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Bayerisches Ärzteblatt 1-2/2017
31 Gutachter gesucht
Die Regierung von Oberbayern sucht dringend ärztliche Gutachterinnen und Gutachter für die Beurteilung der Unterlagen von Approbationsbewerbern aus Drittstaaten. Die Höhe der Entschädigung für die Anfertigung derartiger Gutachten bemisst sich nach dem Justizvergü- tungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) Stufe III und beträgt aktuell 110 Euro pro Stunde.
Hinzu kommen der Ersatz für besondere Aufwendungen wie Schreibgebühren und gegebenen- falls Umsatzsteuer.
Interessenten können sich direkt bei Rudolf Zumkley, Regierung von Oberbayern, Maximilian- straße 39, 80538 München, E-Mail: rudolf.zumkley@reg-ob.bayern.de, melden.
Die Redaktion
Bundesagentur für Arbeit warnt vor gefälschten E-Mails
Internet-Nutzer können gefälschte E-Mails mit schädlichen Anlagen oder Links erhalten. Diese E-Mails können mit vertrauenswürdig erschei- nender Absender-E-Mailadressen (zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit – BA) übermit- telt worden sein und/oder sich auf Stellenge- suche/Stellenangebote in der JOBBÖRSE der BA beziehen. Die BA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie in keinerlei Zusammenhang mit derar- tigen E-Mails steht. Sie rät daher, verdächtige E-Mails ungelesen zu löschen.
Im Anhang der E-Mails befinden sich oftmals Office- oder PDF-Dokumente, die Schadsoft- ware beinhalten. Wenn ein solcher Dateian- hang geöffnet wird, verschlüsselt sich das ge- samte IT-System mit allen darauf befindlichen Daten. Derzeit wird für solche E-Mails das of- fizielle Logo der BA zum Aktivieren der Schad- software missbräuchlich verwendet. Vorsicht ist geboten bei der Aufforderung zur Öffnung unbekannter Dateien, die entweder als Anhang der E-Mail direkt beigefügt sind oder alternativ über das Anklicken eines Links zum Download auffordern.
Dagmar Nedbal (BLÄK)
Präventionsgesetz – Vollzug der Neuregelung in § 34 Abs. 10a IfSG
Mit dem neuen Präventionsgesetz wurde in
§ 34 Abs. 10a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt, dass eine ärztliche Beratung in Bezug auf den Impfschutz zeitnah vor der Erstaufnah- me in eine Kindertageseinrichtung erfolge.
Zum Vollzug der Regelung teilen das Bayeri- sche Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integra- tion folgendes mit: „Als schriftlicher Nach- weis einer ärztlichen Beratung in Bezug auf
einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes kann neben einer entsprechenden ärztlichen Be- scheinigung auch der Impfausweis oder das Untersuchungsheft des Kindes bei Erstauf- nahme in eine Kindertagesstätte vorgelegt werden, sofern dort eine zeitnah erfolgte Impfung oder Vorsorgeuntersuchung einge- tragen ist. Etwaige Kosten für eine ärztliche Bescheinigung sind von den Personensorge- berechtigten zu tragen.“
Der Wortlaut der Mitteilung und eine ausführ- liche Information zum Vollzug der Regelung kann auf der Homepage der Bayerischen Lan- desärztekammer unter www.blaek.de „Beruf/
Recht“ „Rechtsvorschriften“ „Gesetze/
Verordnungen“ aufgerufen werden.
Dr. Ulrike Seider (BLÄK)
Vergabe des Meisterbonus und Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung
Wie in der Richtlinie zur Vergabe des Meister- bonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung verankert wurde, soll die Ver- leihung den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver machen.
Mit dem Meisterbonus wird ein Anreiz gesetzt, sich beruflich weiterzubilden und die eige- ne Qualifikation zu stärken. Er gewährt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meister- und Fortbildungsprüfung.
Mit dem Meisterpreis werden Absolventen für besonders gute Leistungen ausgezeichnet.
So konnten sich auch im zweiten Vergabezeit- raum 100 geprüfte Fachwirte für ambulante medizinische Versorgung über den Meisterbo- nus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 1.000 Euro freuen.
Mit der Note „sehr gut“ bis „gut“ haben 16 Absolventen abgeschlossen. Diese wurden mit dem Meisterpreis, in Form einer Urkunde des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, ausgezeichnet.
Wir wünschen allen Absolventinnen und Absol- venten viel Erfolg für ihren beruflichen Wer- degang.
Alexander Otto (BLÄK)
Auflösung des Medizinischen Silbenrätsels aus Heft 12/2016, Seite 651
1. MORIBUND 2. OTOLIQUORRHOE 3. RETROPERITONEALRAUM 4. BECKENARTERIENVERSCHLUSS 5. UNKARTHROSE
6. STEATOSIS 7. PALLANÄSTHESIE 8. ATAKTISCH 9. RIVASTIGMIN 10. KRYOGLOBULINÄMIE 11. IPSILATERAL 12. NYSTAGMUS 13. STELLWAG 14. OROLINGUAL
15. NASENSCHEIDEWANDVERKRÜMMUNG Lösungswort: MORBUS PARKINSON