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Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) Jg.20, Heft 01

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Seite 1 InhaltsverzeIchnIs:

Amtlicher Teil

1. Bekanntmachung des Aufrufes zur Schulanmeldung 2009

Ende des Amtlichen Teils

Jahrgang 20, Nr. 1, Frankfurt (Oder), 16. Januar 2009

amtlIcher teIl

Aufruf zur Schulanmeldung 2009

Auf der Grundlage des Brandenburger Schulgesetzes, § 37, Beginn der Schulpflicht, bitte ich um die ortsübliche Bekanntmachung des nachfolgenden Aufrufes zur Schulanmeldung 2009 im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder).

Aufruf zur Schulanmeldung 2009 

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September 2009 das sechste Lebensjahr vollendet haben oder vom Schulbesuch für ein Jahr zurückgestellt waren, am 1. August 2009.

Schulpflichtige Kinder müssen zum Schulbesuch an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. In der Regel ist das die örtlich nächstgelegene Grundschule. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Es besteht gem. der geltenden Schulbezirksatzung der Stadt Frankfurt (Oder) im Rahmen der Anmeldung an der zustän- digen Grundschule die Möglichkeit, zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Die schulpflichtigen Kinder des Schulbezirkes haben aber grund- sätzlich Vorrang im Aufnahmeverfahren. Über den Antrag auf den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule entscheidet das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder).

Melden Eltern ihre Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft (Freie Waldorfschule oder evangelische Grundschule) an, informieren Sie darüber unverzüglich bzw. spätestens bis zum 30. Januar 2009 die örtlich zuständige Grundschule.

Der Anmeldezeitraum ist vom 19.01.2009 bis zum 23.01.2009.

Die Öffnungszeiten der Sekretariate sind in den Grundschulen ver- öffentlicht.

 

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2009 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen.

In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Ent- sprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungs- stand des Kindes enthalten. 

Frankfurt (Oder), den 11.12.2008 Patzelt

Oberbürgermeister

ende des amtlIchen teIls Impressum

Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) Herausgeber: Stadt Frankfurt (Oder)

Der Oberbürgermeister

15230 Frankfurt (Oder), Marktplatz 1 Redaktion: Amt für Stadtverordnetenangelegenheiten

Karola Kargert,

Tel.: (03 35) 5 52 16 01, Fax.: (03 35) 5 52 16 99 Das Amtsblatt erscheint mindestens alle 2 Monate.

Es ist in den Objekten der Stadtverwaltung

Stadthaus, Goepelstr. 38 Amt für öffentliche Ordnung, Bischofstr. 6 Rathaus, Marktplatz 1 sowie

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