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Archiv "Herzklappen-Affäre: Nichts Konkretes" (05.01.1998)

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Academic year: 2022

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um zweiten Mal war die soge- nannte Herzklappen-Affäre Thema eines Jahressymposi- ums des Vereins „Anwälte für Ärzte“

im November. Während der 1. Vorsit- zende des Vereins, der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. jur. Günter Ton- dorf, 1996 vor allem zu den möglichen Straftatbeständen referierte, ging es diesmal um die jüngste Entwicklung des anfangs mit großem öffentlichen Interesse verfolgten „Skandals“.

Vorläufiges Fazit des Rechtsan- walts, der einige inkriminierte Ärzte anwaltschaftlich vertritt: „Trotz der anfänglichen Furore wird ein für alle Beteiligten vergleichsweise glimpfli- ches Ende zu erwarten sein.“ Die Qualität der Ermittlungen lasse zu wünschen übrig. Hauptkritik: Zwi- schen dem Ausgangspunkt staatsan- waltschaftlicher Neugier und dem für Verdächtige erstmals sichtbar wer- denden Ermittlungsverhalten – etwa eine Durchsuchung von Wohn- und Diensträumen – liegt oft eine große Zeitspanne.

Am Hauptvorwurf, mit dem auch die Durchsuchungsbeschlüsse be- gründet werden, habe sich bis heute nichts geändert. Ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter medizini- scher Einrichtungen sollen von Her- stellern und Lieferfirmen Zuwendun- gen erhalten haben, und zwar in der Höhe, in der der vereinbarte Preis et- wa einer Herzklappe oder anderer medizinisch-technischer Artikel weit über dem marktüblichen Niveau gele- gen hat. Diese Zuwendungen, argu- mentiere die Staatsanwaltschaft, seien also vom Klinikträger und letztlich von den Krankenkassen finanziert worden.

Tondorf resümierte: „Im Verhält- nis zu den Anfangsvorwürfen, die als Skandal verkauft wurden, ist wenig übriggeblieben.“ Strafrechtlich reiche das Spektrum von der Einstellung

„mangels Tatverdacht“ über die Ein- stellung gegen Auflagen bis zum Straf- befehl oder der Anklage. Die erste Anklage gegen einen Arzt, berichtete eine Teilnehmerin des Symposiums, sei in diesen Tagen von der Staatsan- waltschaft München beim Amtsge- richt Ingolstadt erhoben worden. Ins- gesamt seien 1 680 Verfahren von den Wuppertaler Vorermittlern an die ört- lichen Staatsanwaltschaften im ganzen Bundesgebiet abgegeben worden.

Steuerfahndung

Alarmiert worden seien inzwi- schen auch die Steuerfahndungsstel- len, die nun Verfahren wegen des Ver- dachts der Steuerhinterziehung ein- leiteten, berichtete der Düsseldorfer Jurist. Der Umstand, daß dem Fiskus ein Schaden durch Verkürzung der Einkommensteuer in diesem Zusam- menhang entstanden sein könnte, sei vielerorts zu Beginn der Ermittlungen nicht hinreichend gewürdigt worden.

Die Fallkonstellationen seien sehr unterschiedlich. Die Spanne rei- che von Kongreßteilnahmen, die ein Medical-Unternehmen dem beliefer- ten Arzt großzügig finanziert habe, bis hin zu einem „Fall“, bei dem ein gemeinnütziger Verein als „Zuwen- dungswaschanlage“ fungiert habe.

Dorthin soll Geld geflossen sein, das dann ausschließlich einem Chirurgen für eine bestimmte Forschungstätig- keit zur Verfügung gestanden haben soll. Mit Spannung sei zu erwarten, wie die Staatsanwaltschaft sich zur Frage des Schadens äußern werde, be- tonte Jurist Tondorf. Insbesondere sei noch längst nicht ausgemacht, ob ein Preis, der real für ein Medizin-Pro- dukt zu zahlen gewesen wäre, tatsäch- lich – wie behauptet – um einen „Zu- wendungsaufschlag“ erhöht gewesen ist. Dr. jur. Torsten Casimir A-21

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 1–2, 5. Januar 1998 (21)

Herzklappen-Affäre

Nichts Konkretes

Was liegt heute auf dem Tisch – nach den umfangreichen Ermittlungen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft?

Z

der Marburger Bund werden sich an der Beratung und an den Aus- wahlgesprächen beteiligen. Bewerber schicken ihre Unterlagen an: TBT Zentrum für Deutsch-Norwegische Wirtschaftskontakte, Königinstraße 1, 24768 Rendsburg.

Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg Heinz Lohmann, stellvertretender LBK-Vorsitzender

Vergütung:Angestellte Assistenz- ärzte in einem kommunalen Kranken- haus verdienen im Durchschnitt mo- natlich 5 520 DM brutto. Hinzu kom- men monatlich rund 2 400 DM an Zu- lagen. Die Vergütung richtet sich nach den norwegischen Tarifen, wird in der Landeswährung ausgezahlt und un- terliegt den dort geltenden Versiche- rungs- und Besteuerungsgrundlagen.

Urlaub:Generell gilt der Jahresur- laubsanspruch von 22 Werktagen.

Arbeitsort: In Norwegen besteht ein genereller Bedarf an ärztlichem Personal. Bewerber können hinsicht- lich des Dienstortes Wünsche äußern.

Nach Eingang der Bewerbung erhal- ten sie Angebote von norwegischen Krankenhäusern, zu denen sie Stel- lung nehmen können.

Vertragsdauer:Das Minimum liegt bei 18 Monaten, besser zwei bis drei Jahre. Im jeweiligen Stellenangebot der norwegischen Krankenhäuser sind die Vertragsdauerwünsche ge- nannt. Entsprechend können die Be- werber entscheiden, wie lange sie in Norwegen bleiben wollen. Ähnliches gilt für Vertragsverlängerungen, die mit dem jeweiligen Krankenhaus zu vereinbaren sind.

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmi- gung:Bereits vor Ankunft in Norwe- gen sind die Formalitäten erledigt und für die Vertragsdauer gültig.

Unterkunft: Das jeweilige Kran- kenhaus in Norwegen hilft bei der Wohnungssuche. Viele norwegische Krankenhäuser haben betriebliche Kindergärten.

Sprachkenntnisse/Sprachkurs:

Englisch wird vorausgesetzt. Berufs- begleitend findet unentgeltlich eine intensive Einführung in die norwegi- sche Sprache statt. Für Ärzte, die be- reits einen Vertrag mit einem norwe- gischen Krankenhaus geschlossen ha- ben, findet in Hamburg ein zweimo- natiger Grundkurs statt, der in Nor- wegen vertieft wird.

Referenzen

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