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RQ-AMV-2014-Anlage-2

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Academic year: 2022

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Anlage 2 zu § 7 der Arzneimittelvereinbarung ab 01.01.2014 im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Anlage 2 zu § 7 der Arzneimittelvereinbarung ab 01.01.2014 im Bereich der Kas- senärztlichen Vereinigung Bayerns:

1) Berechnung des Ausmaßes der globalen Zielerreichung für die erfolgsabhängige Erhöhung der Kostenpauschale nach § 7 S. 2:

Ziel 23

Ist – Ist 0

Erfolgsmesszahl =

(

__________

)

x Gewichtungspunkte

Soll – Ist 0 Ziel 1

Ist: erreichter Wert im Vereinbarungszeitraum (in %)

Ist0: historischer Wert für die Festlegung des Solls (in %)

Soll: Ziel für den Vereinbarungszeitraum (in %)

Gewichtungspunkte: dem jeweiligen Ziel zugeordnete Punktzahl (1 bis 10)

Die Erfolgsmesszahl, die die Erhöhung der Kostenpauschale um 200.000,- Euro aus- löst, beträgt mindestens die Hälfte (= 45,5) der in nachfolgender Tabelle festgelegten Summe der Gewichtungspunkte (= 91).

Arzneimittelgruppe Punkte

Antidiabetika excl. Insulin 10

Thrombozytenaggregationshemmer 3

Renin-Angiotensin wirksame Präparate 10 Lipidregulatoren/Arteriosklerose-Präparate 3 Kombigruppe kardiovask. System

(Betabl.+Diur.+Antihyp.+Ca-Ant.+Herzth.)

5

Urologika 2

Sexualhormone und Analoga, systemisch 2 Antiphlogistika/Antirheumatika, systemisch 1

Psycholeptika 3

Psychoanaleptika außer Antiadiposita 6

Asthma- und COPD-Präparate 10

Ophthalmologika 2

Osteoporosemittel 3

BTM-pflichtige Opioide (ohne Tilidin) 3

Antiepileptika 5

Antiparkinsonmittel 3

Rhinologika mit Corticosteroiden 1

Immunsuppressiva (Mycophenolsäure, Tacrolimus, Everolimus, Ciclosporin)

2

MS-Therapeutika 4

LH-RH-Analoga 1

Erythropoese stimulierende Faktoren 1

Kostengünstige TNF-alpha-Blocker 5

Orale Antikoagulantien 6

Summe 91

(2)

Anlage 2 zu § 7 der Arzneimittelvereinbarung ab 01.01.2014 im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

2) Berechnung der maximalen DDD-Steigerungsrate bei den „NOAK’s“ nach § 7 S. 2:

Ab 2/2014 bis 4/2014 muss die Steigerungsrate zum Vorquartal in Bayern je Quartal um 20 % niedriger sein als die jeweilige Steigerungsrate zum Vorquartal im Bundesge- biet. Für jedes Quartal, in dem dieses Ziel erreicht wird, wird die Kostenpauschale um 50.000,- Euro erhöht.

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