AMTSBLATT
für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf
Mittwoch, den 6. November 2013 · Jahrgang 20 · Nummer 14
Inhaltsverzeichnis
Amtliche Bekanntmachungen:
Tagesordnung zur gemeinsamen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Städte Elsterwerda und Bad Liebenwerda Seite 1
Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Liebenwerda Seite 1
Bekanntmachung Plangenehmigung für den Ausbau der Landesstraße 66 in der Ortsdurchfahrt Möglenz Seite 1 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde zur Europawahl, zur Wahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und
der Ortsbeiräte am 25. Mai 2014 - Melderegisterauskünfte - Seite 2
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde zur Europawahl, zur Wahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und
der Ortsbeiräte am 25. Mai 2014 - Datenspeicherung- Seite 2
Amtliche Bekanntmachungen
Die gemeinsame Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Städte Elsterwerda und Bad Liebenwerda findet am 13.11.2013, um 17.00 Uhr im Bürgerhaus, Burgplatz 1, in Bad Liebenwerda statt.
Folgende Tagesordnung ist geplant:
TOP Betreff öffentlicher Teil
01 Eröffnung und Begrüßung
02 Beschluss zum Mittelzentralen Versorgungskonzept der Städte Elsterwerda und Bad Liebenwerda (BE: LPG Landesweite Pla- nungsgesellschaft mbH, Bürgermeister der Stadt Elsterwerda Herr Herrchen, Bürgermeister der Stadt Bad Liebenwerda Herr Richter)
03 Bekanntgaben der Verwaltung
04 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ________________________________________________________
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am 13.11.2013 im Anschluss an die gemeinsame Sitzung der Stadtverord- netenversammlung der Städte Elsterwerda und Bad Liebenwerda gegen 18.00 Uhr im Bürgerhaus in Bad Liebenwerda statt.
Folgende Tagesordnung ist geplant:
TOP Betreff öffentlicher Teil
01 Eröffnung und Begrüßung
02 Anträge zur Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.09.2013 - öffentlicher Teil -
03 Aufstellung Bebauungsplan „Biogasanlage Osterhuber“
Oschätzchen einschließlich Änderung des Flächennutzungsplan 04 Grundsatzbeschluss zum Antrag der Kurstadtregion zur Auf- nahme in das Bund-Länder-Programm „Kleine Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS)“ der Städtebauförderung 05 Beschluss zur Aufstellung eines Verkehrskonzeptes Stadt Bad
Liebenwerda
06 Beschluss zur 9. Änderung Flächennutzungsplan Bad Lieben- werda
07 Vergabe Dachsanierung Kita Waldhaus)
08 Beschluss zur Gebührensatzung für den Winterdienst der Stadt Bad Liebenwerda
09 Beschluss zur Satzung der Stadt Bad Liebenwerda über die Art, Umfang und Durchführung des Straßenwinterdienstes (Winter- dienstsatzung)
10 2. Fortschreibung zum Infrastrukturplan Hard- und Soft- warekonzeption - Zeitraum: 2014 - 2019
11 Öffnungszeiten und Ferienschließzeiten kommunaler Kinderta- gesstätten im Jahr 2014
12 Bekanntgaben der Verwaltung
13 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses so- wie der Ortsvorsteher
nichtöffentlicher Teil
01 Anträge zur Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.09.2013 - nichtöffentlicher Teil - 02 Umgestaltung einer Grabanlage auf dem Friedhof Maasdorf 03 Bekanntgaben der Verwaltung
04 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
Bekanntmachung
Plangenehmigung für den Ausbau der Landesstraße 66 in der Ortsdurchfahrt
Möglenz vom Bau-km 0+010 bis 0+576 (im Abschnitt 020 von km 2,309 bis 1,723) mit
- Anpassung der Gemeindestraße „Kosilenziener Straße“ (ca.100 m) - Anpassung der Gemeindestraße „Am Sportplatz“ und
- landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen
in der Stadt Bad Liebenwerda (Gemarkung Möglenz) im Landkreis Elbe-Elster
Mit Plangenehmigung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (Planfeststellungsbe- hörde) vom 07. Oktober 2013 (Az.: 40.10 7173/66.4) ist der Plan für das oben genannte Bauvorhaben gemäß §§ 38 und 39 des Brandenburgi- schen Straßengesetz (BbgStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009, GVBl. I/15 S. 358; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 21.01.2013, GVBl. I/13 Nr. 3) und § 1 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg vom 7. Juli 2009, GVBl. I/09 Nr. 12 S. 262, 264; geändert durch Artikel 6
Bad Liebenwerda - 2 - Nr. 14/2013 des Gesetzes vom vom 16.Mai 2013, GVBl. I/13 Nr.18) in Verbindung
mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfGin der Fas- sung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003, BGBl. I S.102; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31.Mai 2013, BGBl. I S.
