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A011: Teilhabe geflüchteter Frauen am Arbeitsmarkt sicherstellenLaufende Nummer: 019

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A011: Teilhabe geflüchteter Frauen am Arbeitsmarkt sicherstellen

Laufende Nummer: 019

Antragsteller_in: DGB-Bundesfrauenausschuss

Status: angenommen in geänderter Fassung

Sachgebiet: A - Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie in Deutschland und Europa

Teilhabe geflüchteter Frauen am Arbeitsmarkt sicherstellen

Der DGB-Bundeskongress beschließt:

Frauen flüchten oft aus denselben Gründen wie Männer. Allerdings treiben auch geschlechtsspezifische Gründe Frauen in die Flucht: häusliche Gewalt, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Ehrenmorde oder Vergewaltigungen im Rahmen von Bürgerkriegen oder anderen Konflikten. Daher ist der geschlechtsspezifische Erfahrungshintergrund von Frauen bei der Sicherstellung ihrer Teilhabe an Bildung, Ausbildung und Arbeit unbedingt zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere durch gendersensible Sprach- und Integrationskurse zu gewährleisten, damit Qualifizierung und Vermittlung in Ausbildung und Beruf gelingen. Geflüchtete Frauen müssen die gleichen Chancen haben wie Männer, sich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren und ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften.

Der DGB-Bundeskongress fordert den Bundesgesetzgeber auf,

sicherzustellen, dass gleichstellungspolitische Grundsätze - wie in den Curricula vorgesehen - in den Sprach- und Integrationskursen aktiv bearbeitet werden. Vor allem der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist herauszustellen. Dabei sind auch die Vielfalt möglicher Lebensmodelle aufzuzeigen sowie die damit verbundenen Chancen, die Deutschland als Einwanderungsland den Frauen bieten kann. Die Sprach- und Integrationskurse müssen auch zur Verbreitung frauenspezifischer Informationen (beispielsweise über das Hilfetelefon

„Gewalt gegen Frauen“) genutzt werden.

auf eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter in den Sprach- und Integrationskursen zu achten und bei Bedarf reine Frauenkurse mit Kinderbetreuung anzubieten.

den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychologischer Unterstützung zu verbessern.

sicherzustellen, dass Sprach- und Integrationskurse sowie Möglichkeiten zur Bildung, Ausbildung und Arbeit nicht durch fehlende Angebote der Kinderbetreuung erschwert oder verhindert werden und der Ausbau entsprechender

Kinderbetreuung weiter vorangetrieben wird.

bei bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Programmen auch die andere Lebenswirklichkeit der Frauen zu berücksichtigen und geflüchtete Frauen mit Familienpflichten gleichermaßen in alle Integrationsmaßnahmen einzubinden und ggf. sämtliche Programme auch in Teilzeit anzubieten.

geflüchtete Frauen gleichermaßen vor prekären Arbeitsverhältnissen und Lohndumping zu schützen und die Vermittlung in eine der Qualifikation angemessene Beschäftigung anzustreben.

alle Programme für Geflüchtete gendergerecht zu gestalten und regelmäßig zu überprüfen, ob für Frauen gemäß ihrem Anteil an den Geflüchteten Mittel zur Verfügung gestellt werden.

DGB-Bundeskongress Berlin, 13.–17. Mai 2018

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Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz der Beschäftigten in den Sprach- und Integrationskursen sicherzustellen und für deren gerechte Entlohnung auf sicheren Arbeitsplätzen zu sorgen.

Die Arbeitgeber und die Interessenvertretungen sind gefordert,

bei betrieblichen Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten auf die gleichberechtigte Partizipation von Frauen zu achten.

innerbetriebliche Beschwerdestellen, wo nicht vorhanden, einzurichten und für mögliche Diskriminierungen gegenüber geflüchteten Frauen zu sensibilisieren.

DGB-Bundeskongress Berlin, 13.–17. Mai 2018

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