• Keine Ergebnisse gefunden

Anlage 3 aSonderregelungenfür Angestellte als Kirchenmusiker(SR 3 a BAT-KF)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Anlage 3 aSonderregelungenfür Angestellte als Kirchenmusiker(SR 3 a BAT-KF)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Anlage 3 a Sonderregelungen

für Angestellte als Kirchenmusiker (SR 3 a BAT-KF)

Nr. 1 Zu §§ 1 und 2 – Geltungsbereich – Diese Sonderregelungen gelten für Kirchenmusiker.

Nr. 2

Zu §§ 15 bis 16 a und 35

– Arbeitszeit, Zeitzuschläge, Überstundenvergütung –

(1) Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, finden § 15 Abs. 6 Satz 2 und 4,

§ 16 und § 35 keine Anwendung.

(2)1Die Bestimmungen über Überstunden und Nachtarbeit einschließlich der dafür zu zahlenden Zeitzuschläge und der Überstundenvergütung gelten auch für die unter diese Sonderregelungen fallenden Angestellten. 2Dabei gilt als Nachtarbeit die Arbeit zwischen null und sechs Uhr.

(3)1Der Angestellte erhält für den Dienst an Sonntagen, Wochenfeiertagen und anderen kirchlichen Feiertagen eine besondere Arbeitsbefreiung von vier Arbeitstagen im Kalen- derjahr unter Fortzahlung der Vergütung (§ 26) und der in Monatsbeiträgen festgelegten Zulagen. 2Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Kalenderjahres, so be- trägt die Arbeitsbefreiung für jedes volle Vierteljahr, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, einen Arbeitstag. 3Die Arbeitsbefreiung ist möglichst zusammenhängend während einer Zeit zu gewähren, in der die dienstlichen Verhältnisse es gestatten. 4§ 47 Abs. 5 und 7 sowie § 48 Abs. 4 Unterabs. 1 finden entsprechend Anwendung.

Bundes-Angestelltentarifvertrag (Sonderregelung 3 a)

SR 3 a BAT-KF 1100-3a Archiv

Archiv, Geltungszeitraum 01.04.1961 - 30.06.2007 EKvW 1

(2)

1100-3a Archiv SR 3 a BAT-KF

Bundes-Angestelltentarifvertrag (Sonderregelung 3 a)

2 Archiv, Geltungszeitraum 01.04.1961 - 30.06.2007 EKvW

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wird der Angestellte an einem Kalendertag, an dem er eine Arbeitszeit – ausschließlich der Pausen – von mindestens siebeneinhalb Stunden abgeleistet hat, zu einem

Diese Sonderregelungen gelten für Angestellte in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelungen 2 a fallen, wenn sie.. der Förderung

1 Den Bibliothekaren, zu deren Aufgaben auch die Erarbeitung von Bücherkenntnissen und die Besprechung von Neuerscheinungen gehören, ist hierfür eine nach den besonderen

b) die für eine Aufgabe von begrenzter Dauer eingestellt sind und bei denen das Arbeits- verhältnis durch Eintritt eines bestimmten Ereignisses oder durch Ablauf einer kalen- dermäßig

(2) Als Arbeitszeit werden für jeden Tag der Teilnahme an einer Freizeit einschließlich der Tage der An- und Abreise zehn Stunden berechnet, soweit sich nicht aus der Planung für

Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen. (zu § 12 BAT-KF) 1 – monatlich in Euro – gültig

Tabellenentgelte für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst.. monatlich

1 Fallgruppe 3 eingefügt, Fallgruppen 3-16 neu nummeriert, Anmerkung 2 geändert, Anmerkung 3 eingefügt, Anmerkungen 3-6 neu nummeriert durch ARR zur Änderung des Entgeltgruppenplans