1388) genehmigt worden.
Die Rechtsbehelfsbelehrung der Plangenehmigung lautet:
Gegen diese Plangenehmigung kann innerhalb eines Monats nach Zu- stellung Klage beim
Verwaltungsgericht Cottbus, Vom-Stein-Straße 27, 03050 Cottbus, (§ 45 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in der Fassung vom 19.03.1991, BGBl. I S. 686; zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset- zes vom 31.05.2013, BGBl. I S. 1388) erhoben werden.
Die Klage ist beim dem Verwaltungsgericht Cottbus schriftlich zu er- heben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 81 Absatz 1 VwGO) oder in elektronischer Form (§ 55a VwGO) erhoben werden.
Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektro- nischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Cottbus über die auf der Internet- seite www.erv.brandenburg.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.
Gemäß § 82 Absatz 1 VwGO muss die Klage den Kläger, den Beklag- ten (Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruk- tur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.
Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung die- nenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochte- ne Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage und allen Schriftsätzen Abschriften für die übrigen Beteilig- ten beigefügt werden (§ 81 Absatz 2 VwGO).
Gemäß § 39 Absatz 9 BbgStrG in Verbindung mit § 80 Absatz 2 Num- mer 3 VwGO hat die Anfechtungsklage gegen die vorstehende Plange- nehmigung keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfech- tungsklage gegen die bevorstehende Plangenehmigung kann beim Ver- waltungsgericht Cottbus gestellt werden (§ 80 Absatz 5 VwGO).
Die Plangenehmigung (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung des genehmigten Planes in der Zeit
vom 14.11.2013 bis 29.11.2013
in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda, Markt 1, im Bauamt während folgender Zeiten:
Montag, Mittwoch,
Donnerstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 7.00 - 13.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bad Liebenwerda, den 06.11.2013 Thomas Richter
Hauptverwaltungsbeamter
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde zur Europawahl,
zur Wahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte am 25. Mai 2014
- Melderegisterauskünfte -
Nach § 33 des brandenburgischen Meldegesetzes darf die Meldebehör- de (Einwohnermeldeamt) Parteien, politischen Vereinigungen, Wähler- gruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlä- gen im Zusammenhang mit Wahlen, hier den Kommunalwahlen, in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwer- bung Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auskünfte bezie- hen sich auf Namen, Vornamen, akademische Grade und gegenwärtige Anschriften der Wahlberechtigten.
Wahlberechtigte, die nicht möchten, dass Ihre Daten weitergeben wer- den, haben jederzeit die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.
Dies kann formlos schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt
Markt 1 Zimmer 6
04924 Bad Liebenwerda geschehen.
Ein Anruf allein genügt allerdings nicht, weil es in jedem Fall einer eigenhändigen Unterschrift bedarf.
Bad Liebenwerda, 29.10.2013 Im Auftrag
gez.
Bärbl Ziehlke Wahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde zur Europawahl,
zur Wahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte am 25. Mai 2014
- Datenspeicherung -
Die Stadt Bad Liebenwerda ist als Wahlbehörde nach § 92 Abs. 6 des brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes befugt, eine Datei von wahlberechtigten Personen anzulegen, die zur Tätigkeit in den Wahl- vorständen verpflichtet und geeignet sind. Zu diesem Zweck dürfen Name, Anschrift, Tag der Geburt und die bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion erhoben und gespeichert werden. Die Wahlbehörde möchte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Die wahlberechtigten Personen haben das Recht, der Speicherung ihrer Daten zu widersprechen.
