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Juni 2020 zu beachten

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GVK-News letter 12/2020

S itzung v om Montag, 22. Juni 2020

Corona-Virus | Neue Em pfehlungen für die Benutzung v on Aufenthalts - und Paus enräum en

Die GVK publizierte am 16. März 2020 hinsichtlich Pausenräume die folgenden Emp- fehlungen:

Weil nun das Personalamt am 17. Juni 2020 neue Vorgaben hinsichtlich Pausen- und Aufenthaltsräumen gemacht hat, sind die beiden Punkte der GVK durch die nachfol- genden, neuen Empfehlungen zu ersetzen:

Sofern Mitarbeitende der Gerichte Pausen- und Aufenthaltsräume zusammen mit an- deren Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung benutzen, sind die Vorgaben des Personalamts vom 17. Juni 2020 zu beachten. Falls ein Pausen- und Aufenthaltsraum ausschliesslich von Mitarbeitenden der Gerichte genutzt wird, empfiehlt die GVK was folgt:

Die Aufenthaltsräume stehen ab sofort wieder mit folgenden Auflagen zur Verfü- gung:

 Es ist ein Abstand von 1 ½ m einzuhalten. Ist dies nicht möglich, steht es den Ge- richten frei, Benutzergruppen mit einer Namensliste zu bilden. Die Benutzergrup- pen sollen, wenn immer möglich, jeweils in identischer Zusammensetzung in die Pausen gehen.

 Die Distanzvorgaben von 1 ½ m zwischen den Benutzergruppen muss eingehalten werden.

 Die Tische werden nach jedem Gebrauch durch die Benutzer desinfiziert. Das Reini- gungsmaterial steht vor Ort zur Verfügung.

23. Juni 2020 / hta

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