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263. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Globalgeschichte

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 25.06.2012 – 36. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

263. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Globalgeschichte

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2012 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 04. Juni 2012 beschlossene 1. Änderung des Mastercurriculums Globalgeschichte, veröffentlicht am 26.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 37.

Stück, Nr. 326, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

In § 5, Module mit ECTS-Zuweisung, wird unter der Zwischenüberschrift „Alternative Pflichtmodule“ wie folgt geändert:

Die Passage

„Studierende, die das zusätzliche Wahlmodul Globalgeschichte im Bachelorstudium Geschichte oder das Erweiterrungscurriculum Globalgeschichte der Universität Wien absolviert haben oder gleichwertige Qualifikationen mitbringen, müssen das Alternative Pflichtmodul Grundlagen aus einer anderen Spezialdisziplin der Global Studies belegen, alle übrigen das Alternative Pflichtmodul Grundlagen der Globalgeschichte.“

Wird ersetzt durch:

„Studierende, die

- das zusätzliche Wahlmodul Globalgeschichte im Bachelorstudium Geschichte (Versionen 2008 und 2011)

- oder die Vorlesung Globalgeschichte sowie ein Guided Reading, Proseminar oder Seminar zu einem Thema der Globalgeschichte im Bachelorstudium Geschichte (Version 2012) der Universität Wien absolviert haben

- oder gleichwertige Qualifikationen mitbringen,

müssen das Alternative Pflichtmodul Grundlagen aus einer anderen Spezialdisziplin der Global Studies belegen, alle übrigen das Alternative Pflichtmodul Grundlagen der Globalgeschichte.“

§ 11 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 25.06.2012, Nr. 263, Stück 36, treten mit 1. Oktober 2012 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

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