• Keine Ergebnisse gefunden

Auslegung Landschaftsprogramm Bremerhaven Fachbeitrag 1, Biotopverbundkonzept

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Auslegung Landschaftsprogramm Bremerhaven Fachbeitrag 1, Biotopverbundkonzept"

Copied!
64
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Neuaufstellung

des Landschaftsprogramms

Teil Stadtgemeinde Bremerhaven Fachbeitrag 1: Biotopverbund

Entwurf 06.08.2020

(2)

Herausgeber

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Contrescarpe 72

28195 Bremen

Bearbeitung

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Fachbereich 3: Natur, Wasser und Landwirtschaft

Referat 31

Dirk Hürter (Referatsleitung), Inga Josuttis, Diana Zoglauer

Kartengrundlagen

Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen

(3)

Inhalt

Anlass ... 1

Methode ... 1

2.1 Freie Landschaft ... 1

2.1.1 Abgrenzung von Teilgebieten ... 1

2.1.2 Bewertungsverfahren ... 2

2.1.3 Datenbasis ... 5

2.1.4 Kriteriensets Lebensraumkomplexe ... 7

2.1.4.1 Grünland / Grünland-Graben-Areal... 7

2.1.4.2 Brackwasserbiotope ... 9

2.1.4.3 Nährstoffreiche Röhrichte und Feuchtbrachen ... 10

2.1.4.4 Nährstoffarme Feuchtgebiete ... 11

2.1.4.5 Fließgewässer ... 13

2.1.4.6 Größere Stillgewässer ... 14

2.1.4.7 Wald inkl. Parkanlagen mit Altbäumen ... 15

2.1.4.8 Trockene Sandbiotope ... 16

2.1.4.9 Sonstige Agrarlandschaft ... 17

2.2 Siedlungsraum ... 18

2.2.1 Abgrenzung der Teilgebiete ... 18

2.2.2 Bewertungsverfahren ... 18

Bewertung ... 20

3.1 Freie Landschaft ... 20

3.1.1 Grünland-Graben-Areale ... 21

3.1.2 Brackwasserbiotope ... 22

3.1.3 Nährstoffreiche Röhrichte und Feuchtbrachen ... 23

3.1.4 Nährstoffarme Feuchtgebiete ... 24

3.1.5 Fließgewässer ... 25

3.1.6 Stillgewässer ... 26

3.1.7 Wald (inkl. Parkanlagen mit Altbäumen) ... 27

3.1.8 Trockene Sandbiotope ... 28

3.1.9 Sonstige Agrarlandschaft ... 29

3.1.10 Zusammenfassung ... 31

3.2 Siedlungsraum ... 33

Synopse ... 35

4.1 Länderübergreifender Biotopverbund ... 36

4.2 Regionale und innerstädtische Biotopvernetzung ... 37

4.3 Biotopverbund im räumlichen Zusammenhang ... 38

4.4 Schwerpunkträume zur Förderung von Zielarten und -artengruppen ... 40

(4)

Tabellen

Tab. 1: Teilgebiete ... 3

Tab. 2: Bewertung Ober- und Unterkriterien ... 3

Tab. 3: Bewertung der Biotopverbundfunktion ... 5

Tab. 4: Bewertung des Siedlungsraumes ... 18

Tab. 5: Bewertung Grünland / Grünland-Graben-Areal ... 21

Tab. 6: Bewertung „Brackwasserbiotope“ ... 22

Tab. 7: Nährstoffreiche Röhrichte und Feuchtbrachen ... 23

Tab. 8: Nährstoffarme Feuchtgebiete ... 24

Tab. 9: Bewertung Fließgewässer ... 25

Tab. 10: Stillgewässer ... 26

Tab. 11: Wälder inkl. Parkanlagen mit Altbäumen ... 27

Tab. 12: Trockene Sandbiotope ... 28

Tab. 13: Bewertung „Sonstige Agrarlandschaft“ ... 29

Tab. 14: Flächenkategorisierung: Biotopverbund ... 36

Tab. 15: Flächenkategorisierung: Biotopvernetzung... 37

Textkarten

Textkarte 3.1-1: Bewertung Lebensraumkomplexe Textkarte 3.2-1: Bewertung Siedlungsraum

Textkarte 4.3-1: Biotopverbund im räumlichen Zusammenhang

Textkarte 4.4-1: Schwerpunkträume zur Förderung von Zielarten und –artengruppen

(5)

Anlass

Der Biotopverbund ist von zentraler Bedeutung für die Sicherung der biologischen Vielfalt. Anlass für die Biotopverbundplanung ist nach § 21 BNatSchG die Forderung, einen länderübergreifenden Bio- topverbund aus Kern- und Verbindungsflächen sowie Verbindungselementen zu schaffen, der die re- präsentative Verbreitung wildlebender Tiere und Pflanzen und deren Ausbreitungswege dauerhaft si- chert. Neben der dauerhaften Sicherung ist die Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen ebenfalls bedeutsam. Die Funktion eines länderübergreifenden Bi- otopverbunds beginnt bereits auf regionaler Ebene durch Sicherung und Schaffung von linearen und punktförmigen Elementen wie Hecken und Feldrainen sowie Trittsteinbiotopen in der von Landwirt- schaft geprägten freien Landschaft.

Die Ermittlung der Biotopverbundfunktion im Landschaftsprogramm Bremerhaven ist ein Bestandteil des Biotopverbundkonzeptes des Landes Bremens und ergänzt das bestehende Konzept der Stadtge- meinde Bremen.

Kern- und Verbindungsflächen sowie Verbindungselemente sind „durch Erklärung zu geschützten Tei- len von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen.“1 rechtlich zu sichern.

Weitere geeignete Bestandteile des Biotopverbunds sind den §§ 20 und 21 BNatSchG zu entnehmen.

Die Ermittlung der Biotopverbundfunktion erfolgt sowohl für die freie Landschaft als auch für den Sied- lungsraum.

Methode

2.1 Freie Landschaft

An dieser Stelle werden all jene Gebiete der freien Landschaft bzw. des unbesiedelten Bereichs be- trachtet, die auf Grundlage ausreichender Daten zu Flora und/oder Fauna dezidiert bewertet werden können. Für Bremerhaven sind dies zum einen Flächen, denen eine Bedeutung für Flora/Fauna zuge- sprochen wird und damit im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramm (IEP) untersucht werden.

Zum anderen sind es Kompensationsflächen, die im Rahmen verpflichtender Begleituntersuchungen regelmäßig kartiert wurden bzw. werden (z.B. Luneplate inkl. Tidepolder und Alte Weser).

2.1.1 Abgrenzung von Teilgebieten

Die Abgrenzung von Teilgebieten innerhalb der freien Landschaft erfolgt anhand der vorherrschenden Nutzungs- oder Habitatstruktur. Im Wesentlichen handelt es sich in Bremerhaven um Grünländer, Wäl- der oder Forsten, Fließ- und Stillgewässer sowie Brackwasserbiotope.

Insgesamt umfasst die erstellte Auswahl an Flächen 49 Teilgebiete.

