Pressemitteilung Nr.: 08/2008
Halle (Saale), 30.09.2008
Sachsen-Anhalt setzt Meilenstein: Enge Zusammenarbeit des Landesamtes für Umweltschutz mit den LKW-Kontroll- gruppen der Polizeidirektionen und des Bundesamtes für Güterverkehr
Öffentlichkeitsarbeit
PRESSEMITTEILUNG
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@
lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de
Seit 2005 führt das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt regelmäßige Workshops mit den Vollzugsbeamten der Polizei und seit 2008 auch mit dem Bundesamt für Güterverkehr durch. Hintergrund waren die geplanten Ände- rungen im nationalen und grenzüberschreitenden Abfallrecht.
Besonders hervorzuheben ist die Zusammenarbeit mit den LKW- Kontrollgruppen der Bundesautobahnen, Außenstellen Querfurt, Halle, Mag- deburg und Harz und dem Bundesamt für Güterverkehr, Kontrollgruppe Sach- sen-Anhalt.
Gemeinsames Anliegen der Umweltbehörden, Polizei und Bundesamt für Gü- terverkehr ist es, bereits während des Transportes Verstöße gegen abfall- rechtliche Vorschriften festzustellen und zu unterbinden.
Die besondere Bedeutung ergibt sich schon daraus, dass z. B. im Jahr 2007 auf den Straßen Sachsen-Anhalts ca. 950.000 Abfalltransporte mit steigender Tendenz unterwegs waren.
Aus diesem Grund werden in den Workshops alle abfallrelevanten Tatbestän- de, die bei einer Verkehrskontrolle von Abfalltransporten vorkommen könnten, ausgiebig beurteilt und analysiert. Besonderer Wert wird dabei auch auf eine praxisnahe Schulung gelegt. Diese setzt sich im Rahmen der Zusammenarbeit bei Vorortkontrollen unter Teilnahme des Landesamtes für Umweltschutz als beratende Fachbehörde des Umweltministeriums fort.
Die LKW-Kontrolleure werden geschult und dadurch besonders befähigt, alle Angaben der Transporteure über das Abfallüberwachungssystem ASYS, wel- ches alle relevanten Daten für die Entsorgung und den Transport der Abfälle enthält, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Bei den Straßenverkehrskontrollen wurde z. B. festgestellt: der Umschlag von gefährlichen Abfällen ohne Ge- nehmigung, Fahren ohne Transportgenehmigung, fehlende Unterlagen bei grenzüberschreitender Abfallverbringung, fehlendes bzw. unvollständiges Ent- sorgungsfachbetrieb-Zertifikat, falsch ausgefüllte Transportpapiere, Nichtan- bringung der Warntafel („A“ für Abfall).
Damit wird in Sachsen-Anhalt bereits vor dem Inkrafttreten der bundesweiten elektronischen Abfallnachweisführung zum 01.04.2010 ein gleitender Über- gang bei den LKW-Kontrollen erreicht.
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