A 8 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
Heft 1–2|
7. Januar 2013 Oxidativer Stress gilt als Ursache einer ganzenReihe von Krankheiten. Um das Ausmaß von oxidativem Stress zu messen, wurde bislang meist der Oxidationszustand des kleinen Mole- küls Glutathion in Zellextrakten bestimmt. Wis- senschaftler im Deutschen Krebsforschungs- zentrum (DKFZ) zeigten nun erstmals, dass gestresste Zellen ihr oxidiertes Glutathion in einem zellulären Endlager deponieren. Das schützt die Zellen vor oxidativem Stress – und zieht die Aussagekraft der herkömmlichen Messmethode in Zweifel (Nature Chemical Bio- logy 2012, doi: 10.1038/NCHEMBIO.1142).
Ist eine Zelle mehr reaktiven Sauerstoffver- bindungen („freie Radikalen“) ausgesetzt, als sie umgehend abbauen kann, erleidet sie oxida- tiven Stress: Wichtige Bausteine wie Proteine, DNA und Lipide werden oxidiert und dadurch geschädigt. Um festzustellen, ob eine Zelle un-
ter oxidativem Stress steht, untersuchen For- scher häufig den Oxidationszustand des Glu- tathions. Dieses kleine Molekül schützt die Zel- le vor reaktiven Sauerstoffverbindungen, indem es selbst oxidiert wird. Theoretisch sollte die Menge an oxidiertem Glutathion also anzeigen, ob eine Zelle gesund oder oxidativ gestresst ist. Diese Annahme, auf der eine sehr große Anzahl wissenschaftlicher Studien basiert, ist jedoch trügerisch, wie nun Forscher um Priv.-Doz. Dr. med. Tobias Dick zeigen. „Bisher mussten die Zellen zerstört werden, um das oxidierte Glutathion zu messen“, erklärt Dick.
Es wurde angenommen, dass es im Zellplas- ma verbleibt, wo es entsteht.
Um den tatsächlichen Verbleib des oxidier- ten Glutathions innerhalb der Zelle genauer zu untersuchen, entwickelten Dick und seine Mit- arbeiter Biosensoren, die durch Lichtsignale
den Oxidationsstatus des Glutathion in der in- takten Zelle anzeigen. In Hefezellen gelang es den Forschern erstmals, dem oxidierten Gluta - thion in Echtzeit auf seinem Weg durch die le- bende Zelle zu folgen. Dabei zeigte sich über- raschenderweise, dass es nicht im Zellplasma bleibt, sondern schnellstmöglich in ein siche- res Depot, die Vakuole, weggeschlossen wird.
Zellen, die nach der bisherigen Messme- thode für oxidativ gestresst gehalten worden wären, erschienen in ihrem Plasma vollkom- men gesund. Die Ergebnisse bedeuten, dass die Menge des oxidierten Glutathion – entge- gen der bisherigen Überzeugung – nichts dar - über aussagt, ob die Zelle unter oxidativem Stress leidet oder nicht. „Es ist daher wichtig“, sagt Tobias Dick, „frühere Studien auf Basis der herkömmlichen Messmethode, neu zu be-
werten.“ EB
OXIDATIVER STRESS MUSS NEU BEWERTET WERDEN
Die hohe Arbeitsbelastung sowie die ständige Regressgefahr bei der Verordnung von Arznei- und Heil- mitteln sind nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns zwei wesentliche Fakto- ren, die junge Mediziner von einer Niederlassung in eigener Praxis ab- halten. Abhilfe schaffen soll hier unter anderem eine Neuordnung des Bereitschaftdienstes, die der KV-Vorsitzende Dr. med. Wolfgang Krombholz im Dezember in Mün- chen vorstellte: Das Dienstalter wird auf 62 Jahre begrenzt, maxi- mal sollen sechs Wochenenddienste pro Jahr anfallen, die Dienstberei- JAHRESBILANZ DER KV BAYERNS
Arztberuf muss attraktiver werden
Erst ab Mitte 50 haben Medizinische Fachangestellte künftig Anspruch auf 30 Tage Jahres- urlaub.
Foto: picture alliance
Seit 1. Januar gilt für Medizinische Fachangestellte (MFA) eine neue Urlaubsregelung. Die Tarifparteien haben sich auf eine Änderung zum Manteltarifvertrag verständigt. Da- nach stehen MFA künftig 28 Ur- laubstage und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Urlaubstage zu.
MFA im Alter unter 30 Jahre haben somit zwei Tage mehr Urlaub im Jahr. Bei den 30- bis 40-Jährigen ändert sich nichts, und statt wie bisher ab 40 erhalten MFA künftig erst ab 55 Jahren 30 Tage Urlaub.
MFA, die vor Inkrafttreten des Än- MEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE
Anspruch auf Jahresurlaub verändert
derungstarifvertrags 40 Jahre alt ge- worden sind, behalten im Sinne des Bestandsschutzes den Urlaubsan- spruch von 30 Tagen (siehe Be- kanntgabe in diesem Heft).
Die Änderung war notwendig geworden, weil das Bundesarbeits- gericht am 20. März 2012 (9 AZR 529/10) eine Staffelung von Ur-
che werden vergrößert und bisher vom Dienst befreite Arztgruppen eingebunden.
Medizinische Unterversorgung lasse sich mit der neuen Bedarfspla- nungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses besser identifi- zieren, sagte der Erste stellvertreten- de KV-Vorsitzende, Dr. med. Pedro Schmelz. Das Problem des eklatan- ten Nachwuchsmangels im ambu- lanten Bereich löse sie aber nicht.
Wesentlich sei, dass infrastrukturel- le Defizite behoben würden und die jahrelange Unterfinanzierung der Praxen ein Ende habe. Hier sei die Politik gefordert. ks laubstagen „aus Altersgründen“ be- reits ab dem 30. oder 40. Lebens- jahr als „unmittelbare, nicht ge- rechtfertigte Diskriminierung“ un- tersagt hatte. Der Manteltarifver- trag wurde deshalb in diesem Punkt angepasst. Die Laufzeit des gesam- ten Manteltarifvertrages wurde bis zum 31. März 2016 verlängert. TG