1 BNatSchG § 21 Abs. 4

(6)

In Abhängigkeit vom prägenden Charakter des Teilgebietes erfolgte eine Einteilung in sog. „Lebens- raumkomplexe“:

Grünland-Graben-Areale (inkl. Kleingewässer bis ca. 1 ha Größe) ... G

Brackwasser-Ästuare ... B

 Nährstoffreiche Röhrichte2 und Feuchtbrachen ... R

 Nährstoffarme Feuchtgebiete3 ... N

 Fließgewässer4... F

Größere Stillgewässer ... S

Wald (inkl. Parkanlagen mit Altbaumbestand) ... W

Trockene Sandbiotope ... T

Sonstige Agrarlandschaft ... A

Gegenüber der Beurteilung von Lebensraumkomplexen der Stadtgemeinde Bremen wurde für Bremer- haven der Lebensraumkomplex „Brackwasser-Ästuare“ aufgrund seiner Präsenz und Bedeutung zu- sätzlich aufgenommen.

Die folgende Tabelle listet die Lebensraumkomplexe mit den zugehörigen Teilgebieten auf.

2 HANDKE &TESCH (2009): Röhricht geschützt ab 50m² und 4-5m Breite

3 HANDKE &TESCH (2009): Geschützt: Pfeifengrasbestände ab 10m², Zwergstrauchheiden ab 100m², lineare Bestände ab 4-5 m Breite, Sümpfe ab 50m²

4 zum WRRL-Netz gehörend, Einzugsgebiet >10 km²; Fließgewässer mit kleinerem Einzugsgebiet

(7)

Tab. 1: Teilgebiete

Lebensraum- komplex

Nr. Teilgebiet Grünland /

Grünland- Graben-Areal G

G1 Nördliche Geesteniederung G2 Südliche Geesteniederung östlich

A27

G3 Rohrniederung G4 Grünland Luneplate G5 Neues Pfand G6 Eidewarder Plate Brackwasser-

Ästuare B

B1 Lunewatt B2 Tidepolder

B3 Geeste unterhalb des Tidesperrwerks Nährstoffrei-

che Röhrichte und Feucht- brachen R

R1 Sukzessionsflächen nördlich und nordwestlich der Güterbahntrasse R2 Sukzessionsflächen LoginPort inkl.

Flächen westlich Neue Aue See R3 Feuchtbrachen an Rohr und Lune R4 Luneplate außendeichs (Spülfeld

Lunesiel)

R5 Einswarder Plate und Uferröhrichte Nährstoffarme

Feuchtgebiete N

N1 Moorbiotope Fehrmoor N2 Moorbiotope Surheide Fließgewässer

F

F1 Grauwallkanal F2 Neue Aue F3 Geeste F4 Rohr F5 Alte Lune F6 Weser Größere

Stillgewässer S

S1 Reinigungspolder S2 Weserportsee

S3 Wulsdorfer Baggerkuhle Lebensraum-

komplex

Nr. Teilgebiet

Lebensraum- komplex

Nr. Teilgebiet Wald (inkl.

Parkanlagen mit Altbaum- bestand) W

W1 Fehrmoor

W2 Wasserwerkswald Leherheide W3 Wald Leher Moore

W4 Gesundheitspark Speckenbüttel W5 Wald Eckernfeld

W6 Reinkenheider Forst W7 Bürgerpark

W8 Kohlemoor / Helmermoor W9 Ahnthammsmoor / Suhrheide /

NSG Düllhamm

W10 Wasserwerkswald Wulsdorf Trockene

Sandbiotope T

T1 Heide westlich Wulsdorfer Baggerkuhle

Sonstige Agrarland- schaft A

A1 Grünland Fehrmoor A2 In den Plättern A3 Weddewarden A4 Grünland Leher Moore

A5 Grünland Eckerfeld / Twischkamp A6 Südliche Geesteniederung west-

lich A27

A7 Grünland Geesteschleife A8 Agrarfläche Reinkenheide A9 Ochsenbalje

A10 Grünland Ahnthammsmoor A11 Nördliche Rohrniederung A12 Hauptdeich und Spülfeld Lunesiel A13 Grünland nördlich Alte Weser

(8)

2.1.2 Bewertungsverfahren

Die Bewertung der Teilgebiete hinsichtlich ihrer Biotopverbundfunktion folgt der Methode von HANDKE

&TESCH (2009), nach der die Biotopverbundfunktion stadtbremischer Flächen beurteilt wurde. Ein Großteil der folgenden Formulierungen ist dieser Unterlage entnommen.

Basis dieser Methode ist die Veröffentlichung des BfN von BURKHARDT et al. (2010). Danach werden die Teilgebiete anhand der drei Oberkriterien „Qualität der Gebiete“, „Lage im Raum“ und „Vorkommen von Zielarten“ innerhalb einer dreistufigen Skala bewertet und einer regionalen, landesweiten oder nationale Bedeutung für den Biotopverbund zugeordnet.

Da sich die Biotopverbundplanung für das Landschaftsprogramm Bremerhaven maßgeblich auf die re- gionale Ebene konzentriert, wurden in die ursprüngliche Methode von BURKHARDT et al. (2010) die fol- genden Anpassungen eingebunden:

 Ergänzung der dreistufigen Gesamtbewertung um eine vierte Stufe (lokale Bedeutung)

 Berücksichtigung aller Zielarten des Bremer Zielartenkonzepts5, nicht nur der bundesweit be- deutsamen Biotopverbund-Zielarten6

 Vereinfachung des Kriteriensets zur Bestimmung der Qualität eines Gebiets und Abstufung der dort genannten Gebietsgrößen für die Verhältnisse in Bremen

 Zusammenfassung der miteinander korrespondierenden Qualitätskriterien „Flächengröße / Zerschneidungsgrad“ und „Ausprägung / Vollständigkeit von Biotopkomplexen“ (hier: Habi- tatstruktur)

 Ergänzung von Zusatzkriterien bei der Bewertung des Lebensraumkomplexes „Grünland / Grünland-Graben-Areal“

Für einen Großteil der Lebensraumkomplexe erfolgt die Bewertung nach der oben benannten Me- thode. Die Teilgebiete der Lebensraumkomplexe „Fließgewässer“, „Brackwasser-Ästuare“ und „Sons- tige Agrarlandschaft“ werden verbal argumentativ bewertet.

Ober- und Unterkriterien

Die Bewertung der Oberkriterien erfolgt anhand von Unterkriterien, die jeweils für sich bewertet und anschließend zu einer Gesamtbewertung des Oberkriteriums (im Folgenden Bedeutungsstufe genannt) zusammengefasst werden (Tab. 2).

Die Bewertung erfolgt in Klassen und Wertstufen. Die Zuordnung von Klassen richtet sich nach der Flächengröße bzw. der Anzahl vorkommender Zielarten. Die Klasse 1 repräsentiert eine geringe Flä- chengröße bzw. keine oder wenig Zielarten, die Klasse 3 eine höhere Flächengröße bzw. mehr Zielar- ten.

Die Zuordnung von Wertstufen erfolgt für das Unterkriterium 1b „Ausprägung / Habitatstruktur“ und ist Resultat einer gutachterlichen Einschätzung auf Basis der Landschaftsbildbewertung (Verweis auf

5 ARGE HANDKE &TESCH (2012) 6 BURKHARDT et al. (2010)

(9)

Anhang A, Tab. xx). Ausschlaggebend dafür sind die Bewertungen von Vielfalt und Naturnähe / Natur- wirkung. Haben diese beiden Eigenschaften in der Summe eine geringe Bedeutung, so wird für das Kriterium 1b) die Wertstufe 1 vermerkt. Eine hohe bis mittlere Bedeutung steht in der Bewertung von 1b) für die Wertstufe 2 und eine sehr hohe Bedeutung für die Wertstufe 3.

