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Berichte aus der Arbeit 2000

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Berichte aus der Arbeit

2000

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Berichte aus der Arbeit 2000 - Jahresbericht des Landesumweltamtes Brandenburg Herausgeber (Bestelladresse):

Landesumweltamt Brandenburg (LUA) Referat Öffentlichkeitsarbeit

Berliner Straße 21-25 14467 Potsdam

E-mail: infoline@lua.brandenburg.de

Telefon: 0331/23 23 259, Telefax: 0331/29 21 08 Redaktion und Gestaltung:

Dr. Barbara Herrmann

Für den Inhalt der Beiträge zeichnen die Autoren verantwortlich • Darstellung der Landesübersichten basiert auf digitalen Daten der Lan- desvermessung laut LVermA BB, GB-G I/99 • Übersetzung: Sprachagentur U. Ritschel, Potsdam • Titelbild - Blume des Jahres 2000: Der Purpurblaue Steinsame (Lithospermum purpurocaeruleum) Stiftung Natur u. Pflanzen Hamburg

Gesamtherstellung: TASTOMAT Druck GmbH, Landhausstraße, 15345 Eggersdorf

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg herausgegeben. Sie darf weder von Par- teien noch von Wahlwerbern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.

Potsdam, im Mai 2001

Informationsdienste ☞ Umweltdaten aus Brandenburg, Veröffentlichungen des LUA - Internet unter http://www.brandenburg.de/land/mlur

☞ Aktuelle Luftqualitätswerte

- Informationstelefon 0331/29 12 68 - ORB-Videotexttafel 174

- Internet unter http://www.brandenburg.de/land/mlur/i/luftwert.htm

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len und Fachinformationen aus dem Landesumweltamtes über- geben zu können und bedanke mich gleichzeitig für Ihr großes Interesse an den Themen des Natur- und Umweltschutzes.

Das Landesumweltamt Brandenburg besteht 2001 zehn Jahre.

Es ist ein gegebener Anlass, erreichte Arbeitsergebnisse vorzu- stellen, um Bilanz zu ziehen und neue Ziele zu bestimmen.

Einzigartig in Deutschland war das Landesumweltamt von An- fang an nach dem Konzept der Zusammenfassung aller Um- weltmedien in einem Amt aufgebaut und mit diesen komplexen Arbeitsstrukturen geführt worden. Unter den Rahmenbedin- gungen allgemeiner Sparvorgaben und zusätzlicher Aufgaben stellten und stellen sich auch im Umwelt- und Naturschutz Bran- denburgs immer neue Herausforderungen an die Bewältigung der Arbeiten. So waren gerade im zurückliegenden Jahr 2000 Arbeitsstrukturen und Tätigkeitsfelder noch effektiver an neue Leistungsparameter und bestehende Arbeitsanforderungen an- zupassen. Neben den wissenschaftlich-technischen Fachauf- gaben nimmt das Landesumweltamt mittlerweile überwiegend Vollzugsaufgaben wahr. Hierzu gehören insbesondere immissi- onsschutz- und abfallrechtliche Genehmigungen, der Gewäs- serschutz mit seinen vielschichtigen wasserrechtlichen Bestim- mungen und Aufgaben zur Überwachung des internationalen Artenschutzes.

Die „Umweltdaten 2000“ vermitteln aktuelles Fachwissen über Naturschutz und Landschaftspflege, Gewässerschutz und Was- serwirtschaft, Ökologie und Umweltanalytik, Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz, über Immissions- und Strahlen- schutz sowie Raumbeobachtung aus Brandenburg.

Viele Dinge im Großen wie auch im Kleinen haben wir in den ver- gangenen Jahren geschafft. So wurden beispielsweise Schutz- gebiete ausgewiesen, Deponien gesichert, Kläranlagen gebaut,

stung in Luft, Boden, Wasser, Pflanzenbewuchs und Nahrungs- mitteln vorgestellt, interessante ökotoxikologische Fragen über Humanarzneimittelwirkstoffe, Tierarzneimittel in der Umwelt, endokrin wirksame Stoffe und Pflanzenschutzmittelrückstände bearbeitet, von Jahr zu Jahr verbesserte Luftqualitätsparameter nachgewiesen, wichtige Planungsunterlagen für die gemein- same Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg ge- schaffen. Einen besonderen Stellenwert in der Nachhaltigkeit im Umgang mit der Naturressource Wasser hat der Landschafts- wasserhaushalt im Land Brandenburg. Hierzu hat das Lan- desumweltamt 2000 u. a. mit den „Ökologietagen Brandenburg III“ ein Diskussionsforum geschaffen, auf dem Thesen und Langfristkonzeptionen vorgestellt wurden.

Wesentliches Anliegen ist nach wie vor, die Öffentlichkeit über den aktiven und progressiven Natur- und zu informieren. Diese CD-ROM stellt hierzu Aufbau, Aufgaben und Ergebnisse des Landesumweltamtes Brandenburg als wissenschaftlich-techni- sche Umweltbehörde und partnerschaftlicher Berater eines zu- kunftsorientierten Umweltschutzes vor. Im Internet ist das Amt über http://www.brandenburg.de/land/mlur/ erfasst bzw. die Öffentlichkeitsarbeit über infoline@lua.brandenburg.de zu er- reichen.

Prof. Dr. Matthias Freude Präsident

des Landesumweltamtes Brandenburg Potsdam, im Mai 2001

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Daten zur Umwelt 2000

aus Brandenburg

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Vertragsnaturschutz

Eine wesentliches Instrument zur Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele ist der Ver- tragsnaturschutz. Auf freiwilliger Basis wer- den Vereinbarungen geschlossen, die eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung sicherstellen sollen und damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und die Förderung gefährdeter Lebensräume und der daran gebundenen Arten leisten.

Mit den Mitteln des Vertragsnaturschutzes werden sowohl Landschaftspflegeleistungen honoriert als auch Ertrags- oder Qualitätsverluste finanziell ausgeglichen. Die Inhalte der Ver- träge richten sich nach der 1998 vom Umweltministerium her- ausgegebenen Broschüre „Vertragsnaturschutz im Land Bran-

denburg“. Die Verträge werden durch die Regionalreferate des Landesumweltamtes mit Unterstützung der Unteren Natur- schutzbehörden und innerhalb der Großschutzgebiete durch die Landesanstalt für Großschutzgebiete abgeschlossen.

Seit 1997 wird der Vertragsnaturschutz mit dem Kulturland- schaftsprogramm (KULAP) des Landes Brandenburg kombi- niert, um einen möglichst effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Landesmittel zu erreichen. Das KULAP wird zu 75 % mit Mitteln der EU (EAGFL, Abt. Garantie) kofinanziert. Mit der zunehmenden Beantragung im Rahmen der Agrarförderung in den letzten Jahren ist eine Entlastung der Vertragsnaturschutz- mittel verbunden, da ursprünglich als Vertragsnaturschutz kon- zipierte Programme - z. B. die Regelung von Schnittzeitpunkten auf dem Grünland - inhaltlich weitgehend identisch in das KU- LAP übernommen wurden.

Biotopkartierung

Die Biotopkartierung als eine der wichtigsten Planungsgrundlagen für alle Bereiche des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Brandenburg wird durch das Landesumweltamt, Referat Arten- und Biotopschutz koordiniert. Das Biotopkataster enthält umfas- sende Informationen über derzeit ca. 25.000 naturschutzfachlich besonders wertvolle Biotope aus der selektiven Biotopkartierung in analoger und digitaler Form. In Auswertung der selektiven Bio- topkartierung und der flächendeckenden Biotop- und Landnut- zungstypenkartierung wurden vorläufige Verzeichnisse für fast alle Landkreise erstellt. Insgesamt wurden dabei bisher ca. 40.000 geschützte Biotope in Brandenburg erfasst. Ab 2002 sollen in ei- nem zweiten Schritt der Biotopkartierung alle nach § 32 BbgNat- SchG geschützten Biotope im Gelände überprüft werden.

In den FFH-Gebieten des Landes Brandenburg werden seit 1999 flächendeckende Biotopkartierungen durchgeführt, um den ak- tuellen Bestand und Zustand der Lebensraumtypen nach An- hang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG zu erfassen. Schwerpunkt dieser Kartierungen sind jene 177 Gebiete, die vollständig außerhalb der Großschutzgebiete Brandenburgs (Naturparke, Biosphärenreservate, Nationalparke) liegen. In den Großschutz- gebieten werden hierzu die im Rahmen der Erstellung der

Pflege- und Entwicklungspläne durchgeführten Kartierungen genutzt. Ende 2001 soll die Erfassung der Lebensräume in den FFH-Gebieten abgeschlossen sein. Sie ist Basis für die Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen, die Planung und Durchführung von Managementmaßnahmen sowie für die Er- füllung der Berichtspflichten zur FFH-Richtlinie.

Artenschutz

• Aktuelle Rote Listen

Rote Listen sind in Deutschland seit über 25 Jahren anerkanntes und praktikables Instrument des Naturschutzes. Sie dokumen- tieren den aktuellen Kenntnisstand der Gefährdung der jeweili- gen Arten oder Lebensräume.

