• Keine Ergebnisse gefunden

Das heisst, betagte Menschen brauchen nach einem Spitalaufenthalt oft noch eine weitere betreute Phase auswärts

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Das heisst, betagte Menschen brauchen nach einem Spitalaufenthalt oft noch eine weitere betreute Phase auswärts"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 200/2006 GEF 24. Januar 2007 GEF C Motion

0111 Morgenthaler, Richigen (Grüne)

Weitere Unterschriften: 16 Eingereicht am: 11.09.2006

Übergangspflege

Der Regierungsrat wird beauftragt, mehr Übergangspflegeplätze zu schaffen.

Begründung:

Die Alterspolitik 2005 hat unter anderem zum Ziel, dass ältere Menschen möglichst lange zu Hause leben können. Dies bedingt eine optimale Pflegekette. Das heisst, betagte Menschen brauchen nach einem Spitalaufenthalt oft noch eine weitere betreute Phase auswärts.

Im Bericht Alterspolitik im Kanton Bern vom Dezember 2004 wird dabei unterschieden zwischen „Akutpatienten“ und „Langzeitpatienten“. In beiden Fällen soll verhindert werden, dass der Patient resp die Patientin nach einem Akutspital- oder kurzem Pflegeheimaufenthalt definitiv in ein Pflegeheim eintreten muss.

In den Spitälern Frutigen und Erlenbach wird eine entsprechende, auf drei Wochen befristete Behandlung der Akutpatienten im Sinne einer Übergangspflege angeboten. Auch das Zieglerspital leistet ähnliche Dienste. Ebenso gibt es verschiedenste private Institutionen (Haltenegg, Schönberg, Ringgenberg usw.), die ebenfalls Plätze anbieten.

Letztere sind in der Regel verbunden mit einer an eine Operation anschliessenden Therapie.

Bei Langzeitpatienten braucht es oft eine umfassendere, von Fachpersonen durchgeführte Abklärung des Rehabilitationspotenzials mit einer gezielten Zuweisung in die Übergangspflege. Die Bedeutung von geriatrischem Fachwissen ist dabei zentral. Eine solche Übergangszeit dauert in der Regel 3 – 8 Wochen, da ältere Menschen mehr Zeit für die Rehabilitation brauchen. Vor der Rückkehr ist zudem das soziale Umfeld zu klären. In den oben erwähnten Kurhäusern ist dies nicht möglich. Auch in den grossen Wohn- und Pflegeheimen, in welchen es am einfachsten ist, einen freien Platz für eine Übergangzeit zu finden, ist keine umfassende und zielgerichtete „Rückkehrhilfe“ möglich.

Da es zu wenig Übergangspflegeplätze hat, müssen betroffene Menschen oft länger als nötig im teuren Spital bleiben oder in eine teure Institution überwiesen werden, die nicht das anbietet, was benötigt wird.

Die Gesundheit- und Fürsorgedirektion (GEF) hat im Bericht Alterspolitik im Kanton Bern versprochen, dass in verschiedenen Institutionen ein Projekt Übergangspflege gestartet werden soll. Noch ist es aber nicht so weit. Unserer Meinung nach eilt aber die Sache und wir wünschen uns ein schnelleres Vorgehen. Wir glauben auch nicht, dass es dafür zuerst ein oder mehrere Pilotprojekte braucht. Für die Pilotphase rechnet die GEF mit 220 Fällen pro Jahr. In Anbetracht der Zunahme der Hochbetagten schient uns dies zu wenig.

(2)

2

Antwort des Regierungsrates

Die Motionärin fordert die rasche Schaffung von mehr Übergangspflegeplätzen im Langzeitbereich. Dadurch werden die bestehenden Pflegeketten ergänzt und optimiert, damit betagte Menschen nach einem Spitalaufenthalt wieder nach Hause zurückkehren können. Aus diesem Grund sieht auch der Bericht zur Alterspolitik 2005 die Schaffung von Übergangspflegeplätzen vor.

Für den Regierungsrat ist die Umsetzung der Alterspolitik im Hinblick auf die sozio- demographische Entwicklung eine zentrale Aufgabe. Er teilt insbesondere auch die Haltung der Motionärin bezüglich der Wichtigkeit der Übergangspflege.

