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Öffentliche Daseinsvorsorge darf kein Geschäft werden!

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DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 18/2012 16. Mai 2012

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Öffentliche Daseinsvorsorge darf kein Geschäft werden!

Stellen Sie sich vor, Sie rühren die Milch für Ihr Baby mit Leitungswasser an und kurz darauf bekommt es Magen- krämpfe, weil das Wasser chemische Rückstände enthielt.

Warum? Ihr Wasserversorger - ein privatwirtschaftliches Unternehmen - hatte weniger gründlich gefiltert als es die Top-Standards in Deutschland vorsehen. Trotzdem ist der Kubikmeter Wasser teurer als früher, noch unter der Regie Ihres kommunalen Stadtwerks.

Das könnte drohen, wenn sich die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zu Dienstleistungskonzessionen durchsetzt und damit öffentliche Aufgaben dem Wettbewerb aussetzen. Das Regelwerk ist in den Beratungen und soll noch in diesem Jahr vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Die Ge- fahr: Soziale, ökologische und qualitative Standards geraten unter Druck, wenn künftig auch private Anbieter um das risikoarme Geschäft mit öffentlichen Gütern und Dienstleis- tungen buhlen. Deshalb lehnt der DGB den EU-Richtlinien- vorschlag zur Konzessionsvergabe ab. Es drohen höhere Kosten und mindere Qualität für die VerbraucherInnen, schlechtere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sowie der Verlust kommunaler Handlungsspielräume.

Die viel beschworenen Rechtsunsicherheiten, die von der EU- Kommission als Hauptgrund für die neuen Richtlinien ge- nannt werden, gibt es nicht. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof in vielen Urteilen entschieden, dass zentrale Grundsätze des EU-Primärrechts (Transparenz, Nichtdiskrimi- nierung und Verhältnismäßigkeit) auch für Dienstleistungs- konzessionen gelten. Öffentliche Auftraggeber müssen sich also längst an europarechtliche Grundsätze halten.

Rechtssicherheit ist allerdings für Existenz sichernde Tarifver- träge nötig – es muss klargestellt werden, dass sie weiterhin Bestand haben und nicht unterlaufen werden können. Im Gegenteil: Tarifpolitische Standards sollten ausgebaut wer- den. Was ist noch wichtig? – In Deutschland unterliegt das Lebensmittel und öffentliche Gut Wasser hohen Qualitätsan- forderungen – das muss auch so bleiben! Die Möglichkeit, soziale Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vor-

schreiben zu können, darf nicht weiter eingeschränkt werden.

Die Kommunen sollen auch künftig ihr verfassungsrechtlich verankertes Recht auf kommunale Selbstverwaltung behalten, um öffentliche Daseinsvorsorge gestalten und kontrollieren zu können. Dazu zählt auch, dass Direktvergaben und die inter- kommunale Zusammenarbeit nicht eingeschränkt werden dürfen. Kurz: Wir brauchen einen handlungsfähigen Staat.

Soziale Grundrechte dürfen nicht den EU-Marktfreiheiten geopfert werden!

Um die Öffentlichkeit aufzurütteln, eignet sich das erste europäische Bürgerbegehren „Wasser ist ein Menschen- recht“, initiiert von den europäischen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (EGÖD). Ab sofort müssen innerhalb von max. 12 Monaten aus mindestens sieben EU- Mitgliedsstaaten eine Millionen Unterschriften gesammelt werden; in Deutschland wenigstens 130.000.

Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den Anspruch jedes Men- schen auf Wasser als Grundrecht hervorzuheben und die Kommission aufzufordern, sich dafür weltweit einzusetzen. In Europa gibt es ca. 2 Millionen Menschen, die nicht mit Was- ser- und Abwasserdienstleistungen versorgt sind! Mit der Anerkennung von Wasser und Abwasserversorgung als Men- schenrecht sollen auch alle Versuche gestoppt werden, den Wettbewerb im Binnenmarkt für dieses Grundnahrungsmittel einzuführen. Wasser muss Aufgabe der Mitgliedsstaaten bleiben und darf nicht dem Profitstreben ausgeliefert werden.

Infos: http://www.right2water.eu/de

Wie streng werden Schadstoffe im Trinkwasser durch Ihren Wasserversorger kontrolliert?

- in % der Befragten -

5,1 1,4

4,3 8,2

42,4 38,6

weiß nicht/ keine Angabe überhaupt nicht streng

eher weniger streng teils-teils streng sehr streng

Q uelle: I.E.S.K., "Q ualität und Image von Trinkwasser in D eutschland, Januar 2012 // 18

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