Dies kann formlos schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin/stellvertretenden Wahlleiterin
Frau Bärbel Ziehlke/Frau Petra Obenaus Markt 1
Zimmer 8/13
04924 Bad Liebenwerda geschehen.
Ein Anruf allein genügt allerdings nicht, weil es in jedem Fall einer eigenhändigen Unterschrift bedarf.
Bad Liebenwerda, den 29.10.2013 Im Auftrag
gez.
Bärbel Ziehlke Wahlleiterin
Nr. 14/2013 - 3 - Bad Liebenwerda
Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf
- Herausgeber: Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda - Satz und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) - Vertrieb: BLOMA Werbung, Burger Chaussee 1, 03096 Guhrow
Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt. Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.
IMPRESSUM
Das nächste Amtsblatt erscheint am:
Mittwoch, dem 27. November 2013
Nächster Redaktionsschluss ist am:
Mittwoch, dem 20. November 2013
Bürgermeister Thomas Richter
Wirtschaftsförderung Sekretariat Frau Grafe Extern: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Personalrat
Datenschutzbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte
Stadtbrandmeister
Amt I
Öffentliche Sicherheit, Soziales, Organisation und Personal
Leiterin: Frau Ziehlke Stellv.: Frau Obenaus
Amt II
Finanzen, Steuern, Kasse und Tourismus Leiter: Herr Engelmann
Stellv.: Frau Thiere
Amt III
Bauamt Leiterin: Frau Kirst Stellv.: Herr Lange Sachgebiet 1
Leiterin: Fr. Schneider Stellv.: Fr. Kreher
Sachgebiet 2 Leiterin: Fr. Ziehlke Stellv.: Fr. Obenaus
Bürgerbüro Leiterin: Fr. Reichel Stellv.: Fr. Noack
Tourismus Leiterin: Fr. Brzezinski Stellv.: Hr. Böttger
Stadtkasse Leiterin: Fr. Rege Stellv.: Fr. Spanier
Sachgebiet 4 Leiter: Hr. Engelmann Stellv.: Fr. Thiere
Sachgebiet 3 Leiterin: Fr. Kirst Stellv.: Hr. Lange Allg. Ordnungsangel./Brandschutz Fr. Schneider
Allg. Ordnungsangel./Gewerbe Fr. Kreher Allg. Ordnungsangelegenheiten Fr. Berner Bußgelder/Versicherung Fr. Wettstein
Politesse/Märkte Fr. Mehlig
Bibliothek, Jugend, Org., Ausbildung,
Statistik, Wahlen, Recht , Soziales Fr. Ziehlke Personal/Seniorenbetreuung Fr. Obenaus Allg. Verwaltung/Bezüge Fr. Jurisch Poststelle/Bürgerservice Fr. Rietze
Systembetreuer Hr. Ducke
Sitzungswesen Fr. Tischer
Archiv Fr. Kretzschmann
Bürgerservice/Gesunde-Städte-NW Fr. Diener
Schule/Kita/Sport Hr. Waskow
EWMA/Wohnungswesen Fr. Wettstein
EWMA Fr. Noack
Personenstandswesen Fr. Reichel
Bürgerservice (alle)
Geschäftsverteilungsplan 2013
Kämmerei/Doppik Hr. Engelmann Anlagenbuchhaltung Fr. Thiere Steuern Fr. Czisch Zentr. Buchhaltung Hr. Schlegel
Kasse Fr. Rege
Kasse Fr. Hande
Vollstreckung Fr. Spanier
Haus des Gastes
Tour. Innen- u. Außenmarketing Fr. Brzezinski Touristisches Innenmarketing Hr. Böttger Gästeservice, Veranst., Kultur Fr. Jahre Elster-Natoureum
Gästeservice Hr. Höppner
Ausstellungsbetreuung Hr. Krüger
Infrastrukturentwicklung – Kommunalservice Kommunalmanagement/
Infrastrukturentwicklung Fr. Kirst
Stadtplanung/GIS Hr. Lange
Stadtsanierung Fr. Richter
Tiefbau Hr. Rostin
Hochbau Fr. Greger
Straßen- u. Grünflächenunterhaltung/
Bauhof/Kataster/Grünflächenpflege Fr. Uhlemann Allg. Bauverwaltung/
Friedhofswesen/Regie 68 Fr. Wehnert
Liegenschaften Fr. Hoffmann
Bad Liebenwerda - 4 - Nr. 14/2013