1999/2000 wurden die Roten Listen für 4 Artengruppen - Spin- nentiere, Käfer, Wasserkäfer und Libellen - fortgeschrieben und in der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg“ als Beilagenheft veröffentlicht. Die Aktualisie- rung und Überarbeitung der Roten Listen erfolgte in Zusam- menarbeit mit den Fachgruppen des Naturschutzbundes in Ber- lin und Brandenburg (NABU) sowie namhafter Experten. Dabei

Naturschutz Daten zur Umwelt 2000

N N

Vertragsnaturschutz im Land Brandenburg - Gesamtübersicht über Flächenumfang und eingesetzte Mittel

Programme 1997 1998 1999 2000

Fläche TDM Fläche TDM Fläche TDM Fläche TDM

in ha in ha in ha in ha

Ausgleichszahlungen für extensive Nutzung Grundextensiverung auf Grünland (Verzicht

auf Düngung, Pflanzenschutz) 16.810 5.041 13.539 4.061,7 13.250 3.375,6 13.154 3.499,2 Regelung der Schnittzeitpunkte (z.B. Wiesen-

brüter, kleinflächige Mahd, Uferrandbereiche) 19.975 3.861 13.615 2.323 12.730 2.448 13.273 2.271,8 Zusatzmaßnahmen auf Grünland (div.Auflagen) 9.520 562 22.803 1.875,8 20.906 1.780,0 18.146 1.692,4

Stilllegung von Ackerland 178 110 571 213,9 724 313,5 363 170,1

Umweltschonende Anbauverfahren und

Segetalartenschutz 1.435 255 549 180,2 329 157,4 696 497,7

Landschaftspflege

Durch Mahd 1.244 971 1.770 860,3 1.744 860,4 2.355 939,5

Durch Beweidung 8.000 1.767 6.847 1.435,7 6.911 1.336,2 6.492 1.323,2

Gehölzpflanzungen und -pflege - 1.550 - 1.062,3 - 1.293,2 - 1.033,6

Spezielle biotopverbessernde Maßnahmen -

Anstau, Entbuschung u.a. - 583 - 997,2 - 1.233 - 873,7

Extensive Teichbewirtschaftung - 620 - 984,0 - 909,1 - 485,9

Sonstige biotopgestaltende Maßnahmen - 880 - 784,2 - 360,4 - 366,2

Gesamtausgaben 16.771,0 14.779,6 - 14.066,5 13.153,3

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Daten zur Umwelt 2000 Naturschutz

erfolgte nicht nur aufgrund eines beachtlich erweiterten Kennt- nisstandes eine Neueinstufung vieler Arten, sondern auch eine Anpassung der Gefährdungskategorien an die internationalen Kriterien der International Union for Conservation of Nature (IUCN). Durch neue Nachweise, bessere Kenntnis der Bestände bzw. Bestandszunahmen und insbesondere durch die Anpas- sung der Roten Listen an die IUCN-Kriterien ist jedoch ein di- rekter Vergleich mit den zuletzt herausgegebenen Roten Listen aus dem Jahre 1992 nur eingeschränkt möglich.

Die Definition der Gefährdungskategorien der neu überarbeite- ten Roten Listen erfolgte in Anlehnung an die Konzeption von SCHNITTLER et al. (1994), für Brandenburg modifiziert von ZIMMERMANN (1997):

Kategorie 0 = EW = Extinct in the Wild: Ausgestorben oder verschollen Kategorie 1 = CR = Critical: Vom Austerben bedroht Kategorie 2 = EN = Endangered: Stark gefährdet Kategorie 3 = VU = Vulnerable: Gefährdet

Kategorie R = SU = Susceptible: Extrem selten (früher S und P) Kategorie G (-) Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt Kategorie V = NT = Near-Threatened: Zurückgehend (entspricht un-

gefähr der Kategorie 4/1992) Kategorie D = DD = Data deficient: Daten mangelhaft (keine Ka-

tegorie der Roten Liste) Mit den neu herausgegebenen Roten Listen liegen nunmehr auch die aktuellen Gesamtartenlisten für die jeweiligen Arten- gruppen vor.

• Erhebung von Verbreitungszentren der Rotbauch- unke für das Artenschutzprogramm und die FFH-Ge- bietsauswahl

In den 90er Jahren wurde die Rotbauchunke im Rahmen meh- rerer Artenschutzprojekte in Brandenburg kartiert; es liegen 3.024 Nachweise vor. Somit war es möglich, die Verbreitungs- zentren der Art zunächst als Grundlage für ein Artenschutzpro- gramm relativ genau abzugrenzen. Sie nehmen 5,0 % der Lan- desfläche ein und enthalten 55 % aller gemeldeten Rotbauch- unkenfundpunkte. Aus diesen Gebieten wurden nach festge- legten Kriterien die für den Fortbestand der Art im östlichen Norddeutschen Tiefland wichtigsten Verbreitungsschwer- punkte ausgegrenzt (vgl. Karte). Es wurden zusätzlich zu den in der ersten Tranche gemeldeten FFH-Gebieten weitere 23 Flächen innerhalb der Verbreitungszentren der Rotbauchunke vorgeschlagen; insgesamt nehmen die FFH-Vorschlagsgebiete mit Rotbauchunkenschwerpunktvorkommen ca. 65.000 ha, das sind 2,0 % der Landesfläche ein und enthalten 25 % aller Rotbauchunkenfundpunkte (vgl. Karte).

• Lebensräume für die Östliche Smaragdeidechse

Aufgrund großflächiger Forstsukzession, insbesondere in der Peripherie eines ehemaligen Truppenübungsplatzes verringerte sich in den letzten Jahren die Habitateignung mehrerer von Re- liktvorkommen der Östlichen Smaragdeidechse (Lacerta viridis) besiedelter Flächen. In Zusammenarbeit mit dem Forstamt Peitz, der Unteren Naturschutzbehörde Spree-Neiße, dem Na- turpark Schlaubetal, dem Landesumweltamt und unterstützt durch privates Engagement konnte im Jahr 2000 ein System neuer Lebensräume für diese vom Aussterben bedrohte Tierart geschaffen werden. Hierbei handelt es sich um mehrere kleine Kahlschläge (0,5 - 0,8 ha) im Einzugsgebiet aktueller Reliktvor- kommen. Schwerpunktmäßig wurden Reisigwälle freigestellt, Sandwälle angelegt und vorhandene Böschungsbereiche mit Rote Liste Rote Liste

Brandenburg 1999 Brandenburg 1992 Gefährdungskategorie Anzahl % Anzahl %

0 23,0 6,8 6,0 2,0

1 23,0 6,8 28,0 9,4

2 15,0 4,4 20,0 6,7

3 17,0 5,0 16,0 5,4

R 38,0 11,2 - -

V - - 16,0 5,4

D 16,0 4,7 - -

Summe gefährdeter Arten

(Kat. 0 bis V) 116,0 34,1 86,0 29,0

Summe aller Arten 340,0 100,0 297,0 100,0

Rote Liste Rote Liste Brandenburg 2000 Brandenburg 1992 Gefährdungskategorie Anzahl % Anzahl %

0 1 1,5 1 1,6

1 1 1,5 3 4,9

2 10 15 15 24,6

3 11 16,7 11 18

G 3 4,5 - -

R 5 7,6 - -

V 7 10,6 - -

Summe gefährdeter Arten

(Kat. 0 bis V) 38 57,4 30 49,1

Summe aller Arten 66 100 61 100

Rote Liste Rote Liste Brandenburg 2000 Brandenburg 1992 Gefährdungskategorie Anzahl % Anzahl %

0 34 8,9 28 -

1 17 4,4 43 -

2 21 5,5 38 -

3 42 11 45 -

G 33 8,6 - -

R - - - -

V 45 11,7 - -

D 15 4 - -

Summe gefährdeter Arten

(Kat. 0 bis V) 192 50 154 -

Summe aller Arten 383 100 >300 -

Rote Liste Brandenburg 2000*

Gefährdungskategorie Anzahl %

0 20,0 8,5

1 16,0 6,8

2 21,0 8,9

3 24,0 10,2

G 4,0 1,7

R 6,0 2,5

V - -

D 5,0 2,1

Summe gefährdeter Arten

(Kat. 0 bis V) 91,0 38,6

Summe aller Arten 236,0 100,0

Laufkäfer - Carabidae

Bienenarten - Apidae

Wasserkäfer - Hydradephaga, Hydrophiloidea part., Dryopoidea part., Hydraenidae

Libellen - Odonata

* Da in der Roten Liste 1992 keine genauen Angaben zur Anzahl der bis zu diesem Zeitpunkt in Brandenburg nachgewiesenen Bienenarten veröffent- licht wurden, kann der prozentuale Anteil der gefährdeten Arten an der Gesamtartenzahl hier nicht berechnet werden.

* 2000 wurde erstmals eine Rote Liste der Wasserkäfer Brandenburgs he- rausgegeben. Wasserkäfer stellen in systematischer Hinsicht eine sehr he- terogene Tiergruppe dar, die mehrere taxonomische Gruppen umfasst.

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Kleinstrukturen (Stubben und Reisighaufen) be- reichert. Dank mehrerer ehrenamtlich unter- stützter Pflegeeinsätze konnte in einem besiedel- ten Habitat die flächenhafte Ausbreitung eines Robinienbestandes um etwa 2.000 m2zurückge- drängt werden. Für eine gezielte und langfristige Verbesserung geeigneter Lebensräume für die Smaragdeidechse gibt es im Artenschutzpro- gramm detaillierte Maßnahmen.

• Stationäre Amphibienschutzanlage im Test Häufig zerschneiden Verkehrstrassen die Lebens- räume von Amphibienpopulationen. Aufgrund ih- rer saisonalen Wanderungen und großen Aktions- radien sind Amphibien besonders stark durch den Straßenverkehr gefährdet. Die Installation von sta- tionären Schutzanlagen soll diesen Gefährdungs- effekt mindern und einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt dieser Arten leisten. An der neu gebau- ten Ortsumgehungsstraße B2 n (Schwedt) wurde in Zusammenarbeit mit der Humboldt-Universität zu Berlin die Funktionsfähigkeit einer stationären Schutzanlage getestet. Sie besteht aus stahlbe- wehrten Schwerbetonelementen. L-Steine ohne Lauffläche bilden die Leiteinrichtung. Relativ großvolumige Stelztunnel mit offenem Boden die- nen als Tunnelbauwerke. Die Tunnellängen betra- gen 24 bis 38 m. Sowohl die Tunnelelemente als auch die Leitsteine sind keine speziell für Amphi- bienschutzanlagen entwickelten Bauelemente.

Zur Funktionskontrolle im Herbst 1999 und Früh- jahr 2000 wurden verschiedene Untersuchungs- methoden teils synchron eingesetzt (Temperatur- /Bodenfeuchte-/Windmessungen). Durch den Einsatz von Bodenfallen, Lichtschranken, Foto- und Videotechnik konnten Tiere beim Durchwan- dern der Tunnel erfasst werden. Außerdem brachte die Anwendung der Foto- und Video- technik wichtige verhaltensbiologische Erkennt- nisse. Während der Herbstuntersuchung domi- nierten Wechselkröte und Knoblauchkröte bei den Durchwanderungen deutlich. Die Rotbauch- unke fehlte trotz hoher Abundanzen im Umfeld.

