Zusammenfassung der Abschlussarbeit des Postgradualstudiums
„Toxikologie und Umweltschutz“ der Universität Leipzig; März 2010 Dr. rer. nat. Ute Bäumer
Thema: Eisenoxide – Ableitung einer Bewertung nach den Vorgaben der MAK- Kommission der DFG
Die toxikologische Bewertung der Eisenoxide für die Senatskommission der DFG (MAK- Kommission) umfasst zweiwertiges Eisenoxid (FeO), dreiwertiges Eisenoxid (Fe2O3) sowie das Mischoxid (Fe3O4) jeweils als alveolengängigen Staub (A-Staub).
Die Bewertung der Eisenoxide gilt nicht für ultrafeine Eisenoxidpartikel. Weiterhin sind Eisenoxide ausgenommen, die nachweislich nicht bioverfügbar sind.
Grund für die Neubewertung der Eisenoxide war die Festsetzung des allgemeinen
Staubgrenzwertes auf 1,5 mg/m³ für alveolengängigen Staub (A-Staub) und für 4 mg/m³ für die einatembare Fraktion (E-Staub) im Jahr 1997. Stäube, die in Verdacht standen, neben einen Partikeleffekt einen stoffspezifischen Effekt zu verursachen, sollten daraufhin neu bewertet werden.
Umfangreiche Literaturrecherchen zu Eisenoxiden wiesen neben einen Partikeleffekt auf einen stoffspezifischen Effekt hin. Tierexperimentelle Untersuchungen belegen, dass eine Bioverfügbarkeit von Eisenionen (Fe2+ und Fe3+) aus Eisenoxidpartikel intrazellulär und extrazellulär gegeben sein kann. Überschreiten die Mengen der freigesetzten Eisenionen z.
B. in der Lunge die zelluläre Homöstase, können sie entsprechend der Fenton-Reaktion die vermehrte Bildung reaktiver Sauerstoffspezies verursachen, welche wiederum Auslöser gentoxischer und kanzerogener Veränderungen in den Zellen sein können. Auch bei einem momentanen oder über längere Zeit andauernden Überangebot von Eisenionen ist nicht sicher, ob die körpereigenen Abwehrmechanismen (Bindung an Transferin und Ferritin) ausreichend sind, um die Bildung freier Eisenionen zu verhindern. Ein NOAEL hierfür ist nicht bekannt.
Trotz einer Vielzahl an epidemiologischen Studien zum Lungenkrebsrisiko (Exposition gegenüber Eisenoxid-haltigem Staub), in denen zum Teil eine Risikoerhöhung beobachtet wurde, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine endgültige Aussage zur kanzerogenen Wirkung von Eisenoxiden beim Menschen wegen der am Arbeitsplatz vorliegenden Mischexposition getroffen werden.
Im Ergebnis der Auswertung der gegenwärtig verfügbaren und für eine Bewertung
relevanten Literatur können bioverfügbare Eisenoxide in die Krebskategorie 3B eingestuft werden. Demnach liegen aus in-vitro- oder aus Tierversuchen Anhaltspunkte für eine
krebserzeugende Wirkung vor. Diese sind aber nicht ausreichend für eine Einstufung in eine andere Krebskategorie. Zur endgültigen Entscheidung sind weitere Untersuchungen
erforderlich (MAK-Werte-Liste 2009). Eine Einstufung in andere Kategorien (Hautresorption, sensibilisierende, fruchtschädigende, keimzellmutagene Wirkung) erfolgte nicht.