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Anlage 3 zum BAT-KFEntgeltgruppenplan zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen (S-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF

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Academic year: 2022

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Anlage 3 zum BAT-KF

Entgeltgruppenplan zum BAT-KF für Mitarbeiterinnen in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften,

Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen

(S-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF – SEGP.BAT-KF –)

1

Vorbemerkungen

1. Der S- Entgeltgruppenplan gilt für die Mitarbeiterinnen, die in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maß- nahmen und Projekten sowie Integrationsfirmen tätig sind.

2. Die Vorbemerkungen des Allgemeinen Entgeltgruppenplanes zum BAT-KF/MTArb- KF2 gelten entsprechend.

Berufsgruppe 1

Stammkräfte in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarkt- initiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten1,3

Fall- gruppe

Tätigkeitsmerkmal Verg.Gr.

1. Mitarbeiterinnen, soweit nicht einer höheren Fallgruppe zu- geordnet

S 1

2. Mitarbeiterin, die eine Arbeitsgruppe beaufsichtigt; Mitarbei- terin in der Verwaltung mit mindestens 25 % Anteilen selbst- ständiger Arbeit

S 2

1Überschrift geändert, Fallgruppe 4 geändert, Anmerkung 2 angefügt durch ARR zur Änderung des Entgeltgruppenplans zum BAT-KF für Stammkräfte in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten, Anlage 3 zum BAT-KF vom 20. Juni 2012; Überschrift geändert, Vorbemerkung geändert, Berufsgruppe 1 geändert, Anmerkung geändert, Berufsgruppe 2 angefügt durch ARR zur Änderung des Bundes-Angestellten-Tarifvertrags in kirchlicher Fassung und der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse und der Vergütung für die Maßnahmeteilnehmenden in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten vom 25. Juni 2015.

2Nr. 1100-1

S-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF (Anlage 3 zum BAT-KF)

SEGP.BAT-KF 1100-3

07.02.2022 EKvW 1

(2)

Fall- gruppe

Tätigkeitsmerkmal Verg.Gr.

3. Mitarbeiterin mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, die eine Arbeitsgruppe anleitet; Mitarbeiterin in der Verwaltung mit selbständigen Verantwortungsbereich

S 3

4. Mitarbeiterin mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, die eine Arbeitsgruppe anleitet und in besonderem Umfang für diese Gruppe Verant- wortung trägt2; Mitarbeiterin in der Verwaltung mit einschlä- gigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung mit einem besonderen Verantwortungsbereich; pä- dagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen; Mitar- beiterin, die Stütz- und Förderunterricht durchführt

S 4

5. Mitarbeiterin in der Verwaltung mit einschlägigem berufli- chen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung, der Mitarbeiterinnen unterstellt sind, die nicht Maßnahmeteilneh- mende sind; Mitarbeiterin, die regelmäßig Planungs- und Or- ganisationsaufgaben durchführt; pädagogische und sozialpä- dagogische Mitarbeiterinnen, die besonders schwierige Auf- gaben wahrnehmen; Arbeitsvermittlerin

S 5

6. Mitarbeiterin mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung mit herausgehobenem Verantwortungsbereich (z.B. Leitung eines Arbeitsbereiches);

Mitarbeiterin mit therapeutisch-diagnostischer Tätigkeit, Ar- beitsvermittlerin mit herausgehobenem Verantwortungsbe- reich

S 6

7. Mitarbeiterin mit einschlägigem beruflichen Abschluss oder einschlägiger beruflicher Erfahrung mit besonders herausge- hobenem Verantwortungsbereich

S 7

8. Mitarbeiterin mit herausgehobener Verantwortung für mehre- re Aufgabengebiete oder Einrichtungsteile; Vertretung der Mitarbeiterin nach S 9

S 8

9. Mitarbeiterin als Leitung der gesamten Einrichtung S 9

1100-3 SEGP.BAT-KF

S-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF (Anlage 3 zum BAT-KF)

2 07.02.2022 EKvW

(3)

Anmerkungen:

1. Den Mitarbeiterinnen kann bei erheblich überdurchschnittlichen Leistungen eine mo- natliche, widerrufliche Zulage in Höhe bis zu 10 % der Vergütung gezahlt werden.

Näheres kann in einer Dienstvereinbarung geregelt werden.

2. In besonderem Umfang Verantwortung für diese Gruppe trägt die Mitarbeiterin, wenn sie Meisterin in einem einschlägigen Beruf ist und damit ausbilden darf.

3. Stammkräfte im Sinne dieser Berufsgruppe sind alle Mitarbeiterinnen, die angestellt sind, um die Infrastruktur der Einrichtung sicherzustellen, und keine auf die konkrete Person bezogene Förderung aus arbeitsmarktpolitischen Programmen erhalten.

Berufsgruppe 21,2 Helferinnen

Fallgruppe Tätigkeitsmerkmal Entgeltgruppe

1. angelernte Helferinnen H 1

2. Mitarbeiterinnen mit einer für die Tätigkeit förderli-

chen mindestens einjährigen Ausbildung H 2

Anmerkungen:

1. Helferinnen im Sinne dieser Berufsgruppe sind Mitarbeitende, die unmittelbar vor ih- rer Einstellung mindestens ein Jahr arbeitslos waren und mindestens zwei Vermitt- lungshemmnisse im Sinne von § 16e SGB II aufweisen oder als Maßnahmeteilneh- mende im Sinne der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse und der Vergütung für die Maßnahmeteilnehmenden in Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaf- ten, Arbeitsmarktinitiativen, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Projekten be- schäftigt waren.

2. In dieser Berufsgruppe sind Mitarbeiterinnen einzugruppieren, die ihre Beschäftigung nach dem 30. Juni 2015 aufnehmen.

S-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF (Anlage 3 zum BAT-KF)

SEGP.BAT-KF 1100-3

07.02.2022 EKvW 3

(4)

1100-3 SEGP.BAT-KF

S-Entgeltgruppenplan zum BAT-KF (Anlage 3 zum BAT-KF)

4 07.02.2022 EKvW

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