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Ausdehnung der Betriebszeiten des öffentlichen Verkehrs bis 01.00 Uhr

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M 074/2002 BVE 28. August 2002 49C

Motion

3113 Kiener Nellen, Bolligen (SP)

Weitere Unterschriften: 35 Eingereicht am: 25.03.2002

Dringende Verbesserungen im Tarifverbund des Bären-Abi

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Möglichkeiten (GöV und AGV) im dicht besiedelten Perimeter des Tarifverbundes des Bären-Abis (RVK IV) folgende dringenden Verbesserungen in Zusammenarbeit mit den Transportunternehmungen umzusetzen:

1. Tarifverbund für Einzelfahrausweise und Mehrfahrtenkarten im Einzugsgebiet der Regionalen Verkehrskonferenz IV.

2. Ausdehnung der Betriebszeiten des öffentlichen Verkehrs bis 01.00 Uhr.

3. An allen Haltestellen Billettautomaten anbringen, die das ganze Angebot im Einzugsgebiet der regionalen Verkehrskonferenz IV abdecken.

4. An gemeinsamen Haltestellen des öffentlichen Verkehrs Fahrpläne aller Unternehmen anbringen, welche die betreffende Haltestelle bedienen.

Begründung:

Die Kantonsverfassung beauftragt Kanton und Gemeinden, den öffentlichen Verkehr und das Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern (Art. 34 Abs. 2 KV). Um diesem Verfassungsauftrag sowie den Bedürfnissen der KundInnen gerecht zu werden, drängen sich die genannten Verbesserungen auf.

zu 1. Einführung eines Tarifverbundes für Einzelfahrausweise und Mehrfahrtenkarten Seit Jahren besteht in Form des Bären-Abis ein Tarifverbund für AbonnentInnen des öffentlichen Verkehrs in der Region Bern. Dieses Abonnement ist beliebt und hat sich bewährt. Es wird aber zunehmend zum Ärgernis, dass keine Anstrengungen unternommen werden, den Tarifverbund auch für Einzelfahrausweise und Mehrfahrtenkarten zu realisieren.

• In den letzten Jahren wurden Postautolinien gekappt (Längenberg-Linien in Köniz und Kehrsatz). KundInnen müssen also auf Bern mobil umsteigen und eine zweite Fahrkarte lösen.

• Eine Fahrt von Kirchlindach via Zollikofen in ein Quartier der Stadt Bern erfordert gar drei Fahrkarten. (Postauto, RBS, Bern mobil)

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• Alle BenützerInnen des RBS, die auf eine Linie von Bern mobil umsteigen, benötigen eine zweite Fahrkarte.

• Bei den Postautolinien ist das Zusteigen auf Haltestellen in der Stadt Bern beim Verkehr stadteinwärts, bzw. Aussteigen stadtauswärts verboten.

Eine solche Politik ist weder kundInnenfreundlich noch trägt sie dazu bei, dass auch im Freizeitverkehr oder zum Einkaufen die öffentlichen Verkehrsmittel vermehrt benützt werden. Beides sind erklärte Ziele der Verkehrspolitik. Der fehlende Tarifverbund fördert eher die Benützung des privaten Motorfahrzeuges. Wenn schon öV-Linien nicht parallel geführt werden sollen, so ist wenigstens dafür zu sorgen, dass die KundInnen nicht auch noch mit höheren Preisen für die Verschlechterung des Angebots bestraft werden.

zu 2. Ausdehnung der Betriebszeiten des öffentlichen Verkehrs bis 01.00 Uhr

Dass die öffentlichen Verkehrsmittel ihren Betrieb heute bereits vor Mitternacht einstellen, entspricht längst nicht mehr den Bedürfnissen und Gewohnheiten einer urbanen Bevölkerung. Wer mit dem Zug um Mitternacht in Bern ankommt, soll nicht auf ein privates Fahrzeug oder Taxi angewiesen sein.

zu 3. An allen Haltestellen Billettautomaten anbringen, die das ganze Angebot im Einzugsgebiet der regionalen Verkehrskonferenz IV abdecken.

Auch da wo der Tarifverbund besteht, kann er nur zum Teil genutzt werden. An vielen Bahnlinien stehen an den Haltestellen Billettautomaten, an welchen nicht einmal Billette nach allen Stationen an der gleichen S-Bahn-Linie gelöst werden können. Ganz zu schweigen davon, wenn eine Kundin oder ein Kunde etwa auf die Idee kommen sollte, unterwegs auf eine andere S-Bahn umzusteigen oder gar von Bern-Ausserholligen (BLS) auf den Längenberg zu fahren. Entsprechende Billettautomaten sind an den Haltestellen anzubringen. Im übrigen könnte dieses Problem mit einem Zonentarif elegant gelöst werden.

zu 4. An den gemeinsamen Haltestellen müssen überall auch die Fahrpläne der anderen Linien angeschlagen werden, welche die betreffende Haltestelle bedienen.

Fehlende Fahrpläne anderer Unternehmungen des öV an den gemeinsamen Haltestellen sind ein Ärgernis. Diese Informationslücken sind zu ergänzen.

Antwort des Regierungsrates

Der öffentliche Verkehr hat sich zur Verbesserung der Marktposition in allen Bereichen - so auch in den geforderten Punkten Tarifsystem, Betriebszeiten, Distribution und Informa- tion - kundenorientiert zu entwickeln. Es gilt aber zu beachten, dass ein Teil des Hand- lungsspielraumes bei den Transportunternehmungen (TU) liegt, welche die Tarifhoheit in- nehaben und für die Marktkommunikation verantwortlich sind. Die Umsetzung der Motion wäre jedoch voraussichtlich mit wesentlichen Kostenfolgen für den Kanton Bern verbun- den.

Zu den einzelnen Forderungen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

1. Der 1990 eingeführte Abonnementsverbund der Region Bern (BäreAbi) konnte in meh- reren Etappen schrittweise erweitert werden. Das Sortiment wurde in dieser Zeit hinge- gen lediglich um eine Tageskarte erweitert. Die Ausdehnung des Sortimentes auf Ein- zelfahrausweise und Mehrfahrtenkarten (integraler Tarifverbund) wird von allen beteilig- ten Partnern im Hinblick auf die Erweiterung der S-Bahn Bern per Dezember 2004 in- tensiv geprüft, nachdem in letzter Zeit wesentliche technische und tarifarische Hemm-

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nisse beseitigt werden konnten. Das zuständige Amt für öffentlichen Verkehr ist von den TU der Region Bern mit der Projektleitung beauftragt worden.

Wegen der Tarifhoheit der TU könnte der Kanton einen integralen Tarifverbund hinge- gen nur dann durchsetzen, wenn er die möglichen Einnahmenausfälle - die sogenann- ten "Durchtarifierungsverluste" - übernehmen würde. Dies ist aus finanziellen Gründen jedoch nicht vorgesehen. Das Zustandekommen eines integralen Tarifverbundes bleibt deshalb vom Einverständnis aller beteiligten TU abhängig, auch von denjenigen ohne Angebotsbestellung des Kantons Bern (Fernverkehr, touristischer Verkehr).

2. Die kantonale Angebotsverordnung vom 10. September 1997 (SR 762.412) bestimmt in Artikel 5 Absatz 3 ein Ende der Betriebszeit um Mitternacht. Spätere Angebote werden bei genügender Nachfrage im Rahmen von kommunalen Zusatzangeboten mit zu- schlagspflichtigen Nachtbussen durchgeführt. Eine Ausdehnung des normalen Betrie- bes im Orts- und Regionalverkehr um eine Stunde wäre hingegen mit wesentlichen Mehrkosten verbunden. Der Regierungsrat wurde gestützt auf Ziffer 9.6 des GRB 1352 vom 7. September 2000 beauftragt, die Betriebszeiten des öffentlichen Verkehrs, insbe- sondere betreffend Nachtlinien, zu überprüfen. Die zu erwartenden Kosten einer Be- triebszeitverlängerung werden dem Grossen Rat im Rahmen des nächsten Angebots- beschlusses (voraussichtlich Frühling 2004) zum Entscheid vorgelegt werden.

3. Die Forderung, dass an allen Bahn- und Bushaltestellen Billette nach allen Haltestellen im Gebiet der Regionalen Verkehrskonferenz Bern-Mittelland gekauft werden können, wäre nur bei Einführung eines integralen Tarifverbundes realisierbar. Unbestritten ist, dass Billette nach allen Zielorten an der gleichen S-Bahn-Linie angeboten werden müs- sen. Nach Auskunft der TU ist dies bei fast allen Haltestellen im Gebiet der Regionalen Verkehrskonferenz Bern-Mittelland möglich (Ausnahme: einzelne S-Bahn-Stationen auf der S2 und der S4 für die Zielorte nach dem Zentrum). Durch den sich im Gang befindli- chen Ersatz dieser ungenügenden Billettautomaten (Abschluss im Dezember 2004) werden diesbezüglich laufend Verbesserungen erzielt.

4. Die umfassende Haltestelleninformation mit Angabe der Fahrpläne oder Abfahrtszeiten aller Regional- und Ortslinien ist unbestritten. Die heutigen Informationslücken werden im Rahmen der Kommunikations- und Marketingkonzepte für die Erweiterung der S- Bahn Bern analysiert und per Dezember 2004 geschlossen.

Obwohl die Stossrichtung der Motion grundsätzlich begrüssenswert ist, lehnt der Regie- rungsrat die Ziffern 1 - 3 wegen voraussichtlichen Kostenfolgen aufgrund des Moratoriums für neue Ausgaben ab.

Antrag:

Ziffern 1 - 3 Ablehnung Ziffer 4 Annahme als Motion

An den Grossen Rat

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