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Archiv "Wie wirkt die Erhöhung der Bemessungsgrenze" (17.02.1977)

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Wie wirkt

die Erhöhung der Bemessungsgrenze?

(Durchschnittliche Höchst-

Cri

beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 1. ,.1977

1976 (Arbeitnehmer-u.

Arbeitgeberanteil) in DM je Monat

0

Die besser verdienenden Ange- stellten und Arbeiter werden vor- aussichtlich ab Mitte 1977 erneut zur Kasse gebeten, wenn die Re- gierungspläne Wirklichkeit wer- den und die Beitragsbemes- sungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von der- zeit 2550 auf künftig 2890 DM Brutto-Monatsverdienst angeho- ben wird. Bei einem durch- schnittlichen Beitragssatz sämt- licher gesetzlicher Krankenkas- sen — er lag 1976 bei 11,3 Prozent

— errechnet sich dann ein Höchstbeitrag von 327 DM mo- natlich, der je zur Hälfte vom Ver- sicherten und dessen Arbeitge- ber zu tragen ist DÄ/Globus Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Eine positive SPD-Reaktion auf den Höchstbetrag für Arzneimittel

Auf eine positive Reaktion in der SPD-Bundestagsfraktion ist der Vor- schlag des Bundesarbeitsministe- riums gestoßen, zur „strukturellen Verbesserung des Gesundheitswe- sens" auch einen Höchstbetrag für zu verordnende Arzneimittel festzu- legen. Der stellvertretende Vorsit- zende des Arbeitskreises Wirt- schaftspoltik der SPD-Fraktion, Uwe Jens, sieht in diesem Vorschlag ei-

nen Weg, um die „unkontrollierte Ausgabenflut" für Medikamente ein wenig einzudämmen. Der Vorschlag aus dem Arbeitsministerium sieht zugleich vor, daß eventuelle Über- schußbeträge von der Gesamtvergü- tungssumme für Kassenärzte abge- zogen werden sollten, falls die Höchstbeträge für die verschiede- nen Krankheiten von den Ärzten bei der Verordnung von Arzneimitteln überschritten werden. Jens vertrat die Auffassung, daß durch eine solche Regelung zumindest die

„wahllose Verschreibung" verschie- dener Arzneien eingedämmt werden könne. „Selbstverständlich" dürfe es auf diese Weise nicht zu einer

„uneffektiven" Behandlung der Pa- tienten kommen. ppp/DÄ

Private

Krankenversicherung fordert Mitspracherecht

Der Verband der privaten Kranken- versicherung (PKV), Köln, hat in ei- ner schriftlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ko- stendämpfungsgesetzes dafür plä- diert, die bestehenden Einkom- mensgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung beizubehal- ten. Die PKV akzeptiert auch keine isolierte Erhöhung der Beitragsbe- messungsgrenze auf 2890 DM.

Größten Wert legt die Privat-Asseku- ranz darauf, bei der Festsetzung der Pflegesätze in der Krankenhausbe- darfsplanung beteiligt zu werden.

damit keine Maßnahmen beschlos-

sen werden, die sich zu Lasten der Selbstzahler auswirken. Eine Inve- stitionskostenbeteiligung bestehen- der Krankenhäuser in Höhe von zehn Prozent wird abgelehnt, weil sich diese Häuser in ihrer ganzen Planung auf die Selbstkostenrech- nung eingestellt hätten. Eine gerin- gere Investitionsbeteiligung bei Neubauten wird dagegen für mög- lich gehalten. Schließlich wird die Besitzstandswahrung des Beitrags- zuschusses an privatversicherte Al- tenteiler für unabdingbar gehalten, weil für die gesetzlich versicherten Altenteiler auch keine Benachteili- gung vorgesehen ist. DÄ

Deutsche Angestellten- Gewerkschaft kritisiert den Gesetzentwurf

Die Deutsche Angestellten-Gewerk- schaft (DAG) hat das Konzept des Bundesarbeitsministeriums zur „Sa- nierung" der Renten- und Kranken- versicherung kritisiert und gleich- zeitig Alternativvorschläge unter- breitet. Nach Auffassung der DAG müsse eine sozial ausgewogene Lö- sung angestrebt werden, die das Sy- stem der gegliederten Sozialversi- cherung festigt und nicht aushöhlt, die Selbstverwaltung stärkt und nicht einschränkt. Im einzelnen schlägt die DAG vor:

> Kürzung des Beitrages der Ren- tenversicherung zur Krankenversi- cherung der Rentner von 17 auf 15 Prozent der Rentenausgaben (Re- gierungsvorschlag: auf 11 Prozent);

> Wiedereinführung des Beitrages von Rentenbeziehern für die Kran- kenversicherung in Höhe von zwei Prozent der Rente (Regierung: kein Rentnerbeitrag);

> Anhebung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung in dem vor- aussichtlich erforderlichen Ausmaß von 0,8 Prozentpunkten (Regierung:

Beitragsstabilität);

> Aufrechterhaltung der Beitrags- bemessungsgrenze von 2550 DM in der gesetzlichen Krankenversiche- rung.

Ferner lehnt die DAG die von der Regierung geplante nettolohnbezo- gene Rentenanpassung ab, selbst für eine Übergangszeit. Darüber hin- aus fordert die Gewerkschaft, von allen Erwerbstätigen eine Arbeits- marktabgabe zum 1. Januar 1977 zu erheben, also auch von allen Beam- ten und Selbständigen. (Dabei ver- schweigt die DAG allerdings, daß eine solche Arbeitsmarktabgabe we- nig systemgerecht wäre, weil Beam- te und Selbständige zwar mit Beiträ- gen belastet würden, aber kaum von den Segnungen der Arbeitslosen- versicherung und Arbeitsmarktver- waltung profitieren könnten.) DÄ

412 Heft 7 vom 17. Februar 1977 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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