Bei der Frühjahrskontrolle wurden wesentlich mehr wandernde Tiere im Bereich der Leiteinrich- tung als beim Durchqueren der Tunnelbauwerke registriert. Im Ergebnis beider Untersuchungen wird festgestellt, dass die Schutzanlage trotz nachgewiesener hoher Amphibienabundanzen nur von relativ wenigen Tieren zur Unterquerung der Straße genutzt wurde.

• Gewässerrandstreifenprojekt im Bar- nim erfolgreich

Im Rahmen einer Effizienzkontrolle wurden von August bis Novem- ber 2000 in einem 200 ha großen Agrargebiet auf 25 ha stillgelegter Randstreifen im Umfeld von Kleingewässern Amphibienzählungen durchgeführt. Es zeigte sich eine bedeutende Habitatfunktion der Randstreifen für juvenile Amphibien. Die durch Grünland- und Hoch- staudengesellschaften geprägten Randstreifen wiesen ein für die meisten Amphibienarten günstigeres Mikroklima (u.a. höhere Luft- feuchtigkeit, geringere Temperaturamplituden, Windschutz) auf als

umliegende Ackerflächen. Insbesondere juvenile Moorfrösche (Rana arvalis), Teichfrösche (R. esculenta) und Rotbauchunken (B. bom- bina) nutzten die ufernahen Randstreifen mit Breiten zwischen 20 und 80 m als Spätsommer- und Herbstlebensraum sowie später auch als Winterquartier. Dagegen suchten Knoblauchkröten (Pelobates fuscus) bevorzugt vegetationsfreie bzw. -arme Ackerflächen und weiter entfernt liegende Winterquartiere auf (Parkanlagen, Kleingär- ten, Forst). Innerhalb der Randstreifen wurden die höchsten Amphi- bienzahlen im Bereich flächenhaft ausgeprägter Gehölze registriert.

Naturschutz Daten zur Umwelt 2000

Verbreitungs- schwerpunkte

Einzelfundpunkte

Verbreitungsschwerpunkte und Fundpunkte der Rotbauchunke

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Daten zur Umwelt 2000 Naturschutz

• Fledermausmonitoring - bedeutende Fledermaus- winterquartiere Brandenburgs

In Zusammenhang mit dem „Abkommen zur Erhaltung der Fle- dermäuse in Europa“ (EUROBATS) ist das Land Brandenburg verpflichtet, in einem zweijährigen Turnus Angaben zum Fle- dermausschutz für den Nationalbericht zuzuarbeiten. In einer gemeinsamen Projektarbeit der Naturschutzstation Zippelsförde des LUA und des Landesfachausschusses für Säugetierkunde des NABU Brandenburg-Berlin e.V. zur Erfassung der Fledermaus- fauna in Brandenburg wurde für den Zeitraum von 1980 bis 2000 eine Übersicht bedeutender Fledermauswinterquartiere erarbeitet. Als bedeutende Quartiere für Brandenburg gelten Winterquartiere, die regelmäßig von Arten der Kat. 1 und 2 der Roten Liste Brandenburgs aufgesucht werden, Quartiere, die re- gelmäßig von mehr als 3 Arten aufgesucht werden sowie Quar- tiere, die regelmäßig von mehr als 10 Tieren aufgesucht werden.

Es wurden 95 Quartiere für den Nationalbericht des „Abkom- mens zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa“ gemeldet; davon sind 11 in die “Liste der 100 bedeutenden unterirdischen Lebens- stätten für Fledermäuse in Deutschland” aufgenommen. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 11,6 %, wobei Brandenburg mit dem Winterquartier der ehemaligen Ostquellbrauerei in Frankfurt (O.) mit mehr als 2.000 überwinternden Fledermäusen nach den Kriterien von EUROBATS (Advisory Committee) in der Rangfolge der BRD das drittwertvollste Quartier beherbergt. Da- rüber hinaus waren diese Daten auch eine wichtige Basis für das grenzübergreifende Fledermausprojekt von EURONATUR. Bisher konnten Angaben zu 127 bedeutenden Brandenburger Quartie- ren, in denen insgesamt ca. 8.600 Fledermäuse überwintern, zu- sammengetragen werden (vgl. Abb.). Davon sind vier Fleder- mausarten in den Anhang II der FFH-Richtlinie eingeordnet. Da- bei beläuft sich die landesweit aktuell bekannte maximale Ge- samtanzahl der FFH-Anhang-II-Arten in den bedeutenden Win- terquartieren auf 1.523 Tiere beim Großen Mausohr, 200 bei der Mopsfledermaus, 41 bei der Bechsteinfledermaus und nur 3 Tiere bei der Teichfledermaus.

Nicht zuletzt sei darauf verwiesen, dass die Erhebung der Grund- lagendaten und die Betreuung der Quartiere vor Ort nur durch die tatkräftige und langjährige Mitwirkung vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter möglich ist.

• Der Elbebiber in Brandenburg

Der Biber besiedelt gegenwärtig 43 % der Landesfläche (128 von 298 Messtischblätter MTB). Bezug sind dabei MTB 1:25 000, die für faunistische Erhebungen übliche Grundlage. Die anhal-

tend progressive Bestandsentwicklung des Elbebibers hat in den zurückliegenden 10 Jahren in fast allen besiedelten Regionen zu Arealgewinnen an den Verbreitungsgrenzen geführt, während in den Verbreitungsschwerpunkten in der Regel eine weitere Verdichtung der Ansiedlungen erfolgte. Wiesen 1989 79 MTB Zunahme Brandenburgs Biberansiedlungen auf, so waren es 1999 bereits 128. Das bedeutet eine Zunahme auf 138 % in 10 Jahren. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Revierzahl schneller steigt, als die Anzahl der wirklich besetzten Reviere, da die in der Regel suboptimal ausgestatteten Lebensräume immer nur für kurze Zeit ausreichend Nahrung bieten und es zu tur- nusartigen Wechseln kommt. Außerdem sind MTB mit festge- stellten Biberaktivitäten mit in die Rechnung eingegangen, ohne dass es in diesen Fällen schon zu festen Ansiedlungen kam (vgl.

Tab.). Man geht demzufolge davon aus, dass die Zielvorstellung des Artenschutzprogramms Elbebiber/Fischotter-Wiederbe- siedlung aller geeigneten Lebensräume in Brandenburg durch den Elbebiber innerhalb der nächsten 40 Jahre - realistisch ist.

Als problematisch könnte sich der weitere Ausbau der Wasser- straßen auswirken.

Ornithologischer Artenschutz

Mit dem Brutvogelmonitoring zu seltenen Vogelarten, in dem jährlich Angaben zu Beständen und Reproduktion ermittelt wer- den, konnte im Jahr 1999 für zahlreiche gefährdete Arten wie- der der landesweite Überblick erbracht werden. Entsprechende Artkommentare und Datenangaben sind im Jahresbericht 1999 zu ausgewählten Vogelarten in der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg” 1/2001 enthalten. Be- stelladresse für N und L: Landesumweltamt Brandenburg, Abt.

Naturschutz (Ref. N1), Berliner Straße 21-25, 14467 Potsdam

• Ornithologische Bestandsangaben

Kranich (Grus grus)

In den 90er Jahren kam es annähernd zu einer Verdopplung des Brutbestandes. Die Bestandserfassung 1999 durch die BAG Kranichschutz ergab 1.169 Paare, womit das Land Bran- Landkreis Reviere davon besetzt Biberaktivitäten

bekannt ohne

Revierbildung

Prignitz 26 22 5

Ostprignitz-Ruppin 33 27 12

Oberhavel 99 81 15

Uckermark 75 69 10

Havelland 66 58 11

Barnim 75 42 8

Märkisch-Oderland 46 39 9

Frankfurt (Oder) 1 1 3

Potsdam-Mittelmark 11 9 5

Brandenburg/Havel 16 10 3

Potsdam 0 0 0

Teltow-Fläming 12 5 0

Oder-Spree 3 3 6

Dahme-Spreewald 0 0 0

Elbe-Elster 118 73 10

Oberspreewald-Lausitz 16 14 4

Spree-Neiße 0 0 1

Cottbus 0 0 0

Berlin 1 1 3

Summe 598 454 105

Der Biber in den einzelnen Landkreisen Brandenburgs und in Berlin

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denburg den größten Anteil am Gesamtbestand Deutsch- lands hat. Ein Viertel des Landesbestandes kommt in den bei- den Kreisen Uckermark und Barnim vor. Im südlichen Bran- denburg weist der Landkreis Dahme-Spree mit mindestens 126 BP einen überdurchschnittlichen Bestand auf. Das vor al- lem in den 5 letzten Jahren erreichte hohe Bestandsniveau ba- siert auf dem verstärkten Brutlebensraumschutz durch z.B.

Wiedervernässung von ehemaligen bzw. potenziellen Brut- plätzen und zeigt andererseits, dass in den Durchzugs- und Überwinterungsgebieten im Winterhalbjahr günstige Bedin- gungen herrschen müssen.

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)

Für die Trauerseeschwalbe sind Bestandsschwankungen ty- pisch. Der brandenburgische Bestand lag 1996 noch bei 410 Brutpaaren und entsprach nahezu der Hälfte des bundesdeut- schen Bestandes. Heute ist dieser Bestand jedoch auf rund 260 BP gesunken, dabei verringerte sich der Brutbestand im Unte- ren Odertal von 144 BP 1996 deutlich auf nur noch 55 - 60 BP im Jahr 2000. Damit wird deutlich erkennbar, dass die Haupt- ursache für die landesweite negative Bestandssituation im Un- teren Odertal zu suchen ist. Hinzu kommt , dass es im Unte- ren Odertal bei den Naturbruten - hydrologisch bedingt - meis- tens nur bei erfolglosen Brutversuchen bleibt. Das ökologisch katastrophale Wasser”management” in den Flutungspoldern des Nationalparks bietet keine Chance zum Ausbrüten und zur Kükenaufzucht durch Schließung der Poldertore ab Mitte April und sofortigem schnellen Abpumpen der Polderflächen. In an- deren Brutgebieten Brandenburgs, in denen der Bestand mit Nisthilfen erfolgreich gestützt wird, gibt es keine derartigen Bestandseinbrüche. Das Nistplatzangebot ist somit der limitie- rende Faktor für die Brutansiedlungen in Brandenburg. Ohne das jahrelange Anbringen von künstlichen Nisthilfen wäre die Trauerseeschwalbe in Brandenburg fast ausgestorben. An der

Unteren Havel brüten jährlich 85 - 100 BP in bis zu 5 Kolonien auf Nisthilfen, davon allein 65 - 70 BP in Brandenburgs größ- ter Kolonie auf dem Gülper See. Am Parsteinsee (Barnim) brü- ten gegenwärtig bis zu 41 BP auf Nisthilfen.

Wiesenweihe (Circus pygargus)

Wie fast in ganz West- und Mitteleuropa befindet sich auch im Land Brandenburg die Wiesenweihe weiter im Aufwärts- trend. 1999 wurden 12 Brutnachweise und 5 Brutverdachte ermittelt, von diesen 12 Bruten verliefen allerdings nur 5 er- folgreich (3 x 1, 2 x 3 Juv.), davon 2 Bruten mit Schutzzäunen.

Das entspricht einer sehr niedrigen Fortpflanzungsziffer von 0,75 fl. Juv./BP. Die Nistplätze befanden sich im Winterge- treide (50 %), im Grünland (42 %) sowie in einem Röhricht- moor (8 %). Jeweils 3 BP wurden im Raum Luckau im Win- tergetreide (nur 1 fl. Juv.) und in der Neuzeller Aue im Grün- land (alle erfolglos) festgestellt. Erfolgreiche Bruten gab es in Westbrandenburg im Havelländischen Luch im Extensivgrün- land (3 fl. Juv.), in den Belziger Landschaftswiesen (3 fl. Juv.) sowie in der Uckermark bei Biesenbrow (1 fl. Juv.) und am Un- teruckersee (mind. 1 fl. Juv.) (vgl. Abb.).

Kormoran (Phalacrocorax carbo)

Die jährliche Brutbestandserfassung des Kormorans ergab ei- nen leichten Rückgang auf ca. 2.004 BP in nur 10 Kolonien. Der Bestandstrend war in den 90er Jahren allerdings eindeutig po- sitiv. Gegenüber dem Jahr 1997 wurden 4 Kolonien aufgege- ben, zwei davon durch Eingreifen der Binnenfischerei verur- sacht. Auffallend ist der seit 1995 nahezu konstante Bestand in der Brutkolonie Wochowsee bei Storkow mit 650 - 670 BP, ebenso am Gülper See (Untere Havel) mit 300 - 400 BP über mehrere Jahre. Im Unteren Odertal dagegen stieg der Bestand sprunghaft an und erreichte 1998 bereits 730 BP (1999: 705 BP). Eine weitere Großkolonie (>100 BP) existiert nunmehr an den Paretzer Tonstichen (Mittlere Havelniederung) mit ca. 150 BP. Die restlichen 6 Brutkolonien sind Kleinkolonien (4 Kolonien

< 25 BP; 2 Kolonien < 60 BP). Eine negative Bestandsentwick- lung zeigt die Brutkolonie am Rheinsberger See (von 92 BP auf 60 BP) (vgl. Abb. auf S. 12).

Naturschutz Daten zur Umwelt 2000

Brutbestandsentwicklung des Kranichs (Grus grus) in Brandenburg 1978 - 1999

0 200 400 600 800 1.000 1.200

1978 1983 1986 1989 1993 1996 1999 Jahr

Anzahl BP

0 100 200 300 400

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 Jahr

Anzahl Brutpaare

Bestandsentwicklung der Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) in Brandenburg 1992-1999

Bestandsentwicklung der Wiesenweihe (Circus pygargus) in Brandenburg 1970 - 2000

(10)

Daten zur Umwelt 2000 Naturschutz

Anteil der brandenburgischen Brutbestände der Anhang-I-Arten der EU-VSchRL am deutschen Gesamtbestand (fettgedruckt mit mind. 30% Anteil) Anhang I Deutschland 1996 Brandenburg 1996-1999 Brandenburg Brutvogelart Brutpaare/Revier Brutpaare/Revier Anteil in %

Rohrdommel 330 - 340 70 - 110 21 - 32

Zwergdommel 35 - 50 10 - 16 29 - 32

Schwarzstorch 330 - 380 36 - 47 11 - 12

Weißstorch 4.436 - 4.516 1.130 - 1.360 26 - 31

Singschwan 4 2 - 4 50 - 100

Moorente 0 - 1 0 - 1 100

Wespenbussard 3.400 - 5.400 250 - 300 6 - 7

Schwarzmilan 2.100 - 3.000 450 - 550 18 - 21

Rotmilan 9.000 - 12.700 1.100 - 1.200 10 - 12

Rohrweihe 4.100 - 5.600 1.000 - 1.200 21 - 24

Kornweihe 48 - 55 Brutzeitbeobachtungen -

Wiesenweihe 155 - 167 3 - 17 2 - 10

Seeadler 278 - 291 83 - 91 30 - 31

Fischadler 328 - 333 200 - 243 61 - 73

Schreiadler 133 26 - 30 20 - 23

Wanderfalke 505 - 509 5 - 7 1

Birkhuhn 1.600 >5 <1

Auerhuhn 2.100 >1 <1

Haselhuhn 2.000 - 4.000 4 Aussetzungsgebiete <1

Tüpfelralle 500 - 960 100 - 150 16 - 20

Kleine Ralle 35 - 85 20 - 35 41 - 57

Wachtelkönig 740 - 1.340 240 - 330 25 - 32

Kranich 2.245 - 2.260 820 - 1.170 37 - 52

Großtrappe 70 Ex. 58 - 66 Ex. 83 - 94

Kampfläufer 96 2 - 6 2 - 6

Säbelschnäbler 6.900 0 - 2 <1

Stelzenläufer 0 - 1 0 - 1 100

Schwarzkopfmöwe 64 - 71 7 - 22 11 - 31

Flußseeschwalbe 8.770 - 9.600 216 - 327 2 - 3

Trauerseeschwalbe 790 - 950 258 - 409 33 - 43

Zwergseeschwalbe 905 0 - 5 <1

Weißbartseeschwalbe 0 - 4 0 - 4 100

Uhu 620 - 670 10 - 15 2

Sumpfohreule 40 - 160 0 - 3 0 - 2

Rauhfußkauz 1.900 - 4.100 18 - 45 1 - 2

Sperlingskauz 770 - 1570 1 - 4 <1

Ziegenmelker 2.200 - 5.300 1.000 - 1.200 23 - 45

Eisvogel 3.300 - 4.900 300 - 700 9 - 14

Grauspecht 9.000 - 32.000 10 - 20 <1

Schwarzspecht 15.000 - 43.000 3.400 - 3.800 9 - 23

Mittelspecht 7.600 - 12.100 1.700 - 1.900 16 - 22

Heidelerche 17.000 - 40.000 12.000 - 18.000 45 - 70

Brachpieper 1.300 - 2.000 400 - 600 30 - 31

Blaukehlchen 1.400 - 2.900 80 - 140 5 - 6

Seggenrohrsänger 42 35 83

Sperbergrasmücke 7.000 - 9.600 3.000 - 4.000 42 - 43 Zwergschnäpper 1.500 - 2.400 1.000 - 2.400 67 - 83

Neuntöter 70.000 - 140.000 30.000 21 - 48

Ortolan 3.700 - 6.300 1.800 - 2.000 32 - 49

• Bedeutung der landesweiten Brutbe- stände im Vergleich mit Deutschland

Die brandenburgischen Brutbestände ge- fährdeter Vogelarten bilden teilweise einen hohen Anteil am gesamtdeutschen Bestand.

Für die Arten des Anhangs I der EU-Vogel- schutzrichtlinie (EU-VSchRL), für die nach Artikel 4 (1) der EU-VSchRL die zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären sind, werden die Brutbestände Brandenburgs vergleichend mit Deutschland in der nebenstehenden Ta- belle ausgewiesen. Es geht daraus deutlich hervor, dass das Land Brandenburg allein für 23 dieser 49 Brutvogelarten (46 %) eine be- sondere nationale Verantwortung hat, da mindestens ein Drittel des Bestandes Deutschlands in Brandenburg vorkommt.

CITES

Das Landesumweltamt ist im Vollzug der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie internationaler Überein- kommen und Rechtsvereinbarungen zu Na- tur- und Artenschutz tätig. Dazu gehören auch Vorschriften zur Handelsüberwachung (CITES), zum Zugriffsschutz, zum Lebens- raumschutz und zur Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie sowie die Bonner Konvention. In- nerhalb der Aufgaben als Genehmigungs- und Sonderordnungsbehörde ist eine enge Kooperation mit Dienststellen der Polizei, des Zolls für eine wirksame Strafverfolgung mit den Staatsanwaltschaften Brandenburgs er- forderlich.

Eckdaten zum Artenschutzvollzug im Zeitraum Januar bis Dezember 2000

Bescheinigungen auf der Grundlage der EG-Artenschutzverordnung VO

(EG) Nr. 338/97 (CITES) 1.978 Strafverfahren 28

Ordnungswidrigkeiten 35

Beschlagnahmen / Einziehungen beson- ders geschützter Arten auf der Grundla- ge des § 22 (4) BNatSchG (nur Arten

der EG -Artenschutzverordnung) 37.788 Tote Exemplare darunter 8.872 Gelege geschützter Vogelarten aus 6 illegalen

Eiersammlungen 37.772

Lebende Exemplare 16

Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten

Die Abteilung Naturschutz ist seit 1995 mit der Ausweisung von Natur- und Landschafts- schutzgebieten betraut. Alle Informationen über Landschafts- und Naturschutzgebiete

(11)

Naturschutz Daten zur Umwelt 2000

Ausweisung von Naturschutzgebieten mit Stand vom 31. 12. 2000

Status Anzahl Fläche Prozent

(ha) der Landes-

fläche

Festgesetzt 320 147.882 5,02

Einstweilig sichergestellt Land (Gebiete mit Veränderungsverbot

gem. § 27 (3) BbgNatSchG) Landkreise 7 580 0,02

Im Verfahren Land 116 82.777 2,81

(Gebiete mit Veränderungsverbot gem.

§ 28 (2) i.V.m. § 27 (3) BbgNatSchG) Landkreise 21 4.004 0,13

Gesamt 464 235.243 7,98

Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten mit Stand vom 31. 12. 2000

Status Anzahl Fläche Prozent

(ha)* der Landes-

fläche

Festgesetzt 111 947.063 32,13

Im Verfahren Land 3 18.341 0,63

(Gebiete mit Veränderungsverbot gem.

§ 28 (2) i.V.m. § 27 (3) BbgNatSchG) Landkreise 7 5.440 0,18

Gesamt 121 970.844 32,94

* LSG-Flächen ohne innenliegende NSG-Flächen

Es ist zu erwarten, dass sich die Gesamtfläche aufgrund von Nichteinbeziehungen bei laufenden Verfahren bzw. aufgrund von Ausgliederungsverfahren bei festgesetzten Schutzgebieten verändert.

Flächenschutzrechtliche Entscheidungen

• Genehmigung und Befreiungen gemäß § 19 und § 72 BbgNatSchG

Nach § 72 BbgNatSchG kann von den Ge- und Verboten einer Schutzgebietsverord-

nung auf Antrag Befreiung gewährt werden. Nach § 19 Bbg- NatSchG bedürfen bestimmte Handlungen innerhalb von Schutzgebieten einer Genehmigung. Mit dem In-Kraft-Treten des 3. Funktionalreformgesetzes vom 1. Januar 1997 entschei- det gemäß § 72 (2) BbgNatSchG die untere Naturschutzbehörde über Befreiungen und Genehmigungen in Landschaftsschutzge- bieten, die oberste Naturschutzbehörde in der Regel in Natur- schutzgebieten.

• Flächenschutzrechtliche Entscheidungen zu Flächennut- zungsplänen und städtebaulichen Satzungen bzw. Vor- anfragen zur Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens

Bauleitplanungen der Gemeinden dürfen nicht gegen höherran- giges Recht, z.B. gegen die Bestimmungen von Schutzgebiets- verordnungen verstoßen. Der Verordnungsgeber hat daher zu

prüfen, ob die Darstellungen eines Flächennutzungsplanes (FNP) bzw. die Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Wi- derspruch zu den Festsetzungen einer Schutzgebietsverordnung stehen. Sofern in Aufstellung befindliche städtebauliche Sat- zungen den Geltungsbereich eines Natur- oder Landschafts- schutzgebietes berühren und die zukünftigen Festsetzungen den Festsetzungen der Rechtsverordnung widersprechen, ist zu prüfen, ob der entstehende Widerspruch ggf. durch die Aus- gliederung der betroffenen Fläche aus dem Schutzgebiet aufge- löst werden kann oder ob die Gemeinde ihre Planung verändern muss.

Im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung sind im Jahr 2000 folgende flächenschutz- rechtliche Entscheidungen und Stellungnahmen erstellt worden (Stand: Ende Dezember 2000):

werden im Schutzgebietskataster des Lan- desumweltamtes Brandenburg zusammen- gefasst. Im Jahr 2000 wurden folgende Schutzgebietsverfahren abgeschlossen (Stand 12/2000):

NSG Lieberoser Endmoräne (17.01.2000) NSG Großer und Westufer Kleiner Zeschsee (28.01.2000)

NSG Großer und Kleiner Möggelinsee (14.02.2000)

NSG Groß Schauener Seenkette (26.04. 2000)

Diese Schutzgebiete wurden mit ihrer Veröf- fentlichung endgültig festgesetzt (Angaben in Klammer: Datum der Veröffentlichung im GVBl, Teil II des Landes Brandenburg). Die Verordnung des LSG Krumme Spree wurde am 19.12.2000 vom Minister für Landwirt- schaft, Umweltschutz und Raumordnung unterzeichnet und die Veröffentlichung er- folgte im Gesetz- und Verordnungsblatt am 27. Februar 2001.

Region

Anträge Befreiungen/ Mitteilung zur Einleitung Entscheidung zu Flächen-

Sonstiges Gesamt- Genehmigungen Ausgliederungsverfahren/ nutzungsplänen/

anzahl Nichteinbeziehungen städtebaulich. Satzungen

Erteilung Ablehnung Zustimmung Ablehnung

Naturschutz West (N 4.2) 228 97 15 7 5 61 42

Naturschutz Ost (N 5.2) 120 46 7 0 5 53 23

Naturschutz Süd (N 6.2) 231 56 6 0 3 49 79

Gesamt 579 199 28 7 13 163 144

Die Spalte „Sonstiges“ umfasst unter anderem Fälle, in denen

* im Planfeststellungs- bzw. im Plangenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung über die Erteilung einer Befreiung/Genehmigung entschieden wird, und die oberste Naturschutzbehörde gegenüber der Anhörungs- bzw. Zulassungsbehörde Stellung bezogen hat,

* der Erlass eines Befreiungs- bzw. Genehmigungsbescheides nicht erforderlich war oder

* der Antrag zurückgezogen und die Akte daher geschlossen wurde.

(12)

Daten zur Umwelt 2000 Naturschutz

Landeslehrstätte „Oderberge Lebus (LLN)“

Das Jahr 2000 wurde durch die Landeslehrstätte für Naturschutz und Landschaftspflege „Oderberge Lebus“ (LLN) erneut mit er- folgreicher Bilanz abgeschlossen.

Seit 1990 wurden insgesamt rund 1.500 Seminare, Fachtagun- gen und andere Veranstaltungen durchgeführt, in denen na- hezu 600 Lektoren aus dem LUA, dem MLUR sowie aus For- schungseinrichtungen des Landes und anderer Bundesländer mitwirkten. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum an der LLN 2.500 Veranstaltungstage durchgeführt, an denen rund 46.600 Gäste teilnahmen, hinzu kamen rund 280 Geländepraktika für Schüler und Studenten. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Landeslehrstätte im April 2000 wurde eine Festveranstal- tung mit polnischen Partnereinrichtungen im Beisein des Minis- ters für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, Herrn Birthler, veranstaltet. An diesem Tage konnte auch der 43.000. Gast seit Bestehen der Einrich- tung begrüßt werden. Höhepunkte im Veranstaltungskalender 2000 waren u.a. die

• Veranstaltung des MLUR mit Landräten, Umweltdezernen- ten und -amtsleitern „Naturschutzpolitik im Land Branden- burg - Naturschutz als Motor im ländlichen Raum“,

• Gemeinschaftsveranstaltung der LUA-Abteilungen Natur- schutz und Gewässerschutz/Wasserwirtschaft „Ökologi-

sche Bewertung von Fließgewässern“ und die

• Veranstaltung mit Wissenschaftlern der TU Berlin „Von der zerstörten Landwirtschaft zur nachhaltigen Wasser- und Stoffwirtschaft“.

Naturschutzfachliche Öffentlichkeitsarbeit

Die Fachzeitschrift des Landesumweltamtes „Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg (N und L)” erschien im 9. Jahrgang wiederum mit vier Heften, die mit drei neuen Roten Listen in Form eines Beiheftes ergänzt wurden (vgl. Abschn.

„Rote Listen”):

• Rote Liste und Artenliste der Bienen des Landes Brandenburg

• Rote Liste und Artenliste der Wasserkäfer des Landes Bran- denburg

• Rote Liste und Artenliste der Libellen des Landes Branden- burg

Die Roten Listen liegen als gesetzliche Aufgabe (Brandenburgi- sches Naturschutzgesetz § 42 (3)) in Verantwortung der Fach- behörde für Naturschutz und Landschaftspflege. Seit dem Er- scheinen des Gesamtbandes der „Rote(n) Liste. Gefährdete Tiere Brandenburgs” 1992 wurden bisher 9 Rote Listen aktuali- siert, stark überarbeitet und in N und L als Beilage veröffentlicht.

Weitere Listen werden in den nächsten Jahren folgen.

(13)

Basisdaten für die flächendeckende Modellierung von Wasserhaushaltsgrößen

1. Zuflüsse (in mm auf das jeweilige Gebiet umgerechnete Summen der MQ-Werte der Pegel):

- Klein Bademeusel (Neiße), 1971 - 1995 = 23,1 m3/s - Spreewitz (Spree), 1965 - 1995 = 16,8 m3/s - Bredereiche (Havel), 1986 - 1995 = 6,64 m3/s - Neuwiese (Schwarze Elster), 1955 - 1993 = 2,98 m3/s - Polecko (Oder), 1956 - 1990 = 272 m3/s

2. Nutzung durch den Menschen (in mm umgerechnete Summen der amtlichen Statistikwerte für Berlin und Bran-

denburg 1995) für die Eigengewinnung - der öffentlichen Wasserversorgung,

- der Wärmekraftwerke für die öffentliche Versorgung, - des Bergbaus, der Gewinnung von Steinen und Erden,

des verarbeitenden Gewerbe,

- der Landwirtschaft (1994, Quelle: LUA)

3. Abfluss: Summe aus berechneten Zuflüssen und der für Brandenburg ermittelten Differenz aus Niederschlag und Verdunstung

4. Verdunstungsverluste aus Nutzung durch den Menschen:

Schätzung nach Angaben des BfG-Jahresberichtes 1995 für die Jahresreihe 1961 - 1990

Mit ca. 33.400 km Fluss- und Bachläufen und fast 3.000 Seen

> 1 ha ist Bran- denburg das oberflächenwas- serreichste Bundesland Deutsch- lands. Dennoch hat es mit seinem kontinental beeinflussten Klima ein vergleichsweise geringes Wasser- dargebot. Die durchschnittlichen Niederschläge liegen hier mit 550 - 650 mm pro Jahr im Vergleich zu den alten Bundesländern um rund 200 mm/a niedriger. Überwiegend sandige Böden lassen das Wasser zudem viel zu schnell in die Tiefe versickern.

Gewässer- und Wasserwirtschaft Daten zur Umwelt 2000

W W

Zu den offensichtlichen Defiziten im Landschaftswasserhaus- halt Brandenburgs tragen aber nicht nur die zunehmend trockenen Frühjahre wie das des Jahres 2000 bei. Die ange- spannte hydrologische Situation wird durch tiefgreifende menschliche Eingriffe - erinnert sei z.B. an die großräumigen Grundwasserabsenkungen im Lausitzer Braunkohlenrevier - weiter verschärft. Um die bereits spürbaren ökologischen aber auch ökonomischen Auswirkungen, beispielsweise in der Land- und Forstwirtschaft, zu begrenzen bzw. ihnen entge- genzuwirken, bedarf es einer gezielten wasserhaushaltlichen Planung und Bewirtschaftung sowie eines konsequenten Ge- wässerschutzes.

Wasserbilanz für das Land Brandenburg

In einer gemeinsam mit dem Zentrum für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung (ZALF) e.V. und dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) e.V. im Jahr 2000 erstellten Stu- die wurden für das Gebiet der Länder Brandenburg und Berlin u.a. die durchschnittliche Niederschlags-, Verdunstungs- und Gebietsabflusshöhe ermittelt. Wesentliche Grundlage waren dabei die Ergebnisse der hydrologischen Modelle ARC/

EGMO und ABIMO für die Jahresreihe 1961 - 1990, die Ergeb- nisse sind im Band 27 der Schriftenreihe „Studien und Tagungs- berichte“ (ISSN 0949-0838) vom Landesumweltamt publiziert.

Hydrologisches Landesmessnetz

Vom Landesumweltamt werden im hydrologischen Messnetz rund 3.000 Messstellen zur Ermittlung der Wasserstände, Ab- flüsse, Wassertemperaturen, Schwebstoffe und Grundwasser- stände regelmäßig beobachtet und überwiegend statistischen Auswertungen unterzogen.

Pegel im Oberflächenwasser mit mindestens täglicher

Beobachtung 368

- mit Abflussermittlung 328

- mit Hochwasser-Meldedienst 19

- mit Wassertemperatur- oder Schwebstoffermittlung 36 Messstellen im Grundwasser mit regelmäßiger Beobachtung 2.471

- mit Beschaffenheitsmessung 199

Von 82 Messstellen sind hydrologische Kenngrößen im Deut- schen Gewässerkundlichen Jahrbuch, Teilgebietsband „Havel

mit deutschem Odergebiet“ für die Abflussjahre 1990 - 1995 als Grundlage für die wasserwirtschaftliche Praxis und For- schung ausgewiesen.

Gewässerökologie

Im Jahr 2000 bearbeitete Fragestellungen Gewässer Erfassung und Bewertung der morphologi- 1.540 km Fließstrecke, schen Strukturgüte brandenburgischer Fließ- verteilt auf 18 Fließ-

gewässer (s.S. 16) gewässer

Ermittlung ökologisch begründeter Mindest- Schwarze Elster abflüsse, Teil 1

Ökologisch begründete Renaturierungs- Güstebieser Alte Oder maßnahmen

Flutungsszenarien für den Sophientaler Polder Oder

(14)

Daten zur Umwelt 2000 Gewässer- und Wasserwirtschaft

• Strukturgüte der Fließgewässer

Zur Erfassung und Bewertung der morphologischen Struktur- gütevon Fließgewässern wird im Jahr 2001 die erste Karte der Gewässerstrukturgüte Deutschlands erstellt. Hierzu liegen jetzt die Ergebnisse für die wichtigsten Brandenburger Flüsse vor. Für die untersuchten 1.540 Flusskilometer ergibt sich im Mittel die Note 4,2 „deutlich verändert“ auf einer Skala von 1 „unverän- dert“ bis 7 „vollständig verändert“ des LAWA-Benotungs- schlüssels. Dabei verteilen sich die untersuchten Abschnitte auf die 7 Güteklassen wie folgt:

Note nach LAWA- Bewertete Prozentualer Benotungsschlüssel Flusskilometer Anteil

1 63 4

2 306 20

3 196 13

4 192 13

5 417 27

6 238 15

7 128 8

Summe 1.540 100

Grundwasser

• Basismessnetz Grundwasserbeschaffenheit

Im Jahr 2000 wurden 31 neue Messstellen (GWBM) in das ins- gesamt 188 GWBM umfassende Basismessnetz Grundwasser- beschaffenheit integriert. Fast die Hälfte davon sind Ersatzbau- ten in Nachbarschaft ehemaliger Messstellen, die infolge des Einsatzes qualitativ unzureichender Ausbaumaterialien häufig Konzentrationserhöhungen insbesondere bei den Schwermetal- len aufwiesen. 6 GWBM wurden aus dem Messnetz Grundwas- serstand übernommen; Gründe für die Herausnahme von GWBM aus dem Basismessnetz sind z.B. erfolgte Ersatzbau- maßnahmen (überwiegend in der Region Cottbus), Nichteig- nung aufgrund anthropogener Überprägung, Überrepräsen- tanz in einzelnen Naturräumen oder zu hohe Messstellendichte in bestimmten Regionen.

• Nitratmessnetz Grundwasser

Das Nitratmessnetz Grundwasser wurde neu konzipiert. Die Messstellenauswahl erfolgte nach den Kriterien:

- Nitratbelastung mindestens 25 mg/l NO3,

- GWBM in Gebieten mit unbedecktem Grundwasserleiter (Neubildung und Entlastung) bzw. in Gebieten mit indirekter Neubildung,

- Erfassung von oberflächennahem Grundwasser (meist erster Grundwasserleiter),

- vorwiegend ackerbauliche Nutzung im Einzugsgebiet sowie - Messstellen des Landesumweltamtes aufgrund umfangrei-

cher Stammdaten.

Aus dem Basismessnetz wurden 6 GWBM übernommen, die durch landwirtschaftliche Nutzungen deutlich beeinflusst (über- prägt) und daher für ein Monitoring zur Erkennung langfristiger Trends ungeeignet sind. Mit Stand 12/2000 umfasste das Nitrat- messnetz insgesamt 11 GWBM. Dieses Messnetz erfährt ab 2001 eine qualitative Aufwertung im Untersuchungsprogramm.

Wie im Basismessnetz werden jedes Jahr im Frühjahr und Herbst Untersuchungen einschließlich der Bestimmung von Pflanzen- schutzmitteln durchgeführt.

Wasserrechtlicher Vollzug/

Obere Wasserbehörde

Entsprechend § 124 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) fungiert das Landesumweltamt als obere Wasser- behörde (OWB). Die Zuständigkeiten sind im § 126 Abs. 2 BbgWG bestimmt bzw. ergeben sich aus § 10 des Brandenbur- gischen Abwasserabgabengesetzes.

Besondere Arbeitsschwerpunkte 2000 waren die wasserrechtli- chen Zulassungsbescheide für die Großkläranlagen Branden- burg-Briest und EKO Eisenhüttenstadt sowie für die Rekon- struktion der Hochwasserschutzdeiche an der Elbe zwischen Müggendorf und Cumlosen und an der Oder zwischen Reitwein und Genschmar sowie im Raum Ratzdorf. Für alle diese Verwal- tungsverfahren wurden vorab umfangreiche Umweltverträg- lichkeitsprüfungen zur Ermittlung und Beurteilung der zu er- wartenden Umweltauswirkungen einschließlich der Vorstellun- gen zur Vermeidung, Verminderung sowie Ausgleich und ggf.

Ersatz von Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt.

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der OWB ist die landesweite Abgabenerhebung in Form des Wassernutzungsentgeltes und der Abwasserabgabe.

Anzahl abschließend bearbeiteter Entscheidungen, Erlaubnisse und Genehmigungen der OWB 2000

Erlaubnisse und Entscheidungen zu Abwassereinleitungen

und Kläranlagen 15

Erlaubnisse für Entnahmen aus dem Grund- und Ober-

flächenwasser 17

Plangenehmigungen und -feststellungen zu Gewässeraus-

baumaßnahmen 17

Entscheidungen zu Deichbaumaßnahmen und Vorhaben

an weiteren Hochwasserschutzanlagen 10

Entscheidungen zu wassergefährdenden Stoffen (Eignungs-

feststellungen, Rohrleitungen) 39

Wasserrechtliche Verfahren zu bergbaulichen Maßnahmen 13 Zweitschriften von Entscheidungen der Wasserbehörden

(Wasserbuch) 1.979

Entscheidungen gegenüber den Wasser- und Bodenverbänden 8 Anzahl abschließend Einnahmen in bearbeiteter Bescheide Mio. DM 1996 1998 1999 2000 1996 1998 1999 2000 Wassernut-

zungsentgelt 839 986 810 1.325 7,49 13,69 17,28 0,60*

Abwasser-

abgabe 605 1.401 1.543 1.182 15,15 12,68 7,03 1,29*

* ergibt sich aus der Rückerstattung von 34,7 Mio. DM WNG, davon 6,5 Mio. DM aus AbwAg

Wasserwirtschaftliche Rahmen- und Bewirtschaftungsplanung

Mit Verabschiedung der „Richtlinie 2000/60/EG des Europä- ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Ge- meinschaft im Bereich der Wasserpolitik” (Wasserrahmenricht- linie = WRRL) und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Eu- ropäischen Gemeinschaft (ABl. L 327 v. 22.12.2000) liegen jetzt konkrete Vorstellungen vor, wie sich die Wasserwirtschaft in Eu- ropa in den kommenden Jahrzehnten entwickeln soll. Auch für

(15)

die Wasserwirtschaft Brandenburgs leiten sich entsprechende Konsequenzen ab.

Ein besonderer Aspekt der WRRL ist die Vorgabe, dass für jede durch die Mitgliedsstaaten festzulegende Flussgebietseinheit Bewirtschaftungspläne für die zugehörigen Einzugsgebiete auf- zustellen sind. Da Brandenburg an den großen Flussgebieten von Elbe, Oder und Warnow-Peene flächenmäßigen Anteil hat, sind durch das Landesumweltamt entsprechende Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen für diese länderübergreifenden Einzugsgebiete zu leisten. Vor Aufstellung dieser Pläne - sie sind gem. Artikel 13 (6) der WRRL spätestens Ende 2009 zu veröf- fentlichen - sind umfangreiche Bestandsaufnahmen über den biologischen, hydromorphologischen und chemischen Zustand der maßgeblichen Oberflächengewässer erforderlich; dazu gehören ebenfalls detaillierte Erhebungen zum quantitativen und chemischen Zustand des Grundwassers.

Trinkwasserschutzgebiete

Im Land Brandenburg erfolgt die öffentliche Trinkwasserversor- gung fast ausschließlich aus dem Grundwasser. Zur Sicherstel- lung einer den Qualitätsansprüchen der Trinkwasserverordnung genügenden Wasserversorgung sind landesweit gegenwärtig ca. 930 Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Da die alten Schutz- gebietsbestimmungen (vor 1990 mit Bestandsschutz im BbgWG) den heutigen fachlichen und juristischen Anforderun- gen nicht gerecht werden, sind die Wasserschutzgebiete nach geltenden Richtlinien zu überarbeiten und durch Rechtsverord- nung der Landesregierung neu festzusetzen. Zur zielführenden Überarbeitung und Neufestsetzung wurden durch das LUA in Abstimmung mit den UWB und dem MLUR alle Wasserschutz- gebiete nach fachlichen und juristischen Kriterien bewertet und in eine Prioritätenliste eingeordnet. Dieser Prioritätenliste fol- gend werden für die Wasserschutzgebiete hydrogeologische Fachgutachten erarbeitet bzw. geprüft; zurzeit sind 33 Wasser- schutzgebiete in Bearbeitung.

Laufende Arbeiten in Wasserschutzgebietsverfahren Stand 12/2000

Erstellung des Erstellung des 1. Ver- Verordnungs- Fachgutachtens ordnungsentwurfes gebungsverfahren Neurohlsdorf Ludwigsfelde Berlin-Friedrichs-

hagen

Krampfer Mahlenzien Erkner

Premnitz-Königshütte Schönewalde Staaken

Prenden Stolpe Eichwalde

Schwedt-Springallee Eisenhüttenstadt

Görlsdorf Neuruppin

Schönfeld Potsdam-Nedlitz Schönow Cottbus-Harnischdorf

und -Sachsendorf Lübbenau Kleinmachnow-Teltow Oschätzchen Oranienburg-Sachsen-

hausen Fürstenberg/Havel Tettau Wittenberge Eberswalde Königs Wusterhausen

Seelow Strausberg Müllrose Bad Freienwalde

Den Schwerpunkt bei der Schutzgebietsausweisung bilden wei- tere 60 Wasserwerke mit Wasserbedarfsmengen von mehr als 2.000 m3/d. Die Zahl der Wasserschutzgebiete wird sich in den kommenden Jahren stark verringern, da zahlreiche kleine Was- serwerke, insbesondere im ländlichen Raum, stillgelegt wurden oder nicht mehr der öffentlichen Wasserversorgung dienen. Die Aufhebung der zugehörigen Wasserschutzgebiete entlastet die betroffenen Bürger sowie Industrie und Landwirtschaft von Nutzungsbeschränkungen und Verboten. Bisher wurden 66 Wasserschutzgebiete aufgehoben, 44 weitere Gebiete sind in Bearbeitung.

Bauprüfung und Fördermittelvergabe

• Baufachliche Prüfung

Wurden im Jahr 1999 von 872 Anträgen auf baufachliche Be- wertung 465 mit einem Prüfbericht beurteilt, so waren es im Jahr 2000 436 abgeschlossene Bearbeitungen bei 860 Anträgen.

Bestehende Abarbeitungsdefizite erklären sich vorrangig im zeitlichen Mehrbedarf für erforderliche Tiefenprüfungen in An- betracht der bestehenden Brisanz des Fördermitteleinsatzes für abwassertechnische Anlagen.

• Indirekteinleiter

Mit In-Kraft-Treten der Indirekteinleiter-Verordnung ist das Lan- desumweltamt auch für die Mitwirkung im wasserrechtlichen Vollzug bezüglich der Genehmigung von gewerblichen und in- dustriellen Einleitungen durch die OWB bzw. UWB verantwort- lich. Die Prüfung auf Einhaltung dieser Anforderungen - rechtli- che Grundlage ist § 7a WHG - setzt die Begutachtung des ge- samten Betriebsablaufs und der angewandten Verfahren nach dem Stand der Technik voraus.

• Fördermittel

Zur Verbesserung der kommunalen Trinkwasserver- und Ab- wasserentsorgung werden vom MLUR finanzielle Beihilfen auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 7. Mai 1991 (GVBl. II, S. 46) bereitgestellt. Dabei wurden von 1991 bis 2000 insgesamt 1,96 Mrd. DM eingesetzt.

Abgeflossene Fördermittel von 1991 bis 2000 in Mio. DM Trinkwasser Abwasser

1991 147,5 196,9

1992 89,6 332,3

1993 75,3 227,9

1994 50,6 143,6

1995 11,7 70,0

1996 13,7 91,0

1997 7,8 124,8

1998 12,7 137,8

1999 13,6 126,8

2000 10,1 80,5

Gesamtbereitstellung 432,6 1.531,6.

Im Jahr 2000 sind insgesamt 573 Anträge, davon 159 Anträge für Trinkwasserversorgung und 414 Anträge für Abwasservor- haben auf Förderung durch Zweckverbände registriert. Davon entfielen auf die Regionalbereiche:

Gewässer- und Wasserwirtschaft Daten zur Umwelt 2000

(16)

Potsdam: 240, davon 64 Trinkwasser und 176 Abwasser, Cottbus: 187, davon 67 Trinkwasser und 120 Abwasser, Frankfurt (Oder): 146, davon 28 Trinkwasser und 118 Abwasser.

Die beantragten Fördervorhaben wurden gem. §§ 23 und 44 LHO baufachlich bewertet und dem MLUR die entsprechenden Vorschläge zur Förderung unterbreitet.

• Mitwirkung bei der Stabilisierung der Abwasser- zweckverbände

Das Innenministerium hat mit dem am 8. Juli 1998 in Kraft ge- tretenen Stabilisierungsgesetz den brandenburgischen Was- ser- und Abwasserzweckverbänden für die Vergangenheit und Zukunft eine solid rechtliche Basis geschaffen. Dieses Ge- setz ist Teil eines Gesamtpaketes, das eine Verbesserung der öffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft bewirken soll.

Durch kurzfristige Maßnahmen wird angestrebt, die Arbeits- fähigkeit der Zweckverbände sicherzustellen und mittelfristig zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Auch seit 1998 gibt es die Richtlinie über den Schuldenmanagementfonds. Voraus- setzung für eine finanzielle Unterstützung zur wirtschaftli- chen Stabilisierung ist die Untersuchung und Bewertung der jeweiligen Aufgabenträger durch ein vom Land eingesetztes Beratungsgremium. Hierzu erfolgt die technische und wirt- schaftliche Prüfung der Abwasserkonzepte im Landesum- weltamt.

Gewässerunterhaltung

Rund 3.000 km Wasserläufe des brandenburgischen Fließge- wässernetzes sind als Gewässer I. Ordnung eingestuft, von de- nen ein Drittel durch die Bundeswasserstraßenverwaltung, die anderen zwei Drittel vom Landesumweltamt Brandenburg un- terhalten werden. Für die übrigen etwa 30.000 km Gewässer II.

Ordnung sind die Gewässerunterhaltungsverbände zur Unter- haltung verpflichtet.

• Sanierung von Bauwerken an bzw. in Gewässern

Der allgemeine Bauzustand der wasserwirtschaftlichen Anlagen ist teilweise besorgniserregend. Allein in den Gewässern I. Ord- nung werden 120 Bauwerke als dringend sanierungsbedürftig eingestuft, da ihre Stand- und Betriebssicherheit nicht mehr ge- währleistet ist. Handlungsbedarf besteht auch für die Mehrzahl der Stau- und Sohlenstufen, die weiterhin zu erhalten sind, um insbesondere in Niedrigwasserzeiten für den Landschaftswas- serhaushalt noch akzeptable Wasserstände in den Gewässern zu garantieren.

Landeseigene wasserwirtschaftliche Anlagen

Speicher und Talsperren 3

Hochwasserrückhaltebecken 2

Wehre und Staue 880

- in Gewässern I. Ordnung 452

- in Gewässern II. Ordnung (Land) 428

Schleusen 79

- Binnenschleusen 18

- Bootsschleusen 61

Automatische Messstationen 279

Schöpfwerke 29

Durchlässe 81

Düker 5

Zusätzlich sind in den Gewässern II. Ordnung fast 200 Bau- werke, die sich ehemals in Rechtsträgerschaft der Wasserwirt- schaftsdirektion Oder/Havel (WWD) befanden, überholungs- bedürftig.

Der schlechte Bauzustand bei den wasserwirtschaftlichen Anla- gen resultiert einerseits aus Baufehlern bzw. mangelnder Qua- lität der in früheren Jahren eingesetzten Materialien, anderer- seits aber einfach aus dem Alter der Bauwerke und einer oft deutlichen Überschreitung der normativen Nutzungsdauer.

Viele Anlagen, die im Zuge wasserwirtschaftlicher Komplex- maßnahmen in den 20er und 30er Jahren dieses Jahrhunderts, wie z.B. die Regulierung von Spree, unterer Havel und der unte- ren Oder, errichtet worden sind, bedürfen einer altersbedingten Totalsanierung, damit ihre Funktionalität aufrechterhalten wer- den kann.

• Mittelbedarf und -bereitstellung für Planungen und wasserwirtschaftliche Maßnahmen 2000

Haushaltsmittel 2000 Bereitstellung Bedarf

Titel Maßnahmen in Mio. DM in Mio. DM

535 10 Vermessung 0,66 0,70

537 10 wasserwirtschaft-

liche Planung 0,85 1,48

543 20 Unterhaltung

Gewässer I. Ordnung 4,05 4,71

543 31 Unkostenerstattung

Gewässer I. Ordnung 17,66 17,75 711 10 Investitionen < 750 TDM 1,90 1,90

712 67 GA-Mittel* 15,87 15,87

712 ff Landesmittel 15,98 19,98

712 67 Oderprogramm 66,60 71,75

521 80 Unterhaltung schiffbarer

Landesgewässer 1,05 1,10

812 80 Ausrüstung schiffbarer

Landesgewässer 0,20 0,20

* Gemeinschaftsaufgabe: Verbesserung der Agrarstruktur u. d. Küstenbereiches

Regionale Schwerpunkte

• Speicherbewirtschaftung in der Region West

Die Bewirtschaftung der Talsperre Dossespeicher Kyritz er- folgte innerhalb der in der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 10. Februar 1997 festgelegten Ordinaten. Der Stauspiegel für 80

70 60 50 40 30 20 10 0

Unterhaltung schiffb. Landesgewässer Ausrüstung schiffb. Landesgewässer

Oderprogramm

Landesmittel

GA-Mittel

Investitionen < 750 TDM

Erstattung Unkosten Gewässer I. Ord.

Unterhaltung Gewässer I. Ord.

wawi. Planung

Vermessung

Mittelbedarf Mittelbereitstellung

Daten zur Umwelt 2000 Gewässer- und Wasserwirtschaft

(17)

Normaljahre (ohne längere Extremperioden, wie Hoch- bzw.

Niedrigwasser) liegt zwischen 40,50 m NN und 38,50 m NN.

In Trockenjahren ist eine Absenkung bis auf 38,00 m NN, bei Hochwassersituationen ein Aufstau bis 41,40 m NN zulässig.

Damit stehen in Normaljahren 6,5 Mio. m3, in Trockenjahren 8,0 Mio. m3Speicherwasser zur Verfügung. Der Bereich zwischen 40,50 m NN und 41.40 m NN ist als Hochwasserrückhalteraum mit einem Inhalt von 1,8 Mio. m3festgelegt. Die Hauptfunktion des Dossespeichers besteht in der Bereitstellung von Bewässe- rungswasser für rd. 11.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in den Einzugsgebieten von Dosse, Jäglitz, Rhin und Havel.

Im Einzugsgebiet des Rhinwerden 5 Seenspeicher (Staulamel- lenbewirtschaftung) auf der Grundlage eines Bewirtschaftungs- planes betrieben. Damit sind 14,1 Mio. m3Wasser für Nutzun- gen insbesondere im Oberen Rhinluch (rd. 31.000 ha landwirt- schaftliche Nutzfläche) verfügbar.

Die ungewöhnlich frühe Trockenperiode im Jahr 2000 führte dazu, dass mit den Abgaben aus dem Dossespeicher früher als nach der Steuerrichtlinie vorgesehen begonnen wurde. Trotz der extremen Trockenheit im Frühjahr musste aufgrund im Juli ein- setzender Niederschläge der Speicherraum nicht bis zum außer- gewöhnlichen Absenkziel (38,00 m NN) in Anspruch genommen werden. Auch die Abgaben aus den Rhinstauhaltungen lagen im Frühjahr im Interesse der Landwirtschaft über den Sollwerten.

• Wasserwirtschaftliche Rahmen- und Bewirtschaf- tungsplanung im Oderbruch

Das Oderbruch ist heute mit rd. 800 km2die größte einge- deichte, künstlich entwässerte Flussaue in Deutschland. Im Ergebnis der unter Friedrich II. 1747 begonnenen Eindei- chung der Oder gehört die Aue seit mehr als 200 Jahren zu den fruchtbarsten Ackerbauregionen des Landes. Dabei ist die landwirtschaftliche Nutzung mit ständig hohen Aufwen- dungen für Hochwasserschutz, Be- und Entwässerung sowie Instandhaltung der Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen verbunden.

Seit 1990 haben sich die sozioökonomischen und wasserwirt- schaftlichen Bedingungen im Oderbruch verändert, sodass auch die wasserwirtschaftliche Planung für dieses Gebiet den neuen Gegebenheiten angepasst werden muss. Der vom Landesum- weltamt erarbeitete 1. Entwurf des wasserwirtschaftlichen Rah- menplans „Oderbruch“ ist inzwischen weiter präzisiert und es sind vertiefende Untersuchungen durchgeführt worden. Ange- strebt wird die Anhebung der lokal teilweise abgesenkten Grundwasserstände unter Sicherung vorhandener Nutzungen.

In diesem Zusammenhang werden auch Stauziele und die Be- triebspeile der Schöpfwerke überprüft. Der Instandhaltungsauf- wand soll insgesamt minimiert, der Hochwasserschutz weiter verbessert werden.

Wichtiges Arbeitsmittel für die gebietsorientierte Rahmen- und Bewirtschaftungsplanung ist ein die Grundla- gendaten enthaltendes Geoinformations- system „Oderbruch“. Seit 1996 ist außerdem ein Grundwasserströmungsmodell entwickelt worden, das die Komplexität der hydrolo- gisch-hydrogeologischen Prozesse und deren anthropogene Beeinflussung, insbesondere das System der Gräben, Staue und Schöpf- werke berücksichtigt. Die Ergebnisse der bis- herigen Grundlagenarbeiten sowie der Mo- dellanwendungen werden 2001 in der Schrif- tenreihe Studien und Tagungsberichte, Band 31(ISSN 0949-0838) veröffentlicht.

• Wasser aus Sachsen für Brandenburg

Im April 1999 wurde in einem gemeinsamen Positionspapier des Landes Brandenburg und des Freistaates Sachsen festgeschrieben, dass zur Sanierung des Wasserhaushaltes in der Lausitz alle verfügbaren Wassermengen aus den Flussgebieten der Spree, der Schwarzen Elster und der Lausitzer Neiße zu nutzen sind.

Nachdem das Kabinett des Freistaates Sach- sen im Juli 2000 die Bewirtschaftungskonzep- tion der sächsischen Landestalsperrenverwal- tung für die Talsperren Bautzen und Quitz- dorf bestätigt hatte, konnte im Dezember 2000 der bereits vorbereitete Vertrag zwi- schen der Landestalsperrenverwaltung (LTV) und der Lausitzer und Mitteldeutschen Berg- bau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) unterzeichnet werden.

Die Vereinbarung beinhaltet eine jährliche Wasserbereitstellung von bis zu 16,0 Mio. m3aus der Talsperre Bautzen und 4,0 Mio.

m3 aus der Talsperre Quitzdorf. Diese Bereitstellungsmengen sollen dabei wie folgt genutzt werden:

0 2 4 6 8 10 12 14 16

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez V [hm ]

Sollinhalt Speicherinhalt 2000 3 Staulamellenbewirtschaftung Rhin 2000

Gewässer- und Wasserwirtschaft Daten zur Umwelt 2000

(18)

- bis zum Erreichen der Betriebsbe- reitschaft des Speichersystems Lohsa IIfür die Niedrigwasserauf- höhung der Spree in Branden- burg/Berlin zwecks Sicherung der Wasserbedarfsanforderungen und Mindestdurchflussgrößen;

- ab Erreichen der Lohsa II-Be- triebsbereitschaft zur Stützung des Wasserangebotes für die Flu- tung und Nachsorge der erweiter- ten Restlochkette im Flussgebiet der Schwarzen Elster.

Entsprechend einem Ersuchen des Landes Brandenburg ist mit der Was- serbereitstellung aus der Talsperre Quitzdorf bereits im Juli 2000, also vor In-Kraft-Treten des LTV-LMBV- Vertrages begonnen worden. So standen vom 24. Juli - 22. August 2000 insgesamt 4,0 Mio. m3erstmals direkt zur Stützung der Niedrigwas- serabflussverhältnisse im branden- burgischen Spreeabschnitt zur Verfü- gung. Da die Niedrigwassersituation weiter anhielt (vgl. Abb.), wurden nach erneuter brandenburgischer Bitte vom 24. August - 3. Oktober 2000 von sächsischer Seite weitere 2,0 Mio. m3aus dem Speicher Lohsa I abgegeben. (Eine Wasserbereitstel- lung aus der Talsperre Bautzen war im Jahr 2000 aufgrund von Sanierungs- maßnahmen nicht möglich.)

Die Wasserbereitstellung aus den bei- den sächsischen Talsperren ist Be- standteil der Beseitigung der ökologi- schen Altlasten. Die Finanzierung er- folgt daher auf der Grundlage des

„Ergänzenden Verwaltungsabkom- mens zum Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA-Alt- lastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finan- zierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 1998 - 2002 (VA-Braun- kohlesanierung)“ vom 18. Juli 1997.

Der Länderkostenanteil für die Was- serbereitstellung zur Niedrigwasser- aufhöhung der Spree (= 25 % der Ge- samtkosten) wird im Ergebnis der bi- lateralen Abstimmungen zunächst bis Ende 2002 zu 100 % durch das Land Brandenburg getragen. Somit betrug der brandenburgische Anteil im Jahr 2000 rd. 75 TDM; für 2001 werden rd. 250 TDM veranschlagt.

Niederschläge der Station Cottbus in mm 90

80 70 60 50 40 30 20 10 0

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober 24

22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0

Abflüsse der Spree an ausgewählten Pegeln in m3/s

0 5 10 15 20 25 30 35 40 Mio. m•

Nutzbarer Betriebsraum (17,0 Mio. m)

3

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober Speicherinhalt der Talsperre Spremberg in Mio. m3

Daten zur Umwelt 2000 Gewässer- und Wasserwirtschaft

Nutzbarer Betriebsraum

Referenzen

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