Wann welche Wertstufe bzw. Klasse vergeben wird, ist abhängig vom Lebensraumkomplex und in den Erläuterungen des jeweiligen Kriteriensets beschrieben (Kap. 2.1.4).

Tab. 2: Bewertung Ober- und Unterkriterien

Oberkrite-

rium Unterkriterium

Bewertung Unterkriterium

Bewertung Oberkriterium Wertstufe / Klasse Bedeutungsstufe 1)

Qualität des Gebietes

1a) Flächengröße / Zerschneidungsgrad 1 bis 3

1 bis 3

1b) Ausprägung / Habitatstruktur 1 bis 3

2)

Lage im Raum

2a) Bestandteil von landesweiten Verbundach-

sen ja/nein

ja/nein (ja  Aufwertung) 2b) Mindestgröße > XX ha7, jedoch außerhalb

landesweiter Verbundachsen ja/nein

2c) Aufwertung durch Lage in wertvollem Bio-

topkomplex ja/nein

3)

Vorkommen von Zielarten

3a) Siedlungsdichte Wiesenlimikolen* 1 bis 3

1 bis 3

3b) Zielarten Fauna Bremen 1 bis 3

3c) Zielarten Flora Bremen 1 bis 3

3d Rote Liste Flora Bremen 1 bis 3 1 bis 3

XX: Grünland: > 100 ha; Nährstoffarme Feuchtgebiete: > 5 ha; Nährstoffreiche Röhrichte und Feuchtbrachen: > 20 ha;

Größere Stillgewässer: > 5 ha; Wald: > 100 ha

*: Lediglich bei der Bewertung von Grünland zu bewerten.

Für die Oberkriterien 1) „Qualität des Gebietes“ und 3) „Vorkommen von Zielarten“ wird jeweils eine Bedeutungsstufe angegeben, die sich aus den Bewertungen der entsprechenden Unterkriterien ergibt.

Die Bedeutungsstufe des Oberkriteriums 1) „Qualität des Gebietes“ ergibt sich bei einer Differenz von einer Wertstufe / Klasse innerhalb der Unterkriterien aus der höheren Wertstufe / Klasse. Bei einer Differenz von zwei Wertstufen / Klassen wird der mittlere Wert herangezogen.

Die Bedeutungsstufe des Oberkriteriums 3) „Vorkommen von Zielarten“ ergibt sich aus der Häufigkeit der drei Klassen bei den Unterkriterien a. bis d. Die höchste Bedeutungsstufe 3 wird vergeben, wenn

7 Grünland: > 100 ha; Nährstoffarme Feuchtgebiete: > 5 ha; Nährstoffreiche Röhrichte und Feuchtbrachen: > 20 ha;

Größere Stillgewässer: > 5 ha; Wald: > 100 ha

(10)

mindestens ein Unterkriterium die Klasse 3 und maximal ein Unterkriterium die Klasse 1 hat. Die Be- deutungsstufen der Oberkriterien 1) und 3) werden in der abschließenden Gesamtbewertung gleich- rangig behandelt.

Das Oberkriterium 2) „Lage im Raum“ ist abhängig vom Oberkriterium 1) „Qualität des Gebietes“ und wird im Sinne eines Aufwertungskriteriums gehandhabt.

Zusatzkriterien

Beim Lebensraumkomplex „Grünland / Grünland-Graben-Areal“ werden über die oben beschriebenen Oberkriterien hinaus qualitative Zusatzkriterien berücksichtigt, die in besonderer Weise die überregi- onale Bedeutung der Untersuchungsgebiete widerspiegeln.

Das Zutreffen folgender Zusatzkriterien führt in der Gesamtbewertung immer zu einer Einstufung in Stufe 3. Teilgebiete, die bereits aufgrund der sonstigen Kriterien die Wertstufe 3 erreichen, werden um eine Wertstufe auf 4 erhöht. Das Zutreffen des Zusatzkriteriums ist in der Bewertungstabelle für die Beurteilung des Lebensraumkomplexes „Grünland / Grünland-Graben-Areal“ (Kap. 2.1.4.1, S. 7) mit dem Symbol „●“ hervorgehoben:

 Rastgebiete internationaler Bedeutung (Bewertung nach WILMS et al. 1997), da bestimmte Zugvogelarten für den bundesweiten Biotopverbund eine besondere Bedeutung haben (> 1%

der Flyway-Population, s. BURKHARDT et al.(2010))

 besondere Funktionen für sonstige Fauna: Grabensysteme, die eine herausragende Habitat- bedeutung für bestimmte Wasserkäfer sowie für den Moorfrosch haben (hohes Schutzerfor- dernis gemäß FFH-Richtlinie)

 besondere Funktionen für die Flora: Grünlandflächen bzw. Grabensysteme, in denen überre- gional sehr seltene bzw. stark gefährdete Pflanzenarten vorkommen oder bei denen es sich um besonders bemerkenswerte Binnenlandvorkommen handelt (hier: Halophyten).

Das Zutreffen des folgenden Zusatzkriteriums kann nach fachgutachterlicher Einschätzung in der Ge- samtbewertung die Eingruppierung in eine höhere Wertstufe bewirken. Es ist in der Bewertungstabelle für die Beurteilung des Lebensraumkomplexes „Grünland / Grünland-Graben-Areal“ (Kap. 2.1.4.1, S. 7) mit dem Symbol „○“ hervorgehoben:

 Vorkommen von Fischarten FFH-RL: Grabensysteme, in denen regelmäßig die besonders zu schützenden grabentypischen Fischarten der FFH-RL wie Schlammpeitzger, Steinbeißer und Bitterling vorkommen

Gesamtbewertung

Die Gesamtbewertung ergibt sich aus den folgenden Grundsätzen:

 Die Oberkriterien 1) und 3) werden zu einem Gesamtwert aggregiert. Der Gesamtwert folgt bei einer Differenz von einer Wertstufe innerhalb der beiden Oberkriterien der höheren Wertstufe, bei einer Differenz von zwei Wertstufen wird der mittlere Wert als Gesamtwert herangezogen.

(11)

 Bei Zutreffen des Oberkriteriums 2) erfolgt die Aufwertung um eine Wertstufe.

 Bei Zutreffen von mind. einem Zusatzkriterium wird mind. Wertstufe 3 vergeben. Teilge- biete, die bereits aufgrund der sonstigen Kriterien die Wertstufe 3 erreichen, werden um eine Wertstufe auf 4 erhöht.

Die Wertstufen der Gesamtbewertung repräsentieren die Bedeutung der Teilgebiete für den Bio- topverbund (Tab. 3).

