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Wenn ja: Welche Auswirkungen hat die Angleichung der Reserven auf die Prämien der Versicherten? 3

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I 359/2005 GEF 1. Februar 2006 44C

Interpellation

0275 Vaquin, Moutier (CVP) Aellen, Tavannes (PSA) Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 22.11.2005

Harmonisierung der Krankenkassenreserven - Folgen für den Kanton Bern?

Bundesrat Pascal Couchepin will, dass die Reserven der Krankenversicherungen bis 2012 ausgeglichen werden.

Die Krankenkassen sind gehalten, Mindestreserven zu halten (15 % für grosse Kassen mit über 250 000 Versicherten, 20 % für die anderen). Diese Forderung gilt gesamtschweizerisch, obwohl die Rechnungen pro Kanton erarbeitet werden.

Anscheinend hat der Wille, Marktanteile zu erobern oder zu halten, vor allem in den deutschsprachigen Kantonen zu unterdurchschnittlichen Reserven geführt, wobei die Prämien unter dem Niveau, das die Kosten gerechtfertigt hätten, gehalten wurden.

Der Kanton Bern gehört anscheinend zu denjenigen Kantonen, deren Gesamtreserven unter dem gesetzlichen Minimum liegen.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Entspricht die für den Kanton Bern beschriebene Situation der Realität?

2. Wenn ja: Welche Auswirkungen hat die Angleichung der Reserven auf die Prämien der Versicherten?

3. Kann er die Auswirkungen bis 2012 dieser Angleichung pro Tarifzone im Detail angeben?

4. Was gedenkt er zu unternehmen, damit das vom Bund festgelegte Ziel erreicht wird?

5. Wäre die Schaffung einer Einheitskasse geeignet, solche Ungleichheiten zu beheben?

Antwort des Regierungsrates

Die Krankenkassen stehen unter der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Aus diesem Grund fallen Fragen im Zusammenhang mit den Reserven der Krankenversicherer nicht in den Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ist deshalb an das Bundesamt für Gesundheit gelangt, um weitere Informationen zu den Krankenkassenreserven zu erhalten.

Antwort auf Frage 1:

Die Ausführungen in den erhaltenen Unterlagen machen deutlich, dass bei einzelnen der im Kanton Bern tätigen Krankenversicherer in den letzten Jahren die Prämien die Kosten – inklusive Reserven - nicht zu decken vermochten. Diese Unterdeckung gilt es nun schritt-

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2 weise zu beheben. Allerdings gibt es auch Versicherer, welche im Verhältnis zu den Kos- ten zu hohe Prämieneinnahme aufweisen. In diesen Fällen soll die Überdeckung abgebaut werden.

Antwort auf Frage 2:

Um die kantonale Reservesituation zu bereinigen, werden einige Krankenversicherer zu- künftig die Prämien leicht über den zu erwartenden Kosten festlegen müssen. Anderer- seits werden diejenigen Versicherer, deren Reserven über den Mindestreserven liegen, die Prämien leicht senken müssen. Die Wirkung auf die Prämie wird von Versicherer zu Versicherer variieren.

Antwort auf Frage 3:

Der Regierungsrat kann keine Aussage darüber machen, wie die Auswirkungen dieser Angleichung pro Tarifzone aussehen werden.

Antwort auf Frage 4:

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat keinen Einfluss auf das von den Bundesbehör- den festgelegte Ziel betreffend Mindestreserven. Aufsichtsbehörde ist das BAG, das die Tarife der Krankenversicherer jährlich genehmigen muss und die durch den Bundesrat festgelegten Ziele und Rahmenbedingungen durchsetzen muss.

Antwort auf Frage 5:

Der Begriff Einheitskasse wird häufig verwendet, um darzulegen, dass die heutige Vielzahl von Krankenkassen durch eine einzige Kasse ersetzt werden könnte. Die Ausgestaltung einer solchen Einheitskasse in Bezug auf regional differenzierte Prämien- und Reservehaltung ist offen. Die Frage kann deshalb nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden.

An den Grossen Rat

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