Gymnasiallehrkräften besetzten Deputate der Krankheitsreserve für auskömmlich hält (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schularten und Fächern);

Grundsätzlich gilt, dass auch bei einer Ausweitung des Angebots an Krankheitsre- servestellen nicht auf vorübergehende Mehrarbeit und befristete Verträge verzich- tet werden kann, da insbesondere bei fachbezogenem Unterricht das Reserveange- bot und der aktuelle Bedarf nicht immer zueinander passen.

Falls an Standorten Ersatzbedarfe bei z. B. Krankheitsausfällen nicht zu befriedi- gen sind, handelt es sich häufig um Fächer, bei denen das Bewerberangebot insge- samt knapp ist. In diesem Fall könnten auch unbefristete Krankheitsvertretungs- stellen nicht besetzt werden.

11. inwiefern sie es vor dem Hintergrund der hohen Bewerberzahlen für sinnvoll erachtet, die Krankheitsreserve mit Gymnasiallehrkräften deutlich aufzusto- cken, um dadurch andere Maßnahmen zur Deckung des Stundenausfalls an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen zu reduzieren (ins- besondere Mehrarbeit und befristete Arbeitsverträge);

Die Frage des für sinnvoll erachteten Gesamtvolumens der Krankheitsreserve sollte unabhängig von der Größe des Bewerberangebots an Gymnasiallehrkräften betrachtet werden. Bei der Ausweisung der Vertretungsreserve spielt gerade im gymnasialen Bereich die Fachlichkeit eine große Rolle. Die fachliche Vertretung ist in der Fläche nicht alleine durch fest installierte Krankheitsstellvertreter zu ge- währleisten. Es ist erforderlich, hierfür weiterhin kurzfristig und gezielt befristete Verträge abschließen zu können.

Bereits bei den Stellen für Gymnasiallehrkräfte an Gemeinschaftsschulen mangelt es immer wieder an interessierten Bewerberinnen und Bewerbern. Es ist deshalb nicht damit zu rechnen, dass eine Erhöhung des Stellenangebots durch Einbringen weiterer Krankheitsreservestellen einen positiven Effekt auf die Versorgung der Gemeinschaftsschulen hat.

12. inwiefern und in welchem Umfang sie plant, die Krankheitsreserve für die Ge- meinschaftsschule bis 2020 mit Gymnasiallehrkräften aufzustocken (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Fächern).

Den aufwachsenden und neuen Gemeinschaftsschulen werden auch in den kom- menden Jahren weiterhin Gymnasialstellen zur Einstellung von Gymnasiallehr- kräften zur Verfügung gestellt werden. Die Schulverwaltungsbehörden entschei- den, in welchen Fächern Einstellungsbedarf besteht. Eine Kennzeichnung von Stellen zur Krankheitsvertretung ist nicht vorgesehen. Inwieweit die Staatlichen Schulämter diese der Krankheitsreserve zuweisen, fällt in deren Entscheidungs- bereich.

Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Entscheidend für einen positiven Probelauf wird aus Sicht der Fach- gruppe BePo sein, dass beim Einsatz der Bodycam nicht die Kontrolle der Kollegen im Vordergrund steht.. Die

wie viele zusätzlichen Stellen und Klassen sie den beruflichen Schulen im Schuljahr 2009/2010 für den bedarfsgerechten Ausbau der beruflichen Vollzeitschulen sowie für das in

Nach Nr. 6.6 können in Abgangs- und Abschlusszeugnissen unter Bemerkungen positive Hin- weise auf das Arbeitsverhalten oder auf besondere Leistungen im Schulleben, z. für eine

[r]

Für berufliche Schulen oder berufliche Abteilungen in Schulzentren der Sekundarstufe II oder einzelne berufliche Bildungsgänge können in Abweichung von den §§ 1 und 2 die

 online Informatik-Kurs für Lehrende (MOOC) des europäischen Schulnetzes EUN Einladung an die Direktion, IT-Betreuung, eLearning Koordination:.. Das BMBF will die Neuregelung

Gemäß den fachbezogenen Vorgaben für die Abiturprüfung 2022 besteht für das Fach Englisch (Profil bildendes Leistungskursfach, Weiteres Leistungskursfach sowie Grundkursfach)

Modulteil: Übung zu Einführung in die theoretische Mechanik Lehrformen: Übung. Sprache: Deutsch