Tab. 3: Bewertung der Biotopverbundfunktion

Wertstufe Gesamtbewertung Bedeutung für den Biotopverbund Bezugsraum

1 gering lokal Teillandschaftsräume in Bremen

2 mittel regional Bremen

3 hoch landesweit Niedersachsen / Bremen

4 sehr hoch national BRD

2.1.3 Datenbasis

Für die Bewertung der Teilgebiete wurden im Wesentlichen Unterlagen herangezogen:

 Integriertes Erfassungsprogramm (IEP) 2007, 2012, 2018:

- Untersuchung der Fische Rohrniederung in Bremerhaven (2018) - Untersuchung Fischotter Luneplate (2018, 2012/13)

- Fauna in ausgewählten Untersuchungsgebieten in Bremerhaven: Brutvögel / Gastvögel / Am- phibien / Reptilien / Wirbellose (2018, 2012, 2007)

- Vegetationskundliche Untersuchungen in Bremerhaven (ausgewählte Gebiete) (2017/2018) - Vorkommen von Totholz bewohnenden Käferarten in Bremerhaven (2018)

- Untersuchungen Fischotter in Bremerhaven (2017)

- Erfassung der Fledermäuse in Park und Waldgebieten sowie an Gewässern Bremen und Bre- merhaven (2017)

- Flora in ausgewählten Untersuchungsgebieten in Bremerhaven: Brutvögel / Gastvögel / Am- phibien / Reptilien / Wirbellose (2012, 2007)

 Begleituntersuchungen Luneplate - Erfassungen bis 2017

- untersuchte Gebiete: Tidepolder, Grünland Binnendeich, Alte Weser - Untersuchungsgegenstand: Flora, Biotoptypen, Brutvögel, Gastvögel

 Leitfaden Fische. Leitfaden zum Schutz von Fischen, Neunaugen und Schweinswalen bei Bau- und Unterhaltungstätigkeiten an der Tideweser. Konzeptionelle Maßnahmen I-2. (2016)

(12)

 Wasser- und Watvogelzählungen (2004/05 bis 2010/11, 2009/10)

 Erfolgskontrollen bei Kompensationsmaßnahmen (Geeste, Geestemünder Markfleet, Rohr, Luneplate)

 Gewässerstrukturgütekartierung (2012)

 Bremischer Beitrag zum Bewirtschaftungsplan und zum Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 für das Flussgebiet Weser. Stand: Januar 2016

 Einzelbewertung der Landschaftsbildräume (unbesiedelter Bereich) - Bewertung der Natur- nähe bzw. Naturwirkung der Landschaftsbildräume in Bremerhaven (s. Anhang A)

(13)

2.1.4 Kriteriensets Lebensraumkomplexe 2.1.4.1 Grünland / Grünland-Graben-Areal

Lebensraumkomplex „Grünland / Grünland-Graben-Areal“

1. Qualität der Gebiete

a Flächengröße / Zerschneidungs- grad

Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

> 200 ha / sehr gut

> 20 - 200 ha / gut

< 20 ha / mäßig b Ausprägung / Habitatstruktur Wertstufe 3

Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr gut gut

mäßig/gering

Kriterien für eine sehr gute Ausprägung der Habitatstruktur:

- Beet-Grüppen-Relief

- dichtes Grabennetz, viele Kleingewässer

- viele Deckungsmöglichkeiten (z.B. Seggenrieder), vielfältige Graben- ränder

- enge Vernetzung der Grünländer mit anderen Lebensraumtypen in- nerhalb der Gebiete und mit der Umgebung (Strukturvielfalt), z.B. mit größeren Röhrichten, Gewässern, Auengebüschen.

gesamt Bedeutungsstufe Qualität 1 bis 3 2. Lage im Raum

a Bestandteil von landesweiten Verbundachsen

- = nein X = ja b Mindestgröße > 100 ha, jedoch

außerhalb landesweiter Verbun- dachsen

c Aufwertung durch Lage in wert- vollem Biotopkomplex 3. Vorkommen von ZA

a SD Wiesenlimikolen Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

SD hoch und sehr hoch SD mittel

SD gering b ZA Fauna (aquatisch) Klasse 3

Klasse 2

Klasse 1

Gewässersysteme mit hochgradig relevanten Libellenvor- kommen,

Gewässersysteme mit relevanten Entenvorkommen u./o.

mittleren Libellenvorkommen (höheres Gewicht als Entenar- ten),

keine relevanten Vorkommen der berücksichtigten Arten berücksichtigte Arten: Löffel- und Knäkente, Kleine und Grüne Mosaik- jungfer, Keilflecklibelle

c ZA Flora (Grünland) Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

> 6 ZA 4- 6 ZA

< 4 ZA

d ZA Flora (Gräben) Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

> 9 ZA 5 - 9 ZA

< 5 ZA gesamt Bedeutungsstufe Vorkommen ZA 1 bis 3

4. Rastgebiet internationaler Be- deutung

Rastgebiete internationaler Bedeutung (●) erhalten eine Erhöhung um eine Wertstufe (mind. Wertstufe 3 - länderübergreifender Verbund) 5. Hohe Dichte Fischarten der

FFH-RL

Grabensysteme mit FFH-Grabenfischen (●) erhalten eine Erhöhung um eine Wertstufe (mind. Wertstufe 3 - länderübergreifender Verbund) 6. Besondere Funktionen der

sonstigen Fauna

Besondere Funktionen sonstige Fauna, hier aquatische Wirbellose (Was- serkäfer) und Moorfrosch; Angaben in ( ) wo vermutet

(14)

7. Besondere Funktionen Flora Besondere Funktionen für die Flora (hier: Lebensraum für Halophyten) erhalten eine Erhöhung um eine Wertstufe (mind. Wertstufe 3 - länder- übergreifender Verbund).

Gesamtbewertung (Kriterien 1.-7.) Wertstufe 4 Wertstufe 3 Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr hoch nationale Bedeutung; Bezugsraum: BRD hoch landesweite Bedeutung; Bezugsraum:

Niedersachsen/Bremen

mittel regionale Bedeutung; Bezugsraum Bremen gering lokale Bedeutung; Bezugsraum:

Teillandschaftsräume in Bremerhaven

Hinweise zur Bewertung:

Kriterium 2: Bei wenigen kleinflächigen Beständen innerhalb von großräumigen Biotopverbundflächen wird die Wertstufe dem Umfeld angepasst (2c: Aufwertung durch Lage in wertvollem Biotopkomplex).

Kriterium 3: Bei 3c und 3d kann es zu einer Verringerung der Wertstufe um -1 kommen, wenn wertgebende Arten gering verbreitet sind. Bei 3c kann es zu einer Korrektur der Wertstufe um +1 kommen, wenn besonders schutzwür- diges mesophiles Grünland vorkommt.

(15)

2.1.4.2 Brackwasserbiotope

Die Brackwasserbiotope wurden in der Ausarbeitung für die Stadtgemeinde Bremen aufgrund ihrer geringen Größe und der untergeordneten Bedeutung nicht separat berücksichtigt sondern als Teil an- derer Lebensraumkomplexe verstanden. Da in Bremerhaven große Gebiete wesentlich von der Lage im Tideeinfluss geprägt sind, werden sie als gesonderter Lebensraumkomplex aufgenommen.

Alle betrachteten Teilgebiete unterliegen nahezu uneingeschränkt dem Tidegeschehen. Ein Großteil der Areale liegt im Wasserwechselbereich und stellt somit einen Sonderstandort dar. Hier herrschen extreme Habitatbedingungen. Zum einen aufgrund des stetig wechselnden Wasserstandes. Zum ande- ren aufgrund des Salzgehaltes, der für diversen Arten ein limitierender Faktor ist. Vor diesem Hinter- grund wird von einer mindestens mittleren Bedeutung der Flächen für den Biotopverbund ausgegan- gen (Wertstufe 2, regionale Bedeutung).

In Anlehnung an die Bewertung anderer Lebensraumkomplexe wird bei der Erfüllung folgender Krite- rien eine Aufwertung um mind. eine Wertstufe erzielt:

 unzerschnittene Fläche von > 100 ha

 Vorkommen von mind. 5 Zielarten des Landes Bremen

 Vorkommen von mind. 1 bundesweit bedeutsamen Zielart

 Bestandteil landesweiter Verbundachsen

 nationale Bedeutung als Vogelbrutgebiet

(Aufwertung auf Wertstufe 4, sofern auch andere Kriterien erfüllt sind)

 internationale Bedeutung als Gastvogellebensraum

(Aufwertung auf Wertstufe 4, sofern auch andere Kriterien erfüllt sind)

(16)

2.1.4.3 Nährstoffreiche Röhrichte und Feuchtbrachen

Lebensraumkomplex „Nährstoffreiche Röhrichte und Feuchtbrachen“

1. Qualität der Gebiete

a Flächengröße / Zerschneidungs- grad

Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

> 20 ha / Zerschneidungs-/Isolationsgrad gering

> 5 -20 ha / Zerschneidungs-/Isolationsgrad mäßig

< 5 ha / Zerschneidungs-/Isolationsgrad hoch b Ausprägung / Habitatstruktur Wertstufe 3

Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr gut gut

mäßig/gering

Kriterien für eine sehr gute Ausprägung der Habitatstruktur:

- nicht bewirtschaftete Uferzonen von Still- und Fließgewässern / Ver- landungszonen

- ungenutzte Röhrichte/Feuchtbrachen

- sehr naturnahe, tidebeeinflusste Uferröhrichte und uferbegleitende Hochstaudenfluren

gesamt Bedeutungsstufe Qualität 1 bis 3 2. Lage im Raum

a Bestandteil von landesweiten Verbundachsen

- = nein X = ja b Mindestgröße > 20 ha, jedoch

außerhalb landes-weiter Ver- bund-achsen

c Aufwertung durch Lage in wert- vollem Biotopkomplex 3. Vorkommen von ZA

a Zielarten Fauna Bremen Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

mind. 8 ZA 4 - 7 ZA 1 - 3 ZA b Zielarten Flora Bremen Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

mind. 7 ZA 4 - 6 ZA 1 - 3 ZA gesamt Bedeutungsstufe Vorkommen ZA 1 bis 3

Gesamtbewertung (Kriterien 1.-3.) Wertstufe 4 Wertstufe 3 Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr hoch nationale Bedeutung; Bezugsraum: BRD hoch landesweite Bedeutung; Bezugsraum:

Niedersachsen/Bremen

mittel regionale Bedeutung; Bezugsraum Bremen gering lokale Bedeutung; Bezugsraum:

Teillandschaftsräume in Bremerhaven

Hinweise zur Bewertung:

Kriterium 1: Es wird die Verteilung und die Vernetzung der Einzelflächen berücksichtigt. Die Wertstufe 3 wird bei 1a nur bei zusammenhängenden Einzelflächen > 20 ha vergeben. Eine gute bis sehr gute Ausprägung bei 1b ist bei dauer- haft hohem Wasserstand oder natürlicher Überflutung, fehlender oder sehr geringer Ruderalisierung, Struk- turvielfalt durch Verzahnung mit Feuchtgebüschen, Vorherrschen strukturstabiler Röhrichtarten (Altschilf), Artenvielfalt und extensiver Pflege bei Hochstaudenfluren vorhanden.

(17)

2.1.4.4 Nährstoffarme Feuchtgebiete

Lebensraumkomplex „Nährstoffarme Feuchtgebiete“

1. Qualität der Gebiete

a Flächengröße / Zerschneidungs- grad

Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

> 5 ha / sehr gut / Zerschneidungs-/Isolationsgrad mä- ßig/gering

> 1-5 ha / gut / Zerschneidungs-/Isolationsgrad hoch

< 1 ha / mäßig / Zerschneidungs-/Isolationsgrad sehr hoch

b Ausprägung / Habitatstruktur Wertstufe 3 Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr gut gut

mäßig/gering

Kriterien für eine sehr gute Ausprägung der Habitatstruktur:

- intakte Moor- und Feuchtheidebestände

- Kleingewässer und Gräben auf Moorböden, Kleingewässer auf Sand, sandige Ruderalfluren bieten einer Reihe von Zielarten dies LRK Le- bensmöglichkeiten

- Vorkommen oligotropher Heidegewässer oder feuchte Pionierstand- orte in Moor- und Heidelandschaften als Habitat für spezialisierte Pflanzenarten

- besonnte Gewässerrohböden

- Lebensräume für FFH-Arten der Gruppen Amphibien, Reptilien, Libel- len, Käfer, Wanzen, Laufkäfer

- ausreichend dimensionierte Pufferzone gesamt Bedeutungsstufe Qualität 1 bis 3

2. Lage im Raum

a Bestandteil von landesweiten Verbundachsen

- = nein X = ja b Mindestgröße > 5 ha, jedoch au-

ßerhalb landesweiter Verbund- achsen

c Aufwertung durch Lage in wert- vollem Biotopkomplex 3. Vorkommen von ZA

a Zielarten Fauna Bremen Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

6 - 7 ZA 3 - 5 ZA 0 - 2 ZA b Zielarten Flora Bremen Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

mind. 7 ZA 4 - 6 ZA 1 - 3 ZA

c RL Flora Bremen Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

mind. 7 RL 4 - 6 RL 1 - 3 RL gesamt Bedeutungsstufe Vorkommen ZA 1 bis 3

Gesamtbewertung (Kriterien 1.-3.) Wertstufe 4 Wertstufe 3 Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr hoch nationale Bedeutung; Bezugsraum: BRD hoch landesweite Bedeutung; Bezugsraum:

Niedersachsen/Bremen

mittel regionale Bedeutung; Bezugsraum Bremen gering lokale Bedeutung; Bezugsraum:

Teillandschaftsräume in Bremerhaven

(18)

Hinweise zur Bewertung:

Kriterium 3: Wenn zahlreiche Zielarten / Rote Liste Arten Flora nur in sehr kleinen Restbeständen bzw. unstetig vorkom- men, wird die Bewertung des Oberkriteriums 3 um eine Wertstufe verringert.

Gesamtbewertung: Sofern das Gebiet von geologischer und landschaftsökologischer Bedeutung ist, wird die Wertstufe um den Faktor 1 erhöht.

(19)

2.1.4.5 Fließgewässer

Der Lebensraumkomplex umfasst die Gewässer in Bremerhaven, die zum Einzugsgebiet der Weser ge- hören und mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km² im reduzierten Gewässernetz nach Wasser- rahmenrichtlinie für Bremerhaven erfasst sind:

- Grauwallkanal, Neue Aue, Geeste, Rohr, Lune / Alte Lune, Weser

Unter dem Lebensraumkomplex „Fließgewässer“ wird nur der Geesteabschnitt oberhalb des Tidesperrwerks betrachtet. Der tidebeeinflusste Teil des Gewässers wird unter den „Brack- wasserbiotopen“ berücksichtigt.

Für die Bewertung der Fließgewässer wurde ein ggü. der Methode von BURKHARDT et al. (2010) verein- fachter Bewertungsansatz angewandt (vgl. HANDKE &TESCH (2009)). Unter Berücksichtigung der Natur- nähe der Gewässerstruktur und des Nachweises von faunistischen Indikatoren für naturnahe Gewäs- sersysteme (gute Habitatqualität) werden alle Gewässer in folgende Typen eingestuft:

1. Fließgewässer mit ökologischer Verbundbedeutung:

 naturnahe Gewässer mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (Fischotter, Schweins- wal, Libellen) = Wertstufe 3: hoch (landesweite Bedeutung)

 stark veränderte Gewässer mit naturfernen Gewässerstrukturen mit allgemeiner Bedeutung für den Biotopverbund (Fische, Fledermäuse, Wasservögel)

= Wertstufe 2: mittel (regionale Bedeutung) 2. Fließgewässer ohne Verbundbedeutung:

 stark veränderte oder künstliche Fließgewässer ohne relevante Bedeutung für den Biotopver- bund

= keine Bewertung

(20)

2.1.4.6 Größere Stillgewässer

Lebensraumkomplex „Größere Stillgewässer“

1. Qualität der Gebiete

a Flächengröße / Zerschneidungs- grad

Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

> 10 ha / groß/Zerschneidungs-/Isolationsgrad mäßig/ge- ring

> 5-10 ha / mittel / Zerschneidungs-/Isolationsgrad hoch

< 5 ha / klein / Zerschneidungs-/Isolationsgrad sehr hoch

b Ausprägung / Habitatstruktur Wertstufe 3 Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr gut gut

mäßig/gering gesamt Bedeutungsstufe Qualität 1 bis 3

2. Lage im Raum

a Bestandteil von landesweiten Verbundachsen

- = nein X = ja b Mindestgröße > 5 ha, jedoch au-

ßerhalb landes-weiter Verbund- achsen

c Aufwertung durch Lage in wert- vollem Biotopkomplex 3. Vorkommen von ZA

a Zielarten Fauna Bremen Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

> 5 ZA 3 - 5 ZA 0 - 2 ZA b Zielarten Flora Bremen Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

mind. 7 ZA 4 - 6 ZA 1 - 3 ZA

c RL Flora Bremen Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

mind. 7 RL 4 - 6 RL 0 - 3 RL gesamt Bedeutungsstufe Vorkommen ZA 1 bis 3

Gesamtbewertung (Kriterien 1.-3.) Wertstufe 4 Wertstufe 3 Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr hoch nationale Bedeutung; Bezugsraum: BRD hoch landesweite Bedeutung; Bezugsraum:

Niedersachsen/Bremen

mittel regionale Bedeutung; Bezugsraum Bremen gering lokale Bedeutung; Bezugsraum:

Teillandschaftsräume in Bremerhaven

Hinweise zur Bewertung:

Kriterium 1: Eine gute bis sehr gute Bewertung bei 1b erfolgt bei der Ausbildung einer Unterwasser- bzw. Schwimmblattve- getation, Röhrichtsaum, Auwaldrelikte / Baumweiden sowie bei einer guten Wasserqualität bzw. Nährstoffar- mut, wenn das Gewässer störungsarm und in abgeschirmter Lage vorkommt.

Kriterium 2: Wenn sich Stillgewässer in enger Verbindung mit großräumigen Biotopverbundflächen befinden, wird die Wert- stufe dem Umfeld angepasst, d.h. um eine Wertstufe erhöht.

(21)

2.1.4.7 Wald inkl. Parkanlagen mit Altbäumen

Lebensraumkomplex „Wald“

1. Qualität der Gebiete

a Flächengröße / Zerschneidungs- grad

Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

> 100 ha / Zerschneidungs-/Isolationsgrad gering

> 20 - 99 ha / Zerschneidungs-/Isolationsgrad mäßig

< 20 ha / Zerschneidungs-/Isolationsgrad hoch b Ausprägung / Habitatstruktur Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

sehr gut gut

mäßig/gering gesamt Bedeutungsstufe Qualität 1 bis 3

2. Lage im Raum

a Bestandteil von landesweiten Verbundachsen

- = nein X = ja b Mindestgröße > 100 ha, jedoch

außerhalb landesweiter Verbun- dachsen

c Aufwertung durch Lage in wert- vollem Biotopkomplex 3. Vorkommen von ZA

a Zielarten Fauna Bremen und weitere wertgebende Arten

Klasse 3

Klasse 2

Klasse 1

Alle Gebiete mit Eremitvorkommen und Gebiete mit ≥ 5 wertgebenden Brutvogelarten oder mind. 20 BP wertgeben- der Brutvogelarten sowie Vorkommen weiterer wertgeben- der Arten aus anderen Tiergruppen (Laufkäfer, sonstige Kä- fer)

Gebiete mit einer hohen Bedeutung als Fledermausquartier oder für seltene Käferarten oder mind. 4 wertgebenden Brutvogelarten oder bei weniger als 4 wertgebenden Brutvo- gelarten, mit Nachweisen wertgebender Arten aus anderen Tiergruppen

Vorkommen von 0 – 2 wertgebenden Brutvogelarten b Zielarten Flora Bremen / Rote

Liste Flora Bremen und Vielfalt der Waldkrautflora

Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

1 ZA und mind. 3 Arten der RL keine ZA, mind. 1-2 Arten der keine ZA, keine Arten der RL gesamt Bedeutungsstufe Vorkommen ZA 1 bis 3

Gesamtbewertung (Kriterien 1.-3.) Wertstufe 4 Wertstufe 3 Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr hoch nationale Bedeutung; Bezugsraum: BRD hoch landesweite Bedeutung; Bezugsraum:

Niedersachsen/Bremen

mittel regionale Bedeutung; Bezugsraum Bremen gering lokale Bedeutung; Bezugsraum:

Teillandschaftsräume in Bremerhaven

Hinweise zur Bewertung:

Gesamtbewertung: Wenn im Wald bzw. Wald-Park bedeutsame Vorkommen von totholzbewohnende Käfer vorkommen, führt dies zu einer Aufwertung auf 4 in der Gesamtbewertung.

(22)

2.1.4.8 Trockene Sandbiotope

Lebensraumkomplex „Trocken Sandbiotope“

1. Qualität der Gebiete

a Flächengröße / Zerschneidungs- grad

Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

> 20 ha / Zerschneidungsgrad: mäßig/gering 5 - 20 ha / Zerschneidungsgrad: hoch

< 5 ha / Zerschneidungsrad: sehr hoch b Ausprägung / Habitatstruktur Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

sehr gut gut

mäßig/gering gesamt Bedeutungsstufe Qualität 1 bis 3

2. Lage im Raum

a Bestandteil von landesweiten Verbundachsen

- = nein X = ja b Mindestgröße > 100 ha, jedoch

außerhalb landesweiter Verbun- dachsen

c Aufwertung durch Lage in wert- vollem Biotopkomplex 3. Vorkommen von ZA

a Zielarten Fauna Bremen und weitere wertgebende Arten

Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1

7 – 11 ZA 4 – 6 ZA 1 – 3 ZA b Zielarten Flora Bremen Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

mind. 7 ZA 4 – 6 ZA 1 – 3 ZA c Rote Liste Flora Bremen Klasse 3

Klasse 2 Klasse 1

mind. 7 ZA 4 – 6 ZA 1 – 3 ZA gesamt Bedeutungsstufe Vorkommen ZA 1 bis 3

Gesamtbewertung (Kriterien 1.-3.) Wertstufe 4 Wertstufe 3 Wertstufe 2 Wertstufe 1

sehr hoch nationale Bedeutung; Bezugsraum: BRD hoch landesweite Bedeutung; Bezugsraum:

Niedersachsen/Bremen

mittel regionale Bedeutung; Bezugsraum Bremen gering lokale Bedeutung; Bezugsraum:

Teillandschaftsräume in Bremerhaven

(23)

2.1.4.9 Sonstige Agrarlandschaft

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die nicht den Teilgebieten „Grünland“ zuzuordnen sind, wer- den als „Sonstige Agrarlandschaften“ aufgenommen und verbal argumentativ bewertet. Es handelt sich um Flächen, deren Charakteristik sich stark voneinander unterscheidet. Gleich ist allen, dass sie – anders als die großen Grünland-Graben-Areale – eine kleinere Fläche umfassen, von Gehölzreihen, Röhrichten u./o. Kleingewässern strukturiert werden und in den meisten Fällen intensiv als Acker oder Grünland genutzt werden. Verbunden damit sind Gräben, die entweder stark geräumt oder völlig ver- landet sind. Hinzu kommt, dass viele der im Folgenden beschriebenen Gebiete direkt an die Siedlungs- bebauung u./o. die Autobahn A27 anschließen.

Vor diesem Hintergrund wird zunächst von einer untergeordneten Bedeutung der Flächen für den Bi- otopverbund ausgegangen (Wertstufe 1, lokale Bedeutung).

Argumente für eine Aufwertung der Teilgebiete sind:

- hoher Anteil an Biotopen hoher bis sehr hoher Bedeutung - Vollständigkeit der Brutvogelzönose

- extensive Grünlandnutzung

- besondere (Ziel-)Artvorkommen: hohe Individuendichte u./o. hohe Artenvielfalt u./o. Arten mit besonderen Standortansprüchen

- besondere Bedeutung als Lebensraum für z.B. Brutvögel, Gastvögel, Fledermäuse

(24)

2.2 Siedlungsraum

2.2.1 Abgrenzung der Teilgebiete

Sämtliche Flächen, die nicht über die in Kap. 2.1 beschriebenen Lebensraumkomplexe abdeckt sind.

Damit werden auch jene Flächen angesprochen, die zwar in der freien Landschaft liegen, für die auf- grund der eingeschränkten Datenlage eine Auswertung ausschließlich auf Basis der erfassten Biotopty- pen stattfinden kann.

Anders als bei der Betrachtung der freien Landschaft werden im Siedlungsraum keine eigenständigen Teilgebiete abgegrenzt (s.a. Bewertungsverfahren).

2.2.2 Bewertungsverfahren

Die Bewertung der Siedlungsräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Biotopverbund orientiert sich – wie auch die Bewertung der Landschaftsräume – an der von HANDKE &TESCH (2009) beschriebenen Methode. Grundlage für deren Betrachtung war eine luftbildgestützte Realnutzungskartierung. Mit- hilfe der Realnutzungskartierung erfolgte eine Unterteilung des Siedlungsraumes in Nutzungseinhei- ten. Es folgte eine stadtökologische Bewertung der Nutzungseinheiten anhand der Zusatzmerkmale

„Versieglungsgrad“ und „prägender Baumbestand“. Besonders hervorgehoben wurden gliedernde / angrenzende Gewässer und große Brachflächen / Pionierstandorte. Die stadtökologischen Bewertung bildete die Grundlage für die Bewertung der Biotopverbundbedeutung. Die Bewertung der Biotopver- bundbedeutung erfolgte innerhalb einer fünfstufigen Skala.

Für Bremerhaven liegt eine flächendeckende Biotoptypendarstellung vor. Sie setzt sich zusammen aus Kartierergebnissen unterschiedlicher Jahre und – für alle nicht im Gelände erfassten Flächen – aus ei- ner Luftbildinterpretation auf Grundlage von Aufnahmen aus dem Jahr 2015. Im Rahmen der Luftbil- dinterpretation wurden auch die Zusatzkriterien „Versiegelungsgrad“ und „prägender Baumbestand“

dokumentiert. Den Biotoptypen wird in Anlehnung an die Bewertung der Realnutzungskartierung von HANDKE &TESCH (2009) ein Regelwert der Bedeutungsstufe zugeordnet. Eine Auf- oder Abwertung kann durch das Zusatzmerkmal „Versiegelungsgrad“ und / oder die Größe des jeweiligen Biotoptyps erfol- gen. Die Erfüllung des Zusatzmerkmales „prägender Baumbestand“ kann eine Aufwertung um eine Bedeutungsstufe bewirken. In Tab. 4 sind die erfassten Biotoptypen sowie die Argumente für eine Auf- bzw. Abwertung zusammengefasst. Die Bewertung der Biotopverbundbedeutung erfolgt anhand der Bewertung für die Stadtgemeinde Bremen innerhalb einer 5stufigen Skala.

Tab. 4: Bewertung des Siedlungsraumes

VG = Versiegelungsgrad

Biotope Regel-

wert

Aufwertung Abwertung

Wälder und Gehölze

Laub-, Misch- u. Pionierwälder 4 wertvolle Parks Fläche < 1 ha,

isolierte Lage

Gebüsche und Gehölzbestände 3

Gehölze des Siedlungsbereichs 3

(25)

Biotope Regel- wert

Aufwertung Abwertung

Gewässer

Fließ-/Stillgewässer mit strukturreichen Uferzonen, naturnah

4 Fließ-/Stillgewässer mit befestigten, strukturarmen

Uferzonen; stark verbaut

3 Landwirtschaftliche Nutzflächen

Grünland im besiedelten Bereich 3 Fläche > 10 ha

Acker 2

Brachflächen in besiedelten Bereich

Brache im besiedelten Bereich/Gewerbebrache 4 Strukturreichtum, Offenbodenbereiche, Fläche > 10 ha

< 5ha, stark isoliert Grünflächen

Historischer Landschaftspark 5

Grünanlage 4 prägende Baumbestand, Gewässer,

Strukturreichtum, Fläche > 10 ha

neue Anlage Kleingarten-, Wochenendhausfläche 3 prägende Baumbestand, Gewässer,

Strukturreichtum, Fläche > 10 ha

Friedhof 3 prägende Baumbestand, Gewässer,

Strukturreichtum, Fläche > 10 ha

Parkfriedhof 4 Fläche > 10 ha

Sport-, Spiel-, Freizeitanlage; Freizeitgrundstück 2 extensive Nutzung (Golfplatz)

Ziergarten, Obst-/Gemüsegarten 2

Hausgarten 3

Wohn- und Mischgebiete

Block- / Blockrandbebauung; 1 VG <= 50%

Einzelhausbebauung mit parkähnlichen Gärten 4 prägender Baumbestand Lockere Einzel- und Doppelhausbebauung

Verdichtete Einzel- und Reihenhausbebauung

2 VG <= 25 % → Aufwertung um 1 prägender Baumbestand

→ Aufwertung um 1

(ein Aufwertung um insg. 2 ist möglich)

Zeilenbebauung 2 VG <= 25 % oder

VG 25 – 50 % + prägender Baumbestand

→ Aufwertung um 2

VG 25 – 50 % → Aufwertung um 1 Hochhaus- und Großformbebauung 2 VG <= 25 %

Gemeinbedarfsflächen, öffentlicher Gebäudekomplex 2 VG <= 25 % → Aufwertung um 2 VG 25 – 50 % → Aufwertung um 1 prägender Baumbestand

→ Aufwertung um 1

(ein Aufwertung um insg. 2 ist möglich)

VG > 75 %

Dorfgebiet, landwirtschaftliche Gebäude 4 prägender Baumbestand Hafen-, Industrie- und Gewerbefläche

Gewerbeflächen/Betriebsbereiche, Industrieflächen 2 VG <= 25% VG > 75%

Deponie, Spuelfeld, Kläranlage 2 VG <= 5 %, Fläche > 10ha VG > 50%

Hafenfläche 1

Verkehrsflächen

Autobahn etc., Hauptstraßen, Großparkplätze 1

Bahnanlage 2 VG > 75%

(26)

Bewertung

3.1 Freie Landschaft

In den folgenden Tabellenblättern sind die Teilgebiete der freien Landschaft unter Berücksichtigung des jeweils vorherrschenden Lebensraumkomplexes und des zugewiesenen Kriteriensets bewertet.

Grundlage für die Bewertung sind die in Kap. 2.1.3 zusammengestellten Daten.

(27)

3.1.1 Grünland-Graben-Areale

Tab. 5: Bewertung Grünland / Grünland-Graben-Areal

GRÜNLAND

Teilgebietsnummer G1 G2 G3 G4 G5 G6

Teilgebietsbezeichnung

Nördliche Geesteniederung dliche Geeste-nie- derung östl. A27 Rohrniederung Gnland Luneplate Neues Pfand Eidewarder Plate

Bewertung für den Biotopverbund 1 Qualität der Gebiete

a Flächengröße / Zerschneidungsgrad 2* 2 2 3 2 2

b Ausprägung / Habitatstruktur 2 2 2 3 3 3

gesamt Bedeutungsstufe Biotopqualität 2 2 2 3 3 3

2 Lage im Raum

a Bestandteil von landesweiten Verbundachsen x - x - - x

b Mindestfläche > 100 ha, jedoch außerhalb landesweiter

Verbundachsen - x - x - -

3 Vorkommen von Zielarten

a Siedlungsdichte Wiesenlimikolen 1 1 1 2 1 2

b Zielarten Fauna Bremen (aquatisch) 1 - 2 / 1 1

c Zielarten Flora Bremen (Grünland) 2 2 3 2 1 2

d Zielarten Flora Bremen (Gräben) 2 2 1 1 1 1

e Zielarten bundesweit x07/12 - x - - -

gesamt Bedeutungsstufe Zielarten 2 2 2 2 1 2

4 Rastgebiet internationaler Bedeutung - - - - -

5 Vorkommen von Fischarten der FFH-RL - - - - -

6 Besondere Funktionen für sonstige Fauna - - - - - -

7 Besondere Funktionen für Flora (Halophyten) - - - - -

Gesamtbewertung (Kriterien 1 - 7) 3 3 3 4 2 3

* = LRK erreicht aufgrund seiner Größe Wertstufe 3. Aufgrund der hohem Zerschneidungswirkung durch die A 27 wird die Wertstufe 2 zugeteilt

/ = keine Daten

zu 2a: Verbindung zu „Vorranggebiet Natur und Landschaft“ (RROP Landkreis Cuxhaven 2012)

G6: Teilgebiet = Konglomerat aus Grünland und Brache/Röhricht; Bewertung aufgrund hoher Siedlungsdichte von Röhrichtbrütern

zu 3e: G1: x07/12 = Grüne Mosaikjungfer in 2007 und 2012 nachgewiesen; 2018 kein Nachweis G3: x = Grüne Mosaikjunger in 2018 nachgewiesen

●: Zutreffen des Zusatzkriterium: Lebensraumkomplexe erhalten in der Gesamtbewertung mindestens die Wertstufe 3; Lebensraumkomplexe, die ohne das Zutreffen des Zusatzkriteriums bereits Wertstufe 3 haben, werden auf Wert- stufe 4 aufgewertet.

○: Zutreffen des Zusatzkriteriums kann nach fachgutachterlicher Einschätzung zu einer Aufwertung des Lebensraum- komplexes führen.

(28)

3.1.2 Brackwasserbiotope

Das Brackwasserwatt der Ästuare ist der Übergang zwischen dem süßen Flusswasser und dem salzigem Meerwasser. Teilgebiete dieses Lebensraumkomplexes sind das Lunewatt, der tidebeeinflusste Polder auf der Luneplate und die Geeste unterhalb des Tidesperrwerks. Die Bewertung erfolgt verbal-argu- mentativ.

Tab. 6: Bewertung „Brackwasserbiotope“

Teilgebiete B Bedeutung / Charakteristik Wertstufe8

B 1 Lunewatt 187 ha

tidebeeinflusster, hochdynamischer, naturnaher Sonderstandort

flächendeckend Biotope sehr hoher Bedeutung (Watt = Wertstufe V), gesetzlich geschützt, FFH-LRT

internationale Bedeutung als Gastvogellebensraum9 (Säbelschnäbler = bundesweit bedeutsame Zielart, Krickente)

Bestandteil der bundesweit bedeutsamen Verbundachse „Weser“

4

B 2 Tidepolder 220 ha

tidebeeinflusster, hochdynamischer, naturnaher Sonderstandort

überwiegend Biotope sehr hoher Bedeutung (v.a. Biotope des Brack- wasserwatts: Watt, Röhrichte, Salzwiesen), gesetzlich geschützt, FFH- LRT

flächendeckend VSG „Luneplate“, FFH-Gebiet „Weser bei Bremer- haven“, NSG „Luneplate“, Kompensationsfläche

Bestandteil der bundesweit bedeutsamen Verbundachse „Weser“

internationale Bedeutung als Gastvogellebensraum10 (Säbelschnäbler = bundesweit bedeutsame Zielart), national bedeutende Anzahl von Kampfläufern und Krickenten

nationale Bedeutung als Vogelbrutgebiet11

5 Zielarten Flora (Echtes Labkraut, Salz-Teichsimse, Traubige Trespe, Wiesen-Flockenblume, Wiesen-Pippau); zahlreiche Pflanzenarten der Sonderstandorte (Arten des Brack- bzw. Salzwassereinflusses): u.a. Ge- wöhnlicher Salzschwaden, Erdbeer-Klee, Krähenfußblättrige Laugen- blume, Roggen-Gerste, Salz-Binse, etc.

4

B 3 Geeste unterhalb des Tidesperrwerks 51 ha

Tidebeeinflusster, hochdynamischer Sonderstandort

Biotope des Brackwasserwatts (gesetzlich geschützt, FFH-LRT)

Verbindung Süßwasser aus der Geeste mit Salzwasser aus der Weser

keine Ziel-Art Flora und Fauna

2

8 Bewertung laut des shape „T711_bt_brhv_gesamt_170905“ - Biotoptypenkartierung 9 EIKHORST, W. (2012)

10 ACHILLES,L.&M.SÄFKEN (2018)

11 ACHILLES, L., U. HANDKE & M. MARCHAND (Stand 2013/2015/2015; nicht streng nach Kriterienwerten einstufbar, da hier- für mind. 5 aufeinanderfolgende Jahre betrachtet werden müssen)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bereiche mit unterdurchschnittlichem Sozialstatus (SSt &lt;Ø) werden bei bestimmten Konstellationen der vorgenannten Parameter vorrangig berücksichtigt.. Die Nummern der

Eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen ist derzeit nicht gewährleistet, so dass die Sicherung sowie Aufwertung der Grabelandflächen als öffentlich

Gebiet mit mittlerer Bedeutung für den Biotopverbund (regionale Bedeutung; Weser mit überregionaler Bedeutung für wandernde Fische und Rundmäuler). Gebiet mit sehr hoher Bedeutung

[r]

Nutzungsabhängig diffuse Nähr-/ Schadstoffeinträge möglich (Oberflächengewässer ohne Randstreifen). Beschleunigter Abfluss in Fließgewässerbetten

Besonders geschützter Biotop gemäß § 30 BNatSchG außerhalb NSG (gemäß Naturschutzbuch Stand April 2020). Geotope außerhalb von Naturschutzgebieten und geschützten

In den von der Landwirtschaft geprägten oder strukturreichen Landschaftsräumen sowie im Siedlungsraum sind die linearen und punktförmigen Vernetzungselemente, insbesondere Hecken

geringe Bedeutung sehr geringe Bedeutung mittlere Bedeutung hohe Bedeutung.