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36. Schreibfehlerberichtigung zur Verordnung des Rektorats über Aufnahmeverfahren für die Bachelor- und Diplomstudien gemäß § 71b und § 71d UG

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Mitteilung

Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 08.01.2019 - Nummer 36

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Richtlinien, Verordnungen

36 Schreibfehlerberichtigung zur Verordnung des Rektorats über Aufnahmeverfahren für die Bachelor- und Diplomstudien gemäß § 71b und § 71d UG

In der Verordnung des Rektorats über Aufnahmeverfahren für die Bachelor- und Diplomstudien gemäß § 71b und

§ 71d UG, Mitteilungsblatt vom 27.12.2018, 7. Stück, Nr. 28 ist in § 3 Abs. 1 Z 16 die Zeichenfolge „ *)“ zu streichen.

Der Rektor:

Engl

1 8. Stück - Ausgegeben am 08.01.2019 - Nr. 36-36

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