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Krankenhausland­ schaft in Sachsen – quo vadis?

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Editorial

48 Ärzteblatt Sachsen 2 / 2014

Krankenhausland­

schaft in Sachsen – quo vadis?

Wie viele Krankenhäuser braucht das Land und wer legt deren Zahl fest?

Das hängt vom Standpunkt des Betrachters ab. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken betrachtet Kliniken offensichtlich als Fabriken, deren Produkt bestimmte medizini- sche Prozeduren sind. Die mit der größten Nachfrage und den billigs- ten „Produktionsmethoden“ überle- ben, die anderen sterben ab, die Anzahl der Kliniken regelt sich also entsprechend des Marktes. Deshalb klagte er im Kreis Calw gegen die Stützung kommunaler Häuser durch Steuergelder. Glücklicherweise wies das Landgericht Tübingen die Klage ab, da die Existenz von Kliniken ein Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge und ihre Bezuschussung damit gestattet sei. Für uns Ärzte eine klare und beruhigende Aussage. Unter dieser Sichtweise dürfte es doch gar keine Probleme hinsichtlich der even- tuellen Schließung von Kliniken geben. Dies ist leider ein Irrtum!

Daseinsfürsorge bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass gerade soviel Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, wie gebraucht wer- den. Für Sachsen bedeutet dies in den nächsten zwanzig Jahren jedoch einen starken Rückgang an Kranken- hauskapazität. Grund ist der demo- grafisch berechnete Bevölkerungs- rückgang im Freistaat. Danach gehen bis 2030 in allen Kreisen Sachsens die Bevölkerungszahlen um 10 Prozent bis 20 Prozent zurück, Ausnahmen sind die Großstädte Leipzig und Dresden. Zurzeit erleben wir wegen der höheren Zahl von alten Menschen noch einen hohen Bedarf an Krankenhausbetten, in den nächsten Jahren werden diese Mitbürger jedoch versterben und der Bedarf wird um ca. 15 Prozent sin- ken. Das hieße 70 statt 80 Kliniken, bzw. 22.000 statt 26.000 Betten.

Die Steuerung dieses Abbauprozes- ses ist letztendlich ein administrativer

Vorgang, den der Sächsische Land- tag entsprechend des Sächsischen Krankenhausgesetzes zu verantwor- ten hat. Alle drei Jahre muss ein aktueller Krankenhausplan aufgestellt werden. Um administrative Fehlent- scheidungen zu vermeiden existiert ein Krankenhausplanungsausschuss, der nach §5 des SächsKHG von Ver- tretern verschiedenster Gremien be setzt wird. Mit je einem Mitglied der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) und der Kassenärztlichen Ver- einigung Sachsen sind zumindest zwei ärztliche Vertreter dabei. Diesen obliegt eine besondere Verantwor- tung, da nur sie über den notwendi- gen ärztlichen Sachverstand verfü- gen und frei von subjektiven Interes- sen an einer vernünftigen Gestal- tung der sächsischen Krankenhaus- landschaft mitarbeiten können. Da - bei werden sowohl das Interesse der Patienten an einer wohnortnahen Versorgung als auch die Interessen der Ärzte an einem funktionierenden Gesamtsystem wahrgenommen. Ge - nerell ist aufseiten aller Beteiligten des Krankenhausplanungsausschus- ses durchaus ein guter Wille bezüg- lich der Erhaltung von Klinikbetten vorhanden. Dennoch wird die Be - darfsanalyse unter den gegebenen demografischen Entwicklungen zu - künftig unbequeme Entscheidungen notwendig machen, die eine Absen- kung der Zahl von Krankenhausbet- ten zur Folge haben werden.

Aus diesem Grund ist die gesamte sächsische Ärzteschaft verpflichtet, diesen Abbauprozess frei von Lobby- ismus und kurzsichtigen Geschäftsin- teressen mit zu begleiten. Auf Bun- desebene hat die Bundesärztekam- mer bereits 2013 mit der Gründung der Arbeitsgruppe „Entwicklung und Ausgestaltung von qualitätsgestütz- ten Kriterien der Krankenhauspla- nung“ reagiert. Der Krankenhaus- ausschuss der SLÄK wird dement- sprechend eigene Kriterien erarbei- ten und hält die Gründung einer eigenen AG für notwendig. Ein Dis- kussionsprozess innerhalb der Ärzte- schaft und Kreativität vor Ort sind vonnöten, um die oben genannten

Folgen für alle Beteiligten erträglich zu machen. Im §1 des SächsKHG wird ein „unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte… funktional ab - gestuftes Netz möglichst gleichmä- ßig über das Gebiet des Freistaates verteilter einander ergänzender Kran- kenhäuser“ gefordert. In gut ver- sorgten Gebieten dürfte die Erfül- lung dieses Gesetzes auch unter den zukünftigen demografischen Bedin- gungen kein allzu großes Problem darstellen. Es wird zur Verdichtung fachspezifischer Abteilungen kom- men, große Klinika werden mit einer Verringerung ihrer Bettenzahl reagie- ren. Schwieriger ist der Erhalt mehre- rer kleiner Krankenhauseinheiten in dann dünner besiedelten Regionen.

Hier könnte die Vernetzung und Zusammenlegung mehrerer Klein- krankenhäuser bzw. die Anbindung an größere Häuser zu kommunalen Verbünden sicher von Nutzen sein, was ja auch heute schon getan wird.

Nicht zuletzt müsste man in den spärlich besiedelten Gebieten einmal mehr über die Kooperation ambu- lanter und stationärer Einrichtungen nachdenken, was sich jedoch trotz aller dienlichen Versuche, zum Bei- spiel mit Hilfe des §116 b SGB V, immer wieder als problematisch erweist.

Die sich durch die Demografie auftu- enden Aufgaben hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Kranken- hauslandschaft in Sachsen stellen also eine Herausforderung dar. Wir Ärzte sollten uns dieser Aufgabe nicht verschließen, sondern aktiv an der notwendigen Neugestaltung des stationären Bereiches teilnehmen.

Die SLÄK wird den damit verbunde- nen Pflichten aktiv nachkommen und die Belange der Ärzteschaft dabei nicht aus den Augen verlieren.

Prof. Dr. med. habil. Jens Oeken (unter Mitarbeit des Vorsitzenden des Ausschusses Krankenhaus der SLÄK, Herrn Dr. med. Eberhard Huschke)

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