\:?l"][n$1t1tutsOffnungszeiten
Neue Instituts- öffnungszeiten!
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Die Zeiten, in denen die verschiedenen Institute unserer Universität geöffnet haben, sind kunterbunt gemischt:
Montag bis Freitag von10bis11;Montag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 10; immer außer Mittwoch von 10:30bis12....alles ist möglich - und fast alle sind sie unterschiedlich.
Aber ab jetzt gibt es Aussicht auf Besserung: Die Studierendenvertreter im Senat (dem höchsten Gremi- um der Universität) haben sich dafür eingesetzt,daß die Institutsöffnungszeiten TU-weit vereinheitlicht werden. Die Lösung war schließlich die Einführung von sogenannten "Kemöffnungszeiten": Alle Institute haben mindestensarnMontag von9bis12und von Dienstag bis Donnerstag von10bis12offenzuhalten; alles, was darüber hinausgeht, liegt im Ermessen des Institutes.
Für die Studierenden heißtdas:Sobald diese Regelung
Kennst du das Gefühl, wenn man sich noch in letzter Minute für irgendwas anmelden möchte oder ganz dringend ein Buch aus einer Institutsbibiliothek braucht und vor der ver-
schl.~ssenenTür des Sekretariates feststellen muß, daß man die Offnungszeiten mit denen vom Nachbarinstitut verwech- selthat?
in Kraft getreten ist (also ab demnächst), kann man sicher sein, daß, egal auf welches Institut man geht, dieses zu diesen Zeiten immer offen hat.
Und für den Fall,daßdem doch nicht so ist: Wenn dir an einem Institut auffällt,daßdiese Regelung oft oder sogar regelmäßig umgangen wird, dann fordere sie ein - oder sage es deinen Studienrichtungsvertretern, damit sie es für dich und deine Kollegen tun können...
Evelin Fisslthaler
Auszug aus der Satzung der TU Graz:
(I)Die Leiterinoder derLeiterdes Institutshatfür eine geregelte ÖffnungsuitderInstitute vorzusorgen.
WährendderLehrvmnstaltungszeiten ist eineKem- öffnungszeitderInstituteamMoatagvon 9:00 Uhr bis 12:00UbrundVODDieDst8gbisDomaerstag von 10:00 bis 12:00Ubreinzubalten.Für berufstäti- ge Studierendeistnachtelephoniscbecoderelektroni- scherTerminvereinbarung auch au8erbalbderKem- öffnungszeitenAbend dieMögIicbkeitdesZuganges zumInstitutvorzuaebeo.
SodieÖffnungszeitenwQuendder lehrveranstaltungs- freien Zeitei.ngescbrinktwerden.ist diesinsbesondere ime1ektroniscben InformabonssystemderTIJGraz (TUGOnIine)zeitgemill,d.b. inneIbalbvoneinerWo- che.bekanntzugeben.
(2)Die Sprecbstundender Leiterin oder desLeiters desInstitutsundderamInstitutbediensteten UnivCISitätslebn:nindimAusmaß von 2 Stundenwö- chentlichvorzusehen.DieSprecbstunden können auch telephonisch bzw.aufelektronischenWege vereinbart werden.
Natan / März 2001
(3)DieBenutzungszeitender,den Instituten ange- schlossenen Bibliotheken sindimSatzungsteil090 - IX.
Betriebs-und Benutzungsordnungen. §2 detailliert geregelt.I
(4)DieRektorinoder derRektor hatfürdie Durch- fiihrungzusorgen und gegebenenfallsimEinverneh- men mitderLeiterin oder dem Leiter des Instituts positiveMaßnahmenzurUmsetzung einzuleiten.
'Öffnungszeiten
§2.DieBenützungsmöglichkeitderbereitgestellten Bestände. Bestandsnachweise und technischen Hilfs- mitlieI
wirdgewährleistet:
1.AnderHauptbibliothek während mindestens1.400 Stundenjlbrlicb.davoninvorlesungsfreien Zeiten
wöchentlich mindestens20Stunden
2.An denFachbibliothekenwährendmindestens800 Stundenjlihrlich.davon in vorlesungsfreien Zeiten
wöchentlich mindestens15 Stunden
3.An den Universitiitsimtitutenwährendminde- stensSOGStundenjibrlicb. davoninvorlesungsfreien
Zeiten wöchentlich mindestens 5 Stunden.