2006 wurde das Pilotprojekt „Übergangspflege im Kanton Bern“ mit der Publikation des Schlussberichts abgeschlossen. Dabei konnte gezeigt werden, dass spitalbedürftige, nicht rehabilitationsbedürftige Patientinnen und Patienten durch eine aktivierende Pflege einen besseren Gesundheitszustand erreichen und daher eher nach Hause entlassen werden können als bei einer konventionellen Pflege im Spital. Diese Übergangspflege im Spital, neu „Post-Akut-Pflege“ genannt, ist gedacht für Patienten, die, von zu Hause kommend, nach einem Akutspitalaufenthalt medizinisch stabilisiert sind und eine maximal drei Wochen dauernde pflegerisch-therapeutische Vorbereitung auf ihre Rückkehr nach Hause brauchen. Sie soll künftig als Teil der umfassenden Grundversorgung in den Regionalen Spitalzentren angeboten werden.

Die Übergangspflege im Langzeitbereich soll eine Lücke schliessen zwischen einem Spitalaufenthalt oder kurzzeitigen Pflegeheimaufenthalt (als Pflegenotfall) und der Rückkehr nach Hause. Sie hat in erster Linie das Ziel, einen definitiven Pflegeheimeintritt zu verhindern und die Rückkehr nach Hause vorzubereiten. Zielgruppe sind alte Menschen, die eine längere Genesungszeit benötigen, um den Alltag zuhause wieder selbstständig, eventuell mit Hilfe von Angehörigen und der Spitex, bewältigen zu können.

Die Schwerpunkte der Behandlung liegen daher anders als im Spital bzw. einer Rehabilitationsklinik. Zusätzlich zur aktivierenden und rehabilitativen Pflege, bei der die dauerhafte Beeinträchtigung von Körperfunktionen und Aktivitäten vermieden oder gemindert werden soll, wird bei der Übergangspflege auch das soziale Umfeld mit einbezogen. Dabei kann es sich um Beratungsleistungen, das Üben des Umgangs mit Hilfsmitteln, Wohnraumanpassungen oder Besprechungen mit Angehörigen und Unterstützungspersonen aus der Nachbarschaft handeln.

Deshalb plant die GEF ein Angebot „Übergangspflege Langzeit“, das in der Regel drei bis acht Wochen dauert und ein spezifisch auf die Bedürfnisse dieser Patientengruppe ausgerichtetes Behandlungskonzept ausweist.

Ein erstes Pilotprojekt Übergangspflege im Langzeitbereich wird seit Anfang des Jahres 2006 im Emmentalischen Krankenheim Langnau durchgeführt. Ziel ist es, zu klären, welche Institutionen Übergangspflege sinnvollerweise anbieten sollten und welche personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen nötig sind und wie dieses Angebot inskünftig finanziert wird. Zudem ist die Abgrenzung zur Rehabilitation und zum Ferienaufenthalt zu definieren. Die Erkenntnisse aus diesem Projekt – ein erster Zwischenbericht wird im Frühjahr 2007 erstellt - fliessen laufend in die Überlegungen und Vorgaben ein. Weitere Pilotprojekte sind geplant. Bereits durch die Schaffung dieser Pilotprojekte kann das Angebot erhöht werden. Aufgrund der Resultate der Evaluation der Pilotprojekte ist anschliessend rasch die konkrete Umsetzung an verschiedenen Institutionen anzugehen.

(3)

3

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die richtigen Schritte zur Erfüllung der Motion durch die zuständige Gesundheits- und Fürsorgedirektion eingeleitet sind und rasch realisiert werden können.

Antrag: Annahme und Abschreibung der Motion An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mit dem Marktstart von „Project for the Web“ als neue Alterna- tive für einfache Projektplanungsszenarien führt Microsoft auch eine neue Lizenz ein: „Project Plan 1“ ist

Aber Menschen mit Behinderung können dann bei vielen Sachen nicht mehr mit-machen.

Während der Akut- und Übergangspflege bezahlt der Bewohner keine Pflegetaxen. Die Akut- und Übergangspflege ist begrenzt auf 14 Tage nach einem Spitalaufenthalt und gilt nur nach

​Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: ​Hilfe zur Pflege. Pflegeantrag

Die Demokraten sind stets für Handelssanktionen zu haben, nicht nur, um eine Nuklear- macht Iran zu verhindern.. nie Angst haben

Für mobile Angehörige, die selbstständig die Toilette nutzen können: Bei der saugfähigen und atmungsaktiven Einweghose werden verstärkt die Saugstärken Plus, Super und Maxi

Um für diese Situation der Pfl ege in häuslicher Umgebung besser gerüstet zu sein, bieten wir Ihnen am Universi- tätsklinikum Düsseldorf kostenlose Pfl egekurse an. Wert auf

Karl Helmut Eberle-Preis für das kulturwissenschaftliche Forschungszentrum „Kulturen Europas in einer multipolaren Weltordnung“ an der Universität Konstanz.